Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 178818
Eingetragen
9.4.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Soft- und Hardware, Erbringen von EDV-Dienstleistungen und Durchführung von Schulungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
48.00%
32.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Cutex Systems GmbH
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

XDEV Services GmbH

Kirchheim, Ortsteil Heimstetten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2.138,00

EUR

3.641,00

EUR

II. Sachanlagen

5.144,00

EUR

7.419,00

EUR

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

50,00

EUR

250,00

EUR

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.381,89

EUR

1.984,71

EUR

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

6.190,34

EUR

19.615,68

EUR

Summe Aktiva

14.904,23

EUR

32.910,39

EUR



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

EUR

25.000,00

EUR

II. Jahresverlust

42.167,95

EUR

22.483,29

EUR

B. Rückstellungen

500,00

EUR

1.200,00

EUR

C. Verbindlichkeiten

31.572,18

EUR

29.193,68

EUR

Summe Passiva

14.904,23

EUR

32.910,39

EUR

ANHANG

A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
2. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig.


B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich linear und auch bei unterjährigen Zugängen stets zeitanteilig vorgenommen. Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Lag der am Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen.
Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden die Einzelkosten (Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne) sowie die Fertigungs- und die Materialgemeinkosten einbezogen. Lag der am Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger, so wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen. Zuschüsse werden von den Anschaffungs-/Herstellungskosten abgesetzt.
Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 150,00 aber weniger als EUR 1.000,00 betragen, wird gemäß § 6 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet und dieser auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Anlageguts mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Immobilien werden stets linear, Mobilien linear oder degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungsbeträgen führt.
Gebrauchte Wirtschaftsgüter werden mit einer geringeren Nutzungsdauer und damit einem höheren Abschreibungssatz angesetzt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden angabegemäß mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Tageswerten bewertet.
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden angabegemäß mit den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten (Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne) sowie angemessene Teile der notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Lag der Börsen- oder Marktwert niedriger, wird der sich daraus ergebende Wert bei den fertigen Erzeugnissen zugrundegelegt. Bei den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen wird der niedrigere Wert angesetzt, wenn der Verkaufserlös abzüglich der bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten geringer als die Herstellungskosten ist. Erkennbare Bestandsrisiken werden angemessen berücksichtigt.
Waren werden angabegemäß mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Verkaufspreisen bewertet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag einzeln wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden voll abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wird ausreichend durch Pauschalwertberichtigungen in steuerlich anerkannter Höhe unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Vergangenheit berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden zu Nominalwerten angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen und Passive Rechnungsabgrenzungen werden mit dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 6 % p.a. mit dem Teilwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung werden Rückstellungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Die Rückstellungsbeträge werden nur abgezinst, wenn die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln werden mit dem Nominalbetrag der Wechselbeträge bewertet.
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungen werden, soweit keine Haftungsbeschränkungen vorliegen, entsprechend den Hauptverbindlichkeiten bewertet.
Bei der Bewertung werden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen.
Ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig abgeschrieben.

C. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen sind keine Beträge enthalten, die Ausleihungen oder Forderungen gegen Gesellschafter sind.
Von den Forderungen haben EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist in voller Höhe eingezahlt.

Verbindlichkeiten
1. In den Verbindlichkeiten sind EUR 0,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten.
2. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
3. Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 0,00 sind durch folgende Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

 

Weiden, den 13. September 2017

gez. Thomas Schmetzer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Mai 2015

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