Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 1497
Eingetragen
3.2.1989
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenErrichtung von FertigteilbautenHerstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Gegenstand
Verkauf und Montage von Bauelementen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Banzer
seit 7.1.2015
Geschäftsführer
Gerhard Ploch
seit 7.1.2015
Prokura
Andreas Beetz
seit 19.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas Beetz
Neufang 175, 96349 Steinwiesen
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Beetz Bauelemente GmbH

Wallenfels

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 32.929,00 21.815,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 32.927,00 21.813,00
B. Umlaufvermögen 4.920.909,22 5.341.975,44
I. Vorräte 593.770,63 1.004.230,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.846.015,02 3.410.481,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 481.123,57 927.263,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.187,00 3.958,00
Aktiva 4.958.025,22 5.367.748,44

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.358.243,87 2.969.209,96
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 102.500,00 102.500,00
III. Bilanzgewinn 3.155.743,87 2.766.709,96
davon Gewinnvortrag 2.766.709,96 2.761.360,71
B. Rückstellungen 913.901,92 1.366.988,46
C. Verbindlichkeiten 685.879,43 1.031.550,02
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 685.879,43 1.031.550,02
Passiva 4.958.025,22 5.367.748,44

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Beetz Bauelemente GmbH hat ihren Sitz in Wallenfels und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coburg unter der Register-Nr. HRB 1497.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB erstellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Gliederung

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Ansatzwahlrechte

Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

b) Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt.

Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

Anlagevermögen

Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht.

Umlaufvermögen
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach dem Grundsatz der Einzelbewertung, soweit zulässig durch Gruppenbewertung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen und wurde zum Nennwert angesetzt.

Eigenkapital

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgten nach § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital von 100.000,00 EUR wurde in voller Höhe einbezahlt und mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem modifizierten Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) ermittelt. Die Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Zinssatz (10-Jahresdurchschnitt) 1,82 %
Zinssatz (7-Jahresdurchschnitt) 1,74 %
Rententrend 2,00 %
Biometrische Annahme Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck

Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Auflösung der Rückstellungen erforderlich. Dabei wurde das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in Anspruch genommen.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Erfüllungsbetrag der Pensionen zum 31.12.2023 (10-Jahresdurchschnittssatz) 1.842.816 EUR
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 1.326.213 EUR
Buchwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 516.603 EUR

Alternativwert und Ausschüttungssperre:
Erfüllungsbetrag der Pensionen zum 31.12.2023 (7-Jahresdurchschnittszinssatz) 1.857.575 EUR
Ausschüttungssperre (Unterschiedsbetrag gem. §253 Abs. 6 HGB) 14.759 EUR

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

III. Sonstige Angaben

a) Organe

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung oblag im Berichtsjahr

 - Herrn Andreas Beetz
 - Herrn Joachim Banzer

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.

b) Informationen zur Bilanz

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht) betrugen

-    316.532,85 EUR zum 31.12.2023
-    286.286,83 EUR zum 31.12.2022

Darüber hinaus sind in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von

-        2.956,53 EUR zum 31.12.2023
-        7.827,52 EUR zum 31.12.2022

und in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von

-        5.547,00 EUR zum 31.12.2023
-      20.154,39 EUR zum 31.12.2022

enthalten.

c) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften betrugen

- 1.757.704,68 EUR zum 31.12.2023
- 1.743.085,15 EUR zum 31.12.2022

Im Übrigen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.

d) Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden im Jahresdurchschnitt 40 Arbeitnehmer beschäftigt.

IV. Weitere Angaben

Gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.

Derartige Umstände sind nicht erkennbar.

Wallenfels, den 20.08.2024

______________________________
Andreas Beetz
Geschäftsführer



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2024 festgestellt.

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