Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 76793
Vorher
TOTHO CROSSMEDIA PRODUCTION GmbH
Eingetragen
18.8.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Die Beratung, Konzeption und Produktion von/für Multimediaprojekte(n), Film, TV, Internet.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Janze
seit 28.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Janze
Berlin
112.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TOTHO CROSSMEDIA PRODUCTION GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 23.535,00 22.738,90
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 267,00 807,00
II. Sachanlagen 22.768,00 21.431,90
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 90.973,25 96.000,82
I. Vorräte 1.750,00 2.050,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 86.953,87 58.612,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.269,38 35.338,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 435,10 2.895,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 114.943,35 121.634,93

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 20.016,97 238,89
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 24.761,11 58.702,72
III. Jahresüberschuss 19.778,08 33.941,61
B. Rückstellungen 15.709,36 4.870,30
C. Verbindlichkeiten 79.217,02 116.525,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 114.943,35 121.634,93

Anhang

1.1       Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Firma TOTHO CROSSMEDIA PRODUCTION GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
 

1.2       Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses


Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
 
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der Gliederung
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB keine Besonderheiten.
Mitzugehörigkeitsvermerk
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wurde darauf verzichtet.
 
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz keine Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.


Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.
 

1.3       Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten werden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
·         Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·         sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
 
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen waren nicht zu bilanzieren.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
 
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
 
Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt. Zwischen den Werten dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wird gemäß § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren angewandt.
 
Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung waren am Bilanzstichtag nicht zu bilanzieren bewertet.
 
Auswirkungen steuerrechtlich begründeter Maßnahmen auf das Jahresergebnis
Durch die allein nach steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführenden Maßnahmen und die daraus resultierende Beeinflussungen des Steueraufwandes liegen nicht vor.
 
Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.
 

1.4       Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung


Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.


Planmäßige Verteilung des Geschäfts- oder Firmenwertes
Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren.
 
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente wurden nicht vorgenommen.
Finanzinstrumente
Die Finanzanlagen enthalten Finanzinstrumente, bei denen auf eine außerplanmäßige Abschreibung verzichtet wurde.
Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellung waren nicht zu berücksichtigen.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren wurden nicht bilanziert.
Bewertungseinheiten
Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.
Gewinnvortrag
Die Ergebnisverwendung ist gemäß Gesellschaftsvertrag von einem Beschluss der Gesellschafter abhängig. Ein Beschluss über die Verwendung liegt nicht vor.
 
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt € 19.778,08.
Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
 

1.5       Sonstige Pflichtangaben


Angaben zur Vermittlung eines Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Aus Gründen eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden zusätzlich keine Angaben erforderlich.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Name des ersten Geschäftsführers: Herr Thomas Janze


Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Vorstand bzw. Aufsichtsrat wurden nicht benannt.
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber den Gesellschaftern oder Organmitgliedern Forderungen aus Vorschüssen/Verrechnungen in Höhe von 14.166,03 €.
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist kein unbeschränkt haftender Gesellschafter anderer Unternehmen.
Angaben zu Investmentvermögen
Das Unternehmen hält keine Anteile oder Anlageaktien eines in- oder ausländischen Investmentvermögen i.S. d. InvG.
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen Unternehmern von mind. 20%.
 
Feststellung des Jahresabschlusses.
 
Der Jahresabschluss wurde in der vorliegenden Fassung auf der Gesellschafterversammlung vom 05.09.2011 festgestellt und gebilligt.
 

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