BSC Computer Systeme GmbH
Lindenstraße 18, 79194 Gundelfingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ramona Müller seit 1.4.2021 | Prokura |
Reinhard Müller seit 15.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BSC Computer Systeme GmbHGundelfingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 (1) HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen, über die wir im einzelnen nachfolgend berichten. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des § 266 HGB gegliedert. Eine Veränderung des Ausweises einzelner Positionen hat im Vergleich zum Vorjahr nicht stattgefunden. Ebenso liegen keine Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr vor.
Die vorhandenen Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Nutzungsdauer i.S.d. § 253 (3) S. 2 HGB der einzelnen Vermögensgegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen mit deren technischen Nutzungsdauern als Referenz für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer geschätzt. Kürzere wirtschaftliche oder rechtliche Nutzungsdauern sind aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten bzw. den betriebsgewöhnlichen Verhältnissen der Vergangenheit nicht zu berücksichtigen gewesen.
Die im Umlaufvermögen ausgewiesenen Vorräte wurden zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen und sind nach Mitteilung des Geschäftsführers mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. in einzelnen Fällen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 (4) S. 2 HGB bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt; ebenso die liquiden Mittel. Risiken im Bestand der Forderungen waren nicht erkennbar, so daß weder Pauschal- noch Einzelwertberichtigungen zu bilden gewesen sind.
In den Sonderposten mit Rücklageanteil wurde das vor Sachgründung (Ausgliederung zur Neugründung) zum 01.01.1999 vorhandene Minderkapital aus einer negativen Ergänzungsbilanz eingestellt; diese Position wird seitdem über einen Zeitraum von 15 Jahren hinweg linear aufgelöst. Von der Möglichkeit, diese Position gem. Art 67 (3) S. 1 EGHGB entsprechend der ausgelaufenen Regelung des § 247 (3) HGB a.F. fortzuführen, wurde Gebrauch gemacht
Die Rückstellungen tragen den bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken, Verpflichtungen und sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrages angesetzt. Die Rückstellungen haben allesamt keine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Darin enthalten ist ein Darlehen des Gesellschafters Reinhard Müller, das zum Bilanzstichtag mit 141.738,31 EUR valutiert und für welches ein qualifizierter Rangrücktritt ausgesprochen worden ist. Dieses Darlehen wird mit 1,5% p.a. verzinst. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten weisen 43.018,29 EUR (Vorjahr: 53.634,00 EUR) eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr auf.
Sonstige Angaben
Alleiniger Geschäftsführer ist im Berichtsjahr Herr Reinhard Müller gewesen, der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
Die Voraussetzungen des § 264 (2) S. 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Gundelfingen, den 11. November 2011
BSC Computer Systeme GmbH - gez. der Geschäftsführer Reinhard Müller -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.11.2011. |
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