JaBa
GmbH
Balve
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
126.704,53 |
69.542,00 |
| I.
Sachanlagen |
109.400,00 |
69.542,00 |
| II.
Finanzanlagen |
17.304,53 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
573.672,24 |
413.504,34 |
| I.
Vorräte |
32.905,86 |
3.602,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
265.219,61 |
159.550,30 |
| III.
Wertpapiere |
0,00 |
14.304,53 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
275.546,77 |
236.046,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
555,00 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
700.931,77 |
483.046,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
418.860,45 |
295.189,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-7.225,19 |
-7.225,19 |
| III.
eingefordertes Kapital |
17.774,81 |
17.774,81 |
| IV.
Gewinnvortrag |
277.414,84 |
0,00 |
| V.
Jahresüberschuss |
123.670,80 |
0,00 |
| VI.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
277.414,84 |
| B.
Rückstellungen |
190.453,96 |
125.169,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
91.617,36 |
62.687,05 |
| Summe
Passiva |
700.931,77 |
483.046,34 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die JaBa GmbH hat ihren Sitz in Balve und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Arnsberg (Reg.Nr. B 10910).
Der Jahresabschluss der JaBa GmbH wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
3. Finanzanlagen
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
4. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde
berücksichtigt.
5. Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
7. Pensionsrückstellungen
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nur mit
unverhältnismäßigen Kosten oder
Verzögerungen hätten festgestellt werden
können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB
die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als
ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
übernommen.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Es existieren keine Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
| Die sonstigen
Verbindlichkeiten betragen |
22.937,55 € |
| davon entfallen
auf: |
|
| a) Steuern |
22.590,97 € |
| b) im Rahmen der
sozialen Sicherheit |
0,00 € |
Von den Verbindlichkeiten haben 91.465,77 € eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, 0,00 € eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und 0,00 € eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 0,00 EUR.
C. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt wurden im Berichtszeitraum
insgesamt 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt.
Balve, den 21.05.2025
JaBa GmbH
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 21.5.2025.
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