Stammdaten

Register
Amtsgericht Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 2802
Eingetragen
14.6.2004
Branche
Herstellung von SpeiseeisAusschank von Getränken a. n. g.Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Cafes, eines Bistros und einer Eisdiele.

Historie

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Management

NameRolle
Sabri Ekmen
seit 14.6.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schlesierstr. 2, 92690 Pressath
12.500 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eiscafe Pezini GmbH

Pressath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 20.521,50 15.842,50
I. Sachanlagen 20.521,50 15.842,50
B. Umlaufvermögen 8.155,89 3.022,00
I. Vorräte 3.521,00 2.428,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.385,65 367,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.249,24 226,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.003,00 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 22.362,01 12.225,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 53.042,40 31.090,11

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 47.362,01 37.225,61
davon Verlustvortrag 37.225,61 70.450,62
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 22.362,01 12.225,61
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 51.542,40 29.590,11
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.767,40 5.716,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 53.042,40 31.090,11

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Eiscafe Pezini GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten.

Umstellung auf Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG)

Der Jahresabschluss der Eiscafe Pezini GmbH zum 31.12.2010 wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt und in Euro unter Gegenüberstellung der Werte zum 31.12.2009 ausgewiesen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 erfolgte unter erstmaliger Anwendung der Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S, 2 EGHGB nicht angepasst. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im vergangenen Jahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nicht vollumfänglich fortgeführt.

Die Änderungen betreffen folgende Sachverhalte:

Sonstige Rückstellungen

Aufgrund der Neufassung des § 253 HGB sind Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind hierbei zu berücksichtigen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Der Zinssatz wird durch die Deutsche Bundesbank ermittelt und bereitgestellt.

Sonstiges

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen:

-  die Erfordernisse einer klaren und übersichtlichen Gliederung,
-  die Umsetzung der neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden linear und/oder degressiv entsprechend ihrer betrieblichen Nutzungsdauer von 7 bis 10 Jahren abgeschrieben.

Geringwertige Anlagengegenstände bis 150,00 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden ab dem 01. Januar 2008 sofort abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 150,01 Euro bis 1.000,00 Euro, welche zwischen dem 01. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 zugegangen sind, wurde ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 % linear abgeschrieben wird.  

Ab dem 01. Januar 2010 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschal- und / oder Einzelbewertungen vorgenommen.

Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben) sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der stichtagsübergreifenden Vorausleistung erfasst.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio / Damnum ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahre werden - falls vorhanden - mit dem ihrer Restlauf entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung

Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 5.767,40 (Vorjahr: Euro 5.716,01).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 45.775,00 Euro (Vorjahr: 22.075,00 Euro).

Bei der Verbindlichkeit in Höhe von 25.000,00 Euro mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre handelt es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstitut.

Bezüglich des Darlehens zwischen der Eiscafe Pezini GmbH und Herrn Jürgen Sommer in Höhe von 20.775,00 Euro ist noch zu ergänzen, dass der Darlehensgeber mit vollem Betrag im Rang sämtlicher anderer Gläubiger zurücktreten wird, bis diese Verbindlichkeiten von Seiten der Eiscafe Pezini GmbH beglichen sind.

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§268 Abs. 3 HGB)

Der Fehlbetrag wird in vollem Umfang durch den o. g. Rangrücktritt und die im Anlagevermögen vorhandenen stillen Reserven gedeckt. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt somit nicht vor.

Verlustvortrag

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von 37.225,61 Euro einbezogen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.


Ergebnisverwendung

Bezüglich der Offenlegung für den Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss wird von der Schutzregelung nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht.


Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Die Gesamtleitung hatte die nachfolgende Person:
  

Sabri Ekmen, Schlesierstraße 2, 92690 Pressath
 
 
 
 
 

Bezüglich der Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung wird zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts die Schutzregelung nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.


Unterschrift der Geschäftsführung

Eiscafe Pezini GmbH

gez.
Sabri Ekmen
Geschäftsführer                                                          
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.

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