Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 257070
Eingetragen
5.10.2023
Branche
Bau von BahnverkehrsstreckenIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Gegenstand
Projektsteuerungs-, Planungs-, und Bauüberwachungsleistungen, insbesondere für Bahninfrastrukturprojekte und deren Bauwerke, Anlagen und Ausstattungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BST Railkonzept GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 50.512,00 10.963,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 42.169,00  
II. Sachanlagen 8.343,00 10.963,00
B. Umlaufvermögen 1.096.572,38 508.062,17
I. Vorräte 0,00 69.748,60
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.407.128,29 2.204.221,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 175.579,73 158.066,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 920.992,65 280.247,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.480,00 17.215,00
Aktiva 1.165.564,38 536.240,17

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 419.699,17 196.778,41
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 171.778,41 16.308,34
III. Jahresüberschuss 222.920,76 155.470,07
B. Rückstellungen 329.047,11 156.656,88
C. Verbindlichkeiten 416.818,10 182.804,88
Summe Passiva 1.165.564,38 536.240,17

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die BST Railkonzept GmbH hatte ihren Sitz in Hannover und wurde im Handelsregister beim Amtsgericht Hannover in Abteilung B unter der Nr. HRB 217898 geführt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 5. September 2023 ist der Sitz der Gesellschaft nach Berlin verlegt worden. Die Gesellschaft wird fortan im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Abteilung B unter der Nr. HRB 257070 B geführt.

1. Prüfungspflicht

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Sie ist nicht prüfungspflichtig gemäß §§ 316 ff. HGB.

2. Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde beibehalten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind teilweise im Anhang aufgeführt.

3. Inanspruchnahme von Erleichterungen nach dem HGB

Die gesetzlichen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses (§§ 274a, 276, 288, 326 HGB) wurden teilweise in An­spruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen.

Der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um plan­mäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode über die steuerlich zulässigen Nutzungsdauern, die den voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern entsprechen, vorgenommen.

Unwesentliche geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anwendung der Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben und im Jahr des Zugangs als Abgang erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettoeinzelwert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst. Insoweit wurden auf Grund der insgesamt untergeordneten Bedeutung die steuerlichen Ansätze in die Handelsbilanz übernommen.

Die unfertigen Leistungen wurden mit Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet, die neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens enthalten. Soweit die entstandenen Aufwendungen den voraussichtlichen Erlös unter Berücksichtigung der noch zu erbringenden Leistungen nicht decken, werden Abschläge zur verlustfreien Bewertung vorgenommen.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nenn- bzw. Nominalbetrag. Risikobehafteten Posten ist durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung erfolgte linear entsprechend dem Zeitablauf.

Das gezeichnete Kapital hat einen Nennbetrag von EUR 25.000,00.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird das Abzinsungswahlrecht nicht in Anspruch genommen.

Die Verbindlichkeiten wurden in Höhe ihres Erfüllungsbetrags bilanziert.

Erhaltene Anzahlungen werden in Höhe des Zahlungsbetrags nach Abzug der Umsatzsteuer bilanziert und bis zur Höhe der unfertigen Leistungen offen von den Vorräten abgesetzt.

Im Übrigen sind die verschiedenen Bilanzposten zu Nennbeträgen aus­gewiesen.

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände bestehen in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 0) gegen verbundene Unternehmen, die in Höhe von TEUR 18 zugleich Gesellschafter sind. In Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 8) entstehen die Forderungen rechtlich im Folgejahr.

Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und betreffen in Höhe von TEUR 98 (Vorjahr: TEUR 0) verbundene Unternehmen.

IV. sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB beinhalten im Wesentlichen Miet- und Leasingverträge mit Restlaufzeiten bis 2029. Die hieraus innerhalb der ordentlichen Kündigungsfristen resultierenden finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 135: davon sind TEUR 34 im Folgejahr fällig, TEUR 4 weisen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren auf. Die sonstigen finanzielle Verpflichtungen betreffen mit TEUR 132 größtenteils verbundene Unternehmen.

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 8 Arbeitnehmer.

Berlin, 20. Juni 2025

BST Railkonzept GmbH

gez. Petra Dummann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2025 festgestellt.

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