NiPeKa
GmbH
Haar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
59.548,00 |
71.727,00 |
| I.
Sachanlagen |
59.548,00 |
71.727,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
299.015,53 |
189.502,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.429,52 |
78.467,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
238.586,01 |
111.035,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.579,30 |
3.011,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
361.142,83 |
264.240,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
247.919,09 |
166.980,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
222.919,09 |
141.980,71 |
| B.
Rückstellungen |
69.978,36 |
84.139,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.245,38 |
13.120,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.245,38 |
13.120,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
361.142,83 |
264.240,91 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010 der NiPeKa
GmbH
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanzierung und
Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der
§§ 242 bis 256 HGB sowie den
Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach
§§ 264 bis 278 HGB vorgenommen. Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der
Satzung zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB und hat von
den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB Gebrauch
gemacht.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung erstellt und vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden bei der
erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
a) Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410 wurden im Jahr des
Zugangs vollständig abgeschrieben. Bei beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens mit darüber
hinausgehenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
erfolgte die planmäßige Abschreibung
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurde
für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen
€ 150 und € 1.000 entsprechend den
steuerlichen Vorschriften ein Pool gebildet und über
einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
b) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel
wurden regelmäßig mit dem Nennwert angesetzt.
c) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet,
soweit Ausgaben im Geschäftsjahr Aufwand
künftiger Geschäftsjahre darstellen.
d) Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
e) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbeträgen passiviert.
f) Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. GESCHÄFTSFÜHRUNG
Der Geschäftsführung gehörten im
Berichtsjahr an:
Nikolaos Kallinteris, Haar
Periklis Kallinteris, München
Die Geschäftsführer vertreten die
Gesellschaft stets einzeln und sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Haar, den 21. Dezember 2011
Die Geschäftsführung
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.084,43 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 701,37 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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