Blankenburg
Sanitär GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 29.06.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
52.197,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.342,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.855,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
52.197,57 |
Passiva
|
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31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.113,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
4.886,81 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.084,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.084,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
52.197,57 |
Anhang
Sonstige Angaben
Angaben über die Mitglieder der Organe der
Gesellschaft:
Während des Geschäftsjahres 2010 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer, Herrn Engin Kirnapci,
geführt. Er ist von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Blankenburg Sanitär GmbH
zum 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft wendet das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 erstmals
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 an. Die
Vorjahreszahlen sind bei der erstmaligen Anwendung nicht
angepasst worden.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 S. 2
HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierungs und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Die Bewertung wurde zum Wert der Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
ausgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Dortmund, den 22.08.2011
Engin Kirnapci
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25.285,45 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2011 festgestellt.
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