Steinbeis Immobilien-Holding GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Haug seit 28.4.2025 | Geschäftsführer |
Edwin Jettinger seit 16.12.2019 | Geschäftsführer |
Elke Dipl.-Ing. (FH) Zimmer seit 1.6.2015 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologie-Transfer | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Steinbeis GmbH & Co. KG für TechnologietransferStuttgartKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021 Stuttgart HRA, Nr. 12480A. Abgrenzung des Konsolidierungskreises Neben der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart (StC), wurden im Rahmen der Vollkonsolidierung 49 (i. V. 50) inländische und ausländische Gesellschaften konsolidiert, die unter einheitlicher Leitung der StC stehen oder an denen der Obergesellschaft direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte oder ein anderes Recht im Sinne von § 290 Abs. 2 HGB zusteht. Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist über die Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 313 Abs. 2 HGB (Anlage 5) ersichtlich, welche integraler Bestandteil des Konzernanhangs ist. Die Beteiligungen an den folgenden Unternehmen:
wurden wegen untergeordneter Bedeutung nach § 311 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 HGB nicht at-Equity bewertet und im Berichtsjahr unter den Beteiligungen ausgewiesen. Es erfolgte keine Bewertung at Equity, da bei den Beteiligungen mit untergeordneter Bedeutung aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen keine, bzw. lediglich eine unterproportional geringfügige Gewinnbeteiligung von Konzernunternehmen besteht. Die Beteiligungen an folgenden Unternehmen:
wurden gemäß § 311 Abs. 1 HGB wegen mangelnden maßgeblichen Einflusses nicht unter den assoziierten Unternehmen ausgewiesen und entsprechend bewertet. Von mangelndem maßgeblichem Einfluss wird bei den Beteiligungen ausgegangen, die nicht als Steinbeis-Unternehmen mit den entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen geführt werden und bei denen aufgrund der Beteiligungsquote sowie der Organbesetzung kein tatsächlicher Einfluss von Konzernunternehmen auf die operative Geschäftstätigkeit ausgeübt werden kann. B. Grundsätzliches zum Konzernabschluss Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart, für das zum 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr sind nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Jahresabschluss der Obergesellschaft wurde nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Wertansätze der inländischen Einzelabschlüsse wurden unverändert in den konsolidierten Abschluss übernommen. Auf kleinere Anpassungen bei den ausländischen Abschlüssen wurde aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet. Die Grundsätze der Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungsstetigkeit wurden beachtet. Die Benennung einzelner Posten der Konzernbilanz sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 6 HGB angepasst, sofern dies zur besseren Darstellung der darunter erfassten Positionen geboten schien. Abweichend von der Bezeichnung nach § 266 Abs. 2 B. I. Nr. 2 HGB werden die unfertigen Leistungen als "in Arbeit befindliche Aufträge" in der Konzernbilanz ausgewiesen. Angaben, die wahlweise in der Konzernbilanz oder im Konzernanhang gemacht werden können, sind insgesamt im Konzernanhang aufgeführt. Darüber hinaus wurden zwecks Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Konzernjahresabschlusses alle Davon-Vermerke der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und Verlustrechnung in den Konzernanhang übernommen. C. Konsolidierungsgrundsätze und Währungsumrechnung Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses 31. Dezember 2021. Von den in Fremdwährung aufgestellten Jahresabschlüssen wurden die Bilanzen mit den jeweils am Bilanzstichtag geltenden Mittelkursen umgerechnet. Die Umrechnung des erstkonsolidierungspflichtigen Kapitals erfolgte zu historischen Kursen. Wesentliche Unterschiedsbeträge durch die Umrechnung ergaben sich nicht. Differenzen aus der Währungsumrechnung wurden insoweit mit den Rücklagen verrechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte aufgrund der untergeordneten Bedeutung der einbezogenen Jahresabschlüsse in Fremdwährung aus Vereinfachungsgründen bzw. aus Gründen der Wesentlichkeit ebenfalls mit den am Bilanzstichtag geltenden Mittelkursen. Die an das deutsche Recht angepassten Einzelabschlüsse wurden unter Anwendung folgender Maßnahmen zum konsolidierten Abschluss zusammengefasst: Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB und latente Steuern nach § 274 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Bei der Erstkonsolidierung von Erwerbsvorgängen vor dem 1. Januar 2010 wird unverändert die Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F. mit den gemäß § 301 Abs. 2 HGB a.F. möglichen Erstkonsolidierungszeitpunkten angewandt. Die Einbeziehung erfolgte einheitlich zum 1. Januar 1998 (nach Ausgliederung) bzw. grundsätzlich zum Erwerbszeitpunkt. Im Berichtsjahr wurden Anteile an der gegründeten Gesellschaft Steinbeis Wissens- und Technologietransfer GmbH, Stuttgart, (SWiTT) im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die im Rumpfgeschäftsjahr seit der Errichtung der neu gegründeten Gesellschaft angefallenen Aufwendungen und Erträge wurden voll einbezogen. Zwei Tochtergesellschaften ZITU GmbH, Filderstadt und SCMT Mittelstands Management GmbH, Filderstadt wurden gem. § 296 Abs. 2 HGB wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert. Die Folgekonsolidierung - und damit auch die Konsolidierung zum 31. Dezember 2021 - erfasst den Konzernanteil der nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften in den Rücklagen. Die SAPHIR International GmbH i.L., Herrenberg, wurde aufgrund von Löschung im Geschäftsjahr zum 01.04.2021 entkonsolidiert, die Deutsche Universität für Weiterbildung GmbH i.L., Berlin, wurde aufgrund von Unwesentlichkeit entkonsolidiert. Die Änderung des Konsolidierungskreises hatte keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile bemisst sich grundsätzlich am Eigenkapital der jeweiligen Einzelgesellschaft unter Berücksichtigung der einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 enthält der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile außerdem Anteile an den aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie die anteiligen Ergebnisbestandteile aus der Folgekonsolidierung der entsprechend der Neubewertungsmethode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. Auf eine Drittschuldenkonsolidierung wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen voll konsolidiert. Zwischenergebnisse sind nur in einem sehr geringen Umfang entstanden, und aus Vereinfachungsgründen aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht erfasst. Der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden und der Währungsumrechnung wurde beachtet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Sachanlagen, Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten unter Einbeziehung der Ergänzungsbilanzen und der Konsolidierungsmaßnahmen ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Gewerbesteuersatzes der Muttergesellschaft mit 14 %. Bei den ermittelten latenten Steuern aus den Einzelabschlüssen ergab sich ein Überhang an passiven latenten Steuern, welcher saldiert mit den aktiven latenten Steuern angesetzt wurde. Zusätzlich wurden passive latente Steuern aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen gemäß § 306 Abs. 1 S. 1 HGB angesetzt. Sofern vorhanden, werden passive latente Steuern gem. § 306 HGB mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst ausgewiesen. Die Aktiv- und Passivposten der auf fremde Währung lautenden Bilanzen einbezogener ausländischer Tochterunternehmen werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Ebenso erfolgte dies aus Gründen der Wesentlichkeit für die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. D. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung I. Konzernbilanz 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei wird von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis 50 Jahren ausgegangen. Neuzugänge an beweglichem Sachanlagevermögen werden seit 2011 generell nach der linearen Methode (in Vorjahren teilweise degressiv) abgeschrieben. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die Abschreibung unterjährig zugegangener Vermögensgegenstände erfolgt sowohl für das immaterielle als auch für das Sachanlagevermögen zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs als Betriebsausgabe erfasst. Geringwertige Anlagegüter von EUR 250,00 bis zu einem Nettowert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Entwicklung und Gliederung des Anlagevermögens ist gesondert im Anlagespiegel, welcher Bestandteil des Konzernabschlusses ist, dargestellt. 2. Finanzanlagen Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten/Nennwerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sofern erforderlich, werden Zuschreibungen vorgenommen. 3. Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholungen Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. 4. Vorräte Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgte zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB und wurde anhand der auf den entsprechenden Projektkostenstellen gebuchten, direkt zurechenbaren Einzelkosten und den hierauf entfallenden Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, ermittelt. Kosten der allgemeinen Verwaltung sind pauschal in die Herstellungskosten eingerechnet. Im Rahmen der sog. retrograden Bewertung erfolgte zum Abschlussstichtag eine Verlustantizipation durch Vergleich des erwarteten Verkaufserlöses mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten mit den Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kredit- und Ausfallrisiko ist grundsätzlich eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr sowie in den sonstigen Vermögensgegenständen für die unbesicherten Verlustausgleichsansprüche in Höhe von 2 % gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie folgt strukturiert:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 43 (i. Vj. TEUR 8) resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. 6. Wertpapiere Die sonstigen Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das Wertaufholungsgebot wurde beachtet. 7. Flüssige Mittel Der Posten enthält die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten. Sie werden mit dem Nennbetrag angesetzt. 8. Nicht beherrschende Anteile Die auf fremde Dritte entfallenden Kapitalanteile von insgesamt 20 inländischen und zwei ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich des hierauf entfallenden Ergebnisanteils sind im Eigenkapital als "nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. 9. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen bei der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 276 sowie einer inländischen Tochtergesellschaft in Höhe von TEUR 55 werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser entspricht dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert des Betrags des durch den Pensionsberechtigten ausgesprochenen Honorarverzichts. Diese Anwärter erhalten zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt eine Einmalzahlung. Den Berechnungen liegt grundsätzlich das Teilwertverfahren auf Basis der Heubeck-Richttafeln 2018 G (i.V. Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck) und einer unterstellten durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren, ein Zinssatz von 1,87 % (i.V. 2,30%) sowie ein Renten- und Gehaltstrend von jeweils 0 % zu Grunde. Der Rechnungszinssatz entspricht dem gem. § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB von der Deutschen Bundesbank zum 31.12.2021 ermittelten und veröffentlichten Abzinsungszinssatz. Fluktuationsraten sind mit 5% angesetzt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich auf der Ebene der Muttergesellschaft zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 10 und bei einer Tochtergesellschaft ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 3. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB bei der Tochtergesellschaft ausschüttungsgesperrt. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht durch Vorauszahlungen abgegoltenen voraussichtlichen Steuerschulden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für ausstehende Honorare (TEUR 19.419, i. Vj. TEUR 18.051), Personalkosten (TEUR 2.440, i. Vj. TEUR 1.839), ausstehende Rechnungen (TEUR 2.458, i. Vj. TEUR 2.763), und für Gewährleistungen (TEUR 1.044, i. Vj. TEUR 821). Rückstellungen für Gewährleistung werden pauschal in Höhe von 1 % der Umsatzerlöse aus Beratung und Entwicklung ermittelt und gebildet. 10. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bewertet. Die erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert. Die Restlaufzeiten sowie die Sicherheiten der Verbindlichkeiten sind dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit Grundschulden und Bankbürgschaften besichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten vorausgezahlte Studiengebühren für die Folgejahre. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind externe Darlehen in Höhe von TEUR 894 (i. Vj. TEUR 1.094) enthalten. 11. Latente Steuern Die abgegrenzten passiven latenten Steuern wurden nicht verändert und ergaben zum 31.12.2021 EUR 3.681.809,92.
Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen. 12. Fremdwährungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet und zum Bilanzstichtag grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsätze wurden im Vorjahr überwiegend im Inland erzielt. 2. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 12.285 enthalten, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Währungsgewinne in Höhe von TEUR 11 (i. Vj. TEUR 18). 3. Personalaufwand In dem Posten Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 148 (i. Vj. TEUR 149) enthalten. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.344 enthalten. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 35 (i. Vj. TEUR 42) enthalten. 5. Finanzergebnis In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus Zinsen auf Steuererstattungen in Höhe von TEUR 436 (i. Vj. TEUR 2) enthalten. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen aus Zinsen auf Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 71 (i. Vj. TEUR 0). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 17 (i. Vj. TEUR 18) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen. 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 561 (i. Vj. TEUR 628), und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 459 (i. Vj. TEUR 3) enthalten. 7. Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile Der auf andere Gesellschafter entfallende Ergebnisanteil belastet das Ergebnis mit TEUR 1.249 (i. Vj. Belastung über TEUR 2.921). Hierin enthaltene Gewinnanteile in Höhe von TEUR 1.477 wurden mit Verlustanteilen von TEUR 229 saldiert. E. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse Die Unternehmen, an denen die Obergesellschaft direkt oder indirekt am Bilanzstichtag beteiligt ist, sind in einer separaten Aufstellung einzeln aufgeführt. Diese Aufstellung des Anteilsbesitzes ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. 2. Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung Die Konzernkapitalflussrechnung wurde nach den Vorgaben des DRS 21 erstellt. Der Finanzmittelfonds in Höhe von TEUR 91.915 (i. Vj. TEUR 97.408) setzt sich wie im Vorjahr zusammen aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die im Berichtsjahr gezahlten Zinsen betrugen TEUR 329 (i. Vj. TEUR 114), die erhaltenen Zinsen TEUR 491 (i. Vj. TEUR 80). Die Ertragsteuerzahlungen betrugen TEUR 611 (i. Vj. TEUR 1.639). Der Gesamtbetrag aller Investitionen in das Anlagevermögen beträgt TEUR 18.940 (i. Vj. TEUR 7.674), der Gesamtbetrag aller Einzahlungen aus Anlagenabgängen beträgt TEUR 529 (i. Vj. TEUR 2.366). 3. Ergänzende Angaben zum Eigenkapital Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 13. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Die gesetzlichen Rücklagen der schweizerischen Tochtergesellschaften TQU AG, Winterthur/Schweiz und Steinbeis Transfer AG, Zürich/Schweiz in Höhe von insgesamt TEUR 26 unterliegen einer Ausschüttungssperre. 4. Offenlegungserleichterungen Für folgende Gesellschaften werden die Offenlegungserleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:
Für die Muttergesellschaft Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart, werden die Offenlegungserleichterungen gemäß § 264 HGB i.V.m. 264a Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. 5. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasing verträgen in Höhe von TEUR 7.485 (i. Vj. TEUR 7.153), davon TEUR 47 (i. Vj. TEUR 227) aus Verträgen mit verbundenen Unternehmen. 7. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantieerklärungen. 8. Organ der Muttergesellschaft Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin, der Steinbeis Verwaltungs-GmbH, Stuttgart, vertreten durch deren Geschäftsführer:
9. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers
F. Ergebnisverwendung Das Konzernjahresergebnis wurde wie folgt verwendet:
Das Ergebnis nach Verwendungsrechnung aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 1.832.036,77 wurde mit den Rücklagen verrechnet.
Stuttgart, 11. Juli 2023 Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer vertreten durch Steinbeis Verwaltungs-GmbH Geschäftsführung Prof. Dr. Michael Auer Manfred Mattulat Entwicklung des Konzernanlagevermögens der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart, im Geschäftsjahr 2021
Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2021
2) Jahresabschluss per 31.12.2011
3) Jahresabschluss per 31.01.2021
Liquidationsschlussbilanz (Rumpfwirtschaftsjahr
01.01.-31.01.2021)
4) Jahresabschluss per 31.12.2019
Liquidationsschlussbilanz
5) Jahresabschluss per 31.12.2019
6) Stammkapital mit Verlust in 2005 verrechnet -
zu diesem Zeitpunkt lag kein EAV vor
7) Jahresabschluss per 31.12.2020
8) Jahresabschluss per 31.10.2021
Liquidationsschlussbilanz (Rumpfwirtschaftsjahr
01.01.-31.10.2021)
9) Jahresabschluss per 17.06.2021
Liquidationsschlussbilanz
10) Jahresabschluss per 31.12.2021
Liquidationsschlussbilanz
Konzernkapitalflussrechnung der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart für das Geschäftsjahr 2021
Konzerneigenkapitalspiegel der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart, für das Geschäftsjahr 2021
KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021I. Grundlagen des Konzerns 1. Das Steinbeis-System und der Steinbeis-Verbund Der Steinbeis-Verbund ist eine Plattform für Unternehmensgründungen und ein ziel- und werteorientierter, projektbezogener Dienstleister auf dem Gebiet des unternehmerischen Wissens- und Technologietransfers, dessen eigenständiger Dienstleistungsprozess auf Forschung und Entwicklung, Beratung und Expertisen sowie Aus- und Weiterbildung basiert. Kern des Systems sind die dezentralen Steinbeis-Unternehmen (SU) als organisatorische Systemeinheiten und Anbieter sowie Realisierer der konkreten kundenorientierten Dienstleistungen. Der formale Rahmen des Systemkerns wird durch die Verträge mit den Steinbeis-Unternehmern 1 (SUN), den angestellten Mitarbeitern in den SU und weiteren für die SU tätigen freiberuflichen Projektleiter (FPL) gebildet und durch das zentrale Steinbeis-Management bewahrt. Über die Steinbeis-Plattform wurden bereits über 2.000 Unternehmen gegründet. Das Dach der Steinbeis-Plattform bildet die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, die 1971 gegründet wurde mit dem Zweck, der Wirtschaft wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Die Steinbeis-Stiftung war in den ersten 12 Jahren im wesentlichen Träger der an den damaligen staatlichen Ingenieurschulen (dann Fachhochschulen, heute Hochschulen) gegründeten Technischen Beratungsdienste (TBD). Diese TBD (1983: 16) bieten entsprechend dem Fachwissen der dort im Rahmen ihrer Nebentätigkeit arbeitenden Professoren ein breites Leistungsspektrum für den konkreten Technologietransfer an und entwickeln sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten sehr erfolgreich. Neben den ursprünglich vermittelten Beratungen führen sie heute zunehmend auch größere Projekte für Kunden selbst durch. Ferdinand von Steinbeis (1807-1893) ist der Namenspatron der Steinbeis-Stiftung. Er gilt posthum als Vater der dualen Ausbildung in Württemberg und Vorreiter für Innovation, Wissens- und Technologietransfer und lebenslanges Lernen. Sein Konzept des Wissenstransfers ist von einer doppelten Dualität geprägt, die schon Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832) beschrieben hat: "Es ist nicht genug zu wissen - man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss es auch tun". Von Steinbeis hat sich durch seine Unterstützung von "Startups" und dem Einsatz für verbesserte Bedingungen in Handel und Gewerbe als Förderer der Industrialisierung in Württemberg verdient gemacht. 2 Er war Wegbereiter für die bis heute starke Industriestruktur in Baden-Württemberg. Beim Wissens- und Technologietransfer setzte er auf das auch heute noch gültige Kernprinzip des sogenannten Transfers über Köpfe: explizit, insbesondere in der Lehre, auch auf Messen und implizit über Dokumente/Publikationen. Die 1971 gegründete und nach ihm benannte Steinbeis-Stiftung führt sein Engagement für Innovieren und Wissens- und Technologietransfer fort. Basis der sehr erfolgreichen Entwicklung des heutigen Steinbeis-Verbunds ist das 1983 von Johann Löhn (Vorstandsvorsitzender der Steinbeis-Stiftung 1983-2004, Regierungsbeauftragter für Technologietransfer Baden-Württemberg 1983-2006) für seine Neuausrichtung der Steinbeis- Stiftung entwickelte und vom damaligen Ministerpräsidenten Baden-Württembergs Lothar Späth unterstützte Prinzip des "Transferzentrums" (TZ). Beide setzten das von Löhn konkretisierte Steinbeis-Modell des Wissens- und Technologietransfers praktisch um. Dessen Basis sind in Nebentätigkeit unternehmerisch tätige Kompetenzträger in dezentralen Transferzentren.
1 Die Formulierung "Unternehmer",
"Projektleiter" oder nachfolgende ähnliche
Formulierungen werden geschlechtsneutral gebraucht und
bezeichnen in gleichem Maße Personen jeglichen
Geschlechts.
Dieses Modell erschließt das wirtschaftlich sonst ungenutzte Wissens- und Erfahrungspotenzial insbesondere aus Hochschulen. Zwar bilden ab 1983 die 16 Technischen Beratungsdienste weiterhin das Rückgrat von Steinbeis, doch werden sie systematisch und konsequent durch die fachspezifischen Transferzentren ergänzt, die von einem Professor der Universitäten und der Fachhochschulen als "seinem eigenen Generalunternehmer" geführt werden. Die seither entstandenen Transferzentren werden im Steinbeis-System übergeordnet als Steinbeis-Unternehmen (SU) bezeichnet. Inzwischen gibt es innerhalb des Steinbeis-Verbundes unter dem Dach der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung (StW) mehrere übergeordnete Gesellschaften, die den SU den rechtlichen Rahmen bieten, u.a. Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer (StC), Steinbeis Transfer GmbH und Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH. Der Steinbeis-Verbund (Verbund-Unternehmen (VU) 3 ) setzt sich aus den SU und den Steinbeis-Partnern (SP) zusammen Die folgende Abbildung gibt einen Überblick zur Zusammensetzung des Steinbeis-Verbunds.
Die dezentralen SU werden in der Regel auf Initiative eines SUN gegründet. Der SUN organisiert sein SU selbst, sorgt für die personelle und sachliche Ausstattung seines SU und führt es nach kaufmännischen Grundsätzen eigenverantwortlich. Die dezentralen SU sind die organisatorischen Einheiten für die FPL. Sie werden durch Dienstleistungen der Steinbeis-Zentrale im zentralen Rahmen unterstützt. Die SUN und FPL übernehmen im Auftrag von Steinbeis im Rahmen ihrer Verträge die unternehmerische, selbständige Planung, Akquisition, Ausführung und Abwicklung von Projekten im Einklang mit den Zielen, Werten, Grundsätzen und Richtlinien von Steinbeis. Die SUN und FPL haben die Geschäfte und Projekte des SU sorgfältig und gewissenhaft nach Maßgabe der Gesetze und der Steinbeis-Richtlinien zu führen. Die Steinbeis-Richtlinien werden im Steinbeis-Leitfaden dokumentiert. Es werden folgende fünf Arten von SU unterschieden: Die Steinbeis-Transferzentren (STZ) sind die SU im Steinbeis-Verbund, die bislang überwiegend in der StC und bei aktuellen Gründungen in der Steinbeis Transfer GmbH angesiedelt sind und ausschließlich an einer Primärquelle (Hochschulen, Universitäten, Duale Hochschule, Forschungseinrichtungen) mit deren Angehörigen gegründet werden. Bei ihnen steht der unternehmerische Transferprozess, also die Umsetzung von primär erzeugtem Wissen beziehungsweise von Technologie in marktfähige, wirtschaftlich anerkannte Produkte und Dienstleistungen mittelbar oder unmittelbar im Vordergrund - unabhängig vom jeweiligen Dienstleistungs- oder Technologiesegment. Die Steinbeis-Forschungs- und Innovationszentren (SFZ, SIZ) der zentralen Steinbeis Transfer GmbH und der Steinbeis Innovation gGmbH sind mit ihrem unternehmerischen Transferprozess spezialisiert auf wirtschaftlich anerkannte, markt- und transferorientierte Auftrags- und Entwicklungsforschung beziehungsweise in der Steinbeis Innovation gGmbH auf Verbundforschung oder Projektarbeit mit überwiegend gemeinnützigem Charakter. In den Steinbeis-Beratungszentren (SBZ), überwiegend in der zentralen Steinbeis Beratungszentren GmbH angesiedelt, erfolgt der unternehmerische Transferprozess vorwiegend auf Basis von Unternehmensberatungen, Bewertungen und Trainings. Die Steinbeis-Transfer-Institute (STI), im Wesentlichen der Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH (Trägerin bis 2018 der Steinbeis-Hochschule-Berlin, in 2019 Wechsel des Trägers auf die Steinbeis Hochschule Träger gGmbH), sind SU, die transferprozess- und projektorientierte Forschung sowie kompetenzorientierte Aus- und Weiterbildungsprodukte auf Basis des Projekt-Kompetenz-Konzepts der Steinbeis-Hochschule realisieren. Die FSG-Institute (FSGI), entsprechend dem Steinbeis-Modell rechtlich unselbständigen Einheiten der Ferdinand-Steinbeis-Gesellschaft für transferorientierte Forschung gGmbH der Steinbeis-Stiftung (FSG), transferieren wissenschaftliche Erkenntnisse unter Anwendung systematischer und wissenschaftlicher Methoden zur konkreten, anerkannten Umsetzung und Anwendung in die Wirtschaft und Gesellschaft. Im Rahmen des Transferprozesses werden Kooperationsmodelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erforscht, zu denen noch nicht ausreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Unter den im Konzernabschluss erfassten SU mit Mehrheitsbeteiligung befinden sich sowohl Unternehmen, die einer der o.g. fünf Arten entsprechen, als auch Unternehmen z.B. mit eigener Produktion. Ebenso die Unternehmen, die als Instrumente den Verbund- und Unternehmenszielen dienen, insbesondere Immobilienunternehmen bzw. Objektgesellschaften, die durch geeignete Infrastruktur den Wissens- und Technologietransfer unterstützen, und eine Holding für Beteiligungen. Unabhängig von der Bezeichnung und unabhängig von der rechtlichen Einheit wirken alle prinzipiell sich wirtschaftlich selbsttragenden SU entsprechend des Steinbeis-Systems dezentral und mit unternehmerisch tätigen Kompetenzträgern unmittelbar und anpassungsfähig am Markt. Die Mehrzahl der dezentralen Einheiten sind rechtlich unselbständige Unternehmen im Steinbeis-Verbund, die sich nach wie vor größtenteils in direkter Nähe zu Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Dualen Hochschulen (Berufsakademien) und weiteren Forschungs- und Bildungseinrichtungen befinden und überwiegend von Professoren in Nebentätigkeit als Transferunternehmer und Steinbeis-Unternehmer (SUN) gegründet und geführt werden. Die SUN nutzen ihr jeweiliges SU für den sich selbsttragenden Wissens- und Technologietransfer. Dies wäre ohne einen unternehmerischen Ansatz nicht möglich bzw. im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses auch aus formalen Gründen bei einer bestehenden Haupttätigkeit so nicht umsetzbar. Die Grundlagen dieser Möglichkeiten an den Schnittstellen zu den genannten Transferquellen sind die Rahmenvereinbarungen zwischen der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung Baden-Württemberg, vom 27. April 1994 und vom 17. Mai 2001. Außerhalb Baden-Württembergs werden solche Rahmenvereinbarungen auch direkt mit einzelnen Hochschulen abgeschlossen. Inhalte dieser Vereinbarungen sind die Regelung der Schnittstelle zwischen der Hochschule als Transferquelle und den SU und die Möglichkeit der gegenseitigen Inanspruchnahme von Ressourcen. Rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Steinbeis und dem SUN bildet der Vertrag für Steinbeis-Unternehmer. Auf dieser Grundlage überträgt Steinbeis dem Steinbeis- Unternehmer die unternehmerische Führung des SU als sein unternehmerisches Projekt in eigener Verantwortung und ermöglicht ihm die selbständige Planung, Akquisition, Ausführung und Abwicklung von Unternehmensprojekten nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages und entsprechend dem SU-Profil. Der SUN gestaltet diese Tätigkeit im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen frei von Weisungen. Er bestimmt auch den Umfang seiner Tätigkeit selbständig. An bestimmte Arbeitszeiten oder einen bestimmten Ort der Leistungserbringung ist der SUN nicht gebunden. Er gehört dem Steinbeis-Verbund an, ist jedoch nicht organisatorisch in die Gesellschaft eingegliedert. Der SUN muss, soweit erforderlich (insbesondere im Hochschulbereich), rechtzeitig vor Beginn seiner Tätigkeit eine Nebentätigkeitsgenehmigung einholen. Alle ihn selbst betreffenden notwendigen steuerlichen Anmeldungen nimmt der SUN selbst vor und erfüllt die einschlägigen Pflichten eigenverantwortlich. Durch diesen Vertrag oder die Abwicklung von Projekten wird kein Arbeitsverhältnis und keine organisatorische Eingliederung in die Gesellschaft begründet. Der SUN ist berechtigt, im Namen von Steinbeis im Rahmen des Geschäftsbereichs des SU gemäß SU-Profil Projektverträge mit Auftraggebern zu akquirieren und abzuschließen. Ein SU hat wiederum selbst die Möglichkeit, als eigene Plattform innerhalb der Steinbeis-Verbundplattform zu fungieren. Weitere Professoren und andere Experten, die zunächst kein eigenes SU gründen wollen, haben die Möglichkeit ihre eigenen unternehmerischen Aktivitäten über bestehende SU abzuwickeln und als unternehmerisch tätige freiberufliche Projektleiter (FPL) tätig zu sein. Rechtliche Grundlage hierfür bildet der Vertrag für freiberufliche Projektleiter. Auf dieser Grundlage wird dem FPL die selbständige Planung, Akquisition, Ausführung und Abwicklung von Projekten nach Maßgabe der Bestimmungen des FPL-Vertrages unter der Marke Steinbeis ermöglicht. Der FPL gestaltet diese Tätigkeit im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen frei von Weisungen. Er bestimmt auch den Umfang seiner Tätigkeit selbständig. An bestimmte Arbeitszeiten ist der FPL nicht gebunden. Alle ihn selbst betreffenden notwendigen steuerlichen Anmeldungen nimmt der FPL selbst vor und erfüllt die einschlägigen Pflichten eigenverantwortlich. Der FPL holt, soweit erforderlich, rechtzeitig vor Beginn seiner Tätigkeit eine Nebentätigkeitsgenehmigung ein. Durch den FPL-Vertrag oder die Abwicklung von Projekten wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Alle Geschäfte und Projekte haben die Steinbeis-Unternehmer und die unternehmerisch tätigen freiberuflichen Projektleiter als ehrbarer Kaufmann, sorgfältig und gewissenhaft nach Maßgabe der Gesetze, ihrer Verträge mit Steinbeis und dem Steinbeis-Leitfaden zu führen. Die Leitfäden gestalten die Umsetzung und die administrativen Prozesse des Steinbeis-Modells. Im Leitfaden Honorarabwicklung und Jahresabrechnung ist u.a. auch der Anspruch auf den Gewinn eines SU und die Verpflichtung zum Ausgleich eines Verlusts des SU durch den SUN geregelt. Diese Regelung verkörpert den Grundsatz, dass das SU letztlich dem SUN "gehört", vergleichbar einem Gesellschafter einer GmbH. Aus den rechtlich unselbständigen SU wurden mit der Verlagerung der wirtschaftlichen Aktivitäten aus der StW in die StC (1998) aus unterschiedlichen Gründen auch rechtlich selbständige SU (aus-) gegründet (bspw. umfangreiche Produktion, Einstieg externer Kapitalgeber, Nachfolgeregelung). Diese zunächst in der Regel mit Mehrheitsbeteiligung von Steinbeis, dann auch als Unternehmen mit Minderheitsbeteiligung. Solche "SU GmbH" unterscheiden sich von reinen Beteiligungen durch einem im Gesellschaftsvertrag verankerten Steinbeis-Paragrafen, in dem insbesondere die Nutzung der Marke und Dienstleistung der Steinbeis-Zentrale geregelt sind. Die große Mehrheit der SU sind nach wie vor rechtlich unselbständige Einheiten. Hintergrund hierfür ist, dass diese gegenüber einer GmbH-Lösung insbesondere im Hinblick auf den Gründungsaufwand, der formalen Anforderungen und einer Flexibilität bezüglich der Gründung und Schließung vorteilhaft sind. Bei einer Anzahl von über 2.000 Gründungen über die Gesamtzeit, bei einer jährlichen Gründung von ca. 70 und Schließung von ca. 50 SU, fällt dieser Gründungs-und Schließungsaufwand umso mehr ins Gewicht. Für alle SU - unabhängig davon, welches Beteiligungsverhältnis Steinbeis hat - gelten die Steinbeis-Richtlinien für SU. Mit den nicht zum Konzern gehörenden "Steinbeis-Partnern Franchise" (SP-Franchise) werden spezielle Franchise-Verträge geschlossen, die es den ausländischen Partnern ermöglichen, im jeweiligen Land eigene Transferunternehmen nach dem Vorbild der SU zu gründen. Die Beteiligungen an anderen Steinbeis-Partnern, die nicht als SU geführt werden und auch nicht zum Konzern gehören, sind strategisch und/oder technologisch begründet. Für diese Partner gelten die Steinbeis-Richtlinien für SU nicht. II. Wirtschaftsbericht 1. Marktentwicklung Im Jahr 2021 erholte sich die Weltwirtschaft von der Corona-Pandemie 4 , dennoch waren auch im Jahr 2021 die Auswirkungen der Pandemie für die Wirtschaft deutlich zu spüren. Seit Beginn des Jahres 2021 nahmen Liefer- und Kapazitätsengpässe zu. Der Anstieg der weltweiten Nachfrage und der angebotsseitigen Lieferengpässe führte zu einem starken Anstieg der Erzeuger- und Verbraucherpreise 5. Auch in Deutschland hat sich die Wirtschaft von der Pandemie im Vorjahresvergleich erholt. Das Bruttoinlandsprodukt lag im Jahr 2021 um 2,7 % höher als im Jahr 2020 6 , wobei sich das Wachstum zum Jahresende deutlich abgeschwächt hat 7.
4 Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz: Die Lage der Weltwirtschaft zu Jahresbeginn
2022 [24.04.2023]
Die Inflationsrate hat sich in 2021 deutlich erhöht. Preistreiber waren vor allem die Energiepreise. In Deutschland kam der Effekt der Mehrwertsteuer hinzu, die nach der temporären Senkung von Mitte 2020 bis Mitte 2021 wieder auf ihr ursprüngliches Niveau angehoben wurde. In Deutschland lag die Inflation im Gesamtjahr 2021 bei 3,1% 8 (2020 lag sie noch bei 0,5% 9 ), im Dezember wurde mit +5,3% zum Vorjahreswert der höchste Wert nicht nur des Jahres, sondern auch seit Juni 1992 verzeichnet. Eine höhere Jahresteuerungsrate als im Jahr 2021 wurde zuletzt vor fast 30 Jahren ermittelt (1993: +4,5 %). 10 Mit 2,61 Millionen Arbeitslosen im Jahr 2021 lag die Arbeitslosenzahl leicht unter dem Vorjahresniveau (2020: 2,7 Millionen Arbeitslose). 11 Auch die Kurzarbeit war im Jahr 2021 wieder rückläufig 12. Die gesamtwirtschaftliche Situation hatte auch Auswirkungen auf den Steinbeis-Verbund, so wurde u.a. die Akquise neuer Projekte nach wie vor beeinträchtigt. Der Fokus des Steinbeis-Modells liegt in der Erschließung des Wissens- und Erfahrungspotenzial insbesondere auch aus Hochschulen. Daher soll auch die Entwicklung des Hochschulbereichs im Jahr 2021 im Folgenden kurz dargestellt werden: Die Ausgaben der Hochschulen in Deutschland lagen mit 67,2 Milliarden Euro im Vorjahresvergleich um rund vier Prozent höher. Der größte Anteil mit 58 Prozent fiel dabei auf die Personalausgaben (39,2, Milliarden Euro). Diese sind verglichen mit 2020 um rund fünf Prozent gestiegen. Auch die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand nahmen im Vorjahresvergleich um fünf Prozent zu. Bei den Investitionsausgaben war allerdings ein Rückgang um vier Prozent auf 5,7 Milliarden Euro festzustellen, nachdem diese zuletzt von 2019 zu 2020 um 13 Prozent gestiegen waren. Die Einnahmen nahmen 2021 im Vorjahresvergleich um sechs Prozent auf insgesamt 36,6 Milliarden Euro zu. Die von den Hochschulen eingeworbenen Drittmittel stiegen im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um rund sieben Prozent auf 9,5 Milliarden Euro. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft war dabei mit 2,98 Milliarden Euro der größte Drittmittelgeber (+11 Prozent gegenüber 2020) gefolgt vom Bund (2,96 Milliarden Euro, +10 Prozent im Vorjahresvergleich) und der gewerblichen Wirtschaft mit 1,52 Milliarden Euro (Zunahme um zwei Prozent gegenüber 2020). 13 Die Anzahl der Studierenden hat im Wintersemester 2020/2021 gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent zugenommen und lag bei 2,9 Mio. 14. Insgesamt waren 2021 275.599 Personen an Hochschulen beschäftigt, das entspricht einem Zuwachs von 2,7 Prozent im Vorjahresvergleich. 50.260 Personen waren als Professoren oder Professorinnen tätig (2020: 49 293). 15 Auch das Jahr 2022 ist mit starken Unsicherheiten behaftet. Zum einen sind die Auswirkungen der Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen nach wie vor spürbar. Zum anderen steht das Jahr 2022 im Schatten des russischen Angriffskrieges zu Jahresbeginn in der Ukraine. Insbesondere die stark steigenden Energiepreise sowie die wirtschaftlichen Sanktionen führen zu starken Unsicherheiten der Weltwirtschaft, deren Ausgang derzeit unsicher ist.
8 Statistisches Bundesamt, Inflationsrate 2021:
+3,1 % gegenüber dem Vorjahr [22.05.2023}
2. Geschäftsverlauf In der Darstellung des Geschäftsverlaufs ist formal nur der Konzern zu betrachten, der jedoch wirtschaftlich aufgrund der Regeln des Verbunds auch Aspekte der nicht zum Konzern gehörenden SU und SP-Franchise beinhaltet. Aus übergeordneter Verbundsicht müssen bezüglich des Geschäftsverlaufs die zwei wesentlichen Dimensionen betrachtet werden: zum einen der Verlauf der Gründungen und Schließungen von SU als notwendige Voraussetzung für das Angebot und das zukünftig ebenso nachhaltig erfolgreiche Geschäft, zum anderen der sich aus allen SU-Geschäftsverläufen ergebende Gesamtgeschäftsverlauf des Verbunds (bezogen auf den Steinbeis-Wissens- und Technologietransfer) beziehungsweise des Konzerns (formal). 3. Verlauf der Gründungen und Schließungen Der Steinbeis-Verbund mit seinen Verbund-Unternehmen (VU) setzt sich aus den SU und den Steinbeis-Partnern (SP) zusammen, über die der konkrete Wissens- und Technologietransfer unternehmerisch erfolgt. Bezogen auf die Anzahl und das Angebot konnte der Steinbeis-Verbund mit 68 Gründungen bei 56 Schließungen von SU und SP nahezu konstant, bei nur leichtem Umsatzrückgang um 0,6%, gehalten werden. Hiervon entfallen 60 Gründungen und 55 Schließungen auf den berichtenden Konzern. Die hohe Anzahl der Schließungen, insbesondere auch im Bereich der Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH, sind begründet in der geplanten und fortgesetzten Bereinigung des Gesamtportfolios. Die Gründungen verteilen sich auf die drei Dienstleistungsbereiche Forschung und Entwicklung, Beratung und Expertisen sowie Aus- und Weiterbildung. Die Gründungen und Schließungen verteilen sich wie folgt: Innerhalb der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer wurde ein SU/VU gegründet (Steinbeis Wissens- und Technologietransfer GmbH, SWITT) und 24 SU/VU geschlossen.
Zum 31. Dezember 2021 gehörten somit insgesamt 1.121 Verbund-Unternehmen (Vorjahr: 1.107), davon 1.038 (Vorjahr: 1.032) innerhalb des berichtenden Konzerns, dem Steinbeis-Verbund an. Hauptherkunftsland ist nach wie vor Baden-Württemberg mit 657 (Vorjahr: 648) VU, 59 % der Gesamtanzahl). 4. Geschäftsverlauf des Konzerns Die drei Hauptdienstleistungsbereiche des Konzerns sind: Beratung und Expertisen, Forschung und Entwicklung sowie Aus- und Weiterbildung. Der Geschäftsverlauf im Bereich der Beratung und Expertisen spiegelt wie in den Vorjahren das sowohl hinsichtlich der Beratungsbreite als auch -tiefe heterogene Leistungsangebot der SU wider. Mit Schwerpunkten auf betriebswirtschaftlichen und technologischen Themen reichte es von der ersten Kurzberatung bis hin zur komplexen Projekt- und Unternehmensberatung. Mit Expertisen wurde in diesem Jahr, wie in den Vorjahren, ein umsatzbezogen kleiner, jedoch image- und synergiebezogen wichtiger Beitrag zur Gesamtentwicklung geleistet. Der Umsatz der SU des Teilkonzerns Steinbeis Beratungszentren GmbH liegt im Geschäftsjahr bei TEUR 9.169 und ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.049 (12,9%) gestiegen. Im Bereich Forschung und Entwicklung bildeten weiterhin die Aktivitäten der den Technologiebereichen 16 Informations-, Kommunikations- und Elektrotechnologien zugeordneten Projekte den Schwerpunkt. Der Bereich Aus- und Weiterbildung wurde auch in diesem Berichtsjahr durch die weiterhin erfolgreichen Angebote der SU des Teilkonzerns Steinbeis-Hochschule Holding GmbH und in deren Umfeld und durch die auf Qualifizierung ausgerichteten SU im Verbund geprägt. Der Umsatz im Berichtsjahr liegt bei TEUR 22.582 und ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 4.136 (15,5%) gesunken. Der Umsatzrückgang ist insbesondere auch durch die Maßnahmen und Auswirkungen der Corona-Pandemie bedingt: Angebotsseitig konnten bestehende Studiengänge nicht mehr im vollen Umfang durchgeführt werden. Darüber hinaus konnten geplante Studiengänge nicht realisiert bzw. zugelassen werden, ebenso geplante Professuren nicht besetzt werden. Nachfrageseitig waren Unternehmen bei der Wahrnehmung der Studienprogramme für ihre Mitarbeiter zögerlich. Weiter ist zu beachten, dass sich die Umsätze gewollt zunehmend von rechtlich unselbständigen Einheiten oder Mehrheitsgesellschaften im Hochschulbereich in Minderheitsgesellschaften verlagern und hierdurch auch nicht mehr im Einzelabschluss der SHB GmbH bzw. im StC-Konzernabschluss abgebildet sind. Prägend, teilweise lähmend und noch nicht umsatzsteigernd hat sich die laufende Transformation der Hochschule verbunden mit einer angestrebten Sitzverlegung ausgewirkt. Die wesentlichen Kennzahlen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung von Steinbeis sind neben der im Berichtsjahr leicht gestiegenen Anzahl der VU und der damit verbundenen Wachstumspotentiale, die realisierten Umsatzerlöse (auch von SU mit Minderheitsbeteiligung und SP unabhängig von der Zugehörigkeit zum Konzern). Da diese Kenngrößen sich unabhängig von der Zugehörigkeit zum Steinbeis-Konzern auch durch die SP oder SU mit Minderheitsbeteiligungen auf den Geschäftsverlauf auswirken, ist die Gesamtumsatzentwicklung des Steinbeis-Verbunds eine relevante Bewertungsgröße. Der Gesamtumsatz aller SU ist im Geschäftsjahr mit ca. 157,1 Mio. EUR 17 im Vergleich zum Vorjahr (155,1 Mio. EUR) um 1,2% gestiegen. Bezogen auf den formal zu berichtenden Konzern wurden auf Basis der konsolidierten Einzelumsätze aller darunter erfassten SU Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 128,0 Mio. EUR 18 gegenüber 128.9 Mio. EUR (-0,6%) im Vorjahr erzielt. Die Umsatzrückgänge im Hochschulbereich konnten durch Umsatzsteigerung in den anderen Bereichen nahezu ausgeglichen werden. Gleichzeitig sind Umsatzverlagerungen aus dem Konzernbereich in SU mit Minderheitsbeteiligung zu beachten. Das Konzerneigenkapital ist von 86,9 Mio. EUR in 2020 auf 85,0 Mio. EUR in 2021 gesunken (Rückgang um 2,3%). Der Konzernjahresfehlbetrag (nach Anteilen anderer Gesellschafter und Ergebnisverwendung) lag bei TEUR 1.109, im Vorjahr lag ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von EUR 7.246 vor.
16 Bezogen auf die SU-Gründungen
Auf der Aufwandsseite ist der Personalaufwand von TEUR 59.036 in 2020 auf TEUR 61.565 in 2021 um 4,3 % gestiegen. Dies liegt insbesondere in den allgemeinen Gehaltssteigerungen sowie in den Auszahlungen der sogenannten "Corona-Prämie" begründet. Daneben ist der Materialaufwand im Berichtsjahr von TEUR 47.896 in 2020 auf TEUR 57.589 in 2021 um 20,2% gestiegen. Dies geht im Wesentlichen auf einen Anstieg um 20,8% im Aufwand aus bezogenen Leistungen von TEUR 45.904 in 2020 auf TEUR 55.453 in 2021 zurück. Strukturell ist der Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung um 7,9 Prozentpunkte angestiegen. Der Anstieg liegt neben Preiserhöhungen für bezogene Leistungen auch in dem Steinbeis-Modell und der Abbildung der Unternehmensgewinne als Honorare der Steinbeis-Unternehmer im Materialaufwand begründet. Die Abschreibungen lagen um TEUR 826 über dem Vorjahresniveau Dies ist insbesondere auf die Aktivierung des in 11/2021 fertiggestellten Steinbeis-Hauses Stuttgart-Hohenheim und dessen erstmalige Abschreibung zurückzuführen. Das Finanzergebnis ist von einem Verlust von TEUR 43 in 2020 auf einen Gewinn von TEUR 158 in 2021 gestiegen. Dies resultiert insbesondere aus einem Ertrag aus Zinsen zur Gewerbesteuer. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen wurden im Geschäftsjahr im Rahmen der üblichen Erhaltungsinvestitionen getätigt. Daneben wurden Anzahlungen für das für den Steinbeis- Verbund strategisch wichtige im Bau befindliche Objekte in Berlin-Adlershof von TEUR 9.622 getätigt. Das Anlagevermögen ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 14.981 (41%) gestiegen. Der Anstieg geht auf die Aktivierung des in 11/2021 fertiggestellten Steinbeis-Hauses Stuttgart-Hohenheim zurück. Das Umlaufvermögen (einschließlich der Rechnungsabgrenzungsposten) nahm um TEUR 1.365 (-1%) gegenüber dem Vorjahr ab. Der Rückgang liegt im Wesentlichen am Rückgang des Bestands flüssiger Mitteln. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen um TEUR 2.261 (+14,4%) Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um TEUR 1.809 (+9,9%) vor allem aufgrund eines Anstiegs von vergebenen Darlehen und Bildung von Einzelwertberichtigungen. Die Rückstellungen stiegen um TEUR 1.951 (+7,9%). Dies resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Rückstellungen für Honorare für Steinbeis-Unternehmer und für Personalkosten. Die Verbindlichkeiten nahmen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 11.843 (+30%) zu, was aus erhöhten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen von TEUR 545 und insbesondere aus höheren Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr (+ TEUR 6.564) resultiert. Die Geschäftsentwicklung war im Geschäftsjahr in den einzelnen Dimensionen unbeständig insgesamt jedoch stabil. Die Umsatzentwicklung lag im Zielkorridor der Planziele, 19 die aus Sicht der Geschäftsleitung erreicht wurden. 5. Darstellung der Lage des Konzerns Die Entwicklung des Geschäftsverlaufs des Steinbeis-Konzerns in 2021 gegenüber dem Vorjahr war, wie geplant, bezogen auf den Gesamtumsatz stabil und bezogen auf den Konzern-Jahresüberschuss rückläufig. Die notwendige Umstellung des Rechnungswesens für alle SU auf eine digitale Belegverarbeitung konnte wegen des aufgrund der Folgen der Pandemie verzögerten Jahresabschlusses 2019 erst verzögert begonnen werden. Durch Fehleinschätzungen bezüglich der Verfügbarkeit von erforderlichen Softwareanpassungen kam es zu einem erheblichen Stau bei der Bearbeitung der Buchhaltungsbelege. Dies führte teilweise zu einer nachvollziehbaren, sehr hohen Unzufriedenheit in den SU. Bis zu den im Dezember 2020 vorliegenden Informationen musste davon ausgegangen werden, dass die Erstellung der Jahresabschlüsse und deren Prüfung fristgemäß erfolgen können und dass der Buchungsrückstand durch die Effektivität und Effizienz des neuen Systems aufgeholt werden kann. Nach dem Ausscheiden der für die Umstellung verantwortlichen Leitung des zentralen Rechnungswesens (RWS) zum Ende des Jahres 2020 und in den ersten Monaten im Jahr 2021 zeigte sich, dass das "neue" Buchhaltungssystem nicht funktionsfähig ist. Seit Januar 2021 wurde unter einer Interims-Leitung das Steinbeis-Rechnungswesen repariert und neu aufgebaut. Das System musste im laufenden Betrieb korrigiert und repariert sowie eine wieder passende Organisation entwickelt und die Prozesse und die Software teilweise vollständig neugestaltet werden. Die getroffenen Maßnahmen konnten erst im zweiten Halbjahr 2021 und ersten Halbjahr 2022 greifen. Der Steinbeis-Konzern hat nun wieder ein funktionierendes und stabiles System, das laufend optimiert wird. RWS konnte personell verstärkt werden. Ehemalige Steinbeiser sind wieder in RWS zurückgekehrt. Seit 01.04.2022 ist die Interims-Leitung beendet, die Leitung von RWS ist neu besetzt. Die RWS-Leitung steht für eine Fortsetzung der begonnen Neugestaltung des Rechnungswesens und eine konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der SU. Die Konsolidierung der einzelnen rechtlichen Einheiten gestaltete sich aufgrund der Komplexität der Konzernstruktur und der Besonderheiten des Steinbeis-Systems nach wie vor als sehr (zeit-) aufwändig. Gegenüber dem Vorjahr, in dem aufgrund des Systemwechsels die Konsolidierungssoftware LucaNet erstmals verwendet wurde, gab es jedoch Verbesserungen. Steinbeis hat hauptsächlich nationale Kunden, die auch außerhalb Europas tätig sind. Mit 20 % der Kunden werden in der Regel mindestens 80 % des Gesamtumsatzes erzielt. Diese Kunden sind hauptsächlich größere mittelständische Unternehmen bzw. Großunternehmen. Das stets marktorientiert weiterentwickelte Angebot von Steinbeis ist eine notwendige Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg. Aufgrund dieses offenen, dezentralen Systems mit zentral geprägtem Rahmen und der hierfür typischen Systemproduktivität ist Steinbeis in der Lage, mit geringem Overhead auch eine Vielzahl kleiner Aufträge zumindest kostendeckend durchzuführen. Im Jahr 2021 kam es im Konzern mit 60 Gründungen (und 55 Schließungen) 20 von Verbund- Unternehmen zu einem weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau des Steinbeis-Verbunds. Der Anstieg der Gesamtzahl der VU ist im Hinblick auf die pandemiebedingte Situation umso erfreulicher. Die Schließungen erfolgten wie in den Vorjahren meistens aus persönlichen Gründen der Steinbeis-Unternehmer oder aufgrund von Marktgegebenheiten. Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen stellen als sogenannte Primärquellen weiterhin einen wesentlichen Beschaffungsmarkt für Steinbeis dar. Die in der Vergangenheit angepasste Strategie zur weiteren Erschließung dieses Marktes zeigte auch im Jahr 2021 wie im Vorjahr eine positive Wirkung. Neben dem klassischen Modell der Gründung von SU mit Hochschulangehörigen unter dem Dach bestehender 100%-Steinbeis-Gesellschaften gibt es mit einzelnen Hochschulen zur Nutzung der Erfolgsfaktoren des Steinbeis-Modells bei gleichzeitiger Wahrung der Hochschulidentität und ohne weitere Haftung für die Hochschule gemeinsame Transfergesellschaften (Transfer-GmbHs). Diese Partnerschaften mit Hochschulen in Baden-Württemberg und Hessen entwickeln sich gut. Weitere Aktivitäten zur Erschließung des Gründungspotentials an weiteren Hochschulen inner- und außerhalb Baden-Württembergs befinden sich in der Sondierungs- und Planungsphase. Die Gründungen von in der Regel rechtlich unselbständigen SU mit Hochschulangehörigen bilden auch die mögliche Basis für die Gründungen von rechtlich selbständigen Unternehmen, die als dezentrale SU auf Minderheitsbeteiligungen umgestellt werden und somit zwar zum Verbund, jedoch nicht zum Konzern gehören. Bezogen auf das Steinbeis-System hat sich die Wettbewerbssituation auch in diesem Berichtsjahr aus Sicht der Geschäftsleitung nicht verändert: Zumindest national gibt es keinen direkten Wettbewerber zum dezentralen, quellenübergreifenden, unternehmerischen Steinbeis-Kernsystem. Die anderen Systeme des Wissens- und Technologietransfers sind nach wie vor noch öffentlich-rechtlich geprägt, beziehungsweise orientieren sich an öffentlich-rechtlichen Systemen und Finanzierungsquellen, sind auf eine bestimmte Region oder eine bestimmte Hochschule bezogen oder sind in anderen Preissegmenten aktiv. Wird der Vorsprung von Steinbeis durch die Weiterentwicklung des Systems gehalten und werden weitere Marktanteile gesichert, birgt eine sich eventuell verändernde Wettbewerbssituation mehr Chancen als Risiken. Aufgrund des Steinbeis-Systems mit dem dezentralen Transferunternehmertum im zentralen Steinbeis-Rahmen und seiner vielfältigen Möglichkeiten kann den besonderen Anforderungen der Märkte (Absatz- wie auch Beschaffungsmarkt) weiterhin erfolgreich begegnet werden. Auf Ebene der einzelnen SU sind die Wettbewerber nach wie vor zahlreich. Wie stark dieser Wettbewerb angenommen wird, hängt von den Potenzialen und Zielen der SU selbst ab. Nach wie vor verfügt der Konzern gesamt betrachtet über ein System sehr unterschiedlicher Dienstleistungen und "Produkte" (wenn man die SU aus Konzernsicht als solche betrachtet) auf den unterschiedlichsten Märkten, das auch in Bezug auf kritische Wettbewerbssituationen einzelner dezentraler SU insgesamt belastbar ist. Chancen und Risiken sind systembedingt zum einen auf die einzelnen dezentralen SU verteilt, zum anderen konzentriert auf das System selbst. Den dezentral verteilten Risiken wird durch die zentralen Rahmenbedingungen sowie die zentrale Betreuung und ein zentrales Controlling und einzelfallbezogenem Projektmanagement begegnet. Das gesamte hieraus resultierende Risiko und die gesamten Chancen setzen sich aus der Summe aller dezentralen und zentralen Beiträge zusammen. Den systemrelevanten Risiken wird mit einem werteorientierten, effektiven und effizienten zentralen Management begegnet, das durch transparente, nachvollziehbare, stabile und zugleich elastische Prozesse gestützt ist. In der Gesamtschau tragen das zentrale Management, die zentralen Rahmenbedingungen und das dezentrale, delegierte Unternehmertum im Wesentlichen zur Gesamtlage bei. 6. Sozialbericht Im Durchschnitt waren im Jahr 2021 im Konzern 1.875 21 (Vorjahr: 1.935) Mitarbeiter beschäftigt (inkl. Praktikanten und Auszubildende 1.937 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.984)). In 2021 waren 2.427 (Vorjahr: 2.624) projektbezogene (freiberufliche) Mitarbeiter und 611 (Vorjahr: 672) Professoren für den StC-Konzern tätig. Der Rückgang liegt insbesondere in der Entwicklung im Bereich der Steinbeis-Hochschule begründet. Insgesamt waren damit rund 4.975 (Vorjahr: 5.280) angestellte und projektbezogene Mitarbeiter im Konzern tätig. Entsprechend des Projektgeschäfts und des Wissens- und Technologietransfers über Köpfe gibt es in den SU grundsätzlich eine hohe (gewollte) Fluktuation. So waren bezogen auf den Verbund in 2021 848 Angestellte neu in den SU tätig und 877 sind ausgeschieden. Bedingt durch die Maßnahmen der Corona-Pandemie gab es bundesweit in 2021 eine Kurzarbeiterzahl von ca. 1,85 Mio. (nach dem historischen Höchststand von 2,94 Mio. in 2020). 22 Im Steinbeis-Verbund haben in 2021 insgesamt 35 SU für 187 Mitarbeiter die Möglichkeit von Kurzarbeit in Anspruch genommen. III. Chancen- und Risikobericht Im Zentrum des Steinbeis-Geschäftsmodells stehen konsequent Menschen, die sich im Steinbeis-Verbund unter Nutzung des Steinbeis-Rahmens unternehmerisch in einem SU als SUN oder FPL entfalten. Eine wichtige Personengruppe bilden Professoren oder weitere Mitarbeiter von Primärquellen, die im Rahmen ihrer Nebentätigkeit für Steinbeis arbeiten. Bei gleichbleibender Fähigkeit und Willigkeit, Transferprojekte durchzuführen, bietet die bundesweit in 2021 gewachsene Anzahl an Professoren 23 dem Steinbeis-Verbund ein wachsendes Transferpotential. Weitere Personen sind aber auch ehemalige Mitarbeiter von SU sowie weitere Mitarbeiter, die ihre Geschäftsidee außerhalb einer Primärquelle, ihres ehemaligen SU oder ihres ehemaligen Arbeitsgebers in einem eigenen SU realisieren. Wie in jedem System, das durch "Köpfe" geprägt ist, stellen diese die Chance, zugleich aber auch das unvermeidbare Risiko dar. Das einzelne SU ist hierbei unmittelbar von einzelnen Köpfen abhängig - aufgrund seiner Vielfalt, Vielzahl und Dezentralität der Verbund selbst jedoch nicht. Steinbeis ist historisch gewachsen, entsprechend finden sich im Bereich der klassischen und am längsten bestehenden SU die meisten langjährigen SUN mit einer 20- bis 30-jährigen Verbundzugehörigkeit beziehungsweise ältere SUN. Um dem altersbedingten Ausscheiden langjähriger SUN und FPL zu begegnen und einen Fortbestand derer SU zu ermöglichen, sind entsprechende Nachfolgemodelle entwickelt und auch bereits realisiert worden. Zwar birgt die Altersstruktur im Bereich der SUN das gewöhnliche Risiko jeder Unternehmensnachfolgeregelung. Jedoch bieten gerade der kontinuierliche Aufbau von Nachfolgemodellen sowie die Einbindung in den sich stabilisierend auswirkenden Steinbeis-Verbund mit der Selbstverpflichtung der Einhaltung der Steinbeis-Regeln die Chance einer nachhaltigen Sicherung und flexiblen Anpassung der Unternehmensstruktur an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernisse. Entscheidend ist, die SUN und FPL für die Problematik der Nachfolge rechtzeitig zu sensibilisieren und ihnen entsprechend geeignete Lösungen anbieten zu können.
21 Teilzeitbeschäftigte werden als
Kopfzahlen dargestellt.
Neben den Köpfen an sich ist für die Chancen/Risiken beziehungsweise für den Erfolg/Misserfolg die dezentrale unternehmerische Freiheit in einem zentralen Rahmen entscheidend. Zum zentralen Rahmen gehören formale Elemente (im Wesentlichen Verträge und Richtlinien) und markenprägende Elemente (im Wesentlichen die Dachmarke Steinbeis). Die gewährleistete dezentrale unternehmerische Freiheit wird in erster Linie als Chance für Köpfe gestaltet. Das damit verbundene Risiko wird durch die zentralen Rahmenbedingungen in einer synergetischen Balance gehalten. Wenn eine unternehmerische Initiative insbesondere auch (gesellschafts-) politisch gewollt ist, muss auch ein unternehmerisches "Scheitern" als Risiko insbesondere gesellschaftlich akzeptiert werden. Das Schließen von SU aufgrund persönlicher Gegebenheiten oder Marktbedingungen ist ein mit dem System verbundenes Risiko, das ohne die "Brandmarkung Scheitern" akzeptiert werden muss. Teilweise sind die Folgen der Veränderungen der vergangenen Monate wirtschaftlich erst zeitverzögert wirksam (bezogen auf die SU durch längerfristige Verträge, bezogen auf die Zentrale durch den nachlaufenden Einzug der sogenannten Verbundgebühr 24 ). Die weiteren tatsächlichen Auswirkungen auch unter Berücksichtigung von Entscheidungen der Politik, der staatlichen Verwaltung, der Unternehmen sowie der Veränderung von Menschen und der Gesellschaft lassen sich nach wie vor nur schwer beurteilen. Bezogen auf die für den Transfer notwendigen Primärquellen (Hochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen) und Unternehmen als Sekundär-/teilweise auch als Primärquellen besteht das grundsätzliche Risiko einerseits im adäquaten "Zugriff' und andererseits in der eigenen, von Steinbeis sehr bedingt beeinflussbaren, Weiterentwicklung der Quellen selbst. Eine mögliche Kooperation setzt die Relevanz und Wirtschaftlichkeit voraus, die im Bereich der öffentlich geprägten Quellen durch staatliche und im Bereich privat geprägter Quellen durch erwerbswirtschaftliche Rahmenbedingungen geprägt sind. Dem Risiko steht die grundsätzliche Chance des Mehrwerts für die beteiligten Partner gegenüber. Die Chancen, die sich aus der Partnerschaft ergeben, überwiegen die Risiken. Im Bereich der Aus- und Weiterbildung in den SU außerhalb des Bereichs der Steinbeis-Hochschule gibt es insofern Risiken, dass auch hier die Unternehmen die Investitionen in Aus- und Weiterbildung unter den dann jeweils wirkenden Wirtschaftsentwicklungen tätigen. Die Chancen bestehen insbesondere in der Synergie des Technologie- und Wissenstransfers. Im Bereich der Steinbeis-Hochschule bestimmen die Kriterien für die Erfüllung der Hochschulförmigkeit und die damit verbundenen synergetische Trennung des Hochschulbereichs vom unternehmerischen Bereich immer noch die Chancen und Risiken. Bei der konsequenten Ausrichtung als "Steinbeis + Hochschule" überwiegen die Chancen. Sie ist als Investition zu verstehen, durch die eine konsequent private, sich somit selbst finanzierende Hochschule sich qualitätsorientiert sowohl im akademischen Hochschulbereich als auch im unternehmerischen "Steinbeis-Bereich" erfolgreich weiterentwickeln kann, um so die Potentiale im wachsenden Aus- und Weiterbildungsmarkt nutzen und sich nachhaltig weiterentwickeln zu können. Bildung, die am Ende kompetente Köpfe in der Breite und der Spitze für die Schaffung und die Anwendungen von Wissen hervorbringt, ist die wesentliche Grundlage für Problemlösungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Im gemeinnützigen Bereich (insbesondere Steinbeis Innovation gGmbH) wird weiterhin die Herausforderung darin bestehen, die bei geförderten, nicht jedoch zu 100% finanzierten Projekten erforderlichen Eigenmittel aus anderen Projekten zu erwirtschaften oder zur Finanzierung andere SU oder Dritte einzubeziehen. Im Bereich der konzernbezogenen Steinbeis-Instrumente wird es weiterhin zu Beteiligungen an Unternehmen kommen, die zwar als SU geführt werden und dem Steinbeis-Verbund angehören, jedoch nicht mehrheitlich dem Steinbeis-Konzern zuzurechnen sind. Durch gesellschaftsvertragliche Regelungen wird erreicht, dass unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen auch für diese Unternehmen die Steinbeis-Regeln gelten. Hierdurch ist auch eine Beteiligung von Steinbeis an einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) möglich. Das KMU kann seinen insbesondere in der Anfangsphase relevanten Status als KMU fortführen und gleichzeitig von den Vorteilen des Steinbeis-Verbundes profitieren. Zur Instandhaltung bestehender Steinbeis-Immobilien werden auch zukünftig Aufwendungen erforderlich sein. An den Standorten Stuttgart und Berlin können durch vorbereitete Umstrukturierungen des Immobilienbestandes Chancen auf die Weiterentwicklung zentraler Angebote für den Steinbeis-Verbund gewahrt werden. Eine besondere Herausforderung wird, neben den Genehmigungsprozessen, hierbei das Angebot und die Preisentwicklung bei der Durchführung von Baumaßnahmen sein. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Im November 2021 fand der Umzug der Steinbeis-Zentrale vom Steinbeis-Haus Stuttgart in der Innenstadt nach Stuttgart-Hohenheim in den Neubau Steinbeis-Haus Stuttgart-Hohenheim (SHSH) statt. Dieser neuer Standort bietet die Chance der Weiterentwicklung der Steinbeis-Zentrale als serviceorientierte, nutzenstiftende und werteschaffende Verbund-Zentrale. Durch die systembedingte Unterschiedlichkeit der SU und die diese prägenden Personen sowie die Vielfalt des Angebots wird das unternehmerische Gesamtrisiko gestreut. Kostenremanenzen sind dezentral in den einzelnen SU verteilt, sie werden zentral überwacht und für die zentralen Einheiten selbst möglichst klein gehalten, sowie risikoorientiert zentral bewusst entschieden. Die zentrale portfoliobasierte Betreuung der SU, die ständige Weiterentwicklung der zentralen Qualitätsprozesse sowie der Rahmenbedingungen sind wichtige Systemelemente zur weiterhin erfolgreichen Beherrschung des nicht vermeidbaren Risikopotenzials. Ein wesentliches Instrument in der Steinbeis-Zentrale zur Portfolio-Steuerung ist das "SU-Book", das u.a. eine Bewertung der SU in den Dimensionen Performance, Image und Potenzial beinhaltet. Noch können die ständig zunehmenden (über-) staatlichen Restriktionen als organisatorische Chancen gestaltet werden, die damit verbundenen Kosten haben jedoch ein Risikopotential, da sie nur bedingt im Markt weitergegeben werden können. Durch das konsequente Prägen der Dachmarke Steinbeis und durch die konsequente Darstellung der Erfolge und Potenziale des Steinbeis-Verbundes entstehen weitere Chancen sowohl auf dem Beschaffungs- als auch auf dem Absatzmarkt, die es auch weiterhin zu nutzen gilt. Hinsichtlich der seit Anfang 2020 aus den Folgen der Maßnahmen in Zusammenhang mit der Pandemie entstandenen Situation, besteht zum einen die Chance das vielfältige Angebot an umfangeichen Dienstleistungen auf hohem Wissensniveau und das dezentrale Transferunternehmertum im Steinbeis-Verbund der einzelnen SUN, in die situativ notwendigen, agilen Anpassungen an die Marktentwicklungen der Kunden-Unternehmen einzubringen. Andererseits werden sich die nachgefragten Dienstleistungen sicherlich verschieben und es werden sich dadurch neue Schwerpunkte entwickeln, während andere Themen vermutlich an Bedeutung rückläufig sein werden. Durch eine Intensivierung von öffentlichen Projekten zur Stabilisierung der Wirtschaft kann Steinbeis seine Position als verlässlicher Partner stärken und daraus positive Nebeneffekte für den wirtschaftlichen Bereich generieren. Der Bereich der Steinbeis-Hochschule wird (nach einer verstärkten Digitalisierung) weiterhin eine Geschäftsgrundlage haben, da weiterhin qualifizierte Arbeitskräfte bzw. umso mehr relevant gebildete, kompetente Umsetzer in den Unternehmen notwendig sind. Insgesamt kann es sich aufgrund der bislang so noch nie eingetretenen Gesamtsituation bei der vorliegenden Einschätzung nur um eine aktuelle Momentaufnahme handeln. Täglich sind Veränderungen möglich, die sich auch auf die Einschätzung der Entwicklung bei Steinbeis auswirken können. Die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Maßnahmen seitens der Politik und Verwaltung und globalen Ereignissen auf die Wirtschaft und Gesellschaft lassen sich derzeit nur mit einem hohen Grad an Unsicherheit beurteilen. Für das Ziel von Steinbeis für seine Partner ein verlässlicher Partner zu sein und Vertrauensräume zu schaffen, können sich bei zunehmender Unsicherheit und des "Sich-nicht-verlassen-Könnens" auch Chancen ergeben. Das kontinuierlich weiterentwickelte zentrale Management-Informations-System (MIS) mit Frühwarnindikatoren, gelebte Qualitätsprozesse, die Bewertung der aus den SU möglicherweise entstehenden Risiken sowie zur Festlegung einzelfallbezogener, projektorientierter Maßnahmen (operativ sowie strategisch), bilden weiterhin den organisatorischen Kern des etablierten Risikomanagementsystems. IV. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit einer weiter anhaltenden moderaten bzw. rückläufigen Entwicklung der relevanten Kenngrößen Umsatz und SU-Gründungen sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht in Anlehnung an das nationale Wirtschaftswachstum bzw. sich aus dem Geschäftsverlauf in 2021 nachwirkende Effekte. Dabei gilt es zu beachten, dass sich im Verbund die Entwicklung des Gesamtumsatzes bzw. Wachstumspotentiale zunehmend von SU in Minderheitsbeteiligungen verlagern werden und ein weiteres Wachstum die hierfür notwendigen kompetente Köpfe in den SU voraussetzt. Die sich aus den Folgen der Maßnahmen in Zusammenhang mit der Pandemie ergebende und sich weiter entwickelnde Situation wird dabei eine Auswirkung auf die Portfoliozusammensetzung mit Hinblick auf die Branchen und Dienstleistungsformen haben (z.B. vermehrt und verstärkt Online- oder hybride Formate im Beratungs- und Bildungsbereich). In einer multilateralen Wissenschafts-/Wirtschaftsstruktur lebt der Transfer heute umso mehr von unterschiedlichen Quellen der Wissensgenerierung. Im Transferprozess wird sich die Kooperation und Nutzung der unterschiedlichen Quellen dann in wirtschaftlich anerkannte Umsetzung niederschlagen müssen. So ist im Bereich der öffentlich geförderten Projekte sogar eher von einer Erhöhung auszugehen, von der Steinbeis mittelbar und unmittelbar profitieren kann. Als Chance in der aktuellen, durch große Unsicherheiten geprägten Zeit, ist zu erwarten, dass die Anzahl der Forschungsprojekte, die aus öffentlichen Mittel finanziert werden, im Geschäftsjahr 2022 zunehmen werden. Einige SU werden vermutlich weiter versuchen, Kern-Know-how-Träger unter den Mitarbeitern in Förderprojekten zu beschäftigen, um sowohl die Forschungsergebnisse später wieder wirtschaftlich umsetzen zu können als auch die Mitarbeiter halten zu können. Im aktuellen Wirtschaftsplan 25 wird von einer Umsatzerwartung bzw. Gesamtleistung für 2022 in Höhe von 125,1 Mio. EUR ausgegangen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass wesentliche Aufwendungen (Personal, Honorare, Raumkosten) bei gleichbleibender Preisentwicklung entsprechend der Gesamtleistung etwas sinken werden. Aufgrund der agilen, breit aufgestellten und heterogenen SU-Strukturen und dem dezentralen Unternehmertum sowie der Wirkungen von externen Ereignissen (u.a. Corona-Pandemie) und damit einhergehenden wirtschaftlich unruhigen Rahmenbedingungen, können sich jedoch Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung ergeben. Auf der Grundlage einer Prognose 26 wird davon ausgegangen, dass der geplante Umsatz nicht ganz erreicht wird, der geplante Jahresüberschuss jedoch nahezu erreicht wird.
Stuttgart, den 11. Juli 2023 Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer Steinbeis Verwaltungs-GmbH Prof. Dr. Michael Auer Manfred Mattulat
25 Gesamtplanung des Konzerns
einschließlich der Gesellschafterin
Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung vom
07.07.2022.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 12. Juli 2023 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Gerhard Schroeder, Wirtschaftsprüfer Anne Ehinger, Wirtschaftsprüferin |
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