ATESA
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
188.267,01 |
169.285,01 |
| I.
Sachanlagen |
164.767,01 |
145.785,01 |
| II.
Finanzanlagen |
23.500,00 |
23.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
746.373,41 |
570.285,08 |
| I.
Vorräte |
224.219,22 |
88.497,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
356.970,47 |
334.938,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-14.064,65 |
-3.464,65 |
| davon
gegen Gesellschafter |
111.488,77 |
122.088,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
165.183,72 |
146.848,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.117,50 |
0,00 |
| Aktiva |
939.757,92 |
739.570,09 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
388.844,93 |
339.029,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
314.029,42 |
273.209,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
49.815,51 |
40.819,85 |
| B.
Rückstellungen |
81.066,58 |
84.123,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
469.846,41 |
316.417,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
469.846,41 |
311.510,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
4.906,67 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
68.108,62 |
73.500,00 |
| Passiva |
939.757,92 |
739.570,09 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
Atesa GmbH, Essen
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der
§ 274a, 276 und § 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift
des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und verzichtet
auf die Erstellung eines Lageberichtes.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Anlagevermögen
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Die unfertigen Leistungen werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3
HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Umlaufvermögen
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Abs.4 HGB mit den Anschaffungskosten
bewertet. Notwendige Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Das Stammkapital von 25.000,- € ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen
umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse
Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages
bewertet. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellung für
Gewährleistungsverpflichtungen, Jahresabschlusskosten
und Aufbewahrungspflichten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie
sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
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Geschäftsjahr
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Davon mit Restlaufzeit
bis 1 Jahr
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Vorjahr
|
Davon mit Restlaufzeit
bis 1 Jahr
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Verbindlichkeiten a LuL
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32.642,33
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32.642,33
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17.020,80
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17.020,80
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Sonstige
Verbindlichkeiten
|
212.984,86
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212.984,86
|
133.676,35
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133.676,35
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Erhaltene Anzahlungen
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224.219,22
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224.219,22
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88.497,35
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88.497,35
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Summe
|
469.846,41
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469.846,41
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239.194,50
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239.194,50
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In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 68.108,62,- € (Vorjahr: 73.500,- €)
enthalten.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herr Tuna Uzunel.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Recklinghausen, den 04.04.2024
______________________
Tuna Uzunel
sonstige Berichtsbestandteile
Essen, den 04.04.2024
gez.
Tuna Uzunel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2024
festgestellt.
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