PAS
Ventures GmbH
Kiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.448.057,47 |
4.195.525,44 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
13.448.056,47 |
4.195.524,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
985.170,49 |
10.806.806,74 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
644.412,15 |
503.881,59 |
| davon
gegen Gesellschafter |
39.970,04 |
19.699,47 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
340.758,34 |
10.302.925,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
225,50 |
| Aktiva |
14.433.227,96 |
15.002.557,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.170.161,92 |
14.765.433,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
268.644,44 |
268.644,44 |
| III.
Gewinnvortrag |
14.471.788,76 |
|
| IV.
Jahresfehlbetrag |
595.271,28 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
14.471.788,76 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
765.133,32 |
| B.
Rückstellungen |
11.130,00 |
199.415,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
251.936,04 |
37.709,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
251.936,04 |
37.709,01 |
| Summe
Passiva |
14.433.227,96 |
15.002.557,68 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
der PAS Ventures GmbH wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Gesellschaft
hat ihren Sitz in Kiel und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Registergericht Kiel unter 21373
(§ 264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne des § 267a
Abs. 1 HGB auf. Es wurde dennoch freiwillig ein
Anhang aufgestellt, für den die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
gemäß § 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen wurden. Auf die Erstellung
eines
Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
II. Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Zusätzliche Angaben gemäß § 264
Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht erforderlich.
III. Ausweis und Gliederung
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen wird weitestgehend beibehalten
(§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2022 entnommen und werden in Euro angegeben
(§ 265 Abs. 2 HGB).
Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG werden
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern im Anhang angegeben.
Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB werden
die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
nicht weiter unterteilt.
Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4
und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr.
1 HGB im Anhang gezeigt (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Gleiches gilt in Bezug auf etwaige Angaben zum Bilanzgewinn
gemäß § 268 Abs. 1 Satz 3 HGB.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Diese werden gemäß § 268 Abs. 7 HGB
im Anhang angegeben.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angegeben.
Das
Anlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten
angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten,
Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche
Anschaffungskosten berücksichtigt. Die Abschreibungen
auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens
erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Eine Abschreibung auf den niedrigeren
beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB
wurde nicht vorgenommen. Wertpapiere des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten
bilanziert und, soweit erforderlich, wertberichtigt.
Die Bewertung der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte
zum Nominalwert.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine
Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
V. Erläuterungen zur Bilanz
Bilanz
Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens
(Anlagengitter)
Auf die Erstellung eines Anlagengitters wurde
gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Beziehungen zu Gesellschaftern
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 39.970,04 Euro
enthalten.
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten,
Pfandrechten oder ähnlichen Rechten (§§ 268
Abs. 5, 285 Nr. 1a, 1b HGB)
Postenbezeichnung
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|
Restlaufzeit von bis zu
1 Jahr
|
Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
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9.407,88 Euro
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
|
|
3.243,77 Euro
|
0,00 Euro
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
231.292,11 Euro
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren: 0,00 Euro
Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert: 0,00 Euro
Haftungsverhältnisse gemäß §§
251, 268 Abs. 7 HGB
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB.
VI. Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB):
Im Geschäftsjahr 2023 wurde durchschnittlich
folgende Arbeitnehmerzahl beschäftigt: 2,00
Berlin, den 26. Juni 2025
gez. Philipp Alexander Ströhemann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2025
festgestellt.
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