Elektro
Ehses GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.822,00 |
1.844,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.822,00 |
1.844,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
109.958,24 |
100.447,47 |
| I.
Vorräte |
48.328,79 |
50.788,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.769,69 |
45.633,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
859,76 |
4.025,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
549,09 |
274,32 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
561,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.329,33 |
103.127,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
162,58 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
26.126,00 |
24.669,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
723,99 |
-1.456,39 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
561,41 |
| B.
Rückstellungen |
62.448,80 |
58.053,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.717,95 |
45.074,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.377,80 |
12.578,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.329,33 |
103.127,20 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Unterlagen und Wertansätze zur
Jahresabschlusserstellung wurden auftragsgemäß
in eingeschränktem Umfang geprüft.
Eine Prüfung der Wertansätze des
Vorratsvermögens ist nicht erfolgt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltende Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres
als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr
Abgang nach fünf Jahren unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an
beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit
Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00
bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach §
6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die
Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten einschließlich
aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen
Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird
durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen
Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs
bewertet.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert
bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert
angesetzt.
Rückdeckungsversicherungen werden mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich
der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den
Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode
ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der
Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten
abgezogen.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und
minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs
am Abschlussstichtag bewertet.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in
fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag
bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am
Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit
der Folge eines niedrigeren und bei
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der
Folge eines höheren Stichtagswerts.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
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