Ritter
GmbH
Spaichingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
185.568,15 |
222.840,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
238,00 |
| II.
Sachanlagen |
185.567,15 |
222.601,15 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.300.666,11 |
1.033.832,56 |
| I.
Vorräte |
735.448,00 |
698.695,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
343.659,68 |
224.234,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
221.558,43 |
110.902,64 |
| Aktiva |
1.486.234,26 |
1.256.672,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
550.678,85 |
382.546,86 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
524.678,85 |
356.546,86 |
| B.
Rückstellungen |
307.093,48 |
371.253,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
628.461,93 |
502.872,85 |
| Passiva |
1.486.234,26 |
1.256.672,71 |
Anhang
Ritter GmbH, Spaichingen
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der Ritter GmbH,
Spaichingen (Registergericht Stuttgart, HRB 460399) wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft
finden die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
Anwendung. Die Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB
wurden in Anspruch genommen.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nichts anderes
vermerkt, in TEUR.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
I.
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 bis zu 5 Jahren) bewertet.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer (zwischen 1 und 14 Jahren)
abgeschrieben. Soweit bewegliche
Vermögensgegenstände degressiv abgeschrieben
werden, erfolgt der Übergang zur linearen Abschreibung
in dem Jahr, in dem die lineare Abschreibung erstmalig zu
höheren Abschreibungsbeträgen führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bilanziert.
II.
Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Dabei werden die unfertigen und fertigen
Erzeugnisse grundsätzlich mit den Einzelkosten sowie
den anzusetztenden Gemeinkosten bewertet. Verwaltungskosten
werden nicht angesetzt.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.
h. es wurden erforderlichenfalls von den voraussichtlichen
Verkaufspreisen Abschläge für noch zu
berücksichtigende Kosten vorgenommen. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
III.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr sind abgezinst.
IV.
Kassen- und Bankbestände
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
V.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellung
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung mit
dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Jahre vorgenommen
(§ 253 Abs. 2 HGB).
VI.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben TEUR 103,5 (Vj. TEUR
0) Restlaufzeiten von über einem Jahr.
II.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 26.000,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
III.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr jedoch
unter 5 Jahren betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 0).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5
Jahren betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 0)
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die handelsüblichen
Eigentumsvorbehalte.
D.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 8 Mitarbeiter.
Spaichingen, den
18.04.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Günter Meßmer
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Geschäftsführer
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.04.2024
festgestellt.
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