G. Meyer
GmbH
Windsbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.665,28 |
61.046,54 |
| I.
Finanzanlagen |
64.665,28 |
61.046,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
249,00 |
373,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
249,00 |
373,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.914,28 |
61.419,94 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.206,54 |
59.848,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
33.848,94 |
30.835,30 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.357,60 |
3.013,64 |
| B.
Rückstellungen |
1.636,00 |
1.571,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71,74 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
71,74 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.914,28 |
61.419,94 |
Anhang
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
Angaben zur Buchführung:
Die Gesellschaft führt eine EDV-Buchhaltung im
System DATEV.
Die Buchführung ist beweiskräftig.
Das Belegwesen ist geordnet.
Angaben zur Bilanzierung:
Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des
DATEV-Buchführungs- und Jahresabschluss-programms
Kanzlei-Rechnungswesen erstellt, das - gemeinsam mit der
Liste der Um- und Abschlussbuchungen - einen wesentlichen
Bestandteil der Buchführung bildet.
Der Jahresabschluss wurde von mir ohne materielle
Prüfung anhand der übergebenen Buchführung
und Unterlagen erstellt.
Angaben zur Bewertung:
Die Bilanz wurde in Euro erstellt.
Zur Ermittlung der einzelnen Wertansätze des
Jahresabschlusses wurden grundsätzlich die gleichen
Bewertungsmaßstäbe wie im Vorjahr angewandt. Der
Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität ist daher
ebenfalls erfüllt.
a) Geringstwertige (bis 150,-- Euro) sowie kurzlebige
Wirtschaftsgüter bis 1 Jahr Nutzungsdauer wurden
sofort auf die Kostenkonten gebucht.
b) Die Anschaffungskosten des Anlagevermögens
entsprechen sämtlich den tatsächlichen
historischen Anschaffungskosten lt. Eingangsrechnungen,
zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten, abzüglich
Anschaffungspreisminderungen.
c) Die Abschreibungen erfolgten unter Einhaltung der
steuerlichen Vorschriften bei:
- beweglichen Wirtschaftsgütern
Betriebsvorrichtungen, Maschinen und sonstigen
Anlagegütern degressiv / linear
- geringwertigen Wirtschaftsgütern (bis
410€) sofort
Die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter wurde mit
Hilfe anerkannter Restwerttabellen sowie eigenen
Erfahrungswerten festgelegt.
Im Zugangsjahr wurden bewegliche
Wirtschaftsgüter und unbewegliche
Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, nach
§ 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben.
d) Die Forderungen wurden streng nach dem
Niederstwertprinzip bewertet.
e) Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
f) Haftungsverhältnisse und sonstige
Verbindlichkeiten: Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2013 festgestellt.
Windsbach, 05.11.2013
gez. Georg Meyer
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