Eiscafe
Pezini GmbH
Pressath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.521,50 |
15.842,50 |
| I.
Sachanlagen |
20.521,50 |
15.842,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.155,89 |
3.022,00 |
| I.
Vorräte |
3.521,00 |
2.428,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.385,65 |
367,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.249,24 |
226,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.003,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
22.362,01 |
12.225,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.042,40 |
31.090,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
47.362,01 |
37.225,61 |
| davon
Verlustvortrag |
37.225,61 |
70.450,62 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
22.362,01 |
12.225,61 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.542,40 |
29.590,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.767,40 |
5.716,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.042,40 |
31.090,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Eiscafe Pezini GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten.
Umstellung auf Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG)
Der Jahresabschluss der Eiscafe Pezini GmbH zum
31.12.2010 wird nach handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften und den Regelungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt und in Euro unter
Gegenüberstellung der Werte zum 31.12.2009
ausgewiesen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010
erfolgte unter erstmaliger Anwendung der Bestimmungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S, 2
EGHGB nicht angepasst. Aufgrund der erstmaligen Anwendung
der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im
vergangenen Jahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze nicht vollumfänglich
fortgeführt.
Die Änderungen betreffen folgende Sachverhalte:
Sonstige Rückstellungen
Aufgrund der Neufassung des § 253 HGB sind
Rückstellungen in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages anzusetzen. Künftige Preis-
und Kostensteigerungen sind hierbei zu
berücksichtigen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Der Zinssatz wird
durch die Deutsche Bundesbank ermittelt und bereitgestellt.
Sonstiges
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
- die Erfordernisse einer klaren und
übersichtlichen Gliederung,
- die Umsetzung der neuen
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden linear und/oder degressiv
entsprechend ihrer betrieblichen Nutzungsdauer von 7 bis 10
Jahren abgeschrieben.
Geringwertige Anlagengegenstände bis 150,00
Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden ab dem
01. Januar 2008 sofort abgeschrieben. Für
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von
150,01 Euro bis 1.000,00 Euro, welche zwischen dem 01.
Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 zugegangen sind,
wurde ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 %
linear abgeschrieben wird.
Ab dem 01. Januar 2010 werden
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 410,00 Euro im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von
über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des
allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschal- und / oder
Einzelbewertungen vorgenommen.
Die
flüssigen Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben)
sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der
stichtagsübergreifenden Vorausleistung erfasst.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist kein
Disagio / Damnum ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten bewertet. Künftige Preis-
und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der
Verpflichtung werden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahre werden - falls vorhanden - mit dem ihrer
Restlauf entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 5.767,40
(Vorjahr: Euro 5.716,01).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
45.775,00 Euro (Vorjahr: 22.075,00 Euro).
Bei der Verbindlichkeit in Höhe von 25.000,00
Euro mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre handelt es sich um
eine Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstitut.
Bezüglich des Darlehens zwischen der Eiscafe
Pezini GmbH und Herrn Jürgen Sommer in Höhe von
20.775,00 Euro ist noch zu ergänzen, dass der
Darlehensgeber mit vollem Betrag im Rang sämtlicher
anderer Gläubiger zurücktreten wird, bis diese
Verbindlichkeiten von Seiten der Eiscafe Pezini GmbH
beglichen sind.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§268
Abs. 3 HGB)
Der Fehlbetrag wird in vollem Umfang durch den o. g.
Rangrücktritt und die im Anlagevermögen
vorhandenen stillen Reserven gedeckt. Eine
insolvenzrechtliche Überschuldung liegt somit nicht
vor.
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust
wurde ein Verlustvortrag von 37.225,61 Euro einbezogen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Ergebnisverwendung
Bezüglich der Offenlegung für den
Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss wird von der
Schutzregelung nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Die Gesamtleitung hatte die nachfolgende Person:
Sabri Ekmen,
Schlesierstraße 2, 92690 Pressath
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Bezüglich der Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird zur Wahrung des
Persönlichkeitsrechts die Schutzregelung nach §
286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Unterschrift der Geschäftsführung
Eiscafe Pezini GmbH
gez.
Sabri Ekmen
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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