Aqua-Plan
Engineering GmbH
Lehrte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2013
EUR |
30.6.2012
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
47.331,23 |
40.272,93 |
| I.
Vorräte |
3.709,80 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.037,11 |
33.160,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.584,32 |
7.112,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.331,23 |
40.272,93 |
Passiva
|
|
30.6.2013
EUR |
30.6.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.213,42 |
36.840,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.275,75 |
7.557,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
626,92 |
-3.717,86 |
| B.
Rückstellungen |
9.700,00 |
1.919,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.417,81 |
1.513,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.331,23 |
40.272,93 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet. Außerdem wurden die diesbezüglichen
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages
berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1.1
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 und 2 HGB im
Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der Aqua-Plan Engineering GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
3.2
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
davon aus Steuern 831,12 € (VJ: 1.462,18
€).
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Angaben über die Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr vom nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführer vertreten:
Otto Buchholz, Dipl. Ingenieur (01.07. bis 30.06.).
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Lehrte, den 18. Juni 2014
Aqua-Plan Engineering GmbH
(Otto Buchholz)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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