ARAG IT GmbH
ARAG-Platz 1, 40472 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maximilian Lutz Mende seit 10.2.2025 | Prokura |
Andreas Stockmann seit 18.2.2020 | Geschäftsführer |
Christian Bienert seit 9.9.2016 | Prokura |
Uwe Grünewald seit 7.3.2014 | Geschäftsführer |
Gerald Zurlinden seit 24.9.2007 | Prokura |
Hartmut Hoyk seit 27.12.2005 | Prokura |
Hanno Petersen seit 3.7.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARAG IT GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Amtsgericht Düsseldorf , HRB 10934Bilanz zum 31.12.2024Aktiva
Passiva
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 10934Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024
Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024der ARAG IT GmbHAmtsgericht Düsseldorf, HRB 10934A. Allgemeine Angaben Die ARAG IT GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der Bürokommunikation. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter der Nummer HRB 10934 eingetragen. Der Hauptsitz befindet sich in 40472 Düsseldorf, ARAG Platz 1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der ARAG IT GmbH für das am 31.12.2024 abgeschlossene Geschäftsjahr wurden nach den Vorschriften des dritten Buches, erster Abschnitt HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften im zweiten Abschnitt aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden freiwillig weitestgehend die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewendet. Bei der Offenlegung werden die Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den gesetzlichen Gliederungsschemata (§§ 266, 275 HGB) unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gegliedert. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Angaben zur Bilanz Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu fortgeführten Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Es handelt sich ausschließlich um entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert, sondern als Bestandteil des originären Geschäftswertes behandelt. Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer dauerhaft eingetretenen Wertminderung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB mussten nicht vorgenommen werden. Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von weniger als 250,00 € (ohne Umsatzsteuer) werden sofort als Aufwand behandelt. Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen ist im Anlagespiegel, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist, dargestellt.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wegen einer dauerhaften Wertminderung waren nicht vorzunehmen. Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB nach dem strengen Niederstwertprinzip werden nicht vorgenommen, da die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen und keine bonitätsbedingten Wertrückgänge vorliegen. Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Anlagespiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Es gilt grundsätzlich das gemilderte Niederstwertprinzip. Bei einem nachhaltigen Absinken des Kurswerts am Bilanzstichtag unter den Buchwert wird auf den Kurswert abgeschrieben. Spätere nachhaltige Erholungen des Kurswerts werden in den folgenden Jahren bis zu den Anschaffungskosten als Zuschreibung berücksichtigt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden zum Nennwert angesetzt. In dem Gesamtbetrag von 1.842.986,69 € (Vj. 4.863.700,66 €) sind Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von 1.833.543,94 € (Vj. 4.763.243,63 €) enthalten. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 14.813,38 € (Vj. 235.943,52 €) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet und setzen sich wie folgt zusammen:
Alle Posten haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Mit dem Gesellschafter und anderen Konzerngesellschaften besteht ein Finanzverbund. Das der ARAG IT GmbH im Rahmen dieses Verbundes zustehende Guthaben an Zahlungsmitteln beträgt 1.828.173,31 € (Vj. 4.624.757,14 €). Der Rückgewähranspruch gegenüber der ARAG SE ist nach regelmäßiger Prüfung der Geschäftsführer aufgrund der hohen Bonität des Gesellschafters vollwertig und kann jederzeit realisiert werden. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bewertet. In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen ausgewiesen, die im folgenden Geschäftsjahr als Aufwand zu erfassen sind. Es handelt sich im Wesentlichen um Softwarewartungskosten. Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Das gezeichnete Kapital beträgt 4.000.000,00 €. Die Geschäftsanteile sind mit 2.505.000,00 € eingezahlt. Die ausstehenden Einlagen von 1.495.000,00 € sind nicht eingefordert. Alleiniger Gesellschafter ist die ARAG SE, Düsseldorf. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB auf der Grundlage der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Neben den gegenwärtigen Fakten wurden auch künftige Entwicklungen hinsichtlich Gehälter, Renten und Fluktuation berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgte mit einem Diskontierungszinssatz von 1,90 % gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Der verwendete Zinssatz wurde auf Basis der Marktdaten zum 31. Oktober 2023 zum Jahresende prognostiziert und leitet sich aus der Rückstellungsabzinsungsverordnung ab. Für die Bewertung wurde unter Nutzung des Wahlrechts von § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Bei der Anwendung des 7-Jahres-Durchschnittes mit 1,97 %, (Vj. 1,76 %) im Vergleich zur Anwendung des 10-Jahres-Durchschnittes würde die Pensionsrückstellung um 68.143,00 € geringer ausfallen. Folgende versicherungsmathematischen Parameter wurden für die Ermittlung der Verpflichtungen verwendet: Pensionsalter: 65 Jahre, Gehaltsdynamik: 2,5 %, Rentendynamik: 2,1 %. Die berücksichtigte Fluktuation entspricht dem allgemein beobachtbaren altersabhängigen Durchschnitt der Branche und beeinflusst den Erfüllungsbetrag nur geringfügig. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden Aktivwertansprüche aus der Rückdeckungsversicherung mit der Verpflichtung aus den Pensionszusagen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Aktivwertansprüche beträgt 24.364,00 € (Vj. 23.031,00 €). Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden entspricht dem Wert der Aktivwertansprüche. Das Wahlrecht gemäß Art. 28 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) zur Unterlassung der Bildung von Pensionsrückstellungen für Altzusagen ist nicht in Anspruch genommen worden. Die Steuerrückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden Erfüllungsbetrag bewertet. Die Rückstellung enthält die zu erwartenden Abschlusszahlungen für Ertragsteuern der Vorjahre und des Geschäftsjahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden Erfüllungsbetrag bewertet. Für Jubiläumszahlungen aus Anlass von Dienstjubiläen der Mitarbeiter wurde im Berichtsjahr eine Jubiläumsrückstellung gebildet. Die Berechnung erfolgte nach der projizierten Einmalbeitragsmethode unter Beachtung der Sterblichkeit nach der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der Verwendung eines Diskontsatzes von 1,97 %. Die Fluktuation wurde mit durchschnittlich 1,5 % und die Gehaltsdynamik mit 2,5 % berücksichtigt. Als Endalter wurde das frühestmögliche Pensionsalter gemäß dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz (RVAGAnpG) gewählt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten auch Verbindlichkeiten aus Lohnsteuern in Höhe von 279.515,27 € (Vj. 248.029,22 €), die aus der Gehaltszahlung für den Monat Dezember resultieren. Alle Posten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 1.778,47 € (Vj. 16.043,53 €) enthalten. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 596,32 € (Vj. 0,00 €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. C. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Softwarewartungsverträgen bestehen finanzielle Verpflichtungen im branchenüblichen Rahmen. Für die Anmietung von Flächen für das Rechenzentrum, Büros und Parkplätze sind Auszahlungen in Höhe von 1,18 Millionen € pro Jahr zu leisten. Die Nutzungsüberlassung erfolgt durch verbundene Unternehmen. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden in Höhe von 2.865,55 € mit Fremdkunden (Vj. 42.465,55 €) und in Höhe von 43.938.679,27 € mit verbundenen Unternehmen (Vj. 41.402.561,85 €) erzielt. Zusätzlich enthalten die Umsatzerlöse weitere Beträge aus Sachbezügen, Leasingverträgen und Untermietverträgen. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen stellt sich wie folgt dar:
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen enthalten. Die bezogenen Dienstleistungen setzen sich im Wesentlichen aus Beratungsleistungen und Wartungsleistungen für Hard- und Software zusammen. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Raumkosten, Verwaltungskostenumlagen aus dem Konzern und Schulungskosten für das Personal. Die verdienten Zinsen aus dem Finanzanlagevermögen sind bei den Erträgen aus anderen Wertpapieren und Sonstigen Ausleihungen des Finanzanlagevermögens enthalten. Neben den Zinszahlungen umfasst der Betrag bereits verdiente, aber noch nicht fällige Zinsen. Bei den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sind die Zinsgutschriften aus dem Finanzverbund mit der ARAG SE und die Zinsen für laufende Guthaben bei Kreditinstituten enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr im Wesentlichen die Zinszuführung zur Pensionsrückstellung. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen mit 52.175,20 € (Vj. 14.091,00 €) das Geschäftsjahr und mit 49.483,82 € (Vj. - 936,98 €) die Vorjahre. E. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet. F. Sonstige Angaben Mitarbeitende Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 258 Mitarbeitende, wovon 217 Männer und 41 Frauen sind. Zusätzlich befanden sich zum 31.12.2024 eine Person im Praktikum und 25 Personen in der Ausbildung. Abschlussprüfung Der Jahresabschluss wird durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Köln geprüft. Für Prüfungshonorare wurden 22.600,00 € erfolgswirksam aufgewendet. In diesem Betrag sind die nicht abzugsfähige Vorsteuer und die mit der Prüfung im Zusammenhang stehenden Auslagen enthalten. Geschäftsführung Geschäftsführer sind:
Die Angabe der Geschäftsführervergütung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht offengelegt, da nur einer der Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2024 von der ARAG IT GmbH eine Vergütung erhalten hat. Geschäfte mit nahestehenden Personen Die ARAG IT GmbH ist der IT-Dienstleister für den ARAG Konzern. Daher wurden nahezu sämtliche Geschäfte mit Unternehmen des ARAG Konzerns, die als nahestehende Personen im Sinne von § 285 Nr. 21 HGB gelten, abgewickelt. Alle Geschäfte mit diesem Kundenkreis wurden nach marktüblichen Bedingungen vereinbart, durchgeführt und abgerechnet. Konzernverbund Die ARAG IT GmbH wird in den Konzernabschluss der ARAG Holding SE, Düsseldorf, einbezogen. Der Konzernabschluss der ARAG Holding SE wird im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Am 27. Dezember 2023 wurde das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Ziel des MinStG ist es, eine effektive Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen in Höhe von 15 Prozent sicherzustellen, unabhängig davon, in welchen Ländern diese Gewinne angefallen sind. Wird diese effektive Steuerlast nicht bereits durch die Anwendung der weiterhin gültigen nationalen steuerlichen Vorschriften (in Deutschland zum Beispiel des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetzes) erreicht, wird eine Ergänzungssteuer erhoben. Das Gesetz ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anzuwenden. Die globale Mindestbesteuerung gilt für Unternehmensgruppen mit Sitz in der EU und konsolidierten Umsatzerlösen von mindestens 750 Millionen Euro in mindestens zwei von vier dem Geschäftsjahr unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahren. Als Teil des ARAG Konzerns gehört die Gesellschaft als steuerpflichtige Geschäftseinheit zu der Mindeststeuergruppe mit der ARAG Holding SE als Gruppenträger und ist grundsätzlich von den Regelungen der globalen Mindestbesteuerung betroffen. Im Rahmen eines gesetzlichen Übergangszeitraums werden Vereinfachungsregelungen (temporäre Safe-Harbour-Regelungen auf Basis des Country-by-Country-Reportings) zugrunde gelegt. Diese Vereinfachungsregelungen werden auf alle Gesellschaften der Mindeststeuergruppe in einer steuerlichen Jurisdiktion angewendet. Eine dieser Regelungen beinhaltet die Berechnung einer vereinfachten effektiven Steuerquote auf Grundlage der in der jeweiligen steuerlichen Jurisdiktion erzielten Gewinne vor Steuern und den erfassten Steueraufwendungen. Eine Anwendung der sogenannten Top-Up-Tax kommt für die Steuerjurisdiktion Deutschland nicht in Betracht, weil die vereinfachte effektive Steuerquote von 15% für das Jahr 2024 überschritten ist. Der tatsächliche Steueraufwand/-ertrag aus dem MinStG für das Geschäftsjahr 2024 beläuft sich demnach auf 0 Euro. Die Gesellschaft hat alle relevanten Daten in Übereinstimmung mit den Anforderungen des MinStG und den OECD-Leitlinien erhoben und überprüft. G. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 8.293,75 € mit dem Verlustvortrag in Höhe von 21.495,28 € zu verrechnen und den verbleibenden Fehlbetrag von 13.201,53 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 7. April 2025 Hanno Petersen Uwe Grünewald Andreas Stockmann Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2024
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 10934Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die ARAG IT GmbH ist der Datenverarbeitungsdienstleister für den ARAG-Konzern. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der Bürokommunikation. Dies umfasst die Unternehmensberatung und Planung im Zusammenhang mit Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Informationsversorgung und -verarbeitung, die Erstellung, Weiterentwicklung und Einführung von Organisations- und Softwaresystemen und Telekommunikationsmedien sowie deren Vertrieb, Verkauf und Vermittlung, der An- und Verkauf und die Miete von Datenverarbeitungsgeräten, Software und Lizenzen sowie alle damit im Zusammenhang stehende Leistungen, den Betrieb von Rechenzentren und Netzen und die Planung und Ausführung von Dienstleistungen im Immobilienbereich, insbesondere des Facility Managements. Die Gesellschaft betreibt das Rechenzentrum der ARAG-Konzerngesellschaften und entwickelt individuelle IT-Anwendungen für die Versicherungsgesellschaften des ARAG-Konzerns. Zusätzlich werden Leistungen an wenige ausgesuchte dritte oder assoziierte Unternehmen erbracht. Ertragslage Die Umsatzerlöse wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr von 41.508,0 Tsd. € auf 44.028,6 Tsd. € (+ 6,1 %) im Wesentlichen durch ein umfangreicheres Beratungsgeschäft erhöht. Die Rechenzentrumsumsätze sind weitestgehend stabil und unterliegen keinen großen Schwankungen. Die Aufwendungen für Materialien und bezogene Leistungen sind auf 24,6 % (Vj. 25,2 %) der Umsatzerlöse gesunken. Die Personalaufwendungen erhöhten sich in Bezug auf den Umsatz auf 57,8 % (Vj. 57,0%). Diese Auswirkung ergibt sich wegen der ordentlichen Anpassung der Gehälter und der freiwilligen Gewährung einer weiteren Inflationsausgleichszahlung an die Belegschaft. Die Abschreibungen haben sich (Vj. 859,9 Tsd. €) auf 773,2 Tsd. € verringert, da vermehrt Anlagegüter gemietet werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind hinsichtlich der Struktur gegenüber dem Vorjahr kaum verändert, zeigen jedoch einen Anstieg um 6,3 % und betragen 7.245,4 Tsd. € (Vj. 6.817,9 Tsd. €). Hier sind die Aufwendungen für die Inanspruchnahme von konzerninternen Dienstleistungen, die Raumnutzung, die Schulung von Mitarbeitern und die allgemeinen Verwaltungstätigkeiten enthalten. Das Zinsergebnis hat sich von 258,5 Tsd. € auf 269,5 Tsd. € verbessert. Grund dafür sind Erträge aus Wertpapieren und Zinserträge aus dem Finanzverbund und für laufende Bankguthaben. Insgesamt kam es zu einem Ergebnis vor Steuern von 110,8 Tsd. € (Vj. - 28,2 Tsd. €). Nach Abzug der laufenden Steuerbelastung ergibt sich ein Jahresüberschuss von 8,3 Tsd. € (Vj. Jahresfehlbetrag 54,8 Tsd. €). Entsprechend der Prognose des Vorjahres konnte die Höhe des konzerninternen Umsatzes für das Geschäftsjahr 2024 erhöht werden. Die Energiekosten haben sich erwartungsgemäß nur geringfügig erhöht. Die Personalkosten sind wie erwartet weiter angestiegen. Vermögenslage Die Vermögensstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die Anlageintensität ist von 54,7 % im Vorjahr auf 66,4 % im Geschäftsjahr gestiegen. Das gesamte Anlagevermögen ist zu 43,9 % (Vj. 84,5 %) durch Eigenkapital bedeckt. Bankguthaben bestehen in Höhe von 601,7 Tsd. € (Vj. 546,3 Tsd. €). Die weiteren liquiden Mittel sind in der Bilanz bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten, da ein Finanzverbund mit dem Gesellschafter besteht (1.828,2 Tsd. €; Vj. 4.627,8 Tsd. €). Der Gesellschafter ist in der Lage, die Forderung aus dem Finanzverbund jederzeit vollständig auszugleichen. Finanzlage Die Gesellschaft ist in den konzerninternen Finanzverbund mit der ARAG SE, die Verbundsführerin ist, eingegliedert. Im Rahmen dieses Verbundes sind Zahlungsverpflichtungen stets gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist nach der ständigen Überprüfung durch die Geschäftsführer jederzeit sichergestellt. Das gesamte Vermögen der Gesellschaft ist zu 29,1 % (Vj. 46,2 %) durch Eigenkapital finanziert. Die Finanzlage ist stabil. Im Berichtsjahr wurde die nicht benötigte, überschüssige Liquidität durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage und Ausschüttung an den Gesellschafter an diesen zurückgegeben. Chancen- und Risikobericht Die strategische Ausrichtung der ARAG IT GmbH ist auf die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie für den ARAG-Konzern konzentriert. Die Risiken der Gesellschaft beschränken sich damit auf die bedingungsgemäße Erfüllung der Leistungsversprechen sowie die operationalen Risiken aus dem Betrieb des Rechenzentrums. Die Geschäftsleitung ist darauf ausgerichtet, die Existenz der Gesellschaft und die Leistungsfähigkeit der Erbringung von IT-Dienstleistungen an die Gesellschaften des ARAG Konzerns zu sichern. Durch das integrierte Risikomanagement erfüllt die Gesellschaft die Ansprüche ihrer Kunden und sichert für diese die Verlässlichkeit und Sicherheit der durch sie erbrachten Dienstleistungen. Im Rahmen des Risikomanagements legt die Geschäftsleitung Strategien und Konzepte fest, die sowohl das bewusste Eingehen von Risiken als auch die Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen im Sinne von Risikoverminderung, -absicherung, -transfer und -diversifikation aller identifizierten und analysierten Risiken verfolgen. Die Risikolimitierung stellt sicher, dass die tatsächlich eingegangenen Risiken jederzeit mit der Risikostrategie beziehungsweise der Risikotragfähigkeit vereinbar sind. Für Risiken, die Auswirkungen auf den gesamten ARAG Konzern haben können (z. B. Cyberrisiken) gibt es vorab definierte Notfallpläne. Um den möglichen Auswirkungen eines Cyberangriffs entgegenzuwirken, wurden ergänzende Maßnahmen dahingehend getroffen, dass beispielsweise im Rahmen eines Notfallmanagements auch entsprechende Gegenmaßnahmen definiert wurden. Durch ein laufendes Monitoring der Umsetzung der jeweils angewandten Strategie ist die dauerhafte Wirksamkeit der Risikominderung gewährleistet. Durch das interne Steuerungs- und Kontrollsystem (ISKS) werden alle Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen angewendet, die darauf abzielen, die Einhaltung unternehmensinterner (Management) sowie externer Vorgaben (Gesetz und Öffentlichkeit) zu gewährleisten. Insbesondere umfasst das System die Gesamtheit der risikopolitischen Maßnahmen für eine Ertrags- und Risikosteuerung auf der Grundlage der Geschäfts- und Risikostrategie. Die Gesellschaft ist derzeit ausschließlich für Kunden aus dem ARAG-Konzernkreis tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden die gesamten Anpassungs- und Entwicklungsarbeiten an ERP-Systemen der Versicherungsgesellschaften des ARAG-Konzerns gesteuert. Aus dieser Aufgabe ergibt sich die Chance einer stetigen und planbaren Auslastung mit Aufträgen. Die Leistungen werden über Rahmenverträge im Konzern bewertet. Diese werden regelmäßig angepasst, so dass sich Kostensteigerungen oder Kostensenkungen nicht über längere Zeiträume bei der ARAG IT GmbH ohne Kompensation auswirken. Ausfall- und Liquiditätsrisiken gibt es wegen der Eingebundenheit in den ARAG Konzern nicht. Unterjährige Zahlungsstromschwankungen werden über die Einbeziehung in den Finanzverbund des ARAG-Konzerns ausgeglichen. Dadurch können Zahlungsschwierigkeiten oder Verlustsituationen gewöhnlich nicht eintreten, solange nicht der ARAG Konzern selbst in Schwierigkeiten gerät. Die langfristig abgestimmte Planung mit den Konzerngesellschaften führt zu einer hohen risikomindernden Planungssicherheit und sichert damit den langfristigen Bestand der Gesellschaft. Den operationalen Risiken beim Betrieb der EDV-Systeme begegnen wir mit technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf die Datensicherheit sowie die Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen für hierfür autorisierte Personen. Die Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst. Für den Fall, dass eine größere Anzahl von Mitarbeitern gleichzeitig erkrankt oder wegen Quarantäne ausfällt, gibt es Notfallpläne, die den Rechenzentrumsbetrieb und die Aufrechterhaltung des Betriebs der Kernsysteme der Versicherungsunternehmen des ARAG Konzerns sicherstellen. Prognosebericht Die ARAG IT GmbH wird weiterhin die zunehmende Digitalisierung in allen Konzernbereichen unterstützen. Zudem werden weitere Services im Bereich der künstlichen Intelligenz und Robotics entwickelt und den ARAG-Gesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Zielsetzung ist die Vernetzung der IT-Systeme und IT-Anwendungen der ARAG-Gesellschaften weltweit und die gemeinsame Nutzung von Knowhow und Lösungen, die gemeinschaftlich und unter Einbindung von externen Dienstleistern geschaffen werden. Die ARAG IT GmbH wird die Gesellschaften des ARAG Konzerns bestmöglich für die laufenden und die noch anstehenden Digitalisierungsprozesse vorbereiten und bei noch notwendigen Maßnahmen unterstützen. Dies schließt auch die Einbindung von neuen Gesellschaften in die IT-Struktur des ARAG Konzerns ein. Im laufenden Jahr 2025 ist mit einer weiteren Erhöhung des konzerninternen Umsatzvolumens zu rechnen. Der Umfang wird sowohl inflationsbedingt durch Preiserhöhungen als auch durch die Ausweitung der Kapazitäten wegen des Wachstums im Konzern und der Integration von weiteren Konzerngesellschaften steigen. Externe Umsätze sind nach wie vor nicht vorgesehen, da sich die strategische Ausrichtung auf den ARAG Konzern konzentriert. Auf der Kostenseite ist mit steigenden Lizenz- und Mietkosten für den Rechenzentrumsbetrieb wegen des Konzernwachstums zu rechnen. Der Personalaufwand wird wegen der Ausweitung von Kapazitäten und zu erwartenden Gehaltsanpassungen ebenfalls weiter steigen. Von weiteren Erhöhungen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch Inflation bei den Energiekosten ist auszugehen. Insgesamt wird das Jahr 2025 mit einem gegenüber dem Berichtsjahr leicht verbesserten Ergebnis vor Steuern, abschließen. Den Unternehmen des ARAG Konzerns sollen jederzeit Rechenzentrumsleistungen sowie dem Innovationsprozess der Versicherungsgesellschaften unterstützende Anwendungssysteme bereitgestellt werden. Die Erzielung von Gewinnen aus der ARAG IT GmbH steht bei der Strategie nicht im Fokus.
Düsseldorf, den 7. April 2025 Hanno Petersen Uwe Grünewald Andreas Stockmann Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ARAG IT GmbH, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ARAG IT GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ARAG IT GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 8. April 2025 KPMG
AG
gez. Klitsch, Wirtschaftsprüfer gez. Bramkamp, Wirtschaftsprüfer |
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