TOP PACK Bergs GmbH
Harmate 35, 48683 Ahaus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Summen seit 26.3.2012 | Geschäftsführer |
Thomas Klaus Bergs seit 7.11.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TOP PACK Bergs GmbHAhausJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Geschäftsführung geht von einer positiven Geschäftsentwicklung und dem Fortbestand des Unternehmens aus. Sie ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung bedingt durch einen mit dem mittelbaren Gesellschafter vereinbarten qualifizierten Rangrücktritt gegeben sind. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorlag, auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag abgeschrieben. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten oder unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu niedrigeren Marktpreisen am Abschlussstichtag aktiviert. Die Bewertung der in den Vorräten enthaltenen unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte auf Grundlage der Material- und Fertigungseinzelkosten sowie der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert aktiviert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Die in den Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit ihrem abgezinsten Erfüllungsbetrag bewertet. Die Ermittlung des notwendigen Erfüllungsbetrages der Pensionsverpflichtungen erfolgte unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G). Für unverfallbar ausgeschiedene Pensionsberechtigte oder nach Eintritt des Versorgungsfalls wurde als Berechnungsmethode der Barwert der künftigen Pensionsleistungen angewendet. Es handelt sich dabei um ein Anwartschaftsdeckungsverfahren. Der Teilwert ergibt sich durch die Differenz zwischen Barwert der gleichbleibenden Jahresbeträge für die Pensionsberechtigten vor Beendigung des Dienstverhältnisses. Als Rechnungszins wurde unter Anwendung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (bis 2015 sieben Geschäftsjahre) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB mit einer Ausschüttungssperre versehen. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem ermittelten Unterschiedsbetrag i. S. d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB entsprechen. Die in den Rückstellungen enthaltenen Steuerrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungenwurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Geschäftsführern in Höhe von 31.382,77 Euro (Vorjahr: 2.394,29 Euro) enthalten. Die Forderungen werden mit 3,00% p.a. verzinst. 2. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Ahaus, den 22. Februar 2024 gez. Thomas Bergs sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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