USEWARE Datenverarbeitungssysteme GmbH

Traubergstraße 51, 70186 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 242405
Eingetragen
30.6.1988
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Handel mit Computer-Hardware, die Entwicklung und der Vertrieb von Computer-Software, die Durchführung von Seminaren und Schulungen auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung, die Wartung und Betreuung von EDV-Anlagen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Epple
seit 18.10.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

USEWARE Datenverarbeitungssysteme GmbH

Steinenbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 21,84 21,84
I. Sachanlagen 21,84 21,84
B. Umlaufvermögen 31.005,81 10.146,55
I. Vorräte 1.700,00 1.700,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.387,46 2.603,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.918,35 5.843,37
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 105.679,97 117.352,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 136.707,62 127.520,47

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
II. Verlustvortrag 143.427,97 141.461,82
III. Jahresüberschuss 11.672,11 -1.966,15
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 105.679,97 117.352,08
B. Rückstellungen 1.400,00 1.350,00
C. Verbindlichkeiten 135.307,62 126.170,47
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 16.914,43 13.173,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 136.707,62 127.520,47

Anhang


  gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010
der

Useware Datenverarbeitungssysteme GmbH

71144 Steinenbronn


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31.12 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches  über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für  Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den  Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und  Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der  entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit  Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und  Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend  gegliedert.

6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb  dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht  gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige  Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten  worden.

9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des  Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss  vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-  und Ertragslage.

10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267  HGB.

11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes  (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht  durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit  und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten  sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,  Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich  nichts Anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248  Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des  Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der  Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. Eine  Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht  vorzunehmen.

4. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7  HGB im Anhang angegeben.

6. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen  Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der  Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem  stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig  bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum  Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen  Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden  sind.

5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 3  HGB Vermögensgegenstände des  Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für  das Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich Menge, Wert und  Zusammensetzung mit einem Festwert anzusetzen wurde ausgeübt.

6. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.  Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden  Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

7. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

8. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und  Herstellungskosten bewertet. Der Abschreibungszeitraum bei abnutzbaren  Vermögensgegenständen entspricht der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253  Abs. 3 HGB.  Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen  grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder  Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

b. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung  aller erkennbaren Risiken angesetzt.

c. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem  Rückzahlungsbetrag angesetzt.

d. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in  Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag  angesetzt.

e. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag  und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

f. Die sonstige Rückstellungen sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig  geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der  Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis  zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen  Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind  berücksichtigt.

g. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.

Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.932,56
1.932,56
0,00
Vorjahr
2.354,64
2.354,64
0,00
Sonstige Vermögensgegenstände
454,90
454,90
0,00
Vorjahr
248,54
248,54
0,00
Gesamt
2.387,46
2.387,46
0,00
Vorjahr
2.354,64
2.354,64
0,00


III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,
 § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber dem Gesellschafter Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen in Höhe von EUR 118.393,19 (Vorjahr TEUR 112.996,96).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Posten erfolgt nicht. Die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter Passiva C.2 enthalten.

IV. Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzverlust einbezogene Verlustvortrag entwickelte sich wie folgt:
  

 
 
EUR
1. Januar 2009
 
-141.461,82
Jahresfehlbetrag
2009
-1.966,15
1. Januar 2010
 
-143.427,97


V. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
davon gesichert
 
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Art und Form der Sicherheit
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
12.886,58
12.886,58
0,00
0,00
0,00
Vorjahr
12.857,98
12.857,98
0,00
0,00
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
122.421,04
4.027,85
0,00
118.393,19
0,00
Vorjahr
113.312,49
315,53
0,00
112.996,96
0,00
- davon ggü. Gesellschaftern
118.393,19
0,00
0,00
118.393,19
0,00
  (Vorjahr)
112.996,96
0,00
0,00
112.996,96
0,00
- davon aus Steuern
4.027,85
4.027,85
0,00
0,00
0,00
   Vorjahr
315,53
315,53
0,00
0,00
0,00
Gesamt
135.307,62
16.914,43
0,00
118.393,19
0,00
(Vorjahr)
126.170,47
13.173,51
0,00
112.996,96
0,00


VI. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der
 Inanspruchnahme

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Stephan Mittnacht geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 Steinenbronn, den 30.12.2011


    ________________________________    
(Geschäftsführer) 
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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