Extrem-Kletterzentrum Frey GmbH
Ludwigshafen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.610,13 |
58.198,63 |
| I.
Sachanlagen |
55.610,13 |
58.198,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
133.773,46 |
130.237,46 |
| I.
Vorräte |
26.909,09 |
29.722,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.771,22 |
15.477,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.093,15 |
85.037,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.614,90 |
2.822,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
191.998,49 |
191.258,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
117.606,40 |
82.938,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
57.374,32 |
29.258,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
34.667,49 |
28.115,86 |
| B.
Rückstellungen |
36.007,00 |
36.992,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.385,09 |
71.327,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
191.998,49 |
191.258,59 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
B. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a
EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von EUR 150 bis EUR 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Die Bestände an Fertigen und unfertige
Erzeugnisse werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt. Der zur
Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz
liegt bei 29,37 %. Der durchschnittliche
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 387%.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
C. Angaben zu Bilanzposten
Es bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über 1 Jahr in Höhe von EUR 767,79.
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
unter einem Jahr in Höhe von EUR 37.585,09.
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.094,10 sind
durch selbstschuldnerische Bürgschaft des
Gesellschafters abgesichert.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen keine
Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3
GmbHG.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführerorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Steffen Frey geführt. Herr Frey ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Außer
dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Ludwigshafen, 06. Juni 2011
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gez. Geschäftsführer
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 06.06.2011 festgestellt.
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