Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 8476
Eingetragen
3.9.1992
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareVerlegen von sonstiger SoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Wisser
seit 18.5.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
54.55%
45.45%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
SYSTEM AG für IT-Lösungen
Germany
54.55%
Germany
45.45%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LDS Software GmbH

Lohmar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   61,06   429,39
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   86.989,23   88.781,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   8.334,07   12.643,70
Summe Aktiva   95.384,36   101.854,42

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   51.129,19   51.129,19
II. Gewinnvortrag   0,70   0,70
III. Jahresüberschuss   0,00   0,00
B. Rückstellungen   23.000,00   20.000,00
C. Verbindlichkeiten   21.254,47   30.724,53
Summe Passiva   95.384,36   101.854,42

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012

LDS Software GmbH, Lohmar

I. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 242 ff. HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Neue geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben, soweit nicht die Bildung eines Sammelpostens gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips waren nicht erforderlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wird nicht durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung bei den inländischen Gesellschaften wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 5,16% gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3,25% und erwartete Rentensteigerungen mit 1,9% berücksichtigt. Eine Fluktuation wurde berücksichtigt.

Kongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich somit ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind mit diesem bewertet, soweit er den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Eine Rückdeckungsversicherung ist als kongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr resultierenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Zeitpunkte mit den Zahlungen an den Versorungsberechtigten deckungsgleich sind. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschußbeteiligung).

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übbrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet; die Werte wurden von den Versicherungsgesellschaften ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

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