A. Hoffmann
GmbH
Ruhstorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
1.2.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.860,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.860,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
80.662,50 |
25.000,00 |
| I.
Vorräte |
31.792,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.747,81 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.122,69 |
25.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
30,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
95.552,50 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
1.2.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.474,32 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
15.474,32 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.078,18 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
95.552,50 |
25.000,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
deutschen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können oder wenn
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)
veranlasst sind, wurde das Wahlrecht im Interesse eines
klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses zugunsten
der Anhangangabe ausgeübt.
Nach den Größenmerkmalen des
Handelsgesetzbuches gilt die Gesellschaft als eine "kleine"
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.
Der Ansatz der Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich
in Höhe der Anschaffungskosten.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
I. Aktiva
Ein Anlagengitter braucht gemäß §
274a Nr. 1 HGB nicht erstellt zu werden.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
II. Passiva
Sonstige Rückstellungen wurden mit €
3.000,-- ausreichend gebildet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und zwar in Höhe von € 27.886,29.
Die Restlaufzeit sämtlicher Verbindlichkeiten
liegt grundsätzlich unter einem Jahr.
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
(Bürgschaften, Garantien u. ä.) bestehen nicht.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Weitere Hinweise sind nicht veranlasst bzw. gem.
§ 288 HGB nicht erforderlich.
E. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
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Herrn Alphons Hoffmann,
Ruhstorf
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Er ist vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB
befreit.
Ruhstorf, 20.Dezember 2012
Alphons Hoffmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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