Instat GmbH
62mErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Laura Carolina Hansen seit 15.6.2023 | Prokura |
Jörn Hansen seit 24.5.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 24.00% | |
| 23.00% | |
| 23.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IFL Gesellschaft mbHBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022HandelsbilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022IFL Gesellschaft mbH, Bielefeld1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die IFL Gesellschaft mbH hat ihren Sitz in Bielefeld. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Bielefeld unter der HRB 36094 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der IFL Gesellschaft mbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet. Die IFL Gesellschaft mbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Mit Ausnahme der größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wendet sie jedoch freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB unter Berücksichtigung von § 42 GmbHG, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Geschäfts- und Firmenwert wird anhand der Einschätzung über die Stabilität und die voraussichtliche Bestandsdauer der Branche und Geschäftsbeziehungen über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Soweit notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (drei Jahre, lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit steuerlich zulässig, ist für Zugänge zu den beweglichen Anlagegütern bis zum Ende des Geschäftsjahres 2007 auch handelsrechtlich die degressive Abschreibungsmethode angewandt worden. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Ab dem Jahr 2008 werden Zugänge linear abgeschrieben. Soweit der Wert für das einzelne Anlagegut € 250,00 nicht übersteigt, wird dieses in voller Höhe sofort als Aufwand verrechnet. Geringwertige Anlagegüter, die € 800,00 nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs als Geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % auf die Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sofern erforderlich, erfolgte die Berücksichtigung unter Beachtung künftiger Preis- und Kostensteigerungen, ebenso wie unter Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive Steuern werden saldiert ausgewiesen. Ein Aktivüberhang ist gemäß Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz a) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Dieser ist Bestandteil des Anhangs. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. c) Mitzugehörigkeiten Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 7.607,98 (Vorjahr: EUR 7.355,16). d) Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der IFL Gesellschaft mbH zum 31. Dezember 2022 beträgt EUR 25.600,00. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Eine Überschuldung liegt nicht vor, da im Anlagevermögen stille Reserven enthalten sind, die den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 23.382,26 € übersteigen. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei um geschätzte Verkehrswerte handelt. Diese haben einen geschätzten Wert von ca. 31.990 €. Damit übersteigen die Vermögensgegenstände die Buchwerte von 2 € um ca. 31.988 €. Ein Rangrücktritt des Gesellschafters für das Darlehen liegt zum heutigen Tag nicht vor. e) Verbindlichkeiten Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitsspiegel zusammengestellt dargestellt:
(Beträge in Klammern geben Vorjahreswerte an) Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind i.H.v. T€ 0 (Vorjahr: T€ 6) bei allen Darlehen zur Finanzierung von Vermögensgegenständen durch Sicherungsübereignungen in gleicher Höhe gesichert. f) Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB. g) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, die eine Laufzeit bis Juni 2032 haben.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung a) Außergewöhnliche Erträge Im Geschäftsjahr 2022 wurden außergewöhnliche Erträge i.S.d. § 285 Nr. 31 HGB in Höhe von T€ 2 (VJ T€ 61) generiert. Diese resultieren aus Versicherungsentschädigungen i.H.v. T€ 2 (VJ: T€ 13) sowie aus Auszahlungen für Corona-Überbrückungshilfen i.H.v. T€ 0 (VJ: T€ 48). b) Personalaufwand Für die Monate Januar bis Dezember 2022 wurden die Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. T€ 3 (VJ: T€ 25) aufgrund von Kurzarbeit erstattet. c) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In dem Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge in Höhe von T€ 11 (VJ: T€ -1) für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und latente Steuern für das laufende Geschäftsjahr enthalten. 5. Sonstige Angaben a) Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch: Herrn Jörn Hansen, Halle, Kaufmann Herr Hansen ist als Geschäftsführer für alle Bereiche im Unternehmen verantwortlich. b) Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2022 beschäftigten Mitarbeiter beträgt 15 (Vorjahr: 16). c) Ergebnisverwendung Die Gesellschafter der IFL Gesellschaft mbH entscheiden in ihrer Gesellschafterversammlung über die Ergebnisverwendung. d) Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die einen wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darstellen, haben sich nicht ergeben. Die möglichen weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie, des Krieges in der Ukraine, der Inflation, der Lieferengpässe, der Energiekosten- und der Zinssteigerungen auf die Geschäftsentwicklung sind aktuell schwer vorauszusagen. Darüber hinaus sind nach dem Ablauf des Geschäftsjahres 2022 sind keine Ereignisse eingetreten, die von besonderer Bedeutung für die weitere Geschäftsentwicklung sind und wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft haben.
Bielefeld den 28.06.2024 gez. Jörn Hansen
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2024 festgestellt. |
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