Sparkasse Hellweg-Lippe

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRA 8408
Vorher
SPARKASSE SOEST - Zweckverbandssparkasse der Stadt Soest und der Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee und Welver -Sparkasse SoestWerl
Eingetragen
16.11.1998
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben von Bankgeschäften und aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 2 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nicole La Noutelle
seit 2.7.2024
Vorstandsmitglied
Ulrich Kleinetigges
seit 10.2.2023
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Hellweg-Lippe (vormals: Sparkasse SoestWerl)

Lippstadt (vormals: Soest)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Hellweg-Lippe

Zum 1. Januar 2023 wurden die Sparkasse SoestWerl und die Sparkasse Lippstadt gemäß § 27 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vereinigt. Das Vermögen der Sparkasse Lippstadt ist durch Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse SoestWerl übergegangen. Die vereinigte Sparkasse führt die Bezeichnung "Sparkasse Hellweg-Lippe" und hat ihren Sitz in Lippstadt.

Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied im Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Paderborn unter der Nummer HRA 8408 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse Hellweg-Lippe ist der Sparkassenzweckverband, der von den Städten Lippstadt, Soest, Erwitte, Rüthen, Warstein und Werl und den Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr) gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Lippstadt. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers und das Gebiet des Kreises Soest sowie der angrenzenden Kreise und die kreisfreie Stadt Hamm.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 2,6 % auf 569 verringert, von denen 315 vollzeitbeschäftigt, 210 teilzeitbeschäftigt sowie 44 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist zurückzuführen auf den Mitarbeiterwechsel von der Arbeits- in die Freizeitphase im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung und in Folge einer natürlichen Fluktuation.

Die Gesamtzahl unserer personenbesetzten Filialen ist zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr mit 22 Geschäftsstellen unverändert geblieben.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,5 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Das Konjunkturklima am Hellweg und im Sauerland hat sich im Laufe des Jahres 2023 weiter eingetrübt. 30 Prozent der Unternehmen beurteilen ihre derzeitige Situation als schlecht. Dies gilt vor allem für die Industrie, den Handel und das Gastgewerbe. Anzeichen für eine Besserung sind aktuell nicht erkennbar. Der Konjunkturklimaindikator, der sich aus Lage- und Erwartungswerten berechnet, stagniert bei einem Wert von rund 81. Damit bleibt er deutlich unter der Grenze von 100, die das Konjunkturklima in "positiv" und "negativ" teilt. Große Unwägbarkeiten und Unsicherheiten trüben die Stimmung und dämpfen die Investitionsbereitschaft. Bei der Frage nach den Konjunkturrisiken werden Inlandsnachfrage, Energie- und Rohstoffpreise, Fachkräftemangel, Arbeitskosten und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen als Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung von mehr als der Hälfte der Unternehmen benannt.

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Kennzahlen

Cost-Income-Ratio 1

Betriebsergebnis vor Bewertung 2

Gesamtkapitalquote nach CRR 3

Eigenkapitalrentabilität vor Steuern 4

Liquidity Coverage Ratio (LCR) 5

Net Stable Funding Ratio (NSFR) 6

Risikotragfähigkeit 7

Survival Period 8

1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Gesamtkapitalquote nach CRR = Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte
4 Eigenkapitalrentabilität vor Steuern = Ergebnis vor Ertragsteuern bezogen auf das wirtschaftliche Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres
5 Liquidity Coverage Ratio (LCR) = Verhältnis des Bestandes an hochliquiden Aktiva (HQLA) zum gesamten Nettoabfluss der nächsten 30 Tage
6 Net Stable Funding Ratio (NSFR) = Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung und erforderlicher stabiler Refinanzierungen
7 Risikotragfähigkeit = Gemessen am Gesamturteil im Ampelsystem des SVWL-Risikomonitorings
8 Survival Period (SVP) = Voraussichtlicher Überlebenshorizont; Gegenüberstellung von Liquiditätsdeckungspotenzial (LDP) und Liquiditätszuflüssen und -abflüssen

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand Anteil in % der Bilanzsumme
2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % %
Bilanzsumme 5.017,5 5.162,5 -145,0 -2,8
Durchschnittsbilanzsumme (DBS) 5.064,1 5.112,9 -48,8 -1,0
Geschäftsvolumen 1 5.162,1 5.304,0 -141,9 -2,7
Barreserve 65,7 77,6 -11,9 -15,3 1,3
Forderungen an Kreditinstitute 337,5 640,1 -302,6 -47,3 6,7
Kundenkreditvolumen² 3.584,5 3.495,0 89,5 2,6 71,4
Wertpapieranlagen 942,2 860,0 82,2 9,6 18,8
Beteiligungen/ Anteilsbesitz 58,0 58,0 - - 1,2
Sachanlagen 21,8 23,0 -1,2 -5,2 0,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 413,6 433,8 -20,2 -4,7 8,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.948,4 4.120,6 -172,2 -4,2 78,7
Rückstellungen 106,2 98,1 8,1 8,3 2,1
Eigenkapital 544,0 507,1 36,9 7,3 10,8

1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten sowie Wertberichtigungen und Vorsorgereserven
2 Kundenkreditvolumen= Aktiva 4 und 9

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 5.304,0 Mio. EUR auf 5.162,1 Mio. EUR vermindert. Die Bilanzsumme ist von 5.162,5 Mio. EUR auf 5.017,5 Mio. EUR zurückgegangen.

Entgegen dem im Vorjahr erwarteten Anstieg ist der Rückgang der Bilanzsumme sowie des Geschäftsvolumens im Wesentlichen auf den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zurückzuführen. Die Forderungen an Kunden sind dagegen weiter angestiegen.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich von 640,1 Mio. EUR auf 337,5 Mio. EUR. Dies resultiert primär aus dem Abzug von Einlagefazilitäten bei der Bundesbank und fälligen Termingeldanlagen bei Landesbanken und anderen Kreditinstituten.

Der Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute ist zum Teil auf die Umschichtung zu Gunsten der Wertpapieranlagen zurückzuführen. Zum anderen resultiert der Rückgang aus abgeflossenen Kundeneinlagen und den damit verbundenen rückläufigen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven sowie kurzfristigen Geldanlagen zusammen.

2.4.2.2. Kundenkreditvolumen

In Folge der Zinsentwicklung im Jahre 2023 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen von 3.495,0 Mio. EUR auf 3.584,5 Mio. EUR.

Unsere Kunden nutzten die im langfristigen Vergleich günstigen Konditionen und bevorzugten überwiegend langfristige Kreditlaufzeiten für Finanzierungen des Wohnungsbaus.

Auch bei den gewerblichen Kreditkunden waren vor allem im langfristigen Bereich Zuwächse zu beobachten.

Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 601,2 Mio. EUR und liegen damit um 27,8 % unter dem Wert des Vorjahres. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus verringerten sich dabei im Gesamtjahr um 28,3 % auf 322,0 Mio. EUR.

Das für das Jahr 2023 prognostizierte Wachstum des Kundenkreditgeschäfts von 2,0 % wurde mit einem realisierten Wachstum von 2,6 % übertroffen.

2.4.2.3. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 82,2 Mio. EUR auf 942,2 Mio. EUR.

Für die Zunahme der Wertpapiereigenanlagen waren insbesondere Käufe von Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere maßgeblich. Teilweise wurden fällige Termingelder bei Landesbanken und anderen Kreditinstitute in Wertpapiere umgeschichtet. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden um 9,4 Mio. EUR abgebaut. Ursächlich für den Rückgang war eine im Verlauf des Jahres angepasste Anlagestrategie.

2.4.2.4. Beteiligungen/Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz der Sparkasse per 31.12.2023 von 58,0 Mio. EUR entfiel nahezu vollständig auf die Beteiligung am SVWL.

2.4.2.5. Sachanlagen

Die Sachanlangen verringerten sich von 23,0 Mio. EUR auf 21,8 Mio. EUR.

Die technischen und baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung unseres Filialkonzepts und der Austausch von Geldautomaten bildeten einen Schwerpunkt der Investitionen. Gleichwohl ist die Position aufgrund von planmäßigen Abschreibungen rückläufig.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerte sich von 433,8 Mio. EUR auf 413,6 Mio. EUR.

Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist im Wesentlichen auf die Reduzierung des Bestandes an Weiterleitungsdarlehen sowie die Fälligkeit eines Sparkassenbriefes zurückzuführen.

Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus Weiterleitungsdarlehen sowie Sparkassenbriefen zusammen.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im Vergleich zum Vorjahr deutlich ab.

Entgegen dem in der Mittelfristplanung prognostizierten leichten Anstieg für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 gingen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 172,2 Mio. EUR bzw. 4,2 % auf 3.948,4 Mio. EUR (im Vorjahr 4.120,6 Mio. EUR) zurück. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Kunden höhere Lebenshaltungs- und Energiekosten haben und ihre Ersparnisse reduzieren. Zum anderen haben die Kunden ihre Einlagen umgeschichtet oder abgezogen. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Zinsen passen zinssensitive Kunden ihr Einlageverhalten an, indem sie ihre Geldanlagen auf andere Anlageformen verteilen. Zudem haben die Kunden ihre Ersparnisse im Geschäftsjahr verstärkt in nicht bilanzwirksamen Wertpapieren angelegt.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Girokonten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 6.352 Konten auf 193.726 Konten.

Die Kreditkarten haben sich um 792 Karten auf 26.131 Stück erhöht.

Vermittlung von Wertpapieren

Das Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Neben den Anteilen an Investmentvermögen lag der Schwerpunkt bei den festverzinslichen Wertpapieren. Dies begründet sich vor allem aus dem gestiegenem Zinsniveau. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr deutlich um 18,8 % zu und erreichten einen Wert von 564,6 Mio. EUR.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf privat genutzte Immobilien. Es wurden insgesamt Objekte im Wert von 41,8 Mio. EUR vermittelt, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 8,3 % bedeutet.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.161 Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 53,3 Mio. EUR abgeschlossen, was im Hinblick auf die Anzahl einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 16,2 % bedeutet.

Ebenfalls von Bedeutung für das Dienstleistungsgeschäft 2023 war die Vermittlung von Lebens- und Rentenversicherungen. Insgesamt konnten an Lebens- und Rentenversicherungen 603 Verträge mit einer Beitragssumme von 22,3 Mio. EUR vermittelt werden, was im Hinblick auf die vermittelte Anzahl und in der Beitragssumme einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Auch bei dem Absatz von Sachversicherungen ist im Hinblick auf die Anzahl der vermittelten Verträge mit einem Wert von 1.289 Stück ebenfalls ein Rückgang festzustellen.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Der Anteil der Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) an der Bilanzsumme hat sich mit einem Wert von 71,4 % gegenüber einem Wert von 67,7 % im Vorjahr erhöht. Demgegenüber hat sich der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit einem Wert von 78,7 % (im Vorjahr: 79,8 %) leicht rückläufig entwickelt. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insofern keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Stille Lasten ergeben sich aus Wertpapieren, die dem Anlagevermögen zugeordnet sind.

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 226,4 Mio. EUR (Vorjahr 225,9 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch zusätzliche Vorsorge um 36,4 Mio. EUR auf 317,6 Mio. EUR erhöht.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 16,6 % (im Vorjahr: 17,7 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischen Kapitalpuffer. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 3.258,7 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 539,3 Mio. EUR. Die geplante Gesamtkapitalquote von 16,9 % wurde in 2023 nicht ganz erreicht.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 15,5 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,1 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer aktuellen Kapitalplanung von 2024 bis 2028 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung der Geschäftsstrategie vorhanden.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 160,5 % bis 205,6 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 195,6 %. Damit lag die LCR-Quote durchgängig über der für das Jahr 2023 angestrebten Mindesterreichungsquote von 120,0 %. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag in einer Bandbreite von 124,0 % bis 129,7 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % eingehalten. Die NSFR-Quote lag somit jederzeit über der für das Jahr 2023 angestrebten Mindesterreichungsquote von 110,0 %. Die Survival Period (SVP) per 31. Dezember 2023 liegt im kombinierten Stressszenario (Marktstress und Institutsstress) bei einer Überlebensdauer von über 6 Monaten, in denen das Liquiditätsdeckungspotenzial der Sparkasse ausreicht, um die Abflüsse abzudecken (Ziel im Jahr 2023 war eine SVP von mindestens 6 Monaten).

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Hessen-Thüringen. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 86,0 87,3 -1,3 -1,5
Provisionsüberschuss 34,5 34,5 -- --
Sonstige betriebliche Erträge 4,0 3,6 0,4 11,1
Personalaufwand 52,4 41,8 10,6 25,4
Anderer Verwaltungsaufwand 26,1 23,1 3,0 13,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5,8 5,2 0,6 11,5
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 40,1 55,4 -15,3 -27,6
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge +11,1 -28,4 +39,5 +139,1
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 36,4 8,8 27,6 313,6
Ergebnis vor Steuern 14,8 18,1 -3,3 -18,2
Steueraufwand 14,1 15,3 -1,2 -7,8
Jahresüberschuss 0,7 2,8 -2,1 -75,0

Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4

Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6

Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20

Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21

Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,10 % (Vorjahr 0,82 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Damit wurde der im Vorjahr ausgewiesene Planwert von 0,94 % deutlich übertroffen. Maßgeblich für diese Abweichung ist die Entwicklung des Zinsüberschusses, welcher sich günstiger als erwartet darstellt.

Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 60,7 % auf 54,4 %. Der im Vorjahr prognostizierte Wert von 58,1 % wurde aufgrund eines gestiegenen Zinsüberschusses sowie eines im Planwert liegenden Verwaltungsaufwands deutlich unterschritten und entwickelte sich damit günstiger als erwartet.

Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital zum Jahresbeginn) lag mit 10,1 % über dem Vorjahreswert von 5,4 %. Damit haben wir den Planwert von 6,7 % um 3,4 %-Punkte überschritten.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss deutlich besser entwickelt als erwartet. Auf Basis von Betriebsvergleichswerten erhöhte sich das Zinsergebnis um 22,4 % auf 86,3 Mio. EUR. Aufgrund des angestiegenen Zinsniveaus konnte die Sparkasse einen steigenden Zinsertrag verbuchen und den Planwert leicht übertreffen. Zudem lag der Zinsaufwand insbesondere aufgrund einer weniger starken Volumenwanderung in höherverzinste Produkte gegenüber der Planung und einem allgemeinen Rückgang der Kundenverbindlichkeiten deutlich unterhalb des Planwerts.

Demgegenüber ist im Vergleich zum Vorjahreswert der Provisionsüberschuss unverändert bei 34,4 Mio. EUR geblieben. Er lag insbesondere aufgrund geringerer Erträge aus der Vermittlung von Versicherungen deutlich unter dem Planwert.

Des Weiteren ist der Personalaufwand entsprechend der Erwartungen gestiegen. Der Personalaufwand erhöhte sich um 1,7 % auf 41,0 Mio. EUR.

Der Sachaufwand erhöhte sich um 5,3 % auf 25,6 Mio. EUR. Der Sachaufwand ist erwartungsgemäß inflationsbedingt gestiegen, lag aber noch deutlich unter dem Planwert.

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Im Jahr 2023 ergab sich ein positives Bewertungsergebnis in Höhe von 11,2 Mio. EUR (Vorjahr -28,4 Mio. EUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft ein negatives Bewertungsergebnis ergab, das über dem Vorjahreswert lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen durch Zuschreibungen deutlich positiv dar. Im Vorjahr gab es im Wertpapierbereich noch eine deutliche Abschreibung. Bei den sonstigen Bewertungsmaßnahmen gab es ebenfalls ein positives Ergebnis, da die im letzten Jahr gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bildende Drohverlustrückstellung wieder aufgelöst werden konnte.

Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde deutlich um 36,4 Mio. EUR aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2023 waren nach dem Betriebsvergleich um 1,3 Mio. EUR rückläufige Ertragsteuern in Höhe von 13,9 Mio. EUR auszuweisen.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs, des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen sind überwiegend eingetroffen bzw. wurden übertroffen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung stellt sich besser als erwartet dar.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,01 %.

2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung insgesamt als gut. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das positive Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen und es nochmals deutlich übertreffen. Auch die Cost-Income-Ratio (CIR) hat sich dank unseres Maßnahmepakets besser als prognostiziert entwickelt. Ursächlich für die negative Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie der Rückgang unserer Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Gleichwohl konnten wir unseren Zinsüberschuss deutlich erhöhen, so dass wiederum eine deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war.

3. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.

4. Nichtfinanzielle Erklärung

Die Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der im Unternehmensregister zusammen mit dem Lagebericht veröffentlicht wird.

5. Risikobericht

5.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen Perspektive des Risikosteuerungsprozesses berücksichtigt:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 714,2 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 420,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die Risikolimite für Marktpreisrisiken des Kunden- und Eigenschäfts und die Strukturlimite wurden im Berichtszeitraum - mit Ausnahme der Überschreitung des Aktienlimits im Juni 2023 und des Limits für das Zinsänderungsrisiko im September 2023- eingehalten. Zum Bilanzstichtag reichten die bereitgestellten Limite aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 40,0 24,8 62,0
Eigengeschäft 10,0 2,3 23,0
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 194,0 139,1 71,7
Spreadrisiko 45,0 30,3 67,3
Aktienrisiko 32,0 21,5 67,2
Immobilienrisiko 9,0 6,6 73,3
Beteiligungsrisiko 20,0 14,5 72,5
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 45,0 25,6 56,9
Operationelles Risiko 25,0 20,1 80,4
Gesamtrisiko 420,0 284,8 67,8

Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung der adversen Entwicklung, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei außergewöhnlichen Ereignissen wie eines schweren konjunkturellen Abschwungs, einer Markt- und Liquiditätskrise, einer Immobilienkrise oder einer Stagflation die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht zu den wesentlichen Risikoarten. Der Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Controlling.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

5.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

5.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

5.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 49,1 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 48,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 22,1 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen sowie 11,1 % an das verarbeitende Gewerbe. Darüber hinaus entfallen 9,1 % auf das Baugewerbe.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 89,1 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 11,2 Mio. EUR. Diese Engagements sind mit einem Anteil von 2 % des wirtschaftlichen Eigenkapitals von untergeordneter Bedeutung. 94,9 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 27,9 Mio. EUR. Dies macht einen Anteil von 5 % des wirtschaftlichen Eigenkapitals aus.

Die Adressenausfallrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen in %
1 bis 9 93,23 93,96
10 bis 15 5,85 5,44
16 bis 18 0,92 0,60

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 10,2 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Konzentrationen bestehen aus unserer Sicht nicht.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 7.453 3.770 1.533 4.945 4.745
Rückstellungen 91 166 46 1 212
Pauschalwertberichtigungen 7.119 0 143 0 6.976
Pauschale Rückstellungen 1.649 137 211 0 1.575
Gesamt 16.312 4.073 1.933 4.944 13.508

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine rückläufige Entwicklung.

5.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 942,2 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (677,4 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (209,5 Mio. EUR) und sonstige Investmentfonds (55,2 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating Moody's / Standard & Poor's Aaa bis Baa1 / AAA bis BBB+ Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB- Ba1 bis Ba3 / BB+ bis BB- B1 bis C / B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2023 754,6 98,1 30,8 19,3 0,2 39,4
31.12.2022 671,8 110,0 19,9 9,8 0,0 48,5

Konzentrationen bestehen aus unserer Sicht nicht.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

5.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

5.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer

Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse zukünftig an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen sollen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen aufzeigen und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen Verkäufe bzw. Absicherungen.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Regelmäßige Überprüfung, ob bei Eintritt des unterstellten Risikoszenarios eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n.F. zu bilden wäre

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -109.630 118.594
in % der Eigenmittel -20,33 21,99

Der weitere Zinsanstieg führte temporär zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege können das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen erhöhen.

5.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD").

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

5.2.2.3. Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnung innerhalb des adversen Szenario mittels eines pauschalen Abschlages

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Aktienfonds werden in einem überschaubaren Umfang in einem Spezialfonds gehalten. Der Spezialfonds mit Aktienanteil wird unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten.

5.2.2.4. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD").

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

5.2.3. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
(TEUR)
Strategische Beteiligungen 58.165
Funktionsbeteiligungen 0
Kapitalbeteiligungen 0

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.

Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen.

5.2.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 länger als 6 Monate.

Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR liegt zum 31. Dezember 2023 bei 195,6 %; sie lag im Jahr 2023 zwischen 160,5 % bis 205,6 % %.

Konzentrationen bestehen aus Sicht der Sparkasse bei der 10-jährigen Stützstelle des Refinanzierungskostenrisikos. Diese wird durch die bestehenden Risikomanagementprozesse abgedeckt, sodass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

5.2.5. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

5.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2023 bewegten sich die Risiken unter Berücksichtigung von Limitumschichtungen innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 67,8 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Auf Basis der für die Sparkasse Hellweg-Lippe durchgeführten Kapitalplanung per 31. Dezember 2023 ist bei den bestehenden Eigenmittelanforderungen bis zum Ende des Planungshorizonts keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik und in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3). Gefolgt von der Gefahr einer sich weiter eintrübenden Konjunktur und einer rückläufigen Ertragslage. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen (grün, gelb, rot, dunkelrot) zugeordnet. Die Sparkasse ist per 30. September 2023 entsprechend unserer Erwartung der grünen Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung der zuvor genannten Entwicklungen als ausgewogen.

6. Chancen- und Prognosebericht

6.1. Chancenbericht

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der regen Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.

Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir insbesondere durch die für das Jahr 2024 aufgelegte Wohlstandsoffensive, die den Fokus auf eine Portfolioberatung des Kunden legt, nutzen.

Die Eigenanlagen sind neben dem Kundengeschäft eine weitere Erfolgsquelle. Dazu gehört eine strategische Entscheidung zur Asset-Allokation, verbunden mit einer Diversifikation des Wertpapierportfolios. Weitere Chancen sehen wir in der weiteren Realisierung von Synergieeffekten, welche durch ein stringentes Kostenmanagement im Nachgang der Fusion erzielt werden sollen. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren.

Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur. Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus der ganzheitlichen Kundenberatung in Verbindung mit der zuvor genannten Wohlstandsoffensive.

Chancen erwarten wir weiter aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.

Die Sparkasse ist im Geschäftsgebiet mit ihrem Filialnetz und angebotener SB-Technik flächendeckend für den Kunden erreichbar. Chancen wollen wir nutzen, in dem die digitalen Vertriebskanäle weiter ausgebaut werden.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

6.2. Prognosebericht

6.2.1. Rahmenbedingungen

Ausblick 2024

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen ein leichter Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,47 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Das Konjunkturklima am Hellweg und im Sauerland bleibt auch im Frühjahr 2024 trüb. Rund 29 Prozent der befragten Unternehmen beurteilen ihre Geschäftslage als "Schlecht". Im Branchenvergleich sind allerdings deutliche Unterschiede erkennbar. Negative Lagebilder zeichnen der Großhandel, der Einzelhandel, das Gastgewerbe und die Industrie.

Weiterhin herrscht eine große Unsicherheit im Rahmen der Investitionen. Die Unternehmen finden derzeit keine entsprechenden Rahmenbedingungen vor, die es ihnen erlauben, die für ihre Wettbewerbsfähigkeit und die anstehenden Transformationsprozesse dringend notwendigen Investitionen anzugehen.

Anders als bei der Lage haben die Erwartungen jedoch deutlich zugelegt. Der Konjunkturklimaindikator, der sich aus Lage- und Erwartungswerten berechnet, steigt somit nur dank der verbesserten Erwartungen auf einen Wert von rund 92. Damit bleibt er dennoch unter der Grenze von 100, die das Konjunkturklima in "positiv" und "negativ" teilt. Zu der positiveren Prognose in der Industrie dürfte auch die zunehmend bessere Exporterwartung beitragen.

6.2.2. Geschäftsentwicklung

Die Vergleichsgrundlage für die genannten Planwerte stellt die Mittelfristplanung zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse Hellweg-Lippe dar.

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung und des Wettbewerbs erwarten wir für 2024 einen leichten Rückgang der Kundeneinlagen.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Rückgang infolge eines Volumenrückgangs innerhalb der Forderungen gegenüber Kreditinstituten.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 durch geplante Veränderungen aus der Wohlstandsoffensive von einem starken Wachstum im Wertpapierbereich und Giroverkehr aus.

6.2.3. Finanzlage

Im Hinblick auf die Finanzlage definiert die Sparkasse Hellweg-Lippe die LCR, die NSFR und die SVP als die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen sowie die Ziele für die oben genannten Leistungsindikatoren LCR (Mindesterreichungsquote von 120 %), NSFR (Mindesterreichungsquote von 110 %) und SVP (Überlebenshorizont von mindestens 6 Monaten) voraussichtlich eingehalten werden können.

6.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Die Vergleichsgrundlage für die genannten Planwerte stellt die Mittelfristplanung zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse Hellweg-Lippe dar.

Im Hinblick auf die Ertrags- und Vermögenslage definiert die Sparkasse Hellweg-Lippe das Betriebsergebnis vor Bewertung, die Eigenkapitalrentabilität, die Cost-Income Ratio, die Gesamtkapitalquote sowie die Risikotragfähigkeit als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren.

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund des aktuellen Zinsniveaus, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der zuvor genannten Wohlstandsoffensive mit einem stark rückläufigen Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir vor dem Hintergrund der geplanten Wohlstandsoffensive für das nächste Jahr von einem starken Anstieg aus.

Der absolute Verwaltungsaufwand wird im Jahr 2024 voraussichtlich um bis zu 2,4 % steigen und somit ca. 1,36 % der DBS betragen. Die tendenziell steigenden Personal- und Sachkosten wollen wir durch ein stringentes Kostenmanagement in Grenzen halten.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein Betriebsergebnis vor Bewertung von 1,09 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 5,0 Mrd. EUR.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir - bei einer weiterhin risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik - ein stark steigendes negatives Bewertungsergebnis.

Aus den eigenen verzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds, Aktien und Immobilienfonds rechnen wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten mit einem per Saldo leicht positiven Bewertungsergebnis, auch wegen der zu erwartenden Zuschreibungen aufgrund der durchgeführten Bewertungsmaßnahmen im Jahr 2022.

Für das sonstige Bewertungsergebnis erwarten wir aufgrund unserer Beteiligungen ein leicht negatives Ergebnis. Künftig können weitere Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden.

Für 2024 erwarten wir eine rückläufige bilanzielle Eigenkapitalrentabilität von 7 %. Bei der CIR erwarten wir für 2024 eine nahezu konstante Entwicklung.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte langfristig avisierte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 17,5 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des SREP-Zuschlags von 1,37 Prozentpunkten sowie der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG liegt, wird mit einem Wert von voraussichtlich 17,4 % im Jahr 2024 geringfügig unterschritten. Darüber hinaus strebt die Sparkasse Hellweg-Lippe für das Jahr 2024 im Hinblick auf den bedeutsamen finanziellen Leistungsindikator Risikotragfähigkeit eine "grüne" Einstufung im SVWL-Risikomonitoring an.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

6.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass trotz des hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage herausfordernden Umfelds und der weiterhin mit der Fusion verbundenen Aufwendungen ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden kann.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als ausgewogen.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Jahresabschluss

der Sparkasse Hellweg-Lippe

Sitz Lippstadt

eingetragen beim Amtsgericht Paderborn

Handelsregister-Nr. HRA 8408

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022 31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR 1) TEUR 2)
1. Barreserve
a) Kassenbestand 28.325.794,66 30.479 19.015
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 37.380.634,21 47.125 29.581
65.706.428,87 77.604 48.597
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen
-,-- - -
b) Wechsel -,-- - -
-,-- - -
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 298.321.949,51 466.229 329.006
b) andere Forderungen 39.208.748,01 173.843 83.708
337.530.697,52 640.072 412.714
4. Forderungen an Kunden 3.573.927.163,52 3.482.526 1.917.100
darunter:
durch Grundpfand-
rechte gesichert
1.516.464.302,26 EUR (1.511.160) ( 880.956 )
Kommunalkredite 84.119.833,70 EUR ( 74.175 ) ( 53.778 )
5. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten -,-- - -
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
-,-- EUR ( -) ( -)
ab) von anderen Emittenten -,-- - -
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
-,-- EUR ( -) (-)
-,-- - -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 93.507.333,38 103.894 71.873
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
85.592.937,68 EUR ( 95.980 ) (63.959 )
bb) von anderen Emittenten 583.888.365,04 481.910 384.463
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
420.862.939,79 EUR 677.395.698,42 585.805 456.336
( 300.818 ) (265.675 )
c) eigene Schuldverschreibungen -,-- - -
Nennbetrag -,-- EUR ( -) (-)
677.395.698,42 585.805 456.336
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 264.760.820,91 274.197 39.184
6a. Handelsbestand -,-- - -
7. Beteiligungen 57.934.008,32 57.963 31.559
darunter:
an Kreditinstituten -,-- EUR ( -) (-)
an Finanzdienstleistungs-
instituten
232.000,00 EUR ( 232 ) (-)
an Wertpapierinstituten -,-- EUR ( -) (-)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 100.000,00 75 75
darunter:
an Kreditinstituten -,-- EUR ( -) (-)
an Finanzdienstleistungs-
instituten
-,-- EUR ( -) (-)
an Wertpapierinstituten -,-- EUR ( -) (-)
9. Treuhandvermögen 10.605.519,68 12.518 3.489
darunter:
Treuhandkredite 10.605.519,68 EUR ( 12.518 ) ( 3.489 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche
Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus
deren Umtausch
-,-- - -
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
-,-- - -
b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
21.342,00 21 8
c) Geschäfts- oder Firmenwert -,-- - -
d) Geleistete Anzahlungen -,-- - -
21.342,00 21 8
12. Sachanlagen 21.784.987,06 23.004 8.144
13. Sonstige Vermögensgegenstände 7.313.087,63 8.205 4.654
14. Rechnungsabgrenzungsposten 449.690,95 475 263
Summe der Aktiva 5.017.529.444,88 5.162.463 2.922.122

1) Sparkasse Hellweg-Lippe
2) Sparkasse SoestWerl

Passivseite

31.12.2022 31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR 1) TEUR 2)
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 274.914,96 111 2
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 402.681.206,54 421.206 151.929
402.956.121,50 421.316 151.930
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von
drei Monaten
928.313.489,83 1.326.308 715.638
ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von
mehr als drei Monaten
112.971.942,06 142.176 138.809
1.041.285.431,89 1.468.484 854.447
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.186.789.525,45 2.473.430 1.416.077
bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist
720.347.513,22 178.714 148.901
2.907.137.038,67 2.652.145 1.564.979
3.948.422.470,56 4.120.629 2.419.426
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen -,-- - -
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten -,-- - -
darunter: -,-- - -
Geldmarktpapiere -,-- EUR (-) ( -)
eigene Akzepte und
Solawechsel im Umlauf
-,-- EUR (-) ( -)
3a. Handelsbestand -,-- - -
4. Treuhandverbindlichkeiten 10.605.519,68 12.518 3.489
darunter: Treuhandkredite 10.605.519,68 EUR ( 12.518) ( 3.489 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 5.113.246,98 2.518 1.094
6. Rechnungsabgrenzungsposten 234.405,89 287 8
6a. Passive latente Steuern --- - -
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen
67.007.119,00 57.495 24.883
b) Steuerrückstellungen 7.897.202,00 5.313 85
c) andere Rückstellungen 31.257.633,36 35.254 26.237
106.161.954,36 98.062 51.205
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten -,-- - -
10. Genussrechtskapital -,-- - -
darunter: vor Ablauf
von zwei Jahren fällig
-,-- EUR (-) ( -)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 317.628.000,00 281.278 146.429
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital --- - -
b) Kapitalrücklage --- - -
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 225.421.706,19 222.811 145.816
cb) andere Rücklagen 250.533,02 251 251
225.672.239,21 223.062 146.067
d) Bilanzgewinn 735.486,70 2.792 2.473
226.407.725,91 225.854 148.540
Summe der Passiva 5.017.529.444,88 5.162.463 2.922.122
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus
weitergegebenen abgerechneten Wechseln
-,-- - -
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
und Gewährleistungsverträgen
58.985.770,65 55.219 24.629
c) Haftung aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
-,-- - -
58.985.770,65 55.219 24.629
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus
unechten Pensionsgeschäften
-,-- - -
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen -,-- - -
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 225.309.146,24 315.319 163.752
225.309.146,24 315.319 162.752

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.Januar bis 31. Dezember 2023

2022 2022
EUR EUR EUR TEUR 1) TEUR 2)
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 92.894.887,05 86.730 40.474
darunter:
abgesetzte negative
Zinsen
20.735,97 EUR ( 483 ) ( 411 )
aus der Abzinsung
der Rückstellungen
62.379,43 EUR (2) (1)
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen
9.713.349,28 6.014 3.651
102.608.236,33 92.744 44.125
19.726.969,19 11.069 7.087
2. Zinsaufwendungen
darunter:
abgesetzte positive
Zinsen
103.296,82 EUR ( 1.097 ) ( 606 )
aus der Aufzinsung
der Rückstellungen
870.265,15 EUR ( 1.904 ) ( 903 )
82.881.267,14 81.675 37.039
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren
1.602.931,74 4.822 1.513
b) Beteiligungen 1.488.965,38 786 427
c) Anteilen an verbundenen
Unternehmen
-,-- - -
3.091.897,12 5.608 1.940
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen
-,-- 48 -
5. Provisionserträge 38.079.389,49 37.096 18.858
6. Provisionsaufwendungen 3.617.678,63 2.587 1.390
34.461.710,86 34.509 17.467
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand
des Handelsbestands
-,-- - -
8. Sonstige betriebliche Erträge 3.990.402,22 3.566 2.540
9. (weggefallen)
124.425.277,34 125.406 58.986
10. Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 32.603.419,89 31.445 17.558
ab) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für
Altersversorgung und
Unterstützung
19.820.553,67 10.322 5.665
darunter: für
Altersversorgung
13.724.013,25 EUR ( 4.246 ) ( 2.283 )
52.423.973,56 41.767 23.223
b) andere Verwaltungsaufwendungen 26.106.014,61 23.107 12.079
78.529.988,17 64.875 35.303
11. Abschreibungen und
Wertberichtigungen
auf immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen
2.627.371,27 2.555 1.452
12. Sonstige betriebliche
Aufwendungen
3.068.029,64 2.625 2.180
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen
auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere
sowie Zuführungen zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft
-,-- 27.036 4.466
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen
und bestimmten Wertpapieren sowie aus der
Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
11.818.316,94 - -
11.818.316,94 27.036 4.466
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen
auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere
736.985,30 1.396 41
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen,
Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie
Anlagevermögen behandelten Wertpapieren
-,-- - -
736.985,30 1.396 41
17. Aufwendungen aus
Verlustübernahme
125.933,24 - -
18. Zuführungen zu dem Fonds
für allgemeine Bankrisiken
36.350.000,00 8.800 7.850
19. Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
14.805.286,66 18.121 7.695
20. Außerordentliche Erträge -,-- - -
21. Außerordentliche Aufwendungen -,-- - -
22. Außerordentliches Ergebnis -,-- - -
23. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
13.899.441,33 15.157 5.108
24. Sonstige Steuern, soweit
nicht unter Posten 12 ausgewiesen
170.358,63 171 114
14.069.799,96 15.329 5.223
25. Jahresüberschuss 735.486,70 2.792 2.473
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
aus dem Vorjahr
-,-- - -
735.486,70 2.792 2.473
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage -,-- - -
b) aus anderen Rücklagen -,-- - -
-,-- - -
735.486,70 2.792 2.473
28. Einstellungen in
Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage -,-- - -
b) in andere Rücklagen -,-- - -
-,-- - -
29. Bilanzgewinn 735.486,70 2.792 2.473

1) Sparkasse Hellweg-Lippe
2) Sparkasse SoestWerl

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Zum 1. Januar 2023 wurden die Sparkasse SoestWerl und die Sparkasse Lippstadt gemäß § 27 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vereinigt. Das Vermögen der Sparkasse Lippstadt ist durch Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse SoestWerl übergegangen. Die vereinigte Sparkasse führt die Bezeichnung "Sparkasse Hellweg-Lippe" und hat ihren Sitz in Lippstadt.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und in der GuV für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 werden sowohl die zusammengefassten Vorjahreswerte der vereinigten Sparkassen als auch die Vorjahreswerte der Sparkasse SoestWerl dargestellt. Die Vorjahreswerte im Anhang werden ebenfalls auf zusammengefasster Basis und zusätzlich in Klammern -sofern relevant- für die Sparkasse SoestWerl dargestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Für die zum Bilanzstichtag dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere sind Dauerhaltefähigkeit und Dauerhalteabsicht weiterhin gegeben.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip).

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Für Anteile an einem Spezialfonds haben wir eine Wertminderung nur insofern vorgenommen wie die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Die Ermittlung des Bewertungskurses erfolgte im Rahmen einer Durchschau auf die im Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände. Für Schuldverschreibungen innerhalb des Fonds haben wir hierbei den Einstandskurs bzw. eine Rückzahlung zum Nominalwert angenommen, sofern sich nicht aus der Bonitätsbeurteilung etwas anderes ergibt. Andere Vermögensgegenstände innerhalb des Fonds wurden zu Marktwerten berücksichtigt. Dadurch haben wir Abschreibungen von 2,9 Mio. EUR vermieden.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert grundsätzlich den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern für Immobilienfonds in der Liquiditätsreserve niedrigere Börsenkurse vorliegen, haben wir diese als beizulegenden Wert angesetzt. Für die dem Anlagevermögen zugeordneten Immobilienfonds haben wir die gelieferten Rücknahmepreise auf absehbare, darin noch nicht enthaltene Risiken untersucht. Abschläge auf die Rücknahmepreise waren danach nicht zu berücksichtigen.

Abweichend zum Vorjahr haben wir festverzinsliche Wertpapiere des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) mit Buchwerten von insgesamt 14,0 Mio. EUR (Vorjahr 6,0 Mio. EUR) in der Bilanz nicht unter den öffentlichen, sondern unter den anderen Emittenten ausgewiesen.

Beteiligungen und Anteile an verbunden Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden überwiegend linear, in Einzelfällen degressiv über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sowie Rückstellungen für Altersteilzeit im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Bei den Pensionsanwartschaften werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,53 % (Vorjahr 3,02 % bzw. 2,00 %) und bei den laufenden Pensionsverpflichtungen künftige jährliche Steigerungen in Höhe von 2,50 % (Vorjahr 2,00 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen ab dem 1. März 2024 mit 11,50 % und ab dem 1. Januar 2025 mit 2,50 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 6 Jahre und 3 Monate. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt. Die Ermittlung dieses Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von sieben Jahren.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i. d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, sowie die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich danach kein Verpflichtungsüberschuss mehr. Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung der im Vorjahr gebildeten Drohverlustrückstellung in Höhe von 2,3 Mio. EUR erfolgt im GuV-Posten 14 "Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft".

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Im Vorjahr lag der auf Fremdwährung lautende Bargeldbestand bei 83 TEUR.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022 (31.12.2022)
TEUR TEUR TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 76.179 104.414 38.005

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 22.437 11.500

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche

Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert 574.964
nicht börsennotiert 102.432

Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:

31.12.2023
TEUR
Buchwert 396.908
beizulegender Wert 373.915

Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich überwiegend um Emissionen von internationalen Industrieunternehmen (so genannte Corporate Bonds), bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen erworben haben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
nachrangige Forderungen 10.185 10.189

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an Sondervermögen (Spezialfonds) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend dargestellt sind:

Investmentfonds (in TEUR) Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttungen in 2023 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibung
HI-S-LP1 Fonds 131.681 131.693 12 17 Ja Nein
HI-S-LP2 LCR Fonds 77.859 74.933 -2.926 54 Ja Ja

Die Anlagen verfolgen die Zielsetzung Risikodiversifikation, Generierung von Mehrerträgen sowie die Optimierung der LCR-Kennziffer. Unsere Spezialfonds investieren in auf EUR notierte Unternehmensanleihen und Staatsanleihen, in Fonds und ETFs mit den Anlageschwerpunkten High-Yield- und Emerging Markets-Anleihen sowie in ETFs und in Aktienanleihen.

Die Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve bzw. dem Anlagevermögen zugeordnet.

Wir haben auf eine Bewertung des HI-S-LP2 LCR Fonds zum niedrigeren beizulegenden Wert von 74.933 TEUR verzichtet, weil die Wertminderung von 2.926 TEUR aufgrund von marktbedingten Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer ist.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert 16.284
nicht börsennotiert 10.983

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Eigenkapital Jahresergebnis
Kapital in % Mio. EUR Mio. EUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe Münster 3,11 1.174,4 (31.12.2022) 0,0 (31.12.2022)
Deutsche SparkassenLeasing AG & Co. KG Bad Homburg vor der Höhe 0,02 1.004,8* (31.09.2022) 43,3* (30.09.2022)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,27 4.163,0* (31.12.2022) 302,0* (31.12.2022)

* gemäß Konzernabschluss

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Gegenüber der S-Finanzdienste- und Immobiliengesellschaft mbH besteht aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages die Verpflichtung zur Verlustübernahme.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 15.975
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.138

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

In diesem Posten sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

31.12.2023
TEUR
Provisionsansprüche DekaBank 1.896
Sonstige Steuererstattungsansprüche 1.941

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022 (31.12.2022)
TEUR TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 16 18 1

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 3.626 3.799

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 370.773 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022 (31.12.2022)
TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 294 283 56
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 40 191 191

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 2.745 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 5 - Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen zu rd. 69 % auf noch abzuführende Steuern.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022 (31.12.2022)
TEUR TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 211 249 8

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 771 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen.

D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung 3 - Laufende Erträge

Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem die ordentlichen Nettoerträge aus den beiden Wertpapier-Spezialfonds in Höhe von insgesamt 2.459 TEUR vollständig vereinnahmt wurden, sind im Jahr 2023 von den gesamten ordentlichen Nettoerträgen (3.068 TEUR) nach Ablauf der Fondsgeschäftsjahre (jeweils im März 2023) nur 71 TEUR ausgeschüttet und 2.997 TEUR im Fondsvermögen thesauriert worden.

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten enthält folgende wesentliche Einzelbeträge:

31.12.2023
TEUR
Erträge aus der Personalgestellung an Dritte 896

E. Sonstige Angaben

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitut
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 54 10.215 15.806 11.478
4. Forderungen an Kunden 84.243 281.192 988.000 2.133.050 86.034
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 105.413
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 8.908 37.716 134.684 221.206
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 12.023 86.400 12.727 1.729
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 261.456 376.440 78.402 1.510

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines Gewerbesteuersatzes von 15,3 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzposten:

Posten Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven, unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigungen in der Steuer- und Handelsbilanz
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Vorsorgereserven
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerliche Korrekturen
Beteiligungen Steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Unterschiedliche Parameter
Andere Rückstellungen Unterschiedliche Parameter und steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf steuerlich nicht anerkannte Rückstellungen, steuerlich nicht vollumfänglich berücksichtigte Ab- und Zuschreibungen im Wertpapierbereich und die Erhöhung des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen, die teilweise am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren. Bei den am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäften handelt es sich ausnahmslos um folgende Zinsswaps:

Nominalbeträge nach Restlaufzeiten TEUR
bis 1 Jahr 5.000
1 - 5 Jahre 15.000
> 5 Jahre 330.000

Die Zinsswaps werden zur Steuerung des sich aus dem Zinsbuch aller zinstragenden Aktiva und Passiva ergebenden allgemeinen Zinsänderungsrisikos eingesetzt.

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps betragen am Bilanzstichtag saldiert 6.009 TEUR.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachteten Zinssätze für Zinsswap-Geschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute.

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 29.091 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.243 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 88.374 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Letztere wurden insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um ein Jahr vorgenommen wurde sowie die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 14,6 Mio. EUR. Bis zum 31.12.2023 wurden 10,2 Mio. EUR eingezahlt.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 2.546 TEUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 67,0 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen. Zum 31. Dezember 2023 hat die Sparkasse 17,9 Mio. EUR der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB für die indirekte Verlustausgleichspflicht gebunden. Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparte Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 3,11 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 392
andere Bestätigungsleistungen 42
Gesamtbetrag 434

Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen bis zu fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann einem Vorstandsmitglied auf Antrag als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Über die Gewährung und die Höhe der Leistungszulage wird jährlich durch den Hauptausschuss entschieden. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Der Vorstandsvorsitzende Jürgen Riepe hat im Jahr 2023 522 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine Zulage und 6 TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt 528 TEUR erhalten. Das Vorstandsmitglied Peter Königkamp hat im Jahr 2023 474 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine Zulage und 5 TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt 479 TEUR erhalten. Das Vorstandsmitglied Ulrich Kleinetigges hat im Jahr 2023 410 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine Zulage und 8 TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt 418 TEUR erhalten. Das Vorstandsmitglied Michael Supe (freigestellt) hat im Jahr 2023 356 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine Zulage und 8 TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt 364 TEUR erhalten. Die Gesamtbezüge betrugen somit 1.789 TEUR. Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Vor dem Hintergrund der Fusion zur neuen Sparkasse Hellweg-Lippe wurde Herr Supe nach entsprechender Beschlussfassung des Verwaltungsrates, die auf seinen eigenen Antrag hin erfolgte, für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 unter Fortführung sämtlicher Bestandteile seines laufenden Dienstvertrags von seiner Tätigkeit in der Sparkasse freigestellt. Am 01.01.2024 trat er in den Ruhestand ein.

Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Hellweg-Lippe, Jürgen Riepe, hat seinen laufenden Dienstvertrag zum 31.12.2023 gekündigt. Er ist zum 01.01.2024 in den Ruhestand eingetreten. In diesem Zusammenhang wurden keine weiteren Leistungen zugesagt bzw. gewährt.

Sowohl im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit als auch bei Nichtverlängerung der Dienstverträge, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist, haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch beträgt jeweils 55 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Der Barwert der Pensionsansprüche per 31. Dezember 2023 beträgt für Herrn Königkamp 10.034 TEUR und für Herrn Kleinetigges 6.555 TEUR. Den Pensionsrückstellungen wurden im Geschäftsjahr für Herrn Königkamp 2.548 TEUR und für Herrn Kleinetigges 2.192 TEUR zugeführt.

Herr Riepe ist zum 31.12.2023 ausgeschieden. Den Pensionsrückstellungen wurden im Jahr 2023 2.895 TEUR zugeführt. Die Pensionsansprüche des Herrn Riepe sind in den Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene berücksichtigt.

Herr Supe ist zum 31.12.2023 ausgeschieden. Den Pensionsrückstellungen wurden im Jahr 2023 572 TEUR zugeführt. Die Pensionsansprüche des Herrn Supe sind in den Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene berücksichtigt.

Im Zuge der Fusion sind alle Verträge der Vorstände im Bezug auf die Grundbeträge mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2023 angepasst worden.

Im Geschäftsjahr wurden die Vertragsbedingungen von Herrn Königkamp mit Wirkung zum 01.01.2024 insoweit angepasst, als dass er zum Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Hellweg-Lippe berufen wurde und damit verbunden auch eine Anpassung seines Grundbetrags erfolgt ist.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse einschließlich lediglich beratender Teilnehmer wurde ein Sitzungsgeld von 640,00 EUR (bis 14.03.2023 460,00 EUR) je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Für die Zweckverbandsversammlung wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge (insgesamt 302,5 TEUR) der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Wilfried Arens 7,3 TEUR, Andrea Bilke-Peters 3,7 TEUR, Axel Bohnhorst 4,9 TEUR, Markus Brasse 4,9 TEUR, Andreas Braun 4,3 TEUR, Helena Brüggemann 6,6 TEUR, Mattias Bürger 5,6 TEUR, Rainer Busemann 4,3 TEUR, Janine Buttler 0,2 TEUR, Malte Dahlhoff 4,9 TEUR, Ulrich Dellbrügger 24,4 TEUR, Michael Peter Demmer 6,6 TEUR, Martin Döbber 4,9 TEUR, Ferdinand Eickhoff 5,9 TEUR, Klaus Eifler 14,3 TEUR, Meinahrd Esser 4,9 TEUR, Camillo Garzen 4,9 TEUR, Reinhold Häken 6,6 TEUR, Dennis Hanke 4,9 TEUR, Hendrik Henneböhl 4,4 TEUR, Torben Höbrink 12,4 TEUR, Dennis Hohlweck 5,6 TEUR, Ursula Jasperneite-Bröckelmann 0,6 TEUR, Oliver Jungmann 5,6 TEUR, Peter Knoche 4,3 TEUR, Elisabeth Körner 4,9 TEUR, Antje Kuss 4,9 TEUR, Jessica Lanhenke 4,9 TEUR, Klaus Laufkötter 4,9 TEUR, Rüdiger Schäffer 0,6 TEUR, Matthias Lürbke 4,3 TEUR, Roland Maibaum 5,3 TEUR, Gertrud Martin 0,6 TEUR, Benjamin Mast 1,3 TEUR, Manuela Mewes 0,6 TEUR, Dr. Martin Michalzik 4,3 TEUR, Arne Moritz 13,1 TEUR, Maria Moritz 4,9 TEUR, Reinhard Müller 4,3 TEUR, Ralf Offele 0,6 TEUR, Siegfried Pfenninger 0,3 TEUR, Anneliese Richter 5,6 TEUR, Elmar Rosenthal 8,8 TEUR, Dr. Eckhard Ruthemeyer 13,7 TEUR, Herbert Schenk 5,6 TEUR, Alfred Schmidt 4,3 TEUR, Dr. Thomas Schöne 3,7 TEUR, Udo Stehling 1,3 TEUR, Marlies Stotz 16,7 TEUR, Reinhard Strugholz 4,9 TEUR, Juri Weichel 0,6 TEUR, Hans-Jürgen Weigt 0,8 TEUR, Peter Weiken 4,9 TEUR, Heiner Westermann 4,9 TEUR, Hans Zaremba 4,9 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 1.967 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 48.982 TEUR.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 959 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 4.047 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/-innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022 ( 2022)
Vollzeitkräfte 315 308 155
Teilzeit- und Ultimokräfte 210 238 149
525 546 304
Auszubildende 44 38 24
Insgesamt 569 584 328

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Vorsitzendendes Mitglied:

Ulrich Dellbrügger, Studiendirektor

Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds:

1. Marlies Stotz, Mitglied des Landtages NRW a. D.

2. Klaus Eifler, Oberstudienrat

Mitglieder:

Wilfried Arens, Sparkassenangestellter

Andrea Bilke-Peters, Sparkassenangestellte

Axel Bohnhorst, Regionalleiter Caritas

Markus Brasse, Sparkassenangestellter

Andreas Braun, Verwaltungsbeamter Stadtverwaltung Hamm

Helena Brüggemann, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Landtag NRW

Mattias Bürger, Polizeibeamter

Michael Peter Demmer, selbstständiger Rechtsanwalt und Notar

Martin Döbber, kaufmännischer Leiter eines Entsorgungsunternehmens

Ferdinand Eickhoff, Geschäftsführer eines Elektronikunternehmens

Meinhard Esser, Abteilungsleiter Jugend und Soziales der Stadt Soest

Reinhold Häken, selbstständiger Redakteur

Dennis Hanke, Geschäftsführer eines mittelst. Produktionsunternehmens

Dennis Hohlweck, Sparkassenangestellter

Oliver Jungmann, Sparkassenangestellter

Peter Knoche, Geschäftsbereichsleiter eines IT-Dienstleistungsunternehmens i. R.

Elisabeth Körner, Prozessmanagerin eines Industrieunternehmens

Antje Kuss, Sparkassenangestellte

Jessica Lanhenke, Sparkassenangestellte

Klaus Laufkötter, Studiendirektor a. D.

Roland Maibaum, Diplom-Betriebswirt Entsorgungsunternehmen i. R.

Arne Moritz, Bürgermeister der Stadt Lippstadt

Reinhard Müller, Sparkassengestellter

Anneliese Richter, Inhaberin einer Bildungseinrichtung

Elmar Rosenthal, Sparkassenangestellter

Dr. Eckhard Ruthemeyer, Bürgermeister der Stadt Soest

Herbert Schenk, Lehrer i. R.

Reinhard Strugholz, Sparkassenangestellter

Heiner Westermann, Sparkassenangestellter Hans Zaremba, Verwaltungsfachwirt i. R.

Stellvertretende Mitglieder:

Oliver Bertelt, Gewerkschaftssekretär

Caroline Bobe, Sparkassenangestellte

Sabine Bremeier, Sparkassenangestellte

Janine Buttler, Mitarbeiterin Ratsbüro der Stadt Soest

Helga de Horn, Einzelhandelskauffrau i. R.

Andrea Droste, Sparkassenangestellte

Silke Fehring, Sparkassenangestellte

Uwe Frieg, Postbeamter a. D.

Thomas Gerwin, Verwaltungsbeamter der Stadt Soest

Ursula Jasperneite-Bröckelmann, Steueramtsrätin a. D.

Cornelia Keßler, kaufmännische Angestellte im Vertrieb und Qualitätsmanagement

Jochen Langenscheidt, Sparkassenangestellter

Hans-Dieter Marche, Arbeitssicherheitsmeister i. R.

Gertrud Martin, Diplom-Sozialarbeiterin

Benjamin Mast, Sparkassenangestellter

Patrick Mertin, Sparkassenangestellter

Manuela Mewes, Nachhaltigkeitsmanagerin im Angestelltenverhältnis

Edwin Morch, Verbandsverwaltungsdirektor a. D.

Hans-Peter Oesterhoff, Buchhalter bei einem Steuerberater i. R.

Ralf Offele, Verwaltungsbeamter, Referatsleiter TU Dortmund

Sabine Pfeffer, Exportmanagerin

Siegfried Pfenninger, Polizeibeamter a. D.

Thomas Raulf, Sparkassenangestellter

Rüdiger Schäffer (vormals Lohoff), Geschäftsführer einer Maschinenfabrik

Henning Schulze, Justiziar beim Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.

Udo Stehling, Anlagenmechaniker Stadtwerke Hamm

Greta Steinhoff, Sparkassenangestellte

Mehmet Tavus, Verwaltungsangestellter

Annette von dem Bottlenberg, Diplom-Sozialarbeiterin im Angestelltenverhältnis

Claudia Wahner, Sparkassenangestellte

Juri Weichel, Sparkassenangestellter

Hans-Jürgen Weigt, selbstständiger Diplom-Journalist

Beratende Teilnahme:

Rainer Busemann, Bürgermeister der Gemeinde Ense

Malte Dahlhoff, Bürgermeister der Gemeinde Bad Sassendorf

Camillo Garzen, Bürgermeister der Gemeinde Welver

Hendrik Henneböhl, Bürgermeister der Stadt Erwitte

Torben Höbrink, Bürgermeister der Stadt Werl

Matthias Lürbke, Bürgermeister der Gemeinde Lippetal

Dr. Martin Michalzik, Bürgermeister der Gemeinde Wickede (Ruhr)

Maria Moritz, Bürgermeisterin der Gemeinde Möhnesee

Alfred Schmidt, Bürgermeister der Gemeinde Anröchte

Dr. Thomas Schöne, Bürgermeister der Stadt Warstein

Peter Weiken, Bürgermeister der Stadt Rüthen

VORSTAND bis 31.12.2023

Vorsitzender:

Jürgen Riepe

Mitglied:

Ulrich Kleinetigges

Mitglied:

Peter Königkamp

VORSTAND ab 01.01.2024

Vorsitzender:

Peter Königkamp

Mitglied:

Ulrich Kleinetigges

Lippstadt, den 14. Mai 2024

Sparkasse Hellweg-Lippe

Der Vorstand

Königkamp Kleinetigges
Sparkassendirektor Sparkassendirektor

Anlage Anlagespiegel

Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben in TEUR)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Veränderungen saldiert * 33.499 636 -29 25
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 484.533 109.170 57.963 75
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 518.032 109.806 57.934 100

* Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.

Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 921 53.699 78
Zugänge im Rahmen der Sparkassenvereinigung 348 41.015 3
Zugänge 16 1.426 50
Abgänge 102 1.630 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 1.183 94.510 131
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 914 45.554 ---
Zugänge im Rahmen der Sparkassenvereinigung 334 26.158
Abschreibungen im Geschäftsjahr 15 2.612 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen 102 1.598 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 1.161 72.726 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 21 23.002 81
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 22 21.784 131

Die Schlussbilanzwerte der aufgenommenen Sparkasse zum 31.12.2022 sind in den Zeilen "Zugänge im Rahmen der Sparkassenvereinigung" aufgeführt.

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023
("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Hellweg-Lippe besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 124.424.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 429.

Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 14.805.

Die Steuern auf Gewinn betragen 13.899 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Hellweg-Lippe

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Hellweg-Lippe bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse HellwegLippe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 71,2 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für

Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 5.2.1.1).

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von do-losen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Interne Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Sebastian Platz.

Münster, 24. Mai 2024

Sparkassenverband Westfalen-Lippe

Prüfungsstelle

Platz
Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Vom Vorstand wurde das Gremium laufend über die Geschäftsentwicklung und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse Hellweg-Lippe unterrichtet. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes WestfalenLippe, Münster, hat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreiche Arbeit im Berichtsjahr.

Soest, 18. Juni 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
Dellbrügger

Verwendung des Bilanzgewinns

Mit Beschluss vom 18.06.2024 hat der Verwaltungsrat der Vertretung des Trägers empfohlen, den Bilanzgewinn der Sparkasse Hellweg-Lippe des Jahres 2023 in Höhe von 735.486,70 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Der Sparkassenzweckverband der Städte Lippstadt, Soest, Werl, Erwitte, Warstein und Rüthen und der Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr) ist am 26.06.2024 dieser Empfehlung gefolgt und hat entsprechend beschlossen.

Nachhaltigkeitsbericht 2023

Sparkasse Hellweg-Lippe

Berichtsparameter

Allgemeine Informationen

Unternehmensdaten

Sparkasse Hellweg-Lippe

Spielplatzstraße 10

59555 Lippstadt 02941 757-0

info@sparkasse-hellweg-lippe.de

https://www.sparkasse-hellweg-lippe.de/de/home.html

Nutzung von Rahmenwerken

Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen Berichterstattung am Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssystem für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)" anerkannt.

Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor allem nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G.

Referenzen zu Rahmenwerken

Sparkassen-Indikator
Haltung
Referenzen
H1 Allgemeine Informationen GRI SRS 2021: 2-1, 2-2, 2-3, 2-4, 2-5, 2-6, 2-7, 2-9, 2-11, 2-14, 2-28
H2 Geschäftsmodell GRI SRS 2021: 2-6, 2-22
H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen GRI SRS 2016: 201-1, 201-4, 203-2, 413-1, 413-2 GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
H4 Grundsätze der Unternehmensführung GRI SRS 2016: 405-1 GRI SRS 2021: 2-9, 2-10, 2-15, 2-17, 2-19, 2-20
H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement GRI SRS 2016: 413-1, 417-1 GRI SRS 2021: 2-16, 2-23, 2-29
H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele GRI SRS 2016: 201-2 GRI SRS 2021: 2-9, 2-12, 2-22, 2-23, 2-25, 3-1, 3-3
H7 Implementierung in Prozesse und Controlling GRI SRS 2021: 2-13
H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1
H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2
H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1
H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten GRI SRS 2016: 403-1, 407-1, 408-1, 409-1, 412-1 GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung GRI SRS 2016: 204-1, 308-1, 308-2, 408-1, 409-1, 414-1, 414-2 GRI SRS 2021: 2-6
H13 Umweltbelange GRI SRS 2016: 201-2, 301-1, 302-1, 302-2, 302-4, 302-5, 305-1, 305-2, 305-3, 305-5, 307-1 GRI SRS 2018: 303-5 GRI SRS 2020: 306-3 GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3
H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit GRI SRS 2016: 202-2, 401-1, 401-2, 405-1, 405-2, 406-1, 413-1 GRI SRS 2021: 2-7, 2-25, 2-30, 3-3
H16 Gesundheit und Wohlergehen GRI SRS 2016: 401-3 GRI SRS 2018: 403-1, 403-5, 403-6
H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen GRI SRS 2016: 404-1, 404-2, 404-3
H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende GRI SRS 2016: 205-2 GRI SRS 2021: 2-23, 2-26
H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung GRI SRS 2016: 205-1, 205-2, 205-3, 415-1, 417-2, 417-3, 419-1 GRI SRS 2019: 207-1 GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3
H20 Dialog mit Anspruchsgruppen GRI SRS 2016: 413-1 GRI SRS 2021: 2-25, 2-29

Referenzen zu Rahmenwerken

Sparkassen-Indikator Produkte Referenzen
P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1
P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1

Berichtsperiode

Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

Berichtsinhalte

Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren. Der Vorstand wurde in die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen der turnusmäßigen Jour fixe eingebunden.

Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst.

Angaben zu externen Prüfungen

Der nichtfinanzielle Bericht wurde im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses von der Internen Revision und der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft. Im Rahmen der Beschlussfassungen zum Jahresabschluss nahm der Verwaltungsrat der Sparkasse Kenntnis von diesem nichtfinanziellen Bericht und billigt diesen.

Kontakt

Laura-Loreen Breer

Referentin Nachaltigkeit

02941 7571601

Laura-Loreen.Breer@sparkasse-hellweg-lippe.de

Sonja Tüllmann

Referentin Strategie

02941 7571605

sonja.tuellmann@sparkasse-hellweg-lippe.de

Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage

Der Lagebericht 2023 der Sparkasse Hellweg-Lippe wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Geschäftspolitik

Öffentlicher Auftrag

Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie bzw. ihre Vorgängerinstitute wurde(n) vor fast 200 errichtet, um im Gebiet ihres kommunalen Trägers die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen niedergelegt und umfasst unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln.

Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region und dienen so dem Gemeinwohl.

Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.

Das Nachhaltigkeitsverständnis der Sparkasse wird maßgeblich geprägt durch den öffentlichen Auftrag. Die Sparkasse Hellweg-Lippe unterstützt in ihrem Geschäftsgebiet Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen durch geeignete Finanzdienstleistungen auf ihrem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit und einem wirksamen Klimaschutz.

Wertschöpfung und Lieferkette

Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.

Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Sparkassenverband Westfalen-Lippe und auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.

Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen an. Dabei unterstützen wir mit unserem Finanzierungs-Know-how auch gezielt die Transformation und Dekarbonisierung in den Unternehmen und im Privatsektor. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.

Organisationsprofil

Wesentliche Daten per 31.12.2023 Wert
Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt 566
Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im Jahresdurchschnitt) 475,8
Anzahl Auszubildende und Trainees 54
Anzahl Filialen (personenbesetzt) 22
Anzahl SB-Filialen 19
Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten) 156
Anzahl Geldausgabeautomaten 81
Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 3
Anzahl Ein- und Auszahlautomaten 49
Anzahl Privatgirokonten 137.151
Anzahl Geschäftsgirokonten 18.469
Bilanzsumme in T€ 5.017.529
Gesamteinlagen in T€ 4.361.984
Kreditvolumen in T€ 3.922.064
Eigenkapital in T€ 544.036

Vorstand

Jürgen, Riepe, Vorsitzender
Peter, Königkamp, Mitglied
Ulrich, Kleinetigges, Mitglied

Verwaltungsrat

Ulrich, Dellbrügger Vorsitzendes Mitglied
Marlies, Stotz 1. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds
Klaus, Eifler 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Wilfried, Arens Mitglied
Andrea, Bilke-Peters Mitglied
Axel, Bohnhorst Mitglied
Markus, Brasse Mitglied
Andreas, Braun Mitglied
Helena, Brüggemann Mitglied
Mattias, Bürger Mitglied
Michael Peter, Demmer Mitglied
Martin, Döbber Mitglied
Ferdinand, Eickhoff Mitglied
Meinhard, Esser Mitglied
Reinhold, Häken Mitglied
Dennis, Hanke Mitglied
Dennis, Hohlweck Mitglied
Oliver, Jungmann Mitglied
Peter, Knoche Mitglied
Elisabeth, Körner Mitglied
Antje, Kuss Mitglied
Jessica, Lanhenke Mitglied
Klaus, Laufkötter Mitglied
Roland, Maibaum Mitglied
Arne, Moritz Mitglied
Reinhard, Müller Mitglied
Anneliese, Richter Mitglied
Elmar, Rosenthal Mitglied
Dr. Eckhard, Ruthemeyer Mitglied
Herbert, Schenk Mitglied
Reinhard, Strugholz Mitglied
Heiner, Westermann Mitglied
Hans, Zaremba Mitglied
Rainer, Busemann Beratende Teilnahme
Malte, Dahlhoff Beratende Teilnahme
Camillo, Garzen Beratende Teilnahme
Hendrik, Henneböhl Beratende Teilnahme
Torben, Höbrink Beratende Teilnahme
Matthias, Lürbke Beratende Teilnahme
Dr. Martin, Michalzik Beratende Teilnahme
Maria, Moritz Beratende Teilnahme
Alfred, Schmidt Beratende Teilnahme
Dr. Thomas, Schöne Beratende Teilnahme
Peter, Weiken Beratende Teilnahme

Träger

Träger der Sparkasse ist der Zweckverband der Sparkasse Hellweg-Lippe - Sparkassenzweckverband der Städte Lippstadt, Soest, Werl, Erwitte, Warstein und Rüthen und der Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr).

Rechtsform

Die Sparkasse Hellweg-Lippe mit dem Sitz in Lippstadt ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Beteiligungen

Anteil in % Direkte Beteiligung
Verbundene Unternehmen
S-Projekt SoestWerl GmbH 100 Ja
S-Finanzdienste- und Immobiliengesellschaft mbH 100 Ja
S-IT-Service GmbH 62,5 Ja
Beteiligungen S-Finanzgruppe
SVWL 3,1148 Ja
Unternehmensberatungsges. der Sparkassen im Kreis Soest mbH 25 Ja
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG 0,2707 Ja
Deutsche Spark. und Leasing AG & Co. KG 0,0193 Ja
Sonstige Beteiligungen
KWS Soest eG 6,2748 Ja
FIDUCIA Mailing Service eG 0,0695 Ja
Bau- und Wohnungsgenossenschaft Lippstadt eg 0,5203 Ja
EEG Hellweg-Sauerland eG 6,5 Ja

Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen

Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist Mitglied im Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen.

Geschäftsgebiet und wichtige Märkte

Gebiet nach § 3 Abs. 1 a) SpkG ist das Gebiet des Trägers, das Gebiet des Kreises Soest und der angrenzenden Kreise sowie die kreisfreie Stadt Hamm. Eine Kernaufgabe der Sparkasse liegt darin, im Geschäftsgebiet die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit Geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen.

Geschäftsbereiche

Vorstandsstab, Marktfolge, Unternehmenssteuerung, Strategie und Innovation

Privatkunden, Digitaler Vertrieb, ImmobilienCenter, Organisation, Abteilung Beauftragtenwesen

Private Banking, FirmenkundenCenter, Vertriebsmanagement, Interne Revision

Wichtige Produkte und Dienstleistungen

Zu den wichtigsten Dienstleistungen zählt die ganzheitliche Beratung der Kundinnen und Kunden. Hierfür stehen Produkte für den Zahlungsverkehr (Girokonto und Kreditkarten), für Kredite und Finanzierungen, zur Geldanlage incl. Wertpapiere und Versicherungen zur Verfügung. Hinzu kommen Produkte der Baufinanzierung und Leistungen rund um die Immobilie (versichern, sowie kaufen und verkaufen).

Wichtige Kundengruppen

Die Kundschaft der Sparkasse Hellweg-Lippe setzt sich zusammen aus Privat- und Firmenkunden sowie öffentlichen und institutionellen Partnern.

Grundsätze der Unternehmensführung

Bericht zur Unternehmensführung

Grundlagen der Unternehmensführung

Die Unternehmensführung in der Sparkasse hat folgende Grundlagen:

Die Sparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde.

Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), etc.), gelten für uns als öffentlich-rechtliches Institut zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen: Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (Sparkassengesetz - SpkG). Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben.

Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Nordrhein-Westfalen.

"Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse

Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben,

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen,

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.

c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.

d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.

e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

Führungsstruktur in der Sparkasse

Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat u. a. über die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, die Errichtung von Stiftungen sowie die Feststellung des Jahresabschlusses.

Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Aufsichtsrats (zum Beispiel bei der Errichtung von sparkasseneigenen Gebäuden).

Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.

Nähere Angaben zu den oben genannten Themen befinden sich auch im Abschnitt "Corporate Governance".

Vergütung

Die Sparkasse stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Vergütung ihrer Mitarbeitenden auf ein nachhaltiges, verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellt die Sparkasse sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.

Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist ein anderes, nicht börsennotiertes Institut im Sinne von Art. 433c CRR. Daher besteht gemäß Art. 433c Abs. 2 Buchst. f CRR i. V. m. Art. 450 Abs. 1 Buchstaben a bis d und h bis k CRR eine Offenlegungspflicht. Der Offenlegungsbericht nach CRR wird auf der Website der Sparkasse Hellweg-Lippe veröffentlicht (Link: Offenlegungsbericht nach CCR). Darüber hinaus besteht auch eine Offenlegungspflicht nach § 16 Abs. 2 der Institutsvergütungsverordnung. Die Sparkasse Hellweg-Lippe erstellt jährlich einen Vergütungsbericht und veröffentlicht diesen ebenfalls auf ihrer Website.

Diversität im Vorstand

Die Sparkasse hat am 14.12.2021 eine Diversitätsrichtlinie für den Vorstand verabschiedet. Hierin hat sie festgelegt, dass sie Diversität im Hinblick auf Bildungshintergrund, Herkunft, Geschlecht und Alter im Vorstand anstrebt.

Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung

Gesamtverantwortlich für die Steuerung von Nachhaltigkeit ist der Vorstandsvorsitzende, Jürgen Riepe der Sparkasse Hellweg-Lippe. Im Rahmen der Nachfolgeregelung ging die Gesamtvearantwortung auf Vorstandsebene per 01.01.2024 auf den neuen Vorstandsvorsitzenden Peter Königkamp über.

Die Koordination des Nachhaltigkeitsmanagements und der operativen Umsetzung ist im Bereich Strategie und Innovation angesiedelt. Die zuständige, fachliche Verantwortung zur Nachhaltigkeit bleibt in jedem Fachbereich verankert.

Der Verwaltungsrat nimmt den nichtfinanziellen Bericht zur Kenntnis und billigt diesen.

Corporate-Governance-Kodex und Compliance

Ein Corporate-Governance-Kodex liegt in der Sparkasse Hellweg-Lippe nicht vor.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat eine weisungsunabhängige Hinweisgeberstelle eingerichtet. Unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität können Mitarbeitende Verstöße gegen gesetzliche und/ oder aufsichtsrechtliche Vorschriften an diese Stelle melden. Das Hinweisgebersystem ist als Prozess implementiert und steht jedem Mitarbeitenden zur Verfügung. Beschwerden gegen die eigene Hinweisgeberstelle können u.a. bei der Hinweisgeberstelle der BaFin gemeldet werden. Zur Informationen hinsichtlich möglicher externer Meldeverfahren wird im Prozess auf das Bundesjustizamt (BfJ - Zuständigkeit der Meldestellen) verwiesen.

Grundlagen der Unternehmensführung Status
Bericht zur Unternehmensführung keine Berichterstattung
Corporate Governance Kodex nicht vorhanden
Diversitätsrichtlinie für den Vorstand vorhanden
Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit Funktion
Bereich
Gesamtverantwortung auf Vorstandsebene Jürgen Riepe
Operative Verantwortung Bereich Strategie und Innovation
Weitere Bereiche:
Umsetzung erfolgt in den Fachbereichen

Kundenberatung und Beschwerdemanagement

Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher

In 22 Filialen in unserem Geschäftsgebiet sowie über verschiedene Online-Kanäle bieten wir unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.

Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeitende. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die persönlichen Ziele (bei Relevanz inkl. Nachhaltigkeitspräferenzen), bei Bedarf die Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten wir 1.097 Beratungen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept durch.

Unser Qualitätsversprechen

1. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch qualifizierte Beraterinnen und Berater.

2. Wir stellen die Ziele und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt unserer Beratung.

3. Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden kompetent und bieten hochwertige Produkte zu fairen Konditionen.

4. Wir sind überall und immer für unsere Kundinnen und Kunden erreichbar.

5. Wir sind freundlich, professionell und sprechen so mit unseren Kundinnen und Kunden, dass sie uns verstehen.

6. Wir bearbeiten die Wünsche unserer Kundinnen und Kunden zügig und sorgfältig.

7. Die Meinung unserer Kundinnen und Kunden ist uns wichtig.

Produktverantwortung

Die Sparkasse Hellweg-Lippe bekennt sich zu ihrer Produktverantwortung und nimmt diese für die von ihr vertriebenen Produkte und Dienstleistungen umfassend wahr. Unsere Vorgaben für Produktverantwortung definieren die Elemente unseres verantwortungsbewussten und integren Verhaltens gegenüber allen Kundinnen und Kunden - von der Entwicklung eines Produkts oder einer Dienstleistung bis hin zum auf die individuellen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zugeschnittenen Beratung. Zu den Themen, auf die die Sparkasse Hellweg-Lippe im Rahmen ihrer Produktverantwortung besonderen Wert legt, gehören u. a.

das sorgsame Vorgehen bei der Entwicklung von neuen Produkten und bei der Umsetzung neuer produktbezogener Anforderungen,

eine umsichtige und ganzheitliche Kundenberatung,

die Vermeidung von Überschuldung,

eine klare, verständliche und ausgewogene, Chancen und Risiken benennende Kommunikation sowie

der gute und transparente Umgang mit Kundenimpulsen bzw. Interessenkonflikten.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat die Regelungen des Produkt Governance zum Zeitpunkt der Berichterstellung in 2024 eingeführt. Die Regelungen beziehen sich auf die internen Prozesse, Funktionen und Strategien für die Konzeption, Markteinführung und Überprüfung von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus. Ziel ist es sicherzustellen, den Interessen, Zielen und Eigenschaften des Zielmarktes zu entsprechen. Die Verbraucherperspektive stehen hierbei im Vordergrund.

Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab

Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags sind die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden zentrale Anliegen der Sparkasse. Zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Sparkasse. Die Umsetzung überprüfen wir regelmäßig durch Kundenzufriedenheitsbefragungen bei Privatkundinnen und -kunden sowie Firmenkunden. Diese werden durch After-Sales-Standardbefragungen der Sparkassen-Finanzgruppe zum Finanzkonzept erhoben.

Dadurch kann die Zufriedenheit auf hohem Niveau gehalten werden. Unsere Kundenzufriedenheit - ermittelt mit dem Top-3-Box-Wert - beträgt 95,14 % bei den Privatkunden sowie 95,50 % bei den Firmenkunden. Die Kundenzufriedenheit speziell zur Betreuung und Beratung unserer Kundinnen und Kunden beträgt 95,68 % (Privatkunden) und 96,2 % (Firmenkunden). Die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kundinnen und Kunden als Ausdruck der Kundenbindung beträgt 90,25 % bzw. 98,61 %. Der reine Produktverkauf steht bei uns nicht im Vordergrund.

Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unterstützung durch die Führungskräfte. Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw. den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Bei der Leistungsbemessung werden qualitative Erfolgsziele mit einbezogen.

Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept Anzahl
Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept gesamt 1097
Davon:
Privatkundinnen/-kunden 1051
Firmenkunden 46
Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung In %
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Privatkundinnen/-kunden 95,68
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Firmenkunden 96,2
Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung In %
Kundenzufriedenheit Privatkundinnen/-kunden 95,14
Weiterempfehlungsbereitschaft Privatkundinnen/-kunden 90,25
Kundenzufriedenheit Firmenkunden 95,50
Weiterempfehlungsbereitschaft Firmenkunden 98,61

Impuls- und Beschwerdemanagement

Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer Website sind die "Beschwerdemanagement-Grundsätze der Sparkasse Hellweg-Lippe unter folgendem Link veröffentlicht: Qualitätsmanagement. Darin geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden.

Im vergangenen Jahr wurden 180 Beschwerden/Impulse im Beschwerdemanagement registriert. Eingaben zu Nachhaltigkeitsaspekten gab es im Rahmen des Beschwerdemanagements nicht.

Beschwerdemanagement Anzahl
Erfasste Kundenbeschwerden insgesamt 177

Wesentliche Inhalte/Themen der Beschwerden

Preispolitik (Anpassung der Giropreise und Tresorfachmieten)

Phishing-Fälle

Sparkassen-Card Debit Mastercard (=DMC-Reklamationen)

Schlichtungsverfahren

Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und Sparkasse.

Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudspersonen, durchgeführt. Die Ombudspersonen müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.

Der folgenden Link führt zur Schlichtungsstelle: Schlichtungsstelle des DSGV

Schlichtungsverfahren Anzahl
Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt 8
Davon zu:
Zahlungsverkehr und Kontoführung 5
Kreditgeschäft -
Wertpapiergeschäft 1
Spargeschäft 2
Sonstiges -
Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) Anzahl
Zurückgenommene Schlichtungsanträge 2
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) -
Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden -
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse 4
Einigungen und von der/dem Schlichter/-in angeregte Vergleiche 1

Verhaltensstandards für Mitarbeitende

Rechtlicher Rahmen

Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister, breite Öffentlichkeit) einem systematischen Verbesserungsprozess unterliegt.

Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:

Capital Requirements Regulation (CRR)

Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)

Gesetz über Geldwäsche (GwG)

Handelsgesetzbuch (HGB)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Werte und Handlungsrichtlinien

Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen sowie der Wechselwirkung von der Geschäftstätigkeit mit sozialen und ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollen in der Unternehmensstrategie, im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem neben wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte integriert werden.

Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der Sparkasse Hellweg-Lippe verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Absichten verfolgen. Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion ein und hält die Mitarbeitenden zu gesetzeskonformem und fairem Verhalten an. Es gehört zu den Aufgaben der Unternehmensführung adäquate Verhaltensregeln für die Beschäftigten zu kodifizieren.

Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des Selbstverständnisses der Sparkasse Hellweg-Lippe liegen auch den Verhaltensstandards für die Mitarbeitenden zentrale Werte zugrunde. Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie Transparenz und Integrität sind fest in unserer Haltung verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das Werteverständnis der Sparkasse Hellweg-Lippe eingebunden.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe duldet kein belästigendes oder diskriminierendes Verhalten und keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften. Damit verbunden sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl das interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und weiteren Anspruchsgruppen. Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft und zur demokratischen Grundordnung.

In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene Daten streng hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in der Sparkasse Hellweg-Lippe gewahrt und streng vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende Informationen nur den damit befassten Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden.

Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sind ausdrücklich untersagt. Unlautere Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation sind verboten und entsprechende Prozesse und Richtlinien zu deren Verhinderung sind implementiert. Dazu gehört auch der sachgerechte und transparente Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Interessenkonflikte sind in diesem Sinne dringend zu vermeiden, zumindest aber, wenn sie im Geschäftsalltag dennoch auftreten, transparent offenzulegen. Verfahren zur Handlungsorientierung in entsprechenden Situationen sind in den Richtlinien der Sparkasse Hellweg-Lippe festgelegt und werden regelmäßig geschult.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat eine Hinweisgeberstelle eingerichtet, die es den Mitarbeitenden unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen gesetzliche und/ oder aufsichtsrechtliche Vorschriften zu melden. Das Hinweisgebersystem wird als internes System bereitgestellt und ist an die bereits vorhandene Organisationsstruktur angebunden. Beschwerden gegen die eigene Hinweisgeberstelle können u.a. bei der Hinweisgeberstelle der BaFin gemeldet werden.

Sozialbelange

Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange

Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zu gesellschaftlicher Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags.

Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz konkret.

Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten

Als Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute Arbeitsplätze.

Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und Weiterbildungscurriculum integriert.

Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt. Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken. Nähere Angaben zu den oben genannten Themen finden sich im Kapitel "Personal".

Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot

Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu konzentrieren.

Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert. Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie weiteren Software-Anwendungen einen sicheren, bedarfsgerechten digitalen und mobilen Zugang zu allen Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.

Wir stärken die Finanzbildung in allen Generationen. Wir unterstützen über den unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget- und Finanzplanung und befähigen sie damit zur selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge. Sparkassen sind außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen müssen.

Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften

Unsere gesellschaftlichen Initiativen und Förderengagements stehen in Einklang mit den geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse.

Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft haben wir im Jahr eine Wertschöpfung von 80.449 TEUR zu einem großen Teil in unserem Geschäftsgebiet realisiert. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr einen wirtschaftlichen Beitrag in Höhe von 82.052 TEUR zum Gemeinwesen geleistet.

Beitrag zum Gemeinwesen

Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir 1.603 TEUR zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales 176 TEUR, auf Bildung/Wissenschaft 307 TEUR, auf die Kultur 747 TEUR, auf die Umwelt 14 TEUR, auf den Sport 15 TEUR, auf die Wirtschafts- und Strukturförderung 339 TEUR sowie auf Sonstiges 5 TEUR.

Die gemeinnützigen Organisationen, Vereine und die vielen ehrenamtlichen Helfer in der Region sind eine wesentliche Stütze der gesellschaftlichen Entwicklung vor Ort und sind auf tatkräftige Unterstützung angewiesen. Die Sparkasse Hellweg-Lippe übernimmt auch hier als zuverlässiger und starker Partner weiterhin Verantwortung für die zukünftige Entwicklung des heimischen Lebens- und Wirtschaftsraums. Mit der Jubiläums-Spenden-Aktion für das Jahr 2024 plant die Sparkasse gemeinnützige Einrichtungen und Vereine im Geschäftsgebiet auf ihrem Weg in die Zukunft zu begleiten und finanziell unterstützen.

Beitrag zum Gemeinwesen Volumen in T€
Ertragsabhängige Steuerzahlungen 13.899
Personalaufwand 40.970
Sachaufwand 25.580
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt 1.603
Davon: Soziales 176
Davon: Bildung/Wissenschaft 307
Davon: Kultur 747
Davon: Sport 15
Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung 339
Davon: Umwelt 14
Davon: Sonstiges 5
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt 82.052

Dialog mit Anspruchsgruppen

Anspruchsgruppen der Sparkasse

Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört die Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet. Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:

Anspruchsgruppen

Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner

Mitarbeitende

Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheiderinnen und Entscheider)

Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)

Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen

Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger)

Kommunikation mit Anspruchsgruppen

Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.

Diese Dialoge stellen die regelmäßige Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind.

Für ein repräsentatives Sparkassenbild zu Nachhaltigkeitsthemen verschiedener Anspruchsgruppen plant die Sparkasse Hellweg-Lippe im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojektes 2024 auf lokaler bzw. regionaler Ebene die Erwartungen ihrer Anspruchsgruppen zur Nachhaltigkeit zu ermitteln, zu vergleichen und in der geplanten Wesentlichkeitsanalyse zu berücksichtigen.

Zugänge zu Finanzdienstleistungen

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesetzliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend und verlässlich. Wir beleben so auch den kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region.

Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren. Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre soziale Kompetenz im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden ein

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen

Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU), unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Bei Vereinbarung eines Kündigungsrechtes: hier ist die Kündigung des Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24 Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat. Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder weil bei Abschluss des Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im Berichtsjahr haben wir 139.733 Privatgirokonten geführt, 155 davon waren Basiskonten.

Filialnetz und digitale Zugangswege

Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 22 Filialen überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte.

An insgesamt 19 Standorten stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung.

Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Software-Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine digitale Basis für alle Finanzgeschäfte.

So erledigten 108.478 Kundinnen und Kunden ihre Bankgeschäfte auch per Online- bzw. Mobile Banking.

Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse entwickelt.

2022 wurde dieses Angebot um die neue App "Sparkasse Business" erweitert. Sie ist das erste mobile Angebot der Sparkassen-Finanzgruppe für Geschäfts- und Gewerbekunden, die ihr Banking selbst erledigen. Neben der Nutzung des S-Firmenkundenportals und dem Business Center mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort haben diese nun mit der App jederzeit und überall die Übersicht über ihre Konten, Umsätze und Überweisungen - auf Wunsch auch über Konten bei anderen Kreditinstituten. Zusätzlich können sie mit den integrierten Lexoffice-Funktionalitäten auch die Buchhaltung mit dem Smartphone vorbereiten. Belege wie Kassenbons, Quittungen oder Rechnungen können einfach fotografiert und direkt in die Buchhaltungssoftware Lexoffice geladen werden.

Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von unseren Wettbewerbern unterscheidet auf allen Wegen zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung.

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung wirtschaftlich schwächerer Privatpersonen Anzahl
Privatgirokonten gesamt 139.733
Davon: Basiskonten 155
Filialnetz und digitale Zugangswege Anzahl
Filialen (personenbesetzt) 22
Fahrbare Filialen 0
SB-Filialen 19
SB-Geräte (Bankautomaten) 156
Geldausgabeautomaten 81
Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 3
Ein- und Auszahlungsautomaten 49
Nutzer/-innen Online-/Mobile Banking 108.478
Installationen der Sparkassen-Apps 62.010

Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

Die Sparkasse Hellweg-Lippe bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Sprachservices

Wir stellen besondere Angebote für benachteiligte Zielgruppen bereit, z.B. für ältere Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund oder mit Beeinträchtigungen. Wir bieten Beratung in englischer, türkischer oder russischer Sprache an, um die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in unsere Gesellschaft und in das Wirtschaftsleben zu unterstützen. Darüber hinaus steht die App "Sparkasse" auf Deutsch, Englisch, Tschechisch und Polnisch zur Verfügung sowie seit 2022 auch auf Ukrainisch.

Barrierefreiheit

Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. 40 unserer Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An diesen Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort - inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung und eventuelle Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.

Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Onlinebanking für Smartphone und PC an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt. Auch Menschen, die nicht in der Lage sind, in eine Filiale zu kommen, werden von der Sparkasse Hellweg-Lippe betreut. Für ältere Menschen oder für langfristig erkrankte Kundinnen und Kunden bieten wir bei Bedarf auch Hausbesuche oder auch einen Bargeld-Bring-Service an.

Förderung der wirtschaftlichen Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen

Finanzberatung in Fremdsprachen, wie z.B Englisch, Türkisch und Russisch

Kundenberatung beim Kunden zu Hause

Bargeld-Bring-Service für kranke oder nicht mobile Kundinnen und Kunden

Barrierefreiheit in der Sparkasse Anzahl
Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten 40
Davon: rollstuhlgerecht 7
Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend 33

Handlungsprogramm im Bereich Sozialbelange

Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren wir uns für das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der Region. Besonderen Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken, das Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung für alle Schichten der Bevölkerung.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Unterstützung bei der Berufsorientierung Das Ziel ist es den Schülern den Weg in die Arbeitswelt zu ebnen und einen stärkeren Praxisbezug im Unterricht zu ermöglichen. Kooperation zwischen den regionalen Schulen und der Sparkasse. Zu den Maßnahmen gehören:

* Berufsfelderkundungstage

* Bereitstellung von Praktikumsplätzen

* Unterstützung schulischer Projekte und Veranstaltungen

* Fachvorträge von Mitarbeitenden im Unterricht

* Planspiel Börse
Laufend
Kooperation mit Hochschule Ziel ist es durch die Intensivierung diese Kooperation eine gemeinsame Lösungsfindung für vorhandene Probleme voranzutreiben. Kooperative Abschlussarbeiten
- Bachelor / Master
Ergibt sich anhand des Einzelfalles

Nachhaltigkeitsmanagement und Due Diligence

Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit

Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier in der Region und überall in Deutschland.

Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht. Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach über die Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und europäischen Wirtschaftspolitik.

Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur sie können die nachhaltige Transformation in die Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern. Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse

Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten: Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Sie stellen somit keine eigenständige Risikoart dar. Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten und zu steuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann".

Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände oder auf die Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren.

Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO 2-Preise in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden oder die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisiert (Inside-out-Perspektive).Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsinventur identifiziert. Zukünftig werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und bewertet.

In der operativen Risikoinventur 2023 wurden bereits die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die einzelnen die Sparkasse Hellweg-Lippe betreffenden Risikoarten betrachtet. Auf den Risikobetrachtungshorizont (12 Monate ökonomisch bzw. 60 Monate normativ) wurden dort insgesamt keine wesentlichen risikoverstärkenden Effekte auf die einzelnen Risikoarten durch Nachhaltigkeitsrisiken festgestellt.

Darüber hinaus wurden auch mögliche längerfristige Auswirkungen aus etwaigen ESG-Risiken mit Hilfe einer strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur und einem Zeithorizont von 10 Jahren untersucht. Insgesamt ist festzustellen, dass die untersuchten Nachhaltigkeitsfaktoren Temperaturanstieg und Treibhausgasbepreisung kurz-, mittel und langfristig keine wesentlichen Auswirkungen auf die Sparkasse haben. Dies ist insbesondere dadurch zu begründen, dass die Sparkasse in den relevanten Branchen aktuell nur gering investiert ist. Trotz der verstärkt bemerkbaren Großschäden z.B. infolge von Hochwasser, Bränden oder Dürren sehen wir für die Sparkasse Hellweg-Lippe aufgrund der geografischen Lage das Nachhaltigkeitsrisiko im Risikobetrachtungshorizont vorerst als nicht relevant an.

Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.

Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt.

Handlungsfeld Wesentliche Ziele und Maßnahmen in der Region Unterstützungsaktivitäten/Maßnahmen der Sparkasse
Angebot eines nachhaltigen Anlageproduktes Gewinnung von Passiveinlagen, die dann für nachhaltige Zwecke an Privatpersonen oder Firmen in Formen von Krediten ausgeliehen werden können. Umsetzung geplant in 2025.
ESG-Gespräche Ziel ist es ein regelmäßig ESG-Gespräch mit den Firmenkunden durchzuführen. Schulungen der Mitarbeitenden in 2024 geplant.

Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele

Nachhaltigkeitsmanagement

Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar.

Nachhaltigkeitsverständnis

Der Vorstand der Sparkasse Hellweg-Lippe hat sich klar zum Leitbild der Nachhaltigkeit bekannt und das nachfolgende Nachhaltigkeitsverständnis verabschiedet:

Als Sparkasse Hellweg-Lippe bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz der natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und Selbstständige, Kommunen, private Personen und die Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung der Klimaziele und bei der Verbesserung der Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.

Nachhaltigkeitsverständnis Status
Bekenntnis des/der Vorstandsvorsitzenden nicht vorhanden
Bekenntnis des Gesamtvorstands unterzeichnet
Bekenntnis des Verwaltungsrats nicht vorhanden
Bekenntnis des Aufsichtsrats nicht vorhanden

Nachhaltigkeitsstrategie

Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen. Wesentliche Aspekte der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie.

Im Rahmen des für das Jahr 2024 geplanten Nachhaltigkeitsprojektes der Sparkasse Hellweg-Lippe werden wir die Nachhaltigkeit in der Sparkasse entlang der regulatorischen Anforderungen und der Erwartungen unserer Kundschaft sowie Anspruchsgruppen weiterentwickeln. Ein wesentliches Handlungsfeld ist hierbei die Wesentlichkeitsanalyse gemäß der aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die Erwartungen der unterschiedlichen Stakeholder werden durch die Berücksichtigung der verschiedenen Perspektiven ermittelt.

Strategische Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Verankerung von Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie implementiert
Gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie implementiert
Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften unterzeichnet
Orientierung an den "Principles for Responsible Banking" des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) implementiert
Operative Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Definition von strategischen Nachhaltigkeitszielen implementiert
Definition von operativen Nachhaltigkeitszielen implementiert
Prozess zur Maßnahmenentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit in Planung
Jährliches Monitoring der Zielerreichung in Planung

Nachhaltigkeitsziele

Bei der Entwicklung von strategischen Nachhaltigkeitszielen orientieren wir uns am "Zielbild 2025 -Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV.

Strategische Nachhaltigkeitsziele

Auf Grundlage der Standortbestimmung mittels des Nachhaltigkeitskompasses des externen Begleiters N-Motion wurde für das Jahr 2024 ein Ambitionsniveau für die Sparkasse festgelegt. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojektes 2024 ist vorgesehen die strategischen Nachhaltigkeitsziele weiterzuentwickeln.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Weiterentwicklung der strategischen Nachhaltigkeit Analyse nachhaltiger Maßnahmen Projekt Nachhaltigkeit 2024

Implementierung in Prozesse und Controlling

Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse

Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse. Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling ist teilweise bereits erfolgt bzw. in Arbeit.

Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit

In Finanzierungs- und Anlagestandards hat die Sparkasse erste Leitlinien zur Nachhaltigkeit definiert, die zukünftig in alle relevanten Prozesse integriert werden.

Nachhaltigkeit ist ein Themenbereich, der in den Planungs-, Steuerungs- und Controllingprozessen in der Sparkasse verankert ist bzw. wird.

Alle nachfolgenden Handlungsanforderungen werden im Rahmen der Regelprozesse in der Sparkasse umgesetzt. Überall dort, wo einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit zusätzlichen Planungs-, Steuerungs- und Controllingbedarf erforderlich machen, werden die notwendigen Prozesse und Verfahren aufgesetzt.

Kontrolle

Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung und Initiativen transparent.

Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt. Die Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch die Interne Revision.

Status der Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Verankerung von Nachhaltigkeit in Prozessen in Planung
Nachhaltigkeits-Reporting nach Sparkassen-Standard in Planung

Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft

Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft

Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung erbringen wir im Wesentlichen in unserem Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen.

Kundenkreditportfolio der Sparkasse

Direkte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich durch die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten. Das Portfolio für Kredite an Unternehmen und Selbständige im Obligo der Sparkasse belief sich zum 27.12.2023 auf insgesamt rd. 2.209.005 TEUR. Der Schwerpunkt liegt im Bereich Grundstücksund Wohnungswesen mit einem Anteil von 23,1 Prozent, gefolgt vom Bereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 12,8 Prozent und dem Bereich Verarbeitendes Gewerbe mit 12,1 Prozent. Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung der Kredite an Unternehmen und Selbständige auf KUSY-Branchenebene.

Kundenkreditportfolio (KUSY/WZ-Code)

Kredite an Unternehmen und Selbstständige nach Branchen (KUSY/WZ-Code) Volumen Anteil am Obligo
in T€ in %
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 84.866 3,80 %
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 6.551 0,30 %
C Verarbeitendes Gewerbe 266.879 12,10 %
D Energieversorgung 108.545 4,90 %
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 37.001 1,70 %
F Baugewerbe 237.258 10,70 %
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 283.062 12,80 %
H Verkehr und Lagerei 58.384 2,60 %
I Gastgewerbe 30.452 1,40 %
J Information und Kommunikation 19.164 0,90 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 136.613 6,20 %
L Grundstücks- und Wohnungswesen 510.863 23,10 %
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 186.082 8,40 %
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 79.270 3,60 %
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 0
P Erziehung und Unterricht 7.951 0,40 %
Q Gesundheits- und Sozialwesen 111.468 5,00 %
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 10.096 0,50 %
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 33.782 1,50 %
T Private Haushalte als Arbeitgeber bzw. als Hersteller von Waren und Dienstleistungen 0
Kredite an Unternehmen und Selbstständige gesamt 2.209.005 100,00 %

Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Jahr 2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) qualitativ bewertet.

Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score)

Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Firmenkundengeschäft der Sparkassen.

Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008). Für gewerblich Immobilienkunden erfolgt zusätzlich eine ESG-Bewertung des Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt mit in den Kundenscore ein.

Liegen für den Firmenkunden keine individuellen ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert. Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen.

Gerade im gewerblichen Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Für schnelle Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen zusätzlich ein Programm zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sich die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen. Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendiensts komplettieren das Modell. Darüber hinaus gibt es diverse ESG-Reports von S-Rating.

Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an gewerbliche Kunden im Bestand)

Im Berichtsjahr wurden gewerbliche Bestandskredite in Höhe von EUR 2.209.005 TEUR mit dem S-ESG-Score bewertet. Nicht betrachtet wurden Kredite an Privatkundinnen und -kunden bzw. öffentliche Haushalte, für die aktuell keine Bewertungen der ESG-Risiken vorliegen.

Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 27.12.2023 ein mittleres ESG-Risiko.

Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden zum Stichtag 47 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden in Branchen mit sehr geringen oder geringen ESG-Risiken vergeben.

10 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden in Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken vergeben.

S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen

Verteilung des Kreditbestands auf die Noten

% des untersuchten Kreditbestands

Finanzierte Emissionen im Firmenkreditgeschäft nach S-ESG-Score

Für das Kreditportfolio ohne Privatkunden und öffentliche Haushalte ergeben sich circa 165,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (t Co2e) finanzierte Scope-1- und -2-Emissionen bzw. ca. 88 t CO2e je 1 Mio. EUR Kreditvolumen. Bezieht man Scope-3--Emissionen der Kreditnehmer mit ein, so ergeben sich als Näherung ca. 397,6 Mio. t CO2e finanzierte Scope-1-bis-3-Emissionen bzw. 211 t CO2e je 1 Mio. EUR Kreditvolumen.

Das im S-ESG-Branchenscore eingesetzte Treibhausgas-Modell kommt auch zum Einsatz für die Berechnung der finanzierten Emissionen im Firmenkreditgeschäft. Dazu nutzt die Sparkasse die Reportvorlage inkl. Musterselect des Branchendiensts (Firmenkunden-Emissionsrechner). Durch das gemeinsam in beiden Anwendungsbereichen zum Einsatz kommende Treibhausgas-Modell ist die Bewertung von ESG-Risiken mit dem S-ESG-Branchenscore konsistent mit der Berechnung finanzierter Emissionen mit dem Firmenkunden-Emissionsrechner. Widersprüche zwischen ESG-Risikoeinschätzungen und Emissionstreibern im Firmenkreditgeschäft werden so vermieden.

Die Berechnung der finanzierten Emissionen im Firmenkundenkreditgeschäft orientiert sich am PCAF-Standard. Die finanzierten Emissionen werden einzeln für jeden Kunden berechnet und zu einem Portfoliowert aggregiert. Je nachdem welche Daten für die Emissionsberechnung eines einzelnen Firmenkunden verfügbar sind (verifizierte Unternehmensdaten, nicht-verifizierte Unternehmensdaten, Branchendurchschnitte etc.) definiert der PCAF-Standard einen spezifischen Datenqualität-Score zwischen 1 (höchste Datenqualität) und 5 (geringste Datenqualität). Der gewichtete Datenqualität-Score für die Berechnung der finanzierten Emissionen des Firmenkreditportfolios ist zum Stichtag 27.12.2023 4,82.

S-ESG-Score - Finanzierte Emissionen in Tausend t CO 2e in t CO 2e je 1 Mio. € Kreditvolumen
Finanzierte Scope-1-Emissionen 136.245 72
Finanzierte Scope-2-Emissionen 29.389 16
Finanzierte Scope-3-Emissionen 231.985 123
Gesamtsumme 397.618 211

ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft

Um Risiken in der Kreditvergabe noch transparenter zu machen, haben wir zusätzlich zu den bestehenden Regelungen für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Grundlage für jede Kreditentscheidung sind, Schwellenwerte in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte implementiert.

Hierbei wurden Proportionalitätsaspekte in Form von Erleichterungen insbesondere bei Engagements im nichtrisikorelevanten Kreditgeschäft berücksichtigt. Sofern bei risikorelevanten Kreditentscheidungen definierte Grenzwerte erreicht oder überschritten werden, erfolgt eine individuelle Bewertung des S-ESG-Scores auf Kundenebene. Hiervon ausgenommen sind Klein- bzw. Kleinstunternehmen. Hierdurch erfolgt eine Fokussierung auf große Kreditnehmer mit einem hohen Nachhaltigkeitsbranchenrisiko.

Durch diese Maßnahme wollen wir eine verstärkte Sensibilisierung, eine stärkere Unternehmens-, Branchen-, oder projektbezogene Betrachtung sicherstellen, die je nach Bedarf eine umfassende Bewertung bei der Kreditvergabe nach sich zieht. Sofern im Rahmen der individualisierten Bewertung erhöhte oder hohe ESG-Risiken errechnet werden, treten zur Zeit keine separaten externen Maßnahmen zwangsweise in Kraft. Im Rahmen des geplanten Nachhaltigkeitsprojektes 2024 der Sparkasse Hellweg-Lippe ist der zukünftige Umgang mit den ESG-Risiken im Kundengeschäft ein Handlungsfeld.

Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Sparkasse Hellweg-Lippe orientiert sich unter anderem an der Selbstverpflichtungserklärung deutscher Sparkasse für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften und dem DSGV Dokument "Zielbild 2025". Darüber hinaus legt der durchgeführte Nachhaltigkeitskompass die Basis für alle künftigen Aktivitäten. Die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit in der Sparkasse Hellweg-Lippe ist im Rahmen des geplanten Nachhaltigkeitsprojektes im Jahr 2024 vorgesehen.

Nachhaltigkeit im Passivgeschäft

Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden.

Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen Anlegerinnen und Anlegern sowie Kapitalsuchenden kann die Sparkasse hier in der Region finanzielle Ressourcen für den Klimaschutz sowie auch für soziale Aufgaben erschließen. Wir planen die Auflage von speziellen Nachhaltigkeitsprodukten im Jahr 2025 und werden die Verwendung der nachhaltigen Passivprodukte zur Finanzierung von Investitionen mit einem ökologischen und/oder sozialen Nutzen, dann entsprechend dokumentieren.

Die Auflegung eines nachhaltigen Passivproduktes ist für das Jahr 2025 geplant, so dass Anleger sicher sein können, dass die in den Produkten angelegten Gelder für nachhaltige Zwecke ausgeliehen werden.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Angebot eines Nachhaltigkeitsproduktes Gewinnung von Passiveinlagen, die dann für nachhaltige Zwecke an Privatpersonen oder Firmen in Formen von Krediten ausgeliehen werden können. Im Grundsatz als Pool-Lösung, keine direkte Zuordnung zu einem konkreten Projekt im ersten Schritt. Konkretisierung der Produktidee, Ausleihkriterien sowie entsprechende Beschlussfassung. 2025

Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)

Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31. Dezember 2023 insgesamt 2.247.714 TEUR, von denen 942.157 TEUR auf die Eigenanlage der Sparkasse (Depot A) entfallen und 1.305.557 TEUR auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und Kunden (Depot B).

Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A)

Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig über Kundeneinlagen oder Förderbanken. Für die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am besten entsprechen.

ESG-Risikoscreening der Eigenanlage

Mit dem "Deka Treasury-Kompass" wurde zum Stichtag 31.03.2023 ein detaillierter Nachhaltigkeitscheck für die Direktbestände, Aktien, Spezialfonds in der Eigenanlage durchgeführt, der auf den Kriterien des UN Global Compact basiert. Dabei entsprechen 86,5 Prozent des geprüften Anlagevolumens den Nachhaltigkeitskriterien.

ESG-Richtlinien für die Eigenanlage

Für eine zielgerichtete Steuerung und Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken haben wir die nachfolgend beschriebenen Richtlinien und Verfahren implementiert:

Beim Erwerb von Wertpapieren im Direktbestand schließt die Sparkasse Hellweg-Lippe Hersteller kontroverser Waffen aus. Dies beinhaltet Streubomben, Landminen, biologische und chemische Waffen sowie Nuklearwaffen. Des Weiteren wird die Sparkasse fortan für den Direktbestand keine Wertpapiere von Unternehmen erwerben, die ihren Hauptgeschäftszweck in Produktion von Tabak, Abbau von Kohle, Teersanden und Ölschiefer haben.

Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A)

Die Sparkasse Hellweg-Lippe möchte Unternehmen bei positiven Veränderungen unterstützen. Aus diesem Grund wurde bereits in Green-, Social- und Sustainable-Bonds für das Depot A investiert. Diesen Weg werden wir fortsetzen und weitere ESG-Bonds erwerben. Der Aufbau von Expertise im Themenbereich Nachhaltigkeit ist auch bei den Eigenanlagen ein wichtiger Baustein. Zu diesem Zweck werden Schulungen und Workshops von den Mitarbeitenden im Treasury besucht.

Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B)

Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung und in die Investmentprozesse im Rahmen der Vermögensverwaltung eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein.

Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.

Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0 Prozent) , zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben.

Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Anlageberatung, für die Vermögensverwaltung und für die Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf unserer Website unter folgendem Link: Nachhaltigkeit | Sparkasse Hellweg-Lippe (sparkasse-hellweg-lippe.de)

Nachhaltige Anlageberatung

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.

ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO 2-Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin).

Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen.

Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren.

Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll.

Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.

Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Kundenanlage (Depot B)

Wir setzen die regulatorischen Anforderungen proaktiv um und pflegen die Produktkörbe entsprechend. Nachhaltigkeitsaspekte sind Gegenstand regelmäßiger Schulungen auch mit Unterstützung der Verbundpartner.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Mitarbeitende Aufklärung der Beratenden Regelmäßige Schulungen laufend
Kunden Aufklärung zum Thema Nachhaltigkeit Etablierung einer einfachen digitalen Bildungsreihe Ende 2024/Anfang 2025
Finanzanlagen mit sozialer/ökologischer Auswahlprüfung Wert
Volumen Finanzanlagen in T€ gesamt 2.247.714
Davon: Depot A in T€ 942.157
Davon: Depot B in T€ 1.305.557
Anteil der Eigenanlage (Depot A), der nach ESG-Kriterien bewertet wurde -
Anteil der Kundenanlage (Depot B), der nach ESG-Kriterien bewertet wurde -

Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung

Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - unser Geschäftsgebiet ist der Kreis Soest, die angrenzenden Kreise sowie die kreisfreie Stadt Hamm. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat sich zu dem Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kommen daher immer häufiger nicht nur wirtschaftliche und geografische, sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte zur Geltung. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen.

Übersicht über wesentliche Vorgaben für Einkauf und Beschaffung

Produkte/Dienstleistungen Vorgaben zur Sozialverträglichkeit, zu menschen- und arbeitsrechtlichen Sorgfaltspflichten Vorgaben zur Umweltverträglichkeit, zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
Reinigungsleistungen Beauftragung regionaler Unternehmen sowie nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle, Entlohnung nach Tarifvertrag Gebäudereinigerhandwerk Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion, Nutzung umweltverträglicher Reinigungsmittel
Einkauf Nach Möglichkeit Auftragsvergabe an ortsansässige oder regionale kleine und mittlere Unternehmen
Energie bereits teilweiser Einsatz erneuerbarer Energien
Auftragsvergaben an regionale Unternehmen Volumen in €
Auftragsvergaben an regionale Unternehmen 7.325.247
Menschenrechtliche und umweltbezogene Problemlagen in der Liefer- und Wertschöpfungskette Anzahl
Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Problemlagen in der Liefer- und Wertschöpfungskette 0

Es sind keine Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Problemlagen in der Liefer- und Wertschöpfungskette bekannt.

Umweltbelange

Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange

Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Nachhaltigkeitsinventur in Bezug auf die Geschäftsstrategie analysiert werden. Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsinventur werden im Kapitel "Nachhaltigkeitsmanagement", Indikator "H6 Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele", erläutert.

Zusätzlich zu dieser Nachhaltigkeitsinventur werden zwei Instrumente zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse betrachtet. In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren statt; dem besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der "Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für unterschiedliche Zeiträume und dienen der Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle.

Umweltleistung und Ressourcenverbrauch

Die Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse Hellweg-Lippe wird mithilfe des Programms "CO2 Kalkulator" der "Sparkassen Einkaufsgesellschaft mbH" erstellt. Die Kennzahlen und das zugehörige Berechnungstool sind ein anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse.

Datenqualität

Der überwiegende Teil der verwendeten Daten (Strom, teilweise Verkehr, Papier, Kühl- und Löschmittel, Abfall) basiert auf einer exakten Messung. Wenn nur Teildaten vorlagen, wurden fehlende Daten hochgerechnet.

Strom, Wasser und Wärme: Die Verbräuche wurde auf Grundlage der Abrechnungen der Versorger sowie der Nebenkostenabrechnungen ermittelt. Bei fehlenden Daten wurden Vergleichsdaten herangezogen.

Geschäftsverkehr: Grundlage für die Berechnung sind die gefahrenen Kilometer sowie die jeweilige Antriebsart des genutzten Verkehrsmittels. Lagen nur Teildaten vor, wurden fehlende Daten hochgerechnet oder Vergleichsdaten herangezogen.

Papier: Die Papierverbräuche wurden auf Grundlage der Einzelgewichte und der bestellten Menge errechnet. Lagen nur Teildaten vor, wurden fehlende Daten hochgerechnet bzw. Vergleichsdaten herangezogen.

Abfall: Der Siedlungsabfall wurde auf Grundlage der in den Grundsteuerbescheiden angegebenen Inhaltsvolumen der vorhandenen Müllgefäße und Leerungsintervallen errechnet. Altpapier sowie Karton wurde auf Grundlage der vom Entsorger angegebenen Füllmengen und Leerungen errechnet. Elektronikschrott wurde auf Grundlage der Abrechnungen erfasst, fehlende Daten wurden hochgerechnet.

Kühl- und Löschmittel: Bei den durchgeführten Wartungen an den betriebenen Klimaanlagen konnten lt. Wartungsprotokollen keine Verluste an Kühl- und Löschmitteln festgestellt werden.

Verbräuche Absolute Verbräuche Verbräuche pro Mitarbeiter/-in
Strom 1700182 kWh 2988 kWh
Wärme 2172947 kWh 3819 kWh
Geschäftsverkehr 480500 km 844 km
Papier 41 t 72 kg
Wasser 4189 m³ 7362 l
Abfall 102 t 179 kg
Kühl- und Löschmittel 0 kg 0 kg
Treibhausgasemissionen Scope 1 Scope 2 (Market-based Method) Scope 3 Total Emissionen pro Mitarbeiter/-in
Treibhausgasemissionen in CO 2e
Strom 0 469,759 128,306 598,065 t 1264,969 kg
Wärme 453,665 0 117,882 571,547 t 1208,882 kg
Geschäftsverkehr 51,751 3,263 1025,299 1115,547 t 2359,501 kg
Papier 0 0 93,663 93,663 t 198,107 kg
Wasser 0 0 1,934 1,934 t 4,091 kg
Abfall 0 0 42,945 42,945 t 90,832 kg
Kühl- und Löschmittel 0 0 0 0 t 0 kg
Total 505,416 473,022 1410,029 2423,701 t 5126,382 kg
Klimakompensation 0 t 0 kg
Verbleibende Emissionen 2423,701 t 5126,382 kg
Klimaneutralität 0 % 0 %

Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs

Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Geschäftsverkehr, Papier und Wasser sowie darüber hinaus durch Abfälle.

Im Jahr 2023 betrugen die THG-Emissionen für den Geschäftsbetrieb 2423,701 Tonnen CO2-Äquivalente nach dem Marktansatz (unter Berücksichtigung von Grünstrom).

Die relativen THG-Emissionen betrugen 5126,382 Tonnen CO2-Äquivalente pro Mitarbeitenden.

Die THG-Emissionen entfielen im Berichtsjahr auf Wärme (24 Prozent), Papier (4 Prozent), Verkehr (46 Prozent) und Strom (25 Prozent).

Mitarbeitermobilität

Für unsere Beschäftigten bieten wir Fahrradleasing an, das von 99 Mitarbeitenden genutzt wird.

An der Hauptstelle in der Spielplatzstraße in Lippstadt stellen wir E-Lademöglichkeiten für PKW zur Verfügung.

Klima- und Umweltziele

Als Sparkasse setzen wir uns aktiv dafür ein, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Ziel ist es, unsere CO2-Emissionen sukzessive zu vermindern. Dazu planen wir eine Methodik zu erarbeiten und entsprechende Maßnahmen zu initiieren.

Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Stromverbrauch Reduzierung des Stromverbrauchs Einsatz von energiesparender Technik, z. B. Bewegungs-/Präsenzmeldern, Umstellung auf LED-Beleuchtung u. ä. laufend
Stromverbrauch Reccourcenschonung Nutzung erneuerbarer Energie sowie regelmäßige Überprüfung elektrischer Geräte, bei Neuanschaffungen Kauf von verbrauchsärmeren Geräten laufend
Wärmeverbrauch Beibehaltung des durch die Energiemangellage erreichten niedrigen Verbrauchs Beibehaltung der Verhaltensregeln zur Energiemangellage laufend
Gebäudeenergie Reduzierung fossiler und Ausbau regenerativer Energieträger Erstellung eines Modernisierungsfahrplans für die Gebäude mit Prüfung bzgl. - energetischer Maßnahmen, - Nutzung Photovoltaik, - Umstellung von Heizungsanlagen, etc. laufend
Mobilität Fuhrpark: Umstellung auf E-Mobilität bei Neuanschaffungen: Erwerb von Vollelektrofahrzeugen laufend
Mobilität Ausbau Ladesäulen Inbetriebnahme weiterer Ladesäulen an verschiedenen Standorten laufend
Papierverbrauch Reduktion des Papierverbrauchs Digitalisierung der Kundenkommunikation, z. B. durch - Einsatz elektronischer Unterschriften, - die Angebotsausweitung des elektronischen Postfachs für Kunden, -Nutzung elektronisches Rechnungsbuch, etc. laufend
Geschäftsreiseverkehr Ressourcenschonung Angebot mobiler Arbeit und Web-Konferenz-Tools zur Reduzierung von Dienstfahrten, Angebot Job-Rad-Leasing laufend

Berichterstattung über potenziell ökologisch nachhaltige Vermögenswerte der Sparkasse gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung

Qualitative Angaben 1

Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut

Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung

Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse Hellweg-Lippe verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Hellweg-Lippe

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden.

Sie umfassen die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Hellweg-Lippe. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können, sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderung aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.

Für die Identifikation der nach EU-Taxonomie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse Hellweg-Lippe erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen.

Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Hellweg-Lippe umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung unternommen, insbesondere der Datennacherfassungen bei Bestandspositionen. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung werden weiterhin unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert. Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt. Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung der Europäischen Union (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese erweitert die bereits definierten Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21. sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen Bewertungskriterien zur Bestimmung der Taxonomiekonformität unterlegt. Für das Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13., 8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert, deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2 entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden die identifizierten Vermögenswerte auf Taxonomiefähigkeit untersucht. Zudem wurden zu den bisherigen Wirtschaftstätigkeiten die Taxonomiefähigkeiten für die Umweltziele 3-6 überprüft.

Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich für das Umweltziel 1 taxonomiefähige Vermögenswerte in Höhe von 12,7 Mio. EUR. Für das Umweltziel 2 wurden taxonomiefähige Vermögenswerte in Höhe von 1,9 Mio. EUR identifiziert. Für das Umweltziel 4 wurden taxonomiefähige Vermögenswerte in Höhe von 16,6 Mio. EUR sowie für das Umweltziel 5 ca. 2 Mio. EUR ermittelt. Für die Umweltziele 3 und 6 wurden keine Vermögenswerte identifiziert.

Taxonomiefähige und taxonomiekonforme Vermögenswerte, die einer der bisherigen Wirtschaftstätigkeiten aus der Delegierten Verordnung 2021/2139 zugeordnet sind, werden in den entsprechenden Positionen innerhalb der Meldebögen ausgewiesen. Der Ausweis taxonomiefähiger Vermögenswerte, die einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung 2023/2485 zugeordnet werden, ist in den Meldebögen aufgrund der noch ausstehenden technischen Unterstützung sowie Komplexität einer manuellen Nacherfassung derzeit noch nicht möglich. Eine technische Umsetzung ist zum Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die betroffenen Vermögenswerte dann vollständig innerhalb der Meldebögen technisch ausgegeben werden.

Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI

Green Asset Ratio

Die Green Asset Ratio der Sparkasse Hellweg-Lippe auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,71 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Die Green Asset Ratio der Sparkasse Hellweg-Lippe auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,95 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein. Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen.

Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

Ein Großerteil der Aktiva der Sparkasse Hellweg-Lippe gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

Es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung, z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen, nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die erforderlichen Daten nach zu erheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit eingesammelt.

Ein Teil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten und Fondspositionen. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

Anteil der Vermögenswerte, die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden

Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 34,29 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI"). Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken. Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt, grundsätzlich stünden taxonomiefähige Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)

Haupt-KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte 36
KPI**** 0,71
KPI***** 0,95
% Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** 0,70
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) 34,29
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) 2,16

GAR (Zuflüsse)

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten 4,00
KPI**** 0,68
KPI***** 0,68
% Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** 56,33
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) 41,94
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) 3,95

Handelsbuch*

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten 0,00
KPI**** 0,00
KPI***** 0,00
% Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** -
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) -
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) -

Finanzgarantien

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten 0,00
KPI**** 0,00
KPI***** 0,00
% Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** -
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) -
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) -

Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten 0,00
KPI**** 0,00
KPI***** 0,00
% Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** -
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) -
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) -

Gebühren- und Provisionserträge**

Zusätzliche KPI Wert
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten -
KPI**** -
KPI***** -
% Erfassung (an den Gesamtaktiva)*** -
% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) -
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) -

* Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
** Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
*** % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
**** basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
***** basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet
In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY, für Finanzgarantien XY, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und für GAR (Zuflüsse) XY.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

Private Haushalte - Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite

Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Hellweg-Lippe ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 2.116 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") begeben. Dies entspricht ca. 23,53 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz") der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Hellweg-Lippe finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 1,06 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz"). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen:

Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist.

Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt. Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

Private Haushalte - Gebäudesanierungskredite

Die Sparkasse Hellweg-Lippe weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 188 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") aus. Davon wurden 188 Mio. Euro als taxonomiefähig klassifiziert. 2 Mio. Euro konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung/Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

Kfz-Kredite

Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Sparkasse Hellweg-Lippe in erster Linie keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche dieser Kundengruppe werden größtenteils durch das Institut an S-Kreditpartner GmbH vermittelt.

Zum Geschäftsjahresende sind insgesamt 0 Prozent der vergebenen Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten taxonomiekonform gekennzeichnet.

Der Anteil von 0 Prozent an taxonomiekonformen Finanzierungen in diesem Bereich erklärt sich damit, dass zunächst ausschließlich das Neugeschäft von der Pflicht zur Ermittlung der Taxonomiekonformität betroffen ist. Diese Pflicht besteht aufgrund der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 erst zum Geschäftsjahresende 2023.

Nicht-Finanzunternehmen

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum Geschäftsjahresende 2023 218 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt.

Derzeit sind 3,46 Prozent bzw. 17,37 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz") der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Hellweg-Lippe zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:

Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz-und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomiefähige Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier);

Taxonomiefähigkeits- und Taxonomiekonformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nichtfinanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.

Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse Hellweg-Lippe die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nichtfinanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden.

Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.

Finanzunternehmen

Die Sparkasse Hellweg-Lippe weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 376 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") auf. Davon sind 11,83 Prozent taxonomiefähig und

0,56 Prozent taxonomiekonform (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx").

Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.

Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nur in Höhe von 2 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") vor.

Kreditinstitut

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum Geschäftsjahresende 2023 277 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen.

Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht vor.

Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts.

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse Hellweg-Lippe zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Versicherungsunternehmen

Es bestehen mit einem Betrag in Höhe von 2 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") keine relevanten Risikopositionen gegenüber Unternehmen dieser Kategorie.

Wertpapierfirmen

Es bestehen mit einem Betrag in Höhe von 3 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") keine relevanten Risikopositionen gegenüber Unternehmen dieser Kategorie.

Verwaltungsgesellschaften

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber Unternehmen dieser Kategorie.

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Ein Teil der Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse Hellweg-Lippe die Liquiditätssicherung der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") taxonomiefähigen Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden.

Ein geringer Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse Hellweg-Lippe machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,68 Prozent (Basis CapEx) erklären (Bogen (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI").

Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-finanzielle Kapitalgesellschaften

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum Geschäftsjahresende 2023 1.318 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nichtfinanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Bei den 1.151 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Hellweg-Lippe betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z.B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Hellweg-Lippe besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU

Desweiteren handelt es sich bei den 1.151 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" ) der Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nichtfinanzunternehmen neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Hellweg-Lippe zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z.B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Hellweg-Lippe. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.

Derzeit sind 8,50 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx") der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Hellweg-Lippe zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum Geschäftsjahresende 2023 167 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Die Vermögenswerte der Sparkasse Hellweg-Lippe, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 111 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 2,22 Prozent der gesamten Aktiva (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz").

Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht.

Zentralstaaten und Supranationale Emittenten

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 73 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 1,46 Prozent der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden.

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 37 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 0,74 Prozent der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welcher dem Nichtfinanzunternehmen zugeordnet wurde.

Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Sparkasse Hellweg-Lippe. Eine qualitative Datenaufbereitung des am meisten zutreffenden NACE-Codes erfolgte mit Blick auf die vollumfängliche Taxonomieberichterstattungspflicht im Vorfeld. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und diejeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern. Die vier bedeutendsten NACE-Codes waren dabei M70.1 mit 84 Mio. Euro; C29 mit 12 Mio. Euro; D35 mit 11 Mio. Euro sowie C20 mit 10 Mio. Euro (siehe Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz").

Die höchsten Taxonomiekonformen Risikopositionen für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weißen die NACE-Codes M70.1 und D35 mit jeweils 5 Mio. Euro, sowie C29 und F41 mit jeweils 2 Mio. Euro (Bogen "2. GARSektorinformationen - Basis CapEx") auf. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nichtfinanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Dass die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).

Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen.

Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.

In Bezug auf die Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas sind die hier aufgeführten Fragen für die Sparkasse Hellweg-Lippe alle mit Ja zu beantworten.

Im Bereich der Kernenergie kommen die JA-Angaben ausschließlich aufgrund des durchgeschauten Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande, die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich der Kernenergie existieren nicht.

Im Bereich des fossilen Gases kommen die JA-Angaben auch im Wesentlichen aufgrund des durchgeschauten Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande, die diese Fragen selbst bejaht haben.

Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für die aktuellsten zugrunde liegenden Zahlen (2022) erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben in ihren eigenen Meldebögen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse Hellweg-Lippe begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse Hellweg-Lippe veröffentlicht werden.

Qualitative Angaben 2

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Risikopositionen der Sparkasse Sparkasse Hellweg-Lippe mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt.

Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse Hellweg-Lippe. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse Hellweg-Lippe nehmen.

Qualitative Angaben 3

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien

Viele Aspekte des modernen Nachhaltigkeitsverständnisses sind für uns gegeben und spiegeln sich in unserer gesamten Geschäftstätigkeit sowie in unserem Selbstverständnis wider.

Qualitative Angaben 4

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

Qualitative Angaben 5

Zusätzliche oder ergänzende Angaben

Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.

Arbeitnehmerbelange

Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte

Motivierte und kompetente Mitarbeitende sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.

Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren.

Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Es ist uns besonders wichtig, unsere Führungskräfte in ihrer Rolle als Veränderungsbegleiter zu stärken. Zur Unterstützung gab es im Jahr 2023 für die Führungskräfte extern begleitete Qualifizierungsangebote. Als ein Handlungsfeld sehen wir auch den Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen.

Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit

Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue

Die Sparkasse Hellweg-Lippe beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 566 Mitarbeitende.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 99,4 Prozent aller Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Außertariflich Beschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden. Für alle Beschäftigten der Sparkasse Hellweg-Lippe werden die Kernnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" befolgt.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist eine attraktive Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Sparkasse Hellweg-Lippe beträgt 23,5 Jahre. 98,4 Prozent aller Beschäftigten sind auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt, 1,6 Prozent der Mitarbeitenden haben befristete Arbeitsverträge. Befristungen kommen vor allem bei Ausbildungsverträgen und auf Ebene des Vorstands zum Tragen. Hinzu kommen in seltenen Fällen befristete Verträge mit Studenten, oftmals ehemalige Auszubildenden, die der Bindung an die Sparkasse dienen.

Unsere Ausbildungsquote betrug 10,6 Prozent im Jahr 2023. Unsere Auszubildenden erleben eine duale Berufsausbildung, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen.

Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen bereits während der Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden. Dazu kommen verschiedene Instrumente wie Lernvideos, Azubi-Projekte, Trainings und Seminare zum Einsatz. Darüber hinaus ist die Aufnahme eines dualen Bachelor-Studiums u.a. an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe bereits parallel zur Ausbildung möglich.

Gleichbehandlung und Entgelttransparenz

Für die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften in jeder Phase ihrer Beschäftigung eine Selbstverständlichkeit.

Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Die Sparkasse Hellweg-Lippe erstellt jährlich einen Vergütungsbericht und veröffentlicht diesen auf ihrer Website.

Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert. Wir halten die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes ein und erstellen einen Gleichstellungsplan. Dieser enthält Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, Maßnahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Maßnahmen zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Im vergangenen Jahr wurden keine Eingaben bei der Gleichstellungsbeauftragten gemacht.

Beteiligung und Mitarbeitendenzufriedenheit

Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen.

Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.

Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen.

Darüber hinaus können sich die Beschäftigten im Rahmen von Beschwerderechten, Personalentwicklungsprozessen sowie Feedback-Mechanismen regelmäßig einbringen.

Im Herbst 2022 fand im Rahmen des Fusionsprozesses eine Mitarbeiterbefragung statt. Auf der Grundlage der Ergebnisse wurden in 2023 unter anderem Integrationsworkshops durchgeführt. Darüber hinaus wurde ein Kulturteam mit Mitarbeitenden aus allen Bereichen implementiert, welches sich laufend um eine positive Kulturentwicklung in der Sparkasse bemüht.

Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 566 233 333 0
Auszubildende und Trainees 54 29 25 0
Beschäftigte aus der Region 497 210 287 0
Führungskräfte aus der Region 50 38 12 0
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag 502 195 307 0
Gleichstellungsbeauftragte 1 0 1 0
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten keine
Beschäftigungsverhältnisse Wert
Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag 99,4 %
Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag 98,4 %
Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag 1,6 %
Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte Wert
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit 23,5 Jahre
Ausbildungsquote 10,6 %
Übernahmequote 100,0 %

Diversität und Chancengerechtigkeit

In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln.

Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. In unseren Teams arbeiten in der Regel junge und etablierte Beschäftigte gemeinsam, so dass die verschiedenen Generationen automatisch miteinander ins Gespräch kommen und vom Austausch profitieren. Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher hohe Priorität.

Wir setzen für die Karriereplanung individuelle Fördervereinbarungen ein und unterstützen neue Führungskräfte in der Wahrnehmung der ersten Führungsaufgabe im Rahmen eines internen Entwicklungsprogramms. Auch durch die Ermöglichung der Übernahme von Führungspositionen für Teilzeitbeschäftigte sowie flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens möchten wir dazu beitragen, die Quote weiblicher Führungskräfte zu erhöhen.

Geschlecht Alter
Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften Anzahl gesamt männlich weiblich divers < 30 Jahre 30-50 Jahre
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 566 233 333 0 103 192
Vorstandsmitglieder 3 3 0 0 0 0
Führungskräfte 51 38 13 0 0 22
Alter
Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften > 50 Jahre
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 271
Vorstandsmitglieder 3
Führungskräfte 29
Geschlecht Alter
Kontrollorgane und Eigentümer Anzahl gesamt männlich weiblich divers < 30 Jahre 30-50 Jahre
Verwaltungsrat 33 26 7 0 0 8
Zweckverband 33 29 4 0 1 4
Aufsichtsrat - - - - - -
Alter
Kontrollorgane und Eigentümer > 50 Jahre
Verwaltungsrat 25
Zweckverband 28
Aufsichtsrat -
Frauenanteil nach Hierarchieebene Wert
Weibliche Beschäftigte 60,6 %
Weibliche Führungskräfte 25,5 %
Weibliche Vorstandsmitglieder 0 %
Weibliche Verwaltungsratsmitglieder 21,2 %
Weibliche Zweckverbandsmitglieder 12,1 %
Weibliche Aufsichtsratsmitglieder - %

Gesundheit und Wohlergehen

Mit einem umfassenden Angebot fördert die Sparkasse Hellweg-Lippe die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Dazu gehören neben anderen Maßnahmen eine betriebsärztliche Betreuung, die Unterstützung für Initiativen des Betriebssports, belastungsarme ergonomische Arbeitsplätze und vieles mehr.

Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Beschäftigten sowie deren Angehörige durch ein umfassendes Informations- und Aufklärungsangebot, durch Schulungen, Seminare, Sport- und Fitnessangebote und vieles mehr. Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) wurden im Berichtsjahr z.B. ein umfassender Gesundheits-Check sowie Grippeschutzimpfungen für die Beschäftigten angeboten. Mit einer digitalen BGM-Plattform bietet die Sparkasse Hellweg-Lippe den Beschäftigten eine ganzheitliche Anlaufstelle für das Thema Gesundheit. Neben einem breiten Spektrum an gesundheitsförderlichen Angeboten vor Ort von lokalen Anbietern, die mit 50% der Angebotskosten durch die Sparkasse bezuschusst werden, werden digitale Angebote und Informationen mit regelmäßigem Content bereitgestellt. Darüber hinaus bietet die Sparkasse Hellweg-Lippe ihren Mitarbeitenden ein Jobrad-Leasing an. Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher. Durch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze prüfen wir die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes.

Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote Wert
Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote 4,7 %
Gesundheitsförderung Maßnahmen Anzahl Nutzer/-innen
Organisatorische Verankerung der Gesundheitsförderung -
Betriebsärztliche Betreuung -
Betriebssportangebote -
Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung 80
Kantine mit biologischem und vegetarischem Angebot 0

Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist. Wir möchten außerdem für Frauen und Männer bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir sie stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat die Sparkasse Hellweg-Lippe die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen können.

Hierzu zählen z.B. die variable Arbeitszeit, Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort sowie Rückkehroptionen nach Elternzeit.

Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) 204 15 189 0
Beschäftigte in Elternzeit 14 1 13 0
Rückkehr nach Elternzeit 13 4 9 0

Weiterbildung/lebenslanges Lernen

Grundlagen der Aus- und Weiterbildung

Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität und ist daher auch in unserem internen Personalentwicklungskonzept verankert.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.

Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir insbesondere das Qualifizierungsangebot der Sparkassenakademie NRW.

Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung zur "Sparkassenfachwirtin" bzw. zum "Sparkassenfachwirt" oder zur "Bankfachwirtin" bzw. zum "Bankfachwirt" an den Sparkassenakademien an. Anschließend ist die Weiterbildung zur "Betriebswirtin" bzw. zum "Betriebswirt" möglich. Studieninteressierte Beschäftigte fördern wir leistungsabhängig sowohl über die Hochschule für Finanzwirtschaft und Management der Sparkassen-Finanzgruppe, als auch über andere Hochschulen. Hierbei richten wir uns neben dem betrieblichen Bedarf insbesondere auch nach den Wünschen der Mitarbeitenden.

Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt fachbezogenen Seminaren sowie die Teilnahme z.B. an Master-Studiengängen, welche für Führungsaufgaben qualifizieren. Ergänzend hierzu kann bei Bedarf eine Qualifizierungsmaßnahme über die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe (HFM) besucht werden. Auch einen Zertifizierungs-Lehrgang für Nachhaltigkeitsmanager:in bietet die HFM im Rahmen ihrer Weiterbildungsangebote für Mitarbeitende der Sparkassen an.

Weiterbildungsmaßnahmen

Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeitenden wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.

In die Weiterbildung von 624 Beschäftigten haben wir im Berichtsjahr mehr als 385.000 Euro investiert. Im Durchschnitt hat jede bzw. jeder Beschäftigte rund sechs Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung.

Im Berichtsjahr 2023 wurde ein einheitliches Feedback- und Beurteilungssystem für Mitarbeitende eingeführt. Neben dem jährlichen Beurteilungsgesprächen werden in Zukunft auch Halbjahresgespräche sowie mindestens einmal jährlich Orientierungs- und Entwicklungsgespräche (OE-Gespräch) geführt. Das OE-Gespräch dient Mitarbeitenden und Führungskräften zur Formulierung gegenseitiger Erwartungen, Perspektiven und Wünschen für das Jahr. Dabei soll es neben der Orientierungsfunktion auch die Personalentwicklung in den Fokus stellen. Im Jahr 2023 wurde nach der Einführung der Gespräche im August mit jedem Mitarbeitenden der Sparkasse Hellweg-Lippe mindestens ein OE-Gespräch geführt. Etwaige Impulse aus den Gesprächen wurden an die Personalentwicklung weitergegeben und entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung eingeleitet (u.a. Seminare besucht, Aufstiegsfortbildungen initiiert, Hospitationen geplant).

Für die Führungskräfte wurden im Fusionsjahr ein Mentoring-Programm sowie die Führungsaustauschrunden entwickelt. Diese sollen in Zukunft zu der Weiterentwicklung der Führungskultur beitragen und die Rolle der Führungskraft als Personalentwickler vor Ort stärker etablieren. Hierfür wurden mehrere Inforunden und Workshops angeboten, um die Angebote vorzustellen und zu etablieren.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe hat zur Optimierung der Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Beschäftigten die Evaluation von Weiterbildungsangeboten geplant. Im Rahmen der PE-Betreuung bei Aufstiegsfortbildungen erfolgt dies bereits regelmäßig nach Ende eines Semesters in Form eines persönlichen Austausches mit der Personalentwicklung (PE). In Zukunft sollen perspektivisch alle Weiterbildungsveranstaltungen den Teilnehmenden über das interne System automatisch zur Bewertung vorgelegt werden.

Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl gesamt < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 558 110 215 233
Personentage für Fortbildung 1162 917 127 118
Investitionen in Fort- und Weiterbildung Wert
Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€) 385195,88 Euro
Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten 5,94 Tage

Handlungsprogramm im Bereich Arbeitnehmerbelange

Wie prüfen kontinuierlich unsere Beschäftigungspolitik und passen uns der Transformation der Arbeitswelt an.

Achtung der Menschenrechte

Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte

Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.

Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben.

Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.

Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht. Für die Beschreibung und Bewertung möglicher Risiken ist der Unternehmensbereich Risikomanagement zuständig. Eingebunden in die Identifikation und Analyse von Risiken bei den Menschenrechten sind die für die jeweiligen Risiken relevanten Bereiche. So wird sichergestellt, dass die relevanten Unternehmensbereiche in die Verantwortung für den Umgang mit Menschenrechten eingebunden sind.

Der Umgang mit Risiken ist in der Risikostrategie beschrieben, die auch unseren Umgang mit Risiken aus der Verletzung von Menschenrechten in der Lieferkette umfasst. Die Behandlung von menschenrechtlichen Risiken erfolgt auch durch die kontinuierliche Validierung der verankerten Prozesse und Maßnahmen, die in unsere Richtlinien und internen Systeme aufgenommen werden.

Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.

Mit den geschilderten Regelungen und Prozessen können menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert und falls notwendig mit geeigneten Maßnahmen minimiert oder verhindert werden oder, im Falle einer unmittelbar bevorstehenden oder tatsächlichen Verletzung, kann Abhilfe ergriffen werden.

Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen. In Bezug auf Menschenrechtsverletzungen liegen im Geschäftsbetrieb keine wesentlichen Risiken vor, da die Sparkasse Musterstadt über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen und Aktivitäten umsetzt.

Achtung der Menschenrechte

Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt- und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen.

Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.

Alle Mitarbeitende unserer Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet. Bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ihrer Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir deutsches und europäisches Recht.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Dienstvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der Sparkasse Hellweg-Lippe im täglichen Handeln umzusetzen.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe erkennt das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um.

Für alle Mitarbeitenden werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten.

Zur Gesundheitsprävention wurde ein umfassendes System von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen etabliert, welche das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken. Die Sparkasse Hellweg-Lippe bietet allen Mitarbeitenden gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten. Für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir eine Gleichstellungsbeauftragte benannt. Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet. Die Sparkasse Hellweg-Lippe entlohnt ihre Mitarbeitenden fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns finden der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Bereich Sparkassen. Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der Sparkasse Hellweg-Lippe die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet. Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

In der Sparkasse Hellweg-Lippe bestehen über Befragungen sowie ein Ideenmanagement Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe bekennt sich nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkasse Hellweg-Lippe duldet keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit. Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von der Sparkasse Hellweg-Lippe strikt eingehalten. Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten.

Kundinnen und Kunden

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Die Sparkasse Hellweg-Lippe verfügt auch über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren.

Die Sparkasse Hellweg-Lippe unterstützt in ihrem Geschäftsgebiet Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen durch geeignete Finanzdienstleistungen auf ihrem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit und einem wirksamen Klimaschutz. Der gesamte Eigengeschäftsbestand wird jährlich im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien überprüft.

Lieferanten und Dienstleister

Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkasse Hellweg-Lippe Berücksichtigung.

Bei der Auftragsvergabe legen wir Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen.

Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung

In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen Beschwerde- und Meldewege sowie ein anonymes Hinweisgebersystem in der Sparkasse zur Verfügung.

Handlungsprogramm im Bereich Achtung der Menschenrechte

Wir planen aktuell keine konkreten weiteren Maßnahmen im Bereich Menschenrechte.

Corporate Governance

Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die Sparkasse Hellweg-Lippe bekennt sich ausdrücklich zum Ziel, illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.

Die/Der Beauftragte bzw. die Abteilung Beauftragtenwesen stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um Vermögens- und Reputationsschäden für die Sparkasse Hellweg-Lippe und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus die/der Compliance-Beauftragte bzw. die Abteilung Beauftragtenwesen verantwortlich. Sie/Er ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.

Die/Der Beauftragte bzw. die Abteilung Beauftragtenwesen identifiziert zudem mögliche Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Beauftragtenwesen geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung.

Weiter unterstützt und berät die Abteilung Beauftragtenwesen den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die/Der Beauftragte bzw. die Abteilung Beauftragtenwesen erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.

In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Sämtliche Beschäftigte werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.

Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Beschäftigten aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder die/den Compliance-Beauftragten bzw. die Abteilung Beauftragtenwesen zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).

Die Sparkasse Hellweg-Lippe trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeitenden, aber auch externe Dritte die Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten und Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze innerhalb der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner und Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet die Sparkasse Hellweg-Lippe geschützte schriftliche und mündliche Meldekanäle an. Eine strikt vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann die Meldung auch anonym erfolgen.

Umsetzung von Compliance Status
Abteilung Compliance implementiert
Compliance-Beauftragter vorhanden
Kommunikation und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung implementiert
Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat jährlich

Politische Interessenvertretung

Die Sparkasse Hellweg-Lippe ist Mitglied im Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und Politiker. Weiterhin erfolgen keine Spenden an verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende oder menschenverachtende Organisationen oder Vereinigungen jeder Art.

Steuern

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen.

Im Rahmen einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung sind in der Sparkasse Hellweg-Lippe verschiedene Prozesse zur Einhaltung der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften implementiert. Die Prozesse sind im Anweisungswesen der Sparkasse veröffentlicht.

Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die Abteilung Beauftragtenwesen der Sparkasse Hellweg-Lippe überwacht laufend im Rahmen der Ausübung ihrer gesetzlich geforderten Tätigkeit auch die Einhaltung der Vorschriften gegen Korruption und Bestechung. Auffälligkeiten sind an den Vorstand zu berichten. Auffälligkeiten ergaben sich in der Vergangenheit nicht.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI (****) KPI (*****) % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 36 0,71 0,95 0,7 34,29
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 2,16
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 4 0,68 0,68 56,33 41,94
Handelsbuch (*) 0 0 0
Finanzgarantien 0 0 0
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
Gebühren- und Provisionserträge (**)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 3,95
Handelsbuch (*)
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge (**)

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuMDie Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz

Mio. EUR a b c d e
Gesamt [brutto]-buchwert Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 3.247 769 36 0 0
2 Finanzunternehmen 376 44 2 0 0
3 Kreditinstitute 277 35 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 277 35 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 100 9 2 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 3 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 3 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 2 1 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 2 1 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 218 38 8 0 0
21 Darlehen und Kredite 126 9 1 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 92 29 7 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 2.618 687 26 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2.116 498 23 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 188 188 2 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 35 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 35 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 1.752 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 1.318 0 0 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 1.151 0 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 887 0 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 409 0 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 10 0 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 265 0 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 167 0 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 1 0 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 166 0 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
44 Derivate 1 0 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 305 0 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 29 0 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 98 0 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4.999 769 36 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 111 0 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 73 0 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 37 0 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0 0 0
53 Gesamtaktiva 5.110 769 36 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 30 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
Mio. EUR f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 3 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 2 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 2 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 1 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0 0 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
44 Derivate 0 0 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 3 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0 0 0
53 Gesamtaktiva 3 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
Mio. EUR k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Mio. EUR p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Mio. EUR u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Mio. EUR aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 769 36 0 0
2 Finanzunternehmen 44 2 0 0
3 Kreditinstitute 35 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 35 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 9 2 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 1 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 38 8 0 0
21 Darlehen und Kredite 9 1 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 29 7 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 687 26 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 498 23 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 188 2 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
44 Derivate 0 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 769 36 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0 0
53 Gesamtaktiva 769 36 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
Mio. EUR af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichend e Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 3
2 Finanzunternehmen 2
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 2
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 1
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 3
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 3
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx

Mio. EUR a b c d e
Gesamt [brutto]-buchwert Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 3.247 787 48 0 1
2 Finanzunternehmen 376 50 3 0 0
3 Kreditinstitute 277 37 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 277 37 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 100 13 3 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 3 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 3 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 2 1 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 2 1 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 218 51 19 0 1
21 Darlehen und Kredite 126 16 5 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 92 35 14 0 1
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 2.618 687 26 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2.116 498 23 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 188 188 2 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 35 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 35 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 1.752 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 1.318 0 0 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 1.151 0 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 887 0 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 409 0 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 10 0 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 265 0 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 167 0 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 1 0 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 166 0 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
44 Derivate 1 0 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 305 0 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 29 0 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 98 0 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4.999 787 48 0 1
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 111 0 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 73 0 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 37 0 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0 0 0
53 Gesamtaktiva 5.110 787 48 0 1
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 30 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
Mio. EUR f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 6 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 2 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 2 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 4 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 3 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0 0 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
44 Derivate 0 0 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 6 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0 0 0
53 Gesamtaktiva 6 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
Mio. EUR k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Mio. EUR p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Mio. EUR u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Mio. EUR aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 787 48 0 1
2 Finanzunternehmen 50 3 0 0
3 Kreditinstitute 37 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 37 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 13 3 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 1 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 51 19 0 1
21 Darlehen und Kredite 16 5 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 35 14 0 1
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 687 26 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 498 23 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 188 2 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
44 Derivate 0 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 787 48 0 1
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0 0
53 Gesamtaktiva 787 48 0 1
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
Mio. EUR af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 6
2 Finanzunternehmen 2
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 2
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 4
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 3
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 6
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 6
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 1 0 nicht relevant nicht relevant 0
2 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus 3 0 nicht relevant nicht relevant 0
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 10 0 nicht relevant nicht relevant 0
4 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren 2 0 nicht relevant nicht relevant 0
5 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 4 0 nicht relevant nicht relevant 0
6 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 12 1 nicht relevant nicht relevant 0
7 C32 Herstellung von sonstigen Waren 4 0 nicht relevant nicht relevant 0
8 D35 Energieversorgung 11 2 nicht relevant nicht relevant 0
9 F41 Hochbau 3 1 nicht relevant nicht relevant 0
10 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 6 0 nicht relevant nicht relevant 0
11 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 1 0 nicht relevant nicht relevant 0
12 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 4 0 nicht relevant nicht relevant 0
13 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 7 0 nicht relevant nicht relevant 0
14 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 3 1 nicht relevant nicht relevant 0
15 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen 7 0 nicht relevant nicht relevant 0
16 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1 1 nicht relevant nicht relevant 0
17 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 84 3 nicht relevant nicht relevant 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0 nicht relevant nicht relevant
2 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus 0 nicht relevant nicht relevant
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0 nicht relevant nicht relevant
4 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren 0 nicht relevant nicht relevant
5 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 0 nicht relevant nicht relevant
6 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 0 nicht relevant nicht relevant
7 C32 Herstellung von sonstigen Waren 0 nicht relevant nicht relevant
8 D35 Energieversorgung 0 nicht relevant nicht relevant
9 F41 Hochbau 0 nicht relevant nicht relevant
10 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 0 nicht relevant nicht relevant
11 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 0 nicht relevant nicht relevant
12 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 0 nicht relevant nicht relevant
13 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 0 nicht relevant nicht relevant
14 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 0 nicht relevant nicht relevant
15 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen 0 nicht relevant nicht relevant
16 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen 0 nicht relevant nicht relevant
17 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 0 nicht relevant nicht relevant
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas nicht relevant nicht relevant nicht relevant
2 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus nicht relevant nicht relevant nicht relevant
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
4 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren nicht relevant nicht relevant nicht relevant
5 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. nicht relevant nicht relevant nicht relevant
6 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
7 C32 Herstellung von sonstigen Waren nicht relevant nicht relevant nicht relevant
8 D35 Energieversorgung nicht relevant nicht relevant nicht relevant
9 F41 Hochbau nicht relevant nicht relevant nicht relevant
10 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) nicht relevant nicht relevant nicht relevant
11 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) nicht relevant nicht relevant nicht relevant
12 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. nicht relevant nicht relevant nicht relevant
13 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr nicht relevant nicht relevant nicht relevant
14 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste nicht relevant nicht relevant nicht relevant
15 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
16 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
17 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant nicht relevant
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas nicht relevant nicht relevant nicht relevant
2 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus nicht relevant nicht relevant nicht relevant
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
4 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren nicht relevant nicht relevant nicht relevant
5 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. nicht relevant nicht relevant nicht relevant
6 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
7 C32 Herstellung von sonstigen Waren nicht relevant nicht relevant nicht relevant
8 D35 Energieversorgung nicht relevant nicht relevant nicht relevant
9 F41 Hochbau nicht relevant nicht relevant nicht relevant
10 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) nicht relevant nicht relevant nicht relevant
11 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) nicht relevant nicht relevant nicht relevant
12 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. nicht relevant nicht relevant nicht relevant
13 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr nicht relevant nicht relevant nicht relevant
14 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste nicht relevant nicht relevant nicht relevant
15 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
16 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
17 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant nicht relevant
Biologische GESAMT (CCM + CCA + WTR +
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliege der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas nicht relevant nicht relevant 1
2 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus nicht relevant nicht relevant 3
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen nicht relevant nicht relevant 10
4 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren nicht relevant nicht relevant 2
5 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. nicht relevant nicht relevant 4
6 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant 12
7 C32 Herstellung von sonstigen Waren nicht relevant nicht relevant 4
8 D35 Energieversorgung nicht relevant nicht relevant 11
9 F41 Hochbau nicht relevant nicht relevant 3
10 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) nicht relevant nicht relevant 6
11 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) nicht relevant nicht relevant 1
12 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. nicht relevant nicht relevant 4
13 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr nicht relevant nicht relevant 7
14 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste nicht relevant nicht relevant 3
15 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen nicht relevant nicht relevant 7
16 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant 1
17 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant 84
GESAMT (CCM + CCA + WTR +
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0 nicht relevant nicht relevant
2 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus 0 nicht relevant nicht relevant
3 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0 nicht relevant nicht relevant
4 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren 0 nicht relevant nicht relevant
5 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 0 nicht relevant nicht relevant
6 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 1 nicht relevant nicht relevant
7 C32 Herstellung von sonstigen Waren 0 nicht relevant nicht relevant
8 D35 Energieversorgung 2 nicht relevant nicht relevant
9 F41 Hochbau 1 nicht relevant nicht relevant
10 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 0 nicht relevant nicht relevant
11 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 0 nicht relevant nicht relevant
12 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 0 nicht relevant nicht relevant
13 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 0 nicht relevant nicht relevant
14 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 1 nicht relevant nicht relevant
15 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen 0 nicht relevant nicht relevant
16 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1 nicht relevant nicht relevant
17 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 3 nicht relevant nicht relevant

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx

Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 1 0 nicht relevant nicht relevant 0
2 C11 Getränkeherstellung 2 0 nicht relevant nicht relevant 0
3 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus 3 0 nicht relevant nicht relevant 0
4 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 10 0 nicht relevant nicht relevant 0
5 C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen 5 0 nicht relevant nicht relevant 0
6 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren 2 0 nicht relevant nicht relevant 0
7 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 4 0 nicht relevant nicht relevant 0
8 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 12 2 nicht relevant nicht relevant 0
9 C32 Herstellung von sonstigen Waren 4 0 nicht relevant nicht relevant 0
10 D35 Energieversorgung 11 5 nicht relevant nicht relevant 0
11 F41 Hochbau 3 2 nicht relevant nicht relevant 0
12 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 6 1 nicht relevant nicht relevant 0
13 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 1 0 nicht relevant nicht relevant 0
14 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 4 0 nicht relevant nicht relevant 0
15 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 7 0 nicht relevant nicht relevant 0
16 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 3 1 nicht relevant nicht relevant 0
17 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen 7 0 nicht relevant nicht relevant 0
18 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1 1 nicht relevant nicht relevant 0
19 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 84 5 nicht relevant nicht relevant 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0 nicht relevant nicht relevant
2 C11 Getränkeherstellung 0 nicht relevant nicht relevant
3 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus 0 nicht relevant nicht relevant
4 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0 nicht relevant nicht relevant
5 C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen 0 nicht relevant nicht relevant
6 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren 0 nicht relevant nicht relevant
7 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 0 nicht relevant nicht relevant
8 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 0 nicht relevant nicht relevant
9 C32 Herstellung von sonstigen Waren 0 nicht relevant nicht relevant
10 D35 Energieversorgung 0 nicht relevant nicht relevant
11 F41 Hochbau 0 nicht relevant nicht relevant
12 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 0 nicht relevant nicht relevant
13 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 0 nicht relevant nicht relevant
14 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 0 nicht relevant nicht relevant
15 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 0 nicht relevant nicht relevant
16 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 0 nicht relevant nicht relevant
17 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen 0 nicht relevant nicht relevant
18 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen 0 nicht relevant nicht relevant
19 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 0 nicht relevant nicht relevant
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas nicht relevant nicht relevant nicht relevant
2 C11 Getränkeherstellung nicht relevant nicht relevant nicht relevant
3 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus nicht relevant nicht relevant nicht relevant
4 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
5 C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
6 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren nicht relevant nicht relevant nicht relevant
7 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. nicht relevant nicht relevant nicht relevant
8 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
9 C32 Herstellung von sonstigen Waren nicht relevant nicht relevant nicht relevant
10 D35 Energieversorgung nicht relevant nicht relevant nicht relevant
11 F41 Hochbau nicht relevant nicht relevant nicht relevant
12 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) nicht relevant nicht relevant nicht relevant
13 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) nicht relevant nicht relevant nicht relevant
14 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. nicht relevant nicht relevant nicht relevant
15 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr nicht relevant nicht relevant nicht relevant
16 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste nicht relevant nicht relevant nicht relevant
17 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
18 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
19 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant nicht relevant
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas nicht relevant nicht relevant nicht relevant
2 C11 Getränkeherstellung nicht relevant nicht relevant nicht relevant
3 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus nicht relevant nicht relevant nicht relevant
4 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
5 C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
6 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren nicht relevant nicht relevant nicht relevant
7 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. nicht relevant nicht relevant nicht relevant
8 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
9 C32 Herstellung von sonstigen Waren nicht relevant nicht relevant nicht relevant
10 D35 Energieversorgung nicht relevant nicht relevant nicht relevant
11 F41 Hochbau nicht relevant nicht relevant nicht relevant
12 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) nicht relevant nicht relevant nicht relevant
13 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) nicht relevant nicht relevant nicht relevant
14 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. nicht relevant nicht relevant nicht relevant
15 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr nicht relevant nicht relevant nicht relevant
16 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste nicht relevant nicht relevant nicht relevant
17 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
18 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant nicht relevant
19 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant nicht relevant
Biologische GESAMT (CCM + CCA + WTR +
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas nicht relevant nicht relevant 1
2 C11 Getränkeherstellung nicht relevant nicht relevant 2
3 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus nicht relevant nicht relevant 3
4 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen nicht relevant nicht relevant 10
5 C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen nicht relevant nicht relevant 5
6 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren nicht relevant nicht relevant 2
7 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. nicht relevant nicht relevant 4
8 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen nicht relevant nicht relevant 12
9 C32 Herstellung von sonstigen Waren nicht relevant nicht relevant 4
10 D35 Energieversorgung nicht relevant nicht relevant 11
11 F41 Hochbau nicht relevant nicht relevant 3
12 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) nicht relevant nicht relevant 6
13 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) nicht relevant nicht relevant 1
14 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. nicht relevant nicht relevant 4
15 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr nicht relevant nicht relevant 7
16 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste nicht relevant nicht relevant 3
17 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen nicht relevant nicht relevant 7
18 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant 1
19 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben nicht relevant nicht relevant 84
GESAMT (CCM + CCA + WTR +
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 0 nicht relevant nicht relevant
2 C11 Getränkeherstellung 0 nicht relevant nicht relevant
3 C17 Herst.von Papier, Pappe und Waren daraus 0 nicht relevant nicht relevant
4 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0 nicht relevant nicht relevant
5 C21 Herst. von pharmazeutischen Erzeugnissen 0 nicht relevant nicht relevant
6 C22 Herst. von Gummi- und Kunststoffwaren 0 nicht relevant nicht relevant
7 C26 Herst.v.DV-Geräten, elektr.u.opt.Erzeug. 0 nicht relevant nicht relevant
8 C29 Herst. von Kraftwagen u.Kraftwagenteilen 2 nicht relevant nicht relevant
9 C32 Herstellung von sonstigen Waren 0 nicht relevant nicht relevant
10 D35 Energieversorgung 5 nicht relevant nicht relevant
11 F41 Hochbau 2 nicht relevant nicht relevant
12 G46 Großhandel (ohne Kfz u.Krafträdern) 1 nicht relevant nicht relevant
13 G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 0 nicht relevant nicht relevant
14 H49 Landverkehr u.Transport i.Rohrfernleitg. 0 nicht relevant nicht relevant
15 H52 Lagerei,sonst.Dienstleist.f. den Verkehr 0 nicht relevant nicht relevant
16 H53 Post-, Kurier- und Expressdienste 1 nicht relevant nicht relevant
17 J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen 0 nicht relevant nicht relevant
18 L68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1 nicht relevant nicht relevant
19 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 5 nicht relevant nicht relevant

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 23,69 1,1 0 0 0,1
2 Finanzunternehmen 11,83 0,56 0 0 0,52
3 Kreditinstitute 12,72 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,72 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 9,36 2,13 0 0 1,98
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 64,71 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 64,71 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 17,37 3,46 0 0 0,61
21 Darlehen und Kredite 7,18 0,65 0 0 0,03
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 31,32 7,29 0 0,01 1,42
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 26,24 1 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 23,53 1,06 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,22 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 100 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,38 0,71 0 0 0,07
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 23,69 1,1 0 0 0,1
2 Finanzunternehmen 11,83 0,56 0 0 0,52
3 Kreditinstitute 12,72 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 12,72 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 9,36 2,13 0 0 1,98
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 64,71 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 64,71 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 17,37 3,46 0 0 0,61
21 Darlehen und Kredite 7,18 0,65 0 0 0,03
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 31,33 7,3 0 0,01 1,42
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 26,24 1 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 23,53 1,06 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,22 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,38 0,71 0 0 0,07
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) af
Offenlegungsstichtag T
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 64,95
2 Finanzunternehmen 7,52
3 Kreditinstitute 5,53
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 5,53
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 1,99
8 davon Wertpapierfirmen 0,05
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0,05
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0,04
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0,04
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 4,36
21 Darlehen und Kredite 2,52
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 1,84
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 52,36
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 42,32
26 davon Gebäudesanierungskredite 3,75
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,71
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler 0,71
31 Durch Inbesitznahmeerlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 24,24 1,47 0 0,02 0,18
2 Finanzunternehmen 13,17 0,84 0 0,02 0,59
3 Kreditinstitute 13,22 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 13,22 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 13,03 3,16 0 0,06 2,22
8 davon Wertpapierfirmen 10,1 0,3 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 10,1 0,3 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 64,71 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 64,71 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 23,39 8,5 0 0,28 1,69
21 Darlehen und Kredite 12,42 3,86 0 0 0,17
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 38,41 14,85 0 0,66 3,77
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 26,24 1 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 23,53 1,06 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,22 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 100 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,75 0,95 0 0,01 0,12
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 24,24 1,47 0 0,02 0,18
2 Finanzunternehmen 13,17 0,84 0 0,02 0,59
3 Kreditinstitute 13,22 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 13,22 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 13,03 3,16 0 0,06 2,22
8 davon Wertpapierfirmen 10,1 0,3 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 10,1 0,3 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 64,71 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 64,71 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 23,39 8,5 0 0,28 1,69
21 Darlehen und Kredite 12,42 3,86 0 0 0,17
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 38,42 14,85 0 0,66 3,77
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 26,24 1 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 23,53 1,06 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,22 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15,75 0,95 0 0,01 0,12
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) af
Offenlegungsstichtag T
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 64,95
2 Finanzunternehmen 7,52
3 Kreditinstitute 5,53
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 5,53
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 1,99
8 davon Wertpapierfirmen 0,05
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,05
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0,04
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,04
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 4,36
21 Darlehen und Kredite 2,52
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1,84
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 52,36
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 42,32
26 davon Gebäudesanierungskredite 3,75
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,71
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,71
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 43,06 0,68 0 0 0
2 Finanzunternehmen 13,43 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 13,64 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 13,64 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 72,31 1,33 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 84,88 1,5 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,7 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 100 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 24,25 0,38 0 0 0
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 43,06 0,68 0 0 0
2 Finanzunternehmen 13,43 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 13,64 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 13,64 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 72,31 1,33 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 84,88 1,5 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,7 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 100 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 24,25 0,38 0 0 0
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) af
Offenlegungsstichtag T
Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 56,33
2 Finanzunternehmen 26,22
3 Kreditinstitute 25,8
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 25,8
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,42
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,26
21 Darlehen und Kredite 0,26
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 28,67
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 22,18
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,89
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 1,18
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 1,18
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 43,32 0,68 0 0 0
2 Finanzunternehmen 13,99 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 14,22 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 14,22 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 72,31 1,33 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 84,88 1,5 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,7 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 100 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 24,4 0,38 0 0 0
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 43,32 0,68 0 0 0
2 Finanzunternehmen 13,99 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 14,22 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 14,22 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 72,31 1,33 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 84,88 1,5 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 1,7 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 100 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 24,4 0,38 0 0 0
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) af
Offenlegungsstichtag T
Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GARBerechnung anrechenbar sind 56,33
2 Finanzunternehmen 26,22
3 Kreditinstitute 25,8
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 25,8
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,42
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,26
21 Darlehen und Kredite 0,26
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 28,67
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 22,18
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,89
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 1,18
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 1,18
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0 0
g h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
m n o p q r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 0 0 0 0 0
2 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 0 0 0 0
2 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1
2
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1
2
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1
2
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 0 0 0 0 0
2 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
f h i j
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja

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