Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 18892
Vorher
TERRAG Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
7.9.2010
Branche
GraugießereienEnergetische Verwertung von AbfällenRückgewinnung sortierter Werkstoffe
Gegenstand
Aufbereitung von Schrott aller Art

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Becker
seit 7.9.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schrottaufbereitung Frey GmbH

Neunkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

201.170,00

240.050,70

Sachanlagen

201.170,00

240.050,70

B. Umlaufvermögen

374.974,15

287.187,36

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

316.198,94

198.696,27

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

58.775,21

88.491,09

Summe Aktiva

576.144,15

527.238,06



PASSIVA

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

125.443,22

100.270,23

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzgewinn

100.443,22

75.270,23

B. Rückstellungen

88.300,00

249.200,00

C. Verbindlichkeiten

362.400,93

177.767,83

Summe Passiva

576.144,15

527.238,06

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Die Schrottaufbereitung Frey GmbH hat ihren Sitz in Neunkirchen und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbücken unter der Registernummer HRB 188922. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren ausgewiesen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266, 288 und 326 HGB in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wird nach § 264 Abs. 1 HBG nicht aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die nachstehend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den Vorschriften des HGB; im Übrigen sind die Grundsätze unverändert gegenüber dem Vorjahr. Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und, soweit notwendig, außerplanmäßige Abschreibungen. Bewegliche Anlagegüter werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Im Zugangsjahr wird die Abschreibung zeitanteilig verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis € 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt, erkennbaren Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt. Die Flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert. . Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und werden grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag, einschließlich voraussichtlicher Preis- und Kostensteigerungen, angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre, bezogen auf die Restlaufzeit der jeweiligen Verpflichtung, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalaufwendungen (T€ 43), Instandhaltungen (T€ 11), Abschluss-, Anwalt- und Prozesskosten (T€ 2) sowie Sonstige (T€ 1). Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführer ist: Frank Becker, Mandelbachtal Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von T€ 100 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Neunkirchen, den 06. März 2024

gez. Frank Becker

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Juni 2024

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