ELICOM
GmbH
Liederbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.166,00 |
11.484,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.162,00 |
11.480,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
807.773,81 |
861.748,96 |
| I.
Vorräte |
475.103,47 |
510.171,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
301.556,05 |
350.271,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.114,29 |
1.306,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.711,50 |
2.259,47 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
223.486,60 |
116.175,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.041.137,91 |
991.668,20 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
248.486,60 |
141.175,77 |
| davon
Verlustvortrag |
141.175,77 |
431.479,22 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
223.486,60 |
116.175,77 |
| B.
Rückstellungen |
5.558,00 |
4.559,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.035.579,91 |
987.108,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.041.137,91 |
991.668,20 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Elicom GmbH Kriftel ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde nach den
Vorschriften der §§ 266, 267 und 275 Abs. 2 HGB
gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Von den gemäß § 288 HGB bestehenden
Erleichterungsvorschriften sowie der Möglichkeit zur
Unterlassung von Angaben entsprechend § 286 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Durch Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten
(Stillhalteabkommen) konnte der nicht durch Eigenkapital
gedeckte Fehlbetrag in 2016 nahezu ausgeglichen werden.
Die in Art. 66 Abs. 3 EGHGB
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) beschriebenen
Änderungen werden ab dem Geschäftsjahr 2010
angewendet. Es haben sich keine Auswirkungen auf den
Ansatz, den Ausweis und die Bewertung von
Vermögensgegenständen und Schulden ergeben.
Somit sind die Posten der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung mit denen des Vorjahres vergleichbar.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften
entsprechend den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Im Einzelnen werden folgende
Bewertungsgrundsätze angewandt:
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Das übrige
Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten,
vermindert um die zulässige lineare Abschreibung,
angesetzt. Die Nutzungsdauern betragen dabei im
Wesentlichen zwischen drei und elf Jahren. Die
Geringwertigen Vermögensgegenstände werden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nennbetrag angesetzt.
Die
übrigen Forderungen und
liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren
Risiken in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtungsweise notwendigen
Erfüllungsbetrages gebildet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden, soweit vorhanden, abgezinst.
Alle
übrigen Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung von
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
erfolgte zum jeweiligen Tageskurs. Sofern am Bilanzstichtag
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
vorhanden waren, wurde der jeweils gültige
Umsatzsteuer-Umrechnungskurs der Währungsumrechnung
zugrunde gelegt. Zum Bilanzstichtag bestanden offene
Fremdwährungsforderungen in Höhe von TUS-$ 277
und Fremdwährungsverbindlichkeiten in Höhe von
TUS-$ 380.
I
II. Angaben zu einzelnen Posten des
Jahresabschlusses
Die Ertragssteuerbelastung ist ausschließlich
auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit zurückzuführen.
Angaben gem. § 268 Abs. 4, §285 Nr. 1 und 2
HGB/Vermerkposten der Bilanz
| • |
Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden in
Höhe von T€ 19.
|
| • |
Die nach § 285 Nr. 1 HGB
erforderlichen Zusatzangaben zu den Verbindlichkeiten
zu der Bilanz ergeben sich aus der Bilanz.
|
IV.Sonstige Pflichtangaben
Zum Geschäftsführer ist Herr Taeck Hwang,
Frankfurt, bestellt.
Liederbach, den 9. Februar 2017
Die Geschäftsführung
Herr Taeck Hwang
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 135.000,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 48.578,44
EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 100.000,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.070,95
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2017 festgestellt.
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