Glonntaler
Fleisch- und Wurstwaren GmbH
Starnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
505.089,09 |
909.708,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
4.418,00 |
| II.
Sachanlagen |
505.089,09 |
905.290,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.012.060,39 |
3.107.523,33 |
| I.
Vorräte |
13.203,63 |
1.131.523,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.997.680,79 |
1.973.844,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.175,97 |
2.155,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.517.149,48 |
4.017.231,92 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.231.896,06 |
885.078,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
620.000,00 |
620.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.100,00 |
2.100,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
609.796,06 |
262.978,22 |
| davon
Gewinnvortrag |
262.978,22 |
338.719,40 |
| B.
Rückstellungen |
567.254,00 |
106.396,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.717.999,42 |
3.025.757,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.517.149,48 |
4.017.231,92 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Glonntaler Fleisch- und Wurstwaren GmbH,
Starnberg, - im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt - ist
geschäftsansässig in der Moosstraße 8,
82319 Starnberg, und unter der Registernummer HRB 43180 in
das Handelsregister am Amtsgericht München
eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 ist
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über den
Jahresabschluss von kleinen Kapitalgesellschaften (§
267 Abs. 1 HGB) sowie den relevanten Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz zum 31.12.2018 wurde nach
§ 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung nach
§ 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) vorgenommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
Größenabhängige Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 Abs. 1 HGB
wurden in Anspruch genommen.
Der Anhang ist nach den Bestimmungen der §§
284 ff. HGB auf Basis der für "kleine
Kapitalgesellschaften" geltenden Vorschriften gefertigt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgt gemäß den
§§ 252 ff. HGB und den Sondervorschriften
für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264
ff. HGB und gemäß § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB
unter der Prämisse der Unternehmensfortführung
(going-concern-Prinzip). Mit Vertrag vom 23.08.2018 wurde
der Produktionsbetrieb an einen Mitbewerber
veräußert und die Produktion zum Jahresende
eingestellt. Die Geschäftsleitung plant derzeit die
Unternehmensfortführung unter Nutzung des
Betriebsgeländes.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis
zu drei Jahren bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare bzw. degressive Abschreibungen
(Nutzungsdauer zwischen 2 und 28 Jahren) angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Wert
bis € 250,00 im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben. Anschaffungen im Wert zwischen € 250,01
und € 1.000,00 werden in einem Pool gesammelt und
über einen Zeitraum von fünf Jahren linear
abgeschrieben.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Der Herstellungskostenansatz bei den
unfertigen und fertigen Erzeugnissen beinhaltet neben den
Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten
sowie angemessene Teile der Verwaltungskosten.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Der Ausweis und die Darstellung des
Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272
HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages
und zum Abschlussstichtag vorliegender Beschlüsse.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
III. Angaben zur Bilanz
Bei der Bewertung des
Anlagevermögens wurde berücksichtigt, dass
der Produktionsbetrieb zum 31.12.2018 eingestellt wurde.
In den
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von T€ 2.066 (Vj. T€ 1.862) sind
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
T€ 1.506 (Vj. T€ 1.787) enthalten.
Das
Eigenkapital wurde unter Verwendung des
Jahresergebnisses als "Gezeichnetes Kapital",
"Gewinnrücklagen" und "Bilanzgewinn" ausgewiesen. Das
gezeichnete Kapital beträgt T€ 620.
Der
Bilanzgewinnhat sich wie folgt entwickelt:
|
T€
|
Gewinnvortrag zum
01.01.2018
|
263
|
Jahresüberschuss
2018
|
347
|
Stand zum 31.12.2018
|
610
|
In den
Sonstigen Rückstellungen sind
Personalrückstellungen resultierend aus der
Einstellung des Produktionsbetriebs zum 31.12.2018 in
Höhe von T€ 414 enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von T€ 2.570 (Vj. T€ 2.058) entfallen
in vollem Umfang auf Gesellschafter.
Zum Abschlussstichtag bestanden Grundschulden in
Höhe von T€ 2.556, die der Besicherung der
Bankverbindlichkeiten der Muttergesellschaft Starnberger
Beteiligungen GmbH dienen.
IV. Sonstige Angaben
Die Anzahl der durchschnittlich während des
Berichtsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer (§ 267
Abs. 5 HGB) betrug 27.
Geschäftsführer im Jahr 2018 waren
| • |
Rudolf Jochen Houdek,
Geschäftsführer Forschung und
Entwicklung/Qualität
|
| • |
Robert Houdek,
Geschäftsführer Produktion
|
Die Geschäftsführer haben grundsätzlich
Einzelvertretungsbefugnis und sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der
Starnberger Beteiligungen GmbH, Starnberg (AG München
HRB 159453), einbezogen. Hierbei handelt es sich sowohl um
den kleinsten als auch den größten
Konsolidierungskreis des Konzerns.
sonstige Berichtsbestandteile
Starnberg, den 22.05.2019
gez. Robert Houdek und Rudolf Jochen Houdek
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2019 festgestellt.
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