A & G
Computer GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.030,00 |
7.923,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.030,00 |
7.923,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.421,13 |
27.238,08 |
| I.
Vorräte |
14.739,56 |
14.013,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
564,19 |
3.431,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.117,38 |
9.793,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.451,13 |
35.161,08 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.773,14 |
18.988,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.011,83 |
365,05 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.215,03 |
5.646,78 |
| B.
Rückstellungen |
1.545,95 |
1.855,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.132,04 |
14.317,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.132,04 |
14.317,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.451,13 |
35.161,08 |
Anhang
A n h a n g
für das Geschäftsjahr 2010
A & G Computer GmbH,
Oldenburg
Rechtliche Verhältnisse
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und deshalb gemäß § 316
HGB nicht prüfungspflichtig.
Die
Firma lautet: A & G Computer GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Sitz der Gesellschaft: Oldenburg
Gegenstand des Unternehmens: Computereinzelhandel
Die Gesellschaft wurde mit
Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2006 gegründet.
Die Gesellschaft ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Oldenburg in
Abteilung B Nr.
200712 eingetragen.
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000
EUR.
Gesellschafter:
Frau Anne Sanders, geb. Clausing mit einer Einlage in
Höhe von 12.500 EUR
Herr Ramon Neiteler mit einer Einlage in Höhe
von 12.500 EUR
Zum
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
Herr Günther Sanders, Neue Welt 3, 27798 Hude
Herr Ramon Neiteler, Martin-Niemöller-Str. 13,
23133 Oldenburg
Diese sind alleinvertretungsberechtigt und von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Zuständiges Finanzamt: Oldenburg
Steuernummer: 64/210/01029
USt-Ident.-Nummer: DE250038220
Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Firma wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Bilanzgliederung ist nach § 266 Abs. 2 HGB
unter Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB erfolgt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde gem. § 274a
HGB Gebrauch gemacht.
Angaben zur Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB):
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte entsprechend den handels- und - soweit
zulässig - steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Firma.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284
Abs. 2 HGB)
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (wie Firmenwert und
Software) wurden grds. nach den steuerrechtlichen
Grundsätzen aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer (im Falle des Firmenwertes auf 15 Jahre)
abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden dabei nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften planmäßig und im Jahr
des Zu- bzw. Abganges pro rata temporis vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert unter 410,- €
wurden als Geringwertige Wirtschaftsgüter voll
abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden grds. höchstens mit den
Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt, sofern die Wertminderung
voraussichtlich von Dauer ist.
Im vorliegenden Wirtschaftsjahr waren keine zu
bilanzieren.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertung berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nominalwert oder dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei
erkennbaren Einzelrisiken wurden ggf.
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen.
Sonderposten mit Rücklagenanteil nach
steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. § 7g EStG)
wurden nicht gebildet (§ 273 HGB).
Rückstellungen wurden in der Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen unter Beachtung
der steuerrechtlichen Vorschriften nach dem
Teilwertverfahren angesetzt.
Im vorliegenden Wirtschaftsjahr waren keine zu
bilanzieren.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden
grundsätzlich zum amtlichen Mittelkurs umgerechnet,
der bei der Entstehung maßgeblich war. Lag am
Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft höherer
Kurs vor, so wurde dieser bei der Umrechnung zugrunde
gelegt.
Im vorliegenden Wirtschaftsjahr waren keine zu
bilanzieren.
Unverzinsliche Verbindlichkeiten wurden ggf. mit
einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.
Bilanzierungshilfen für aktive oder passive latente
Steuern wurden nicht gebildet (§ 274 HGB).
Die Bilanzierung erfolgte vor Ergebnisverwendung.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden:
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr i. S. d.
§ 284 Abs. 2 Nr.3 HGB fand nicht statt.
Angaben zur Bilanz:
AKTIVA
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens auf der Grundlage des §
268 Abs.2 HGB ist dem Anlagenspiegelzu entnehmen.
Anteile oder Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und/oder Ausleihungen an Unternehmungen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind nicht
vorhanden.
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände ergeben sich aus der
Bilanz.
Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sind durch eine Debitorenliste zum
Bilanzstichtag nachgewiesen.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG):
bestehen nicht.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(§ 271 HGB) liegen nicht vor.
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht (§ 271 HGB),
liegen nicht vor.
PASSIVA
Unter der Position
Gezeichnetes Kapital sind die Stammeinlagen der
Gesellschafter ausgewiesen:
Frau Anne Clausing mit einer Einlage in
Höhe von EUR 12.500,00
Herr Ramon Neiteler mit einer Einlage in
Höhe von EUR 12.500,00
Die
Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG):
bestehen gegenüber Ramon Neiteler.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
(§ 271 HGB) liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht (§ 271
HGB), liegen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch eine Kreditorenliste zum Bilanzstichtag
nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren (§ 285 Abs. 1 a) HGB):
bestehen keine.
Sonstige Angaben
Eventualverbindlichkeiten im Sinne des § 268 Abs. 7
HGB bestehen nicht.
Nicht passivierte Pensionsverpflichtungen bestehen
nicht (Art. 28 Abs. 2 EGHGB).
Oldenburg, 13. Dezember
2011 gez.
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt.
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