BST Railkonzept GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
50.512,00 |
10.963,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
42.169,00 |
|
| II. Sachanlagen |
8.343,00 |
10.963,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.096.572,38 |
508.062,17 |
| I. Vorräte |
0,00 |
69.748,60 |
| 1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.407.128,29 |
2.204.221,48 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
175.579,73 |
158.066,37 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
920.992,65 |
280.247,20 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
18.480,00 |
17.215,00 |
| Aktiva |
1.165.564,38
|
536.240,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
419.699,17 |
196.778,41 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
171.778,41 |
16.308,34 |
| III. Jahresüberschuss |
222.920,76 |
155.470,07 |
| B. Rückstellungen |
329.047,11 |
156.656,88 |
| C. Verbindlichkeiten |
416.818,10 |
182.804,88 |
| Summe Passiva |
1.165.564,38 |
536.240,17 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die BST Railkonzept GmbH hatte ihren Sitz in Hannover und wurde im Handelsregister
beim Amtsgericht Hannover in Abteilung B unter der Nr. HRB 217898 geführt. Durch Beschluss
der Gesellschafterversammlung vom 5. September 2023 ist der Sitz der Gesellschaft
nach Berlin verlegt worden. Die Gesellschaft wird fortan im Handelsregister beim Amtsgericht
Charlottenburg in Abteilung B unter der Nr. HRB 257070 B geführt.
1. Prüfungspflicht
Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig gemäß §§ 316 ff. HGB.
2. Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde beibehalten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind teilweise
im Anhang aufgeführt.
3. Inanspruchnahme von Erleichterungen nach dem HGB
Die gesetzlichen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei Aufstellung
und Offenlegung des Jahresabschlusses (§§ 274a, 276, 288, 326 HGB) wurden teilweise
in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht
ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert
wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden
nicht vorgenommen.
Der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
werden unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode über die steuerlich zulässigen
Nutzungsdauern, die den voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern entsprechen,
vorgenommen.
Unwesentliche geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anwendung der Vorschriften
des § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben und im Jahr des Zugangs als Abgang erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettoeinzelwert von EUR 250,00 werden
im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst. Insoweit wurden auf Grund
der insgesamt untergeordneten Bedeutung die steuerlichen Ansätze in die Handelsbilanz
übernommen.
Die unfertigen Leistungen wurden mit Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet, die neben den Einzelkosten
angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr
des Anlagevermögens enthalten. Soweit die entstandenen Aufwendungen den voraussichtlichen
Erlös unter Berücksichtigung der noch zu erbringenden Leistungen nicht decken, werden
Abschläge zur verlustfreien Bewertung vorgenommen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nenn- bzw. Nominalbetrag. Risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung erfolgte linear entsprechend dem Zeitablauf.
Das gezeichnete Kapital hat einen Nennbetrag von EUR 25.000,00.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend
den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr wird das Abzinsungswahlrecht nicht in Anspruch genommen.
Die Verbindlichkeiten wurden in Höhe ihres Erfüllungsbetrags bilanziert.
Erhaltene Anzahlungen werden in Höhe des Zahlungsbetrags nach Abzug der Umsatzsteuer bilanziert und bis
zur Höhe der unfertigen Leistungen offen von den Vorräten abgesetzt.
Im Übrigen sind die verschiedenen Bilanzposten zu Nennbeträgen ausgewiesen.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände bestehen in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr:
TEUR 0) gegen verbundene Unternehmen, die in Höhe von TEUR 18 zugleich Gesellschafter
sind. In Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 8) entstehen die Forderungen rechtlich im
Folgejahr.
Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und betreffen in Höhe von
TEUR 98 (Vorjahr: TEUR 0) verbundene Unternehmen.
IV. sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB beinhalten im Wesentlichen
Miet- und Leasingverträge mit Restlaufzeiten bis 2029. Die hieraus innerhalb der ordentlichen
Kündigungsfristen resultierenden finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 135: davon
sind TEUR 34 im Folgejahr fällig, TEUR 4 weisen eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren auf. Die sonstigen finanzielle Verpflichtungen betreffen mit TEUR 132 größtenteils
verbundene Unternehmen.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 8 Arbeitnehmer.
Berlin, 20. Juni 2025
BST Railkonzept GmbH
gez. Petra Dummann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2025 festgestellt.
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