hanova KITA GmbH
Selbe AdresseBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Hanke seit 14.6.2023 | Geschäftsführer |
Lars Grundmann seit 11.10.2022 | Prokura |
Jennifer Reichert seit 11.10.2022 | Prokura |
Ingrid Maria Weinreich seit 11.10.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt Hannover | 90.00% |
Sparkasse Hannover | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
hanova SERVICES GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens, deren Stammkapital zu 100 % von der hanova WOHNEN GmbH gehalten wird, ist die Erbringung einzelner Aufgaben des infrastrukturellen, kaufmännischen und technischen Gebäudemanagements (Betrieb, Überwachung, Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Reinigung und Pflege von technischen Anlagen und Einrichtungen) - insbesondere im Bereich Objektservice Hausmeisterdienste, Pflege und Gestaltung von Grünflächen/GaLaBau, Reinigungsleistungen, im Bereich Handwerkerservice Tischler-, Schlosser- und Schlüsseldienste, Elektroarbeiten, Sanitär- und Heizungsservice und Maler- und Bauservice sowie die Medienversorgung im Wesentlichen für den Bestand der hanova WOHNEN GmbH. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen weitere Serviceleistungen rund um Immobilien im Wesentlichen für den Bestand der hanova WOHNEN GmbH. Hierzu zählt insbesondere im Bereich Energieservice die Wärmeversorgung dieser Liegenschaften inkl. (Sub-)Metering und einschließlich Modernisierung, Betrieb, Überwachung und Unterhaltung von Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen inkl. Blockheizkraftwerken, Photovoltaik- und Solaranlagen maßgeblich im Rahmen von Investoren- und Betreibermodellen (Contracting) sowie Planung, Bau, Betrieb, Überwachung und Unterhaltung von E-Ladeinfrastruktur sowie (Car-)Sharing- und Mieterstrommodellen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs Die Gesellschaft betreibt mit dem Geschäftsfeld Energieservice im Raum Hannover ca. 500 Heizzentralen und versorgt damit ca. 14.950 Wohneinheiten. Neben der laufenden Optimierung des im Jahr 2004 übernommenen Bestandes werden sukzessive einzelne Anlagen erneuert. So wurden im Geschäftsjahr 2023 weitere 10 (Vorjahr: 5) der bestehenden Heizzentralen erneuert, Nachrüstungen vorgenommen bzw. in Folge der Zentralisierung der Wärmeerzeugung teilweise zusammengefasst und 11 Heizanlagen neu in Betrieb genommen. Die hanova SERVICES GmbH führt im Rahmen des Baus und Betriebs von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken weitere Tätigkeiten innerhalb des Energiesektors (Mieterstrom, E-Infrastruktur/-Mobilität usw. aus. Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2023 belief sich auf TEUR 3.536 (Vorjahr: TEUR 2.945). Baukostenzuschüsse wurden in Abzug gebracht. Im Geschäftsjahr 2023 erhöhten sich die Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Energieservice um TEUR 1.350 auf TEUR 22.651 (Vorjahr: TEUR 21.301), davon die Umsatzerlöse aus Wärmelieferungen um TEUR 1.174 auf TEUR 19.209 (Vorjahr: TEUR 18.035). Im Geschäftsfeld Objektservice wurden im Geschäftsjahr 2023 TEUR 7.598 (Vorjahr: TEUR 6.341), davon im Grundstücksservice/GaLaBau TEUR 2.160 (Vorjahr: TEUR 2.030) umgesetzt. Im Bereich Objektservice, Grundstücksservice/GaLaBau, erfolgt der Ausbau durch Übernahme von Zusatzleistungen im Bereich GaLaBau. Die Personal- und Betriebsmittelkapazitäten werden entsprechend erhöht. Der Hausmeisterservice TEUR 3.794 (Vorjahr: TEUR 3.276) wird weiterentwickelt und orientiert sich in Richtung der vollwertigen Übernahme sämtlicher Hausmeisterdienstleistungen inkl. einfacher Handwerksleistungen durch Vollzeitkräfte. Parallel wird auch der Reinigungsservice ausgebaut TEUR 1.644 (Vorjahr: TEUR 1.035). Im Bereich Handwerkerservice steigen im Geschäftsjahr 2023 die Umsatzerlöse um TEUR 2.919 auf TEUR 14.720 (Vorjahr: TEUR 11.801) erzielt. Das Geschäftsfeld Handwerkerservice umfasst Tischler-, Schlosser- und Schlüsselservice, Malerservice, Bauservice, Sanitär- und Heizungsservice mit einem Umsatz von TEUR 10.132 (Vorjahr: TEUR 7.980) sowie Elektro- und Medienservice mit einem Umsatz von TEUR 4.588 (Vorjahr: TEUR 3.821). Das Geschäftsjahr 2023 ist aus Sicht der hanova SERVICES GmbH erfolgreich verlaufen. Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von TEUR 6.580 (Vorjahr: TEUR 4.774) aus, welcher TEUR 2.663 über dem geplanten Jahresüberschuss vor Gewinnabführung liegt. Es ist in allen Geschäftsfeldern ein Anstieg der Umsatzerlöse zu verzeichnen. 2.2 Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage 2.2.1 Vermögenslage Die finanziellen Transaktionen wirkten sich wie folgt auf die Vermögens- und Kapitalstruktur der Gesellschaft unter Gegenüberstellung der Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 aus:
2.2.2 Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit war im gesamten Berichtsjahr gegeben und wird nach derzeitigem Stand auch zukünftig gegeben sein. Die nachfolgende Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderung der liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr:
2.2.3 Ertragslage Die Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 hat sich gegenüber dem Vorjahr, trotz gestiegener Material- und Personalaufwendungen, durch höhere Erlöse in allen Geschäftsfeldern sehr positiv entwickelt. Die nachstehende Übersicht zeigt die Unternehmensleistung der aus der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Ertragspositionen und deren Verwendung in Bezug auf die aktuellen Bereiche der hanova SERVICES:
2.2.4 Wirtschaftliche Entwicklung während der letzten fünf Jahre
EBIT 1 = Jahresergebnis vor Zinsergebnis und Ertragssteuern EBITDA 2 = Jahresergebnis vor Zinsergebnis, Ertragssteuern, Abschreibungen immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 3. PROGNOSE-, CHANCEN- und RISIKOBERICHT 3.1 Prognosebericht Die Geschäftsführung der hanova SERVICES GmbH erwartet im Geschäftsjahr 2024 eine weitere Verbesserung der Entwicklung. Zielsetzung ist die nachhaltige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Ertragssteigerungen durch den Ausbau bestehender und die Entwicklung neuer Geschäftsfelder. Auf Grundlage des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages erwartet das Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 einen Gewinn in Höhe von TEUR 3.906 und für 2025 in Höhe von TEUR 4.028. In der strategischen Wirtschafts- und Finanzplanung bis 2033 wird durchgehend von Gewinnen ausgegangen. Die geplanten Gewinne bewegen sich dabei in einer Bandbreite von ca. TEUR 3.906 bis TEUR 4.993. Der Liquiditätsplan weist für den Berichtszeitraum 2024 keine Liquiditätsengpässe aus. Durch das Cash-Pooling mit dem Mutterunternehmen hanova WOHNEN GmbH steht der Gesellschaft immer ausreichend Liquidität zur Verfügung. Die infolge der Konflikte erwartbaren Konjunktureinbrüche im Nahen Osten hatten relativ geringe Auswirkungen auf das globale BIP und die Auslandsnachfrage nach Produkten des Euroraums. Grund ist das geringe Außenhandelsgewicht der Region. Gleichwohl ist die Region eine Drehscheibe für die globale Energieversorgung. Steigende Öl- und Gaspreise würden globalen Preisdruck erhöhen und die Wirtschaftsleistung dämpfen. Die Geschäftsführung geht aufgrund der bisherigen positiven Entwicklung und den künftigen Erwartungen und Chancen von einer ungefährdeten Fortführung des Unternehmens aus. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sind geordnet, außergewöhnliche Risiken bestehen nicht. Wesentliche Zinsänderungs- oder konjunkturabhängige Wertentwicklungsrisiken sind nicht erkennbar. Rechtliche Bestandsgefährdungspotenziale sind nicht erkennbar. Die Gesellschaft führt gegenwärtig keine rechtlichen Auseinandersetzungen mit Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Käufern oder Dritten, die von Art und Umfang über das normale Maß unvermeidbarer gerichtlicher Auseinandersetzungen hinausgehen. Sonstige Risiken, neben den erläuterten, noch nicht abschließend beurteilbaren möglichen negativen Einflüssen aus dem Ukraine-Krieg, die besonderen Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind zurzeit nicht erkennbar. 3.2 Risikobericht Das Risikomanagement der Gesellschaft ist in das bei der Muttergesellschaft implementierte Aufsichtsratsinformationssystem (ARIS) einbezogen. Darin wird im Rahmen von vierteljährlichen Berichten über die Entwicklung der hanova SERVICES GmbH informiert, sowie bestandsgefährdende Risiken aufgezeigt und thematisiert. Die gesamtwirtschaftlichen Risiken des Unternehmens unterscheiden sich nicht von denen der hanova WOHNEN GmbH. Im Rahmen des Branchenrisikos beobachtet die Gesellschaft die jeweiligen energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer. Die erfolgreiche Beteiligung an hanova WOHNEN GmbH-fremden Versorgungsaufgaben dokumentiert ein marktgerechtes Verhalten. Ein überschaubares, wie auch zeitnah verfolgtes Kostenrisiko kann sich vor allem bei unvorhergesehenen Mehraufwendungen für laufende Investitionen ergeben. Die Energiepreisentwicklung ist mit entsprechenden Gleitklauseln berücksichtigt. KfW-Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei zehnjähriger Zinsfestschreibung bilden die ausschließliche Grundlage der fremdfinanzierten Anlagenerneuerung. Zusätzlich steht der Gesellschaft im Rahmen des Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft jederzeit weitere Liquidität zur Verfügung. Von Terminoptions- oder Swapgeschäften wird unter Risikoaspekten kein Gebrauch gemacht. Das Risiko, dass die hanova SERVICES GmbH den gegenwärtigen und zukünftigen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder zeitgerecht nachkommen kann, besteht nicht. Die Deckung des sich abzeichnenden gegenwärtigen als auch zukünftigen Finanzmittelbedarfes ist, auch unter Einbezug des Cash-Poolings mit der hanova WOHNEN GmbH, gesichert. Die Gesellschaft konnte und wird auch zukünftig ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. Versicherungsschutz und ein angemessenes Kontrollsystem begrenzen die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder externen Ereignissen auftreten können. Es sind keine wesentlichen rechtlichen und sonstigen Risiken, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, erkennbar. Nach Einschätzung der Geschäftsführung wird die Summe aller Risiken den Fortbestand der Gesellschaft nicht beeinflussen. Rechtliche Bestandsgefährdungspotentiale sind nicht erkennbar. Die Gesellschaft führt gegenwärtig keine rechtlichen Auseinandersetzungen mit Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Käufern oder Dritten, die von Art und Umfang über das normale Maß unvermeidbarer gerichtlicher Auseinandersetzungen hinausgehen. 3.3 Chancenbericht Der wachsende Bedarf an Serviceleistungen/wohnungsnaher Dienstleistungen durch veränderte Rahmenbedingungen, steigende Anforderungen ans Wohnen und das gesamte Wohnumfeld - nicht zuletzt im Rahmen der alternden Bevölkerung - birgt auch für die hanova SERVICES GmbH weitere Chancen. Das Unternehmen kann durch den Ausbau bestehender Geschäftsfelder sowie den Aufbau neuer Zusatzleistungen und weiterer Leistungsfelder einen Beitrag leisten. Es bieten sich sowohl im Rahmen digitaler Möglichkeiten als auch im Zuge der ökologischen Herausforderungen neue Chancen, beispielsweise durch verstärkte ökologische Ausrichtung der Wärmeversorgungseinrichtungen, den Ausbau von Mieterstrommodellen über eigene Photovoltaikanlagen und den Ausbau neuer Geschäftsfelder wie E-Mobilität/Car-Sharing, Bereitstellung/Betrieb von E-Infrastruktur usw. Insgesamt bietet sich für die hanova SERVICES GmbH somit die Chance, ihre Position als professionelles und rentabel wirtschaftendes Dienstleistungsunternehmen auf dem regionalen Markt zu stärken. 4. Schlusserklärung Wir erwarten auch für 2024 eine solide wirtschaftliche Entwicklung mit einem positiven Jahresergebnis.
Hannover, den 23. Februar 2024 hanova SERVICES GmbH Karsten Klaus Lars Hanke BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die hanova SERVICES GmbH hat ihren Sitz in Hannover und ist eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Hannover (HRB 57545). Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von dem Wahlrecht gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Von der Möglichkeit Berichtspflichten im Anhang, statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Entsprechend des Gesellschaftsvertrages wurde der Jahresabschluss jedoch nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Zwischen der Gesellschaft (Organgesellschaft) und der Muttergesellschaft hanova WOHNEN GmbH (Organträger) besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, der unter dem 23. Dezember 2014 in das Handelsregister unter HRB 57545 der hanova SERVICES GmbH eingetragen wurde. Zum 31. Dezember 2023 wurde keine Vertragskündigung vorgenommen. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig linear über 3 Jahre. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (soweit abnutzbar, vermindert um Abschreibungen) bewertet. In den Herstellungskosten sind Fertigungs- und Materialkosten sowie Eigenleistungen (im Wesentlichen Architekten- und Verwaltungsleistungen) enthalten, Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Zuschüsse werden baukostenmindernd berücksichtigt. Für Anlagen und Maschinen beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 15 Jahre, für Blockheizkraftwerke und Satelliten- und Antennenanlagen 10 Jahre und für Wärmemengenzähler 5 Jahre. Andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung werden unter Anwendung der linearen Methode nach den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 werden sofort aufwandswirksam erfasst. Beim Umlaufvermögen wurden die Vorräte zu Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen, Sonstigen Vermögensgegenstände und Flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit über 1 Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Passivierung dieser Rückstellungen erfolgt nach der Bruttomethode. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanz Die Gliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer Gesamtübersicht als Anlage zum Anhang dargestellt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen nicht. Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus Ökosteuer in Höhe von TEUR 167 (Vorjahr: TEUR 98), wovon TEUR 69 rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 750.000,00 entspricht den Festsetzungen im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister. Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen betragen TEUR 1.114 (Vorjahr: TEUR 1.045). Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem als Anlage zum Anhang folgenden Verbindlichkeitenspiegel, aus dem sich auch die Art und Form der Sicherheiten ergeben. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten die Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2023, die Abrechnungen Wärmecontracting sowie durch Cash Pooling gewährten Liquiditätsausgleich. 2. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse werden in den Bereichen Energieservice in Höhe von TEUR 22.651 (Vorjahr: TEUR 21.301), Objektservice in Höhe von TEUR 7.598 (Vorjahr: TEUR 6.341), Handwerkerservice in Höhe von TEUR 14.720 (Vorjahr: TEUR 11.801) erzielt. Der Bereich Medien und Elektroservice wird dem Handwerkerservice zugeordnet. Die Umsatzerlöse im Bereich Energieservice enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Wärmelieferungen TEUR 19.209 (Vorjahr: TEUR 18.035), Stromlieferungen TEUR 1.741 (Vorjahr: TEUR 965) sowie sonstigen Leistungen TEUR 1.633 (Vorjahr: TEUR 2.008) im Wesentlichen aus dem Bereich Submetering/Energie Dienstleistungen enthalten. Die Umsatzerlöse im Bereich Objektservice enthalten Erlöse aus GalaBau TEUR 2.160 (Vorjahr: TEUR 2.030), Hausmeisterservice TEUR 3.794 (Vorjahr: TEUR 3.276) und Reinigungsservice TEUR 1.644 (Vorjahr: TEUR 1.035). Die Umsatzerlöse im Bereich Handwerkerservice enthalten Erlöse aus Tischler-, Schlosser- und Schlüsselservice in Höhe von TEUR 3.773 (Vorjahr: TEUR 3.780), Malerservice TEUR 3.736 (Vorjahr: TEUR 2.627), Bauservice TEUR 704 (Vorjahr: TEUR 0), Sanitär- und Heizungsservice TEUR 1.919 (Vorjahr: TEUR 1.573) sowie Medien und Elektroservices TEUR 4.588 (Vorjahr: TEUR 3.821). Die Erlöse aus Wärme-, Strom- und Medienlieferungen sowie GaLa-Bau beinhalten in Höhe von TEUR -1.085 (Vorjahr: TEUR 772) Erlöskorrekturen aus Vorjahren. Die Umsatzerlöse beinhalten periodenfremde Aufwendungen für Korrekturen von Umsatzerlösen des Vorjahres für Wärmelieferungen TEUR -1.808 (Vorjahr: TEUR 538) und Stromlieferungen TEUR 525 (Vorjahr: TEUR 337). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 3) enthalten. Im Materialaufwand sind die folgenden Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten: Primärenergie Erdgas TEUR 10.548 (Vorjahr: TEUR 6.848), Primärenergie Fernwärme TEUR 5.961 (Vorjahr: TEUR 4.650), Primärenergie Biomethan TEUR 995 (Vorjahr: TEUR 672) und sonstige Primärenergien TEUR 537 (Vorjahr: TEUR 884) sowie sonstige Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe TEUR 2.934 (Vorjahr: TEUR: 2.944). Im Materialaufwand sind periodenfremde Erträge für Korrekturen des Materialeinsatzes des Vorjahres TEUR 3.434 (Vorjahr: TEUR 10) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u. a. mit TEUR 578 (Vorjahr: TEUR 570) Aufwendungen für den Sach- und Dienstleistungsvertrag mit der Muttergesellschaft und TEUR 168 (Vorjahr: TEUR 148) Spenden für diverse von hanova SERVICES GmbH geförderte Projekte. In den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 7) aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten TEUR 0,1 (Vorjahr: TEUR 0,1) aus der Abzinsung von Rückstellungen. D. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Allgemeines Die hanova SERVICES GmbH führt mit dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken "andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors" aus. Durch die indirekte Beteiligung der Stadt Hannover an der hanova SERVICES GmbH ist diese nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. 2. Honorare an die Abschlussprüfer für die Abschlussprüfung Für den Abschluss 2023 betragen die Aufwendungen für den Abschlussprüfer TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 7). 3. Mitarbeiter Die hanova SERVICES GmbH beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 258 Angestellte (Vorjahr: 209). Außerdem wurden durchschnittlich 3 (Vorjahr: 0) Auszubildende beschäftigt. 4. Organe der Gesellschaft Gesellschafter: hanova WOHNEN GmbH (100,00 %) 5. Geschäftsführer: Karsten Klaus, Hannover Lars Hanke, Peine 6. Nachtragsbericht: Vorgänge von besonderer Bedeutung, die erst nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht ergeben.
Hannover, 23. Februar 2024 hanova SERVICES GmbH Karsten Klaus Lars Hanke Anlage 1
Anlage 2
BerichtsprüfungGrundlage für das PrüfungsurteilBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die hanova SERVICES GmbH, Hannover Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der hanova SERVICES GmbH, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der hanova SERVICES GmbH, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Dresden, den 01.03.2024 ACCO
GmbH
Viemann, Wirtschaftsprüfer Spang, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.5.2024. |
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