Wolgaster
Hafengesellschaft mbH
Brünzow (vormals: Wolgast)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
417.244,91 |
435.728,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
84.771,96 |
28.309,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
388,89 |
722,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
502.405,76 |
464.760,55 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
240.551,28 |
183.583,17 |
| B.
Rückstellungen |
22.398,00 |
17.799,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
239.456,48 |
263.378,35 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
4.283,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
72.259,38 |
37.226,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
167.197,10 |
226.151,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
502.405,76 |
464.760,55 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Wolgaster
Hafengesellschaft mbH
Firmensitz lt. Registergericht: Wolgast bis 28.
Januar 2019, danach
Brünzow OT Vierow
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Stralsund
Register-Nr.: 1111
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden analog der
steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG voll als
Betriebsausgaben erfasst. Für Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von über EUR
250,00 bis zu EUR 800,00 wird ein Wirtschaftsgut angelegt
und im laufenden Jahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt.
Die Bildung von Steuerrückstellungen war nicht
erforderlich, da aus den Vorjahren noch
Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer
in Höhe von 123.619 EUR und für die
Gewerbesteuer in Höhe von 124.344,00 EUR vorhanden
waren.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung
enthält damit diese Beträge nicht.
Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn
des Geschäftsjahres: EUR 1.528.395,86.
Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des
Geschäftsjahres: EUR 1.462.317,87.
Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit
Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe
des Geschäftsjahres sind folgende Angaben zu machen:
Die Abgänge betreffen technische Anlagen und Maschinen
sowie andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung zu historischen
Anschaffungskosten von TEUR 97,9. Diese
Wirtschaftgüter wurden wegen Verschrottung oder wg.
Diebstahls ausgesondert und waren zum Zeitpunkt des Abgangs
bis auf einen eventuellen Erinnerungswert bereits
vollständig abgeschrieben.
Die genaue Entwicklung des Anlagevermögens
ergibt sich aus nachstehendem Anlagenspiegel.
sonstige Berichtsbestandteile
Wolgast, 17.04.2019
Hellmut Heinz
Henning Bligenthal
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2019 festgestellt.
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