CH
Engineering GmbH
Kröv
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.379,00 |
83.190,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.469,00 |
5.279,00 |
| II.
Sachanlagen |
63.910,00 |
77.911,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.553.738,51 |
1.393.922,16 |
| I.
Vorräte |
1.241.621,00 |
867.125,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.244,02 |
65.023,90 |
| davon
gegen Gesellschafter |
422,55 |
875,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
225.873,49 |
461.772,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8.938,17 |
| Aktiva |
1.621.117,51 |
1.486.050,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
427.594,25 |
190.490,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
400.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
165.490,79 |
213.407,57 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
137.896,54 |
47.916,78 |
| B.
Rückstellungen |
5.500,00 |
5.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.188.023,26 |
1.290.059,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
365.293,19 |
490.059,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
822.730,07 |
800.000,00 |
| Passiva |
1.621.117,51 |
1.486.050,33 |
Anhang zur
Bilanz vom 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der CH Engineering GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die CH Engineering GmbH weist die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 S. 4
HGB, 274a und 288 Abs. 1 Satz 1 HGB haben wir Gebrauch
gemacht, soweit diese im vorliegenden Fall anwendbar waren.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis
251 HGB und die Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten der
selbst erstellten Anlagen wurden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch die anteiligen Gemeinkosten
einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden jedoch nicht
berücksichtigt / berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
vorgenommenen Abschreibungen sind auch steuerlich
zulässig. Soweit Vermögensgegenstände
gemäß § 6 Abs. 2a EStG in den
vorangegangenen Jahren steuerrechtlich in einem
Sammelposten zu erfassen und gemeinsam abzuschreiben waren,
wurden diese Wertansätze auch handelsrechtlich
angesetzt und im Berichtsjahr fortgeführt. Im
Berichtsjahr wurde kein neuer Sammelposten gebildet. Die
Abschreibungen der einzelnen Wirtschaftsgüter und der
Sammelposten sowie die vorgenommenen Sofortabschreibungen
für Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten 800 EUR sind dem Anlageverzeichnis zu
entnehmen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, erfolgte die Umrechnung in EUR jeweils zu
Tageskursen.
3. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Angaben über die Restlaufzeiten und die
Besicherung der Verbindlichkeiten nach
§ 285 Nr. 1 a und b HGB:
· Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
414.211,72 EUR.
Angaben über gewährte
Vorschüsse/Kredite/eingegangene
Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach
§ 285 Nr. 9 c HGB:
· Vorschüsse und Kredite an
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sowie
zugunsten dieser Person/en eingegangene
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach
§ 285 Nr. 10 HGB:
· Als Geschäftsführer ist
bestellt:
Herr Peter Hoffmann
Herr Matthias Christ
Herr Roland Holbach
· Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
· Forderungen 422,55 EUR
· Verbindlichkeiten 0,00 EUR
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Peter Hoffmann
gez. Matthias Christ
gez. Roland Holbach
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024
festgestellt.
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