ACA Advanced Computer Automation GmbH

Nottepfad 7, 14089 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 21670
Vorher
ACA Advanced Computer Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
2.11.2004
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareHerstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren GerätenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Computersystemen (Software und Hardware), insbesondere für die Prozeßautomatisierung.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Bahrdt
seit 2.11.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
13.000 €
50.00%
Potsdam
13.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ACA Advanced Computer Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 52.392,00 69.275,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 79,50 142,50
II. Sachanlagen 52.312,50 69.133,00
B. Umlaufvermögen 56.920,02 65.523,42
I. Vorräte 42.416,08 42.553,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.019,81 21.037,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.484,13 1.933,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 693,03 635,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.005,05 135.434,31

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 20.997,81 70.135,85
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 0,00 50.000,00
III. Verlustvortrag 5.428,74 11.300,86
IV. Jahresüberschuss 861,96 5.872,12
B. Rückstellungen 2.350,00 2.550,00
C. Verbindlichkeiten 86.657,24 62.748,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.005,05 135.434,31

Anhang


Anhang zum 31.12.2010

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 1 HGB. Von den Ausnahmeregelungen des § 286 HGB und den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesell­schaften haben wir Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufge­stellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden gemäss den §§ 242 und 264 HGB, den Vorschriften des GmbHG und den Bestimmungen des Gesellschafts­vertrages aufgestellt.

Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden erstmals bei der Aufstellung des Jahresabschlusses angewandt, führten aber zu keinen Änderungen.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen ( going concern ). Tatsächliche oder rechtliche Gegeben­heiten, die dem entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es handelt sich dabei um Aufwendungen für Software.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 410 € netto wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben.

Der in den Jahren 2008 und 2009 in Übereinstimmung mit steuerlichen Vorschriften gebildete Sammelposten für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 150.- € und nicht mehr als 1.000.- € wurde gem. § 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten.

Die Vorräte wurden durch Bestandsaufnahme ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet, eine Abschreibung auf den beizulegenden niedrigeren Wert war nicht vorzunehmen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Der alleinige Gesellschafter hat die im Jahr 2005 eingestellte freie Kapitalrücklage in Höhe von 50.000,00 € aufgelöst und dem Gesellschafterdarlehen zugeführt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle ungewissen Verbindlichkeiten sowie erkennbaren Risiken abzudecken. Die Rückstellung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen hat eine Restlaufzeit von 10 Jahren. Die übrigen Rückstellungen haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Wirtschaftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt und haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sonstige Pflichtangaben:

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden nicht.

Zum Geschäftsführer war im Wirtschaftsjahr 2010 bestellt:

der Dipl. Informatiker Andreas Bahrdt, Berlin

Gegenüber dem Gesellschafter bestand am Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von 72.616,43 €, die mit 1% p.a. verzinst wurde.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.

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