ATEK
GmbH
Wolfsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
193.770,25 |
179.644,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.856,51 |
19.023,51 |
| III.
Finanzanlagen |
155.912,74 |
160.619,74 |
| B.
Umlaufvermögen |
105.816,35 |
49.461,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.893,95 |
33.042,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.922,40 |
16.418,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
448,00 |
515,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
300.034,60 |
229.620,56 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
209.321,73 |
181.902,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
136.902,62 |
141.826,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
47.419,11 |
15.076,04 |
| B.
Rückstellungen |
64.108,33 |
24.823,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.604,54 |
22.894,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.604,54 |
22.894,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
300.034,60 |
229.620,56 |
Anhang
zum Geschäftsjahr
2010
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§§ 276, 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
7. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen.
Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten
"sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
erforderlich.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
10. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
11. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
12. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
13. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
14. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
15. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
16. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
17. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
18. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
19. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
20. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR
410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig
im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
21. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. .
22. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
23. Die Bewertung der Pensionsrückstellung,
soweit eine solche gebildet wurde, erfolgte entsprechend
den Vorschriften des § 6a EStG.
Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich
aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.
24. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
25. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
26. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. v. § 42
Abs. 3 GmbHG
27. Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter
keine Darlehensforderungen. Gleichzeitig hatten auch die
Gesellschafter gegenüber der GmbH keine
Darlehensforderungen.
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
28. Im Geschäftsjahr 2010 wurde kein
Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet.
IV. Haftungsverhältnisse
29. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m.
§ 254 HGB vorgenommen.
II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB
vorgenommen
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Sabine Malek und Herrn Rüdiger Klatt
geführt.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Wolfsburg, 13.06.2011
Sabine Malek (Geschäftsführer)
Rüdiger Klatt (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2012 festgestellt.
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