Fleck
Consulting GmbH
Gaggenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.324,00 |
8.067,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.324,00 |
8.067,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
466.649,52 |
428.544,85 |
| I.
Vorräte |
33.142,26 |
28.406,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
301.137,36 |
292.163,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
132.369,90 |
107.974,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
471.973,52 |
436.611,85 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
258.544,92 |
322.412,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
232.980,33 |
296.847,86 |
| davon
Gewinnvortrag |
296.847,86 |
290.212,76 |
| B.
Rückstellungen |
137.571,50 |
61.951,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.857,10 |
52.247,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
75.857,10 |
52.247,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
471.973,52 |
436.611,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Die Fleck Consulting GmbH hat ihren Sitz in Gaggenau
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Mannheim unter der HRB 521834.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss der Fleck Consulting GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266
ff. HGB) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im
Anhang gewählt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
der vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Bei der Bewertung der
einzelnen Posten werden folgende Grundsätze angewandt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kommt
unter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen
Höchstsätze, die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Bewegliche Gegenstände
unter Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
als Betriebsausgabe abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital in Höhe von Euro 25.564,59
wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung ist nach dem
Projected-Unit-Credit-Verfahren (PUC-Verfahren) berechnet
worden. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten
Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht gem. § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, den Rechnungszinssatz
pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz
abzuzinsen. der sich bei der angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt. Der verwendete Rechnungszinssatz zum
31.12.2018 beträgt 3,29% (im Vorjahr: 3,77 %). Der
Berechnung der Pensionsverpflichtungen liegen die
Wahrscheinlichkeitswerte nach den "Richttafeln 2018 G" von
Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Gemäß §
246 Abs. 2 HGB wurde das vorhandene Deckungsvermögen,
soweit es dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogen ist, mit dem Zeitwert angesetzt und mit der
Pensionsrückstellung verrechnet.
Bei den Bewertungen wurde insbesondere als
unternehmensspezifischer Parameter für die
langfristige Gehaltssteigerung eine Rate von 0,0% sowie
eine Rentenanpassung für Anwartschaften in Höhe
von ebenfalls 0,0% berücksichtigt.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro
79.551,00. Der Unterschiedsbetrag unterliegt der
Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB.
Der Unterschiedsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Rückstellung (mit
einem 7-Jahresdurchschnittszinssatz in Höhe von
2,40 %)
|
648.499,00
|
Euro
|
Rückstellung (mit
einem 10-Jahresdurchschnittszinssatz in Höhe von
3,29 %)
|
568.948,00
|
Euro
|
Unterschiedsbetrag
(ausschüttungsgesperrt § 253 Abs. 6 Satz 2
HGB)
|
79.551,00
|
Euro
|
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zu Rückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das modifizierte Teilwertverfahren angewendet. Der
Berechnung zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß
beträgt 3,29 %. Die Pensionsrückstellung
beträgt 568.948,00 Euro (Vorjahr: 508.195,00 Euro).
Dabei wurde das Deckungsvermögen in Höhe von
471.247,50 Euro (Vorjahr: 492.247,26 Euro) mit der
Pensionsrückstellung saldiert.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
enthalten Tilgungsdarlehen. Bei der Ermittlung der
Restlaufzeit wurde ein unveränderter Zinssatz bis zum
Tilgungsende unterstellt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 75.857,10 Euro
(Vorjahr: 52.247,66 Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 6.667,97 Euro.
Der Posten
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des
Umlaufvermögens beinhaltet mit T€ 21 (Vorjahr
T€ 0) außerplanmäßige Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert von Finanzanlagen
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB.
Sonstige Verpflichtungen
Zum 31.12.2018 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
| Pachtvertrag Immobilien
(jährlich) |
12.974,09 Euro |
| Leasing-, Wartungs- und
sonstige Verträge |
12.516,00 Euro |
Sonstige Pflichtangaben
Mitarbeiterzahl
| Jahresdurchschnitt |
2018 |
2017 |
| Arbeitnehmergesamt |
9 |
9 |
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag in Höhe von 296.847,86 Euro einbezogen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Stephan Fleck
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Geschäftsführer:
|
Hanspeter Haitz
|
ausgeübter Beruf:
|
Ingenieur
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Verbindlichkeiten
|
26.895,86
|
Euro
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Gaggenau, den 16.01.2020
gez. Fleck Consulting GmbH
Hanspeter Haitz, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2020 festgestellt.
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