Schultz GmbH
Frohnlacher Straße 1, 96242 Sonnefeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Main seit 16.7.2020 | Geschäftsführer |
Michael Mühlherr seit 30.6.2014 | Geschäftsführer |
Eduard Mühlherr seit 30.3.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Max Schultz Automobile GmbH & Co. KG | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schultz GmbHSonnefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen sind bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 in Anspruch genommen worden. Erstmals waren im Berichtsjahr die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) anzuwenden. Beim vorliegenden Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher nicht statt. Aufgrund der Geringfügigkeit der durch das Bilanzmodernisierungsgesetz notwendigen Anpassungen wurde keine BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 erstellt.
Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar . Aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz die Vorjahreszahlen nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Ø Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt bzw. mit dem abgezinsten Barwert bilanziert. Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen Ø Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Aufgrund der Neuregelung des § 37 Abs. 5 KStG n.F. wird das bisherige Körperschaftsteuerguthaben in 10 gleichen Jahresbeträgen beginnend ab 2008 ausbezahlt. Der unverzinsliche Anspruch entstand nach § 37 Abs. 7 KStG n.F. am 31. Dezember 2006 und wurde als sonstiger Vermögensgegenstand mit dem abgezinsten Barwert aktiviert. Der Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 247 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 6b EStG wird gem. Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten und fortgeführt. Er entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: Dieser Ausgleichsposten verringert sich jährlich um den der Berichtsfirma hinzuzurechnenden Anteil des Gewinns der steuerlichen Ergänzungsbilanz der VR-Leasing Salix GmbH & Co. Immobilien KG zu Gunsten des Gewinnvortrags wie folgt: Stand per 01.01.2010 95.133,00 - 3% des Steuerbilanzgewinns 5.864,00 89.269,00 III. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Gesellschaft ist die unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Firma Max Schultz GmbH & Co. KG mit Sitz in Sonnefeld. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010
Eduard Mühlherr Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.09.2011 |
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