Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
PDW Analytics GmbH
Geiselbergstraße 4, 14476 Potsdam, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Dr. Hass seit 18.11.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 45.00% | |
| 45.00% | |
L*** B****** | 6.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PDW Analytics GmbHPotsdamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.10.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Berichtsjahr wurden die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstmals angewendet. Die größenabhängigen Erleichterungen lt. § 274a Nr. 5 HGB in Bezug auf die Abgrenzung von latenten Steuern wurde in Anspruch genommen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine GmbH i.S. des § 267 HGB. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie PDW-Analytics GmbH wurde am 08.10.2013 gegründet. BilanzierungsmethodenDie Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenBei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. VorräteDie
Vorräte wurden soweit vorliegend zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt.
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| Familienname | Vorname | Funktion | Vertretungsbefugnis |
| Dr. Hass | Roland | Geschäftsführer | Einzelvertretung |
(2) Geschäftsführer
| Familienname | Vorname | Funktion | Vertretungsbefugnis |
| Dr. Reich | Oliver | Geschäftsführer | Einzelvertretung |
Sonstige Angaben
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 25. Juni 2014 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 genehmigt und festgestellt. Den Geschäftsführern wird die Entlastung erteilt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.6.2014.
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