Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Righetti Teigwaren GmbH
Zeppelinring 25, 63165 Mühlheim am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alessandro Righetti seit 26.2.2026 | Geschäftsführer |
Marco Franco Righetti seit 26.2.2026 | Geschäftsführer |
Alessandro Righetti seit 29.9.2013 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Righetti Teigwaren GmbHMühlheim am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Firma Righetti Teigwaren GmbH ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 3843 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Mühlheim am Main. Der Tätigkeitsbereich der Firma Righetti Teigwaren GmbH umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Teigwaren aller Art sowie die Belieferung von Gaststätten und anderen Abnehmern mit Lebensmitteln der Teigwarenindustrie. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Aufgrund der Größenklasseneinteilung gilt die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Gesellschaft finden somit die derzeit geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des HGB über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Bestimmungen im GmbHG sowie den Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden zum Teil in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter der Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den derzeit geltenden Vorschriften des HGB (§§ 265 Abs. 1, 266 ff.) aufgestellt. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 ist in Kontenform und die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023 in Staffelform aufgestellt. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB zugrunde. Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist vor Berücksichtigung einer Gewinnverwendung erfolgt. 3. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden liegt die Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) zugrunde. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Bei den Anschaffungskosten werden die Anschaffungsnebenkosten und eventuelle Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände bemessen. Geringwertige abnutzbare bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort voll abgeschrieben. Die geringwertigen Anlagegegenstände werden im Bruttoanlagespiegel im Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Zugang und im gleichen Jahr als Abgang gezeigt, da aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs auch ein Abgang unterstellt wird. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Nettoanschaffungswert von EUR 250,00 werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften als Aufwendungen behandelt. Für die Gegenstände des Anlagevermögens gelten überwiegend folgende Nutzungszeiten:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten abzüglich Skonti und Rabatte unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bilanziert. Den Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und Gängigkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände der Gesellschaft werden mit dem Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die gebildete Werteberichtigung ist bei der Bilanzposition aktivisch abgesetzt. Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wird zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode)" von der Allianz Lebensversicherungs-AG in einem versicherungsmathematischen Gutachten vom 24. November 2023 errechnet. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2018G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Zum Abschlussstichtag wird ein von der deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind nicht eingerechnet. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2023 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,83 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,76 %) ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 in Höhe von EUR 1.554,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung an die Gesellschafter gesperrt. Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009, BGBl. I 2009, S. 3790 monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden (§ 253 Abs. 2 HBG). Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Euroreferenzkurs am Abschlussstichtag bewertet. 4. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens der Gesellschaft mit den historischen Anschaffungskosten, den kumulierten Abschreibungen, den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen des Geschäftsjahres 2023 betragen insgesamt EUR 145.203,57 (Vorjahr EUR 142.255,25) und beinhalten keine Sonderabschreibungen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (einschließlich Verpackungsmaterial) sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren sind von der Gesellschaft zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Skonti und Rabatte unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt worden. Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt ausschließlich bis zu einem Jahr. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko sowie für eventuelle Skontoabzüge der Kunden wird durch den Ansatz einer Pauschalwertberichtigung von 1 % der Nettoforderungen (= EUR 2.190,00 Rechnung getragen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Righetti Besitz GbR aus einem gewährten Darlehen. Die sonstigen Vermögensgegenständen betreffen im Einzelnen einen Genossenschaftsanteil an der Frankfurter Volksbank eG (EUR 100,00), eine gewährte Mietkaution an die Stadtwerke Mühlheim GmbH (EUR 690,24) sowie eine gewährte Mietkaution für ein Lager (EUR 1.659,00), Guthaben bei Lieferanten (EUR 6.208,85), Forderungen an die Bundesagentur für Arbeit (EUR 530,77), eine Kaution T&N (EUR 409,03), Steuerüberzahlungen aus Umsatzsteuer für 2022 und 2023 (EUR 14.055,67) und aus Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag für 2022 (EUR 5.812,24), Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (EUR 593,65) sowie Forderungen gegen Gesellschafter (EUR 7.369,50). Bei den Steuererstattungsansprüchen handelt es sich um sog. antizipative Posten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Die Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betreffen den Genossenschaftsanteil an der Frankfurter Volksbank eG und die gewährte Mietkaution an die Stadtwerke Mühlheim am Main. Die flüssigen Mittel umfassen die Kassenbestände und verschiedene Bankguthaben der Gesellschaft zum Abschlussstichtag. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag für ein restliches Disagio für ein Bankdarlehen, eine restliche Kfz.-Leasing-Sonderzahlung, Werbung, Fachliteratur, Miete, Wartungsgebühren, Kfz-Steuer, Leasing und Versicherungsbeiträge, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Abschlussstichtag unverändert EUR 60.000,00. Der Gewinnvortrag beträgt EUR 1.141.019,47 (Vorjahr EUR 1.033.508,68). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Allianz Lebensversicherungs-AG in Berlin vom 24. November 2023 mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe von EUR 201.746,00 berücksichtigt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die anerkannten Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2018 G. Der Rechnungszins für die Berechnung des Erfüllungsbetrags zum Abschlussstichtag beträgt gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB jährlich 1,83 % sowie 1,76 % jährlich für die Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Erfüllungsbetrag bei Anwendungen des Durchschnittszinssatzes der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre wird zum Abschlussstichtag wie folgt ermittelt:
Die Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis der Gesellschaft ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um einen Zinsaufwand aus der Pensionsverpflichtung in Höhe von EUR 3.548,00. Die Steuerrückstellungen betreffen die Nachzahlungen für Gewerbesteuer für die Geschäftsjahre 2022 (EUR 1.144,00) und 2023 (EUR 15.229,00) sowie für Körperschaftsteuer für 2023 (EUR 17.180,00) und Solidaritätszuschlag für 2023 (EUR 944,66). Die sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwendungen für die Offenlegung der verkürzten Bilanzen 2022 und 2023 (EUR 420,00), Fremdleistungen (EUR 500,00), Ausgangsfrachten (EUR 4.400,00), Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (EUR 6.800,00), Gewährleistungen (EUR 17.540,00), Lohnabrechnung Dezember 2023 (EUR 1.095,00), noch nicht genommenen Urlaub 2023 (EUR 8.589,35), Instandhaltungen für 2023 (EUR 900,00), Bürobedarf (EUR 20,00) und Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie der Steuererklärungen für 2023 (EUR 15.000,00). Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschuldzweckerklärungen für das Objekt Zeppelinring 25 in Mühlheim am Main des Gesellschafters, Sicherungsübereignungen sowie durch selbstschuldnerische Bürgschaften des Gesellschafters gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalt von Lieferanten gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der Righetti Besitz GbR und beinhalten den Saldo des laufenden Verrechnungskontos zum Abschlussstichtag. Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betreffen erhaltene Kautionen mit EUR 1.533,88. Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen mit EUR 10.154,19 die noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag für den Monat Dezember 2023. Die sonstigen Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betreffen mit EUR 2.998,86 noch abzuführende Sozialabgaben für den Monat Dezember 2023 sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft für 2023 (EUR 1.502,06). Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus Kundenguthaben (EUR 2.264,20), Arbeitnehmereinbehaltungen (EUR 237,17) noch auszuzahlende Löhne für Dezember 2023 (EUR 4.992,70), noch einzulösende Gutscheine (EUR 15,00) sowie einen restlichen Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung (EUR 450,46). Aus zwei Genossenschaftsanteilen der Frankfurter Volksbank eG besteht für die Gesellschaft eine zusätzliche Haftungsverpflichtung im Sinne von § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB in Höhe von EUR 100,00. 5. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem 31. Dezember 2023 ergaben sich keine Erkenntnisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten geführt hätten. 6. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 190.182,74 mit dem Gewinnvortrag vom 1. Januar 2023 in Höhe von EUR 1.141.019,47 zu saldieren und als Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.331.202,21 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 sind die Geschäfte der Righetti Teigwaren GmbH durch Herrn Giancarlo Righetti, Kaufmann, Mühlheim am Main, als alleinvertretungsberechtigtem Geschäftsführer geführt worden. Am Abschlussstichtag bestanden nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt EUR 175.192,44. Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Giancarlo Righetti, besteht zum Abschlussstichtag eine Forderung in Höhe von insgesamt EUR 7.369,50, die unter der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen ist.
Mühlheim am Main, den 18. Dezember 2024 gez. Giancarlo Righetti, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2024 festgestellt. |
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