VELVEO
GmbH
Eschweiler
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
104.417,00 |
123.265,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
77.503,00 |
92.241,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.914,00 |
31.024,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
759.111,45 |
1.259.642,15 |
| I.
Vorräte |
589.793,98 |
924.883,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
79.790,69 |
101.614,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
89.526,78 |
233.144,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.605,68 |
|
| Aktiva |
867.134,13 |
1.382.907,15 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
104.701,31 |
200.677,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
175.677,42 |
113.397,61 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
95.976,11 |
-62.279,81 |
| B.
Rückstellungen |
39.764,00 |
71.371,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
722.668,82 |
1.110.858,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
22.668,82 |
310.858,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
700.000,00 |
800.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
700.000,00 |
850.000,00 |
| Passiva |
867.134,13 |
1.382.907,15 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023/2024
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma VELVEO GmbH mit Sitz in
Eschweiler (registergerichtlich erfasst im Amtsgericht
Aachen HRB 24057) auf den 31.03.2024 wurde auf Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbHG sowie der Satzung zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden gemäß § 274a HGB in Anspruch
genommen. Die Gesellschaft macht für Zwecke der
Veröffentlichung von den Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275
Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform
nach § 266 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert
wird, sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungsbzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzipes angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
F
orderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die
Kosten für die Erstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses und die Anfertigung der
Steuererklärungen.
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1
Jahr beläuft sich auf T€ 22 (Vorjahr T€
311), Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr und bis zu fünf Jahren bestehen in
Höhe von T€ 700 (Vorjahr: T€ 850).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von T€ 700.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse bestehen nach Auskunft der
Geschäftsführung nicht.
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war folgender
Geschäftsführer bestellt:
Herr Pedro Schöller , Aachen
Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.
Im Geschäftsjahr wurden weniger als 10 Personen
beschäftigt.
gezeichnet Pedro Schöller ,
Geschäftsführer der VELVEO GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Pedro Schöller
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024
festgestellt.
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