Stammdaten

Register
Amtsgericht Braunschweig HRB 100499
Eingetragen
29.1.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Planung, Projektierung, Ingenieurdienstleistung für Anlagen- und Maschinenbau. Die Firma darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Sabine Malek
seit 10.1.2006
Geschäftsführer
Rüdiger Klatt
seit 10.1.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ATEK GmbH

Wolfsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 193.770,25 179.644,25
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 37.856,51 19.023,51
III. Finanzanlagen 155.912,74 160.619,74
B. Umlaufvermögen 105.816,35 49.461,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.893,95 33.042,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 35.922,40 16.418,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 448,00 515,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 300.034,60 229.620,56

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 209.321,73 181.902,62
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 136.902,62 141.826,58
III. Jahresüberschuss 47.419,11 15.076,04
B. Rückstellungen 64.108,33 24.823,00
C. Verbindlichkeiten 26.604,54 22.894,94
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 26.604,54 22.894,94
Bilanzsumme, Summe Passiva 300.034,60 229.620,56

Anhang

zum Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 276, 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.


2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


3. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 


4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.


5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.


6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.


7. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.

Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".


8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.


9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht erforderlich.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden


10. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


11. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.


12. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.


13. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.


14. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

15. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.


16. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.


17. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.


18. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


19. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.


20. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.


21. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. .


22. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


23. Die Bewertung der Pensionsrückstellung, soweit eine solche gebildet wurde, erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6a EStG.

Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.


24. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.


25. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


26. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. v. § 42 Abs. 3 GmbHG

27. Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter keine Darlehensforderungen. Gleichzeitig hatten auch die Gesellschafter gegenüber der GmbH keine Darlehensforderungen.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

28. Im Geschäftsjahr 2010 wurde kein Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet.


IV. Haftungsverhältnisse

29. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.


II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen
 

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Sabine Malek und Herrn Rüdiger Klatt geführt.


Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.


Wolfsburg,  13.06.2011

Sabine Malek (Geschäftsführer)

Rüdiger Klatt (Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2012 festgestellt.

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