TOTHO
CROSSMEDIA PRODUCTION GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.535,00 |
22.738,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
267,00 |
807,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.768,00 |
21.431,90 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
90.973,25 |
96.000,82 |
| I.
Vorräte |
1.750,00 |
2.050,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.953,87 |
58.612,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.269,38 |
35.338,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
435,10 |
2.895,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
114.943,35 |
121.634,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.016,97 |
238,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.761,11 |
58.702,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.778,08 |
33.941,61 |
| B.
Rückstellungen |
15.709,36 |
4.870,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.217,02 |
116.525,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
114.943,35 |
121.634,93 |
Anhang
1.1 Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der Firma TOTHO CROSSMEDIA
PRODUCTION GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
1.2 Besonderheiten der
Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der
Gliederung
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses
enthält gegenüber der Gliederung nach HGB keine
Besonderheiten.
Mitzugehörigkeitsvermerk
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wurde darauf verzichtet.
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz keine Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren
Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.
1.3 Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten werden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen waren nicht zu bilanzieren.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde
gemäß § 240 Abs. 4 HGB das
Durchschnittswertverfahren angewandt. Zwischen den Werten
dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von
Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche
Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wird
gemäß § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren
angewandt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung waren am Bilanzstichtag nicht zu bilanzieren
bewertet.
Auswirkungen steuerrechtlich begründeter
Maßnahmen auf das Jahresergebnis
Durch die allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
durchzuführenden Maßnahmen und die daraus
resultierende Beeinflussungen des Steueraufwandes liegen
nicht vor.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
keine außerplanmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
1.4 Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Planmäßige Verteilung des Geschäfts-
oder Firmenwertes
Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder
Firmenwert war nicht zu aktivieren.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente wurden nicht
vorgenommen.
Finanzinstrumente
Die Finanzanlagen enthalten Finanzinstrumente, bei
denen auf eine außerplanmäßige
Abschreibung verzichtet wurde.
Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellung waren nicht zu
berücksichtigen.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren wurden nicht bilanziert.
Bewertungseinheiten
Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.
Gewinnvortrag
Die Ergebnisverwendung ist gemäß
Gesellschaftsvertrag von einem Beschluss der Gesellschafter
abhängig. Ein Beschluss über die Verwendung liegt
nicht vor.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt €
19.778,08.
Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
1.5 Sonstige
Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Aus Gründen eines verbesserten Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden
zusätzlich keine Angaben erforderlich.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name des ersten Geschäftsführers: Herr
Thomas Janze
Namen der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Vorstand bzw. Aufsichtsrat wurden nicht benannt.
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber den Gesellschaftern oder Organmitgliedern
Forderungen aus Vorschüssen/Verrechnungen in Höhe
von 14.166,03 €.
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist kein unbeschränkt haftender
Gesellschafter anderer Unternehmen.
Angaben zu Investmentvermögen
Das Unternehmen hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines in- oder ausländischen
Investmentvermögen i.S. d. InvG.
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen
Unternehmern von mind. 20%.
Feststellung des Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss wurde in der vorliegenden Fassung
auf der Gesellschafterversammlung vom 05.09.2011
festgestellt und gebilligt.
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