Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 180774
Vorher
TeleSon Telekommunikationsdienste UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
11.8.2009
Branche
Wiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die TelekommunikationTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Telekommunikationsgeräten sowie elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Vermittlung von Verträgen, insbesondere Energie- und Telekommunikationsverträgen.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Frank Georg Bröckl
seit 20.7.2022
Geschäftsführer
Michael Kuil
seit 13.10.2016
Prokura
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert0.40% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
0.40%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
26.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TeleSon Vertriebs GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Geschäftsjahr
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

7.090,90

11.404,17

II. Sachanlagen

80.495,76

87.586,66

103.000,83

114.405,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

10.420,74

16.730,65

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.772.655,22

3.749.827,87

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

374.053,31

5.157.129,27

353.152,19

4.119.710,71

C. Rechnungsabgrenzungsposten

22.784,44

14.210,81

Summe Aktiva

5.267.500,37

4.248.326,52



PASSIVA

Euro

Geschäftsjahr
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

475.000,00

III. Bilanzgewinn

33.724,31

58.724,31

70.385,39

570.385,39

B. Rückstellungen

2.834.196,69

1.111.328,82

C. Verbindlichkeiten

2.374.579,37

2.566.612,31

- davon aus Steuern: € 23.649,86 (€ 22.245,46)

- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 159,17 (€ 0,00)

Summe Passiva

5.267.500,37

4.248.326,52

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Ab dem Geschäftsjahr 2015 werden sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen unter dem gleichnamigen Posten erfasst. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wurde deshalb ein Teilbetrag von € 390.000,00 aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres 2014 in die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umgegliedert.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Prämisse der Unternehmensfortführung.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 - 8 Jahren, angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden entsprechend den gesetzlichen Änderungen im Zugangsjahr bis zu einer Grenze von € 150,00 voll abgeschrieben. Anschaffungen zwischen € 150,00 und € 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. fünfzehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt bei Forderungen und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

III. Angaben zur Bilanz

Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Im Eigenkapital wird entsprechend das "Gezeichnete Kapital", die "Kapitalrücklage" und der "Bilanzgewinn" ausgewiesen.

Im Bilanzgewinn (T€ 34) ist ein Gewinnvortrag in Höhe von T€ 70 enthalten.

Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen wurde mit dem Barwert der anteilig erworbenen planmäßigen Anwartschaft vorgenommen (sog. PUC-Methode). Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

- durchschnittlicher Marktzins von 3,89 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde

- Rententrend mit 1 % p.a.

- Gehaltssteigerungen mit 0 % p.a.

- Sterbetafel nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005G"

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die Pensionsverbindlichkeit mit einer Rückdeckungsversicherung verrechnet, welche ausschließlich zur Erfüllung dieser Verbindlichkeit dient. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverbindlichkeit begträgt T€ 216. Die Anschaffungskosten des saldierten Vermögensgegenständes sind identisch mit dem beizulegenden Wert und betragen zum Bilanzstichtag T€ 120. Aus Verrechnung der Posten folgt bei der Pensionsrückstellung ein Bilanzausweis in Höhe von T€ 96. Im Finanzergebnis wurde der Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 8 mit den Erträgen aus der Rückdeckungsversicherung in höhe von T€ 4 verrechnet.

Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 80 enthalten.

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

Die Gesellschaft haftet aufgrund der Übernahme eines Geschäftsbetriebs durch Abspaltung gesamtschuldnerisch nach § 133 UmwG für Altschulden der früheren Schwestergesellschaft TeleSon Telecom GmbH.

IV. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2015 bestellt:

Dr. Helmut Schmidt, Diplom-Informatiker, Vorstand TeleSon AG, Mering

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB als Vertreter Dritter befreit.

 

München, den 14. April 2016

gez. Dr. Helmut Schmidt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.06.2016

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