KIEFERLE
GmbH
Gottmadingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
346.440,71 |
409.994,57 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
23.389,00 |
33.067,00 |
| II.
Sachanlagen |
58.010,76 |
61.395,76 |
| III.
Finanzanlagen |
265.040,95 |
315.531,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
733.434,85 |
559.669,65 |
| I.
Vorräte |
397.931,00 |
338.570,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
145.292,42 |
122.539,65 |
| davon
gegen Gesellschafter |
40.000,00 |
35.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
190.211,43 |
98.560,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.295,66 |
6.800,69 |
| Aktiva |
1.085.171,22 |
976.464,91 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
350.075,99 |
275.800,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
245.800,95 |
213.703,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
74.275,04 |
32.097,42 |
| B.
Rückstellungen |
560.966,00 |
552.659,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
174.129,23 |
148.004,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
174.129,23 |
148.004,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
37.544,73 |
34.131,42 |
| Passiva |
1.085.171,22 |
976.464,91 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die KIEFERLE GmbH hat ihren Sitz in
Gottmadingen-Randegg. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Freiburg unter der HRB 541017 eingetragen.
Der Jahresabschluss der KIEFERLE GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen werden im
steuerlich zulässigen Rahmen linear vorgenommen.
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen gem. § 7 g
EStG wurden nicht vorgenommen.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren anhand der bisherigen Einkauspreise
bewertet. Abschreibungen wegen gesunkener
Wiederbeschaffungskosten, Lagerrisiken oder sonstiger
Wertminderungen werden vorgenommen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB angesetzt. In den Herstellungskosten
werden die Einzelkosten, angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Soweit
erforderlich erfolgten Abschreibungen gem. § 253 Abs.
4 HGB.
Die Bewertung von
Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten,
Wertminderungen, Absatzmarkt- und Lagerrisiken werden -
soweit erforderlich - durch Abschreibungen gem. § 253
Abs. 4 HGB berücksichtigt.
Die Bewertung der
Forderungen und der
sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt
zum Nominalwert. Dabei werden bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur
Abdeckung des Delkredererisikos Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden nach
§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigem
Erfüllungsbetrag bewertet. Als Rechnungsgrundlage
wurden die Parameter der Versorgungsordnung verwendet.
Der Unterschiedsbetrag der Rückstellung zwischen
dem Sieben- und dem Zehn-Jahresdurch-
schnittzinses gem. § 253 Abs. 6 HGB in Höhe
von € 23.025,00 ist ausschüttungsgesperrt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestanden nicht.
4. Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Hubertus Kieferle sen., Hubertus Kieferle jun. und Diana
Kieferle geführt.
5. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
Gegenüber der/dem Gesellschafter/-in bestand/en
am 30.06.2023 Forderungen in Höhe von € 40.000,00
(Stand am 30.06.2022 €35.000,00 ).
Gegenüber der/dem Gesellschafter/-in bestand am
30.06.2023 eine Verbindlichkeit in Höhe von €
37.544,73 (Stand am 30.06.2022 € 34.131,42).
sonstige Berichtsbestandteile
Gottmadingen-Randegg, den
17.06.2024
gez.
Hubertus Kieferle sen.
gez.
Hubertus Kieferle jun.
gez.
Diana Kieferle
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024
festgestellt.
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