Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Mosel-Eifel-Klinik GmbH
Kurfürstenstraße 40, 56864 Bad Bertrich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Andreas seit 16.5.2025 | Geschäftsführer |
Till Jansen seit 25.1.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mosel-Eifel-Klinik GmbH (vormals: Bergman Deutsche Klinik Bad Bertrich GmbH)Bad BertrichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist unter der Firma Mosel-Eifel-Klinik GmbH mit Sitz in Bad Bertrich in das Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 4928 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist aufgrund der Tätigkeit der Gesellschaft unter Anwendung des § 265 Abs. 5 HGB um einschlägige Posten der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) ergänzt worden. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch genommen. Angaben zu Laufzeiten der Forderungen und Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie Mitzugehörigkeit erfolgen im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im vorliegenden Jahresabschluss wurden für Zwecke der Offenlegung gesetzliche Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften vorgenommen. Unternehmensfortführung Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren - soweit nachfolgend nicht abweichend vermerkt - unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 (netto) werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 (jeweils netto) werden in einem Sammelposten aktiviert, der über fünf Jahresraten aufwandswirksam abgeschrieben wird. Nach Ablauf der Fünf-Jahresfrist wird der Abgang der im Sammelposten erfassten Vermögensgegenstände unterstellt. Sofern bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens eine voraussichtliche dauernde Wertminderung vorliegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen werden - soweit zulässig - saldiert ausgewiesen. Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände und Rechnungsabgrenzungsposten werden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bewertet. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durch die Deutsche Bundesbank vorgegebenen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst. Kostensteigerungen werden bei der Bewertung von Rückstellungen berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz
Vorräte Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird insbesondere der medizinische Bedarf ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Berichtsjahr neben Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1 % abgesetzt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.234 TEUR resultieren im Berichtsjahr aus einem kurzfristigen Darlehen (900 TEUR) und aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 334 TEUR VJ: 0 TEUR). Die Steuerrückstellungen betreffen insbesondere Grunderwerbsteuer. Sonstige Rückstellungen wurden im Wesentlichen für nicht genommene Urlaubsansprüche sowie Mehrarbeit der Mitarbeiter, Altersteilzeit, Erlösrisiken und für ausstehende Rechnungen gebildet. Zukünftige Kostensteigerungen wurden bei der Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen, den Altersteilzeitrückstellungen und den Rückstellungen für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen berücksichtigt. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 und zum Vergleichszeitpunkt im Vorjahr haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten für Verbindlichkeiten sind neben üblichen Eigentumsvorbehalten bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen keine gewährt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung in Höhe von 1.375 TEUR, sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 217 TEUR. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind weiterhin periodenfremde Sachverhalte aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 164 TEUR (VJ. 197 TEUR) und Erträgen aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen in Höhe von 35 TEUR (VJ. 12 TEUR) enthalten. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2 TEUR (VJ. 4 TEUR) enthalten. Die sonstigen Steuern beinhalten 129 TEUR (VJ. 132) TEUR Grunderwerbsteuer, die in beiden Jahren einmaligen Charakter haben. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Es besteht ein Gewährleistungsaval in Höhe von 46 TEUR. Mit einer konkreten Inanspruchnahme der Gesellschaft aus diesem Haftungsverhältnis wäre bei Auflösung eines Mietverhältnisses zu rechnen. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird derzeit als gering eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Die Geschäftsführung setzte sich im Geschäftsjahr 2023 und bis zur Erstellung des Jahresabschlusses wie folgt zusammen: Till Jansen, Kaufmann - ab 1.1.2023 Dr. Maximilian Rödel, Kaufmann - ab 1.1.2023 Jens Brockmann, Kaufmann - ab 24.05.2023 als Interims-Manager per Mandat einer Beratungsfirma Ein Geschäftsführergehalt wird von der Gesellschaft nicht gezahlt. Die Vergütung erfolgt über die Inhabergesellschaft Vantis GmbH, die die Aufwendungen für ein Geschäftsführergehalt an die Klinik weiterberechnet. Darüber hinaus besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 59 (Vj. 57) Mitarbeiter (Kopfzahl).
Prüfungs- und Beratungsgebühren Unter Berufung auf § 288 Abs. 2 HGB unterbleiben Angaben zu dem vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorar.
Bad Bertrich, 26. Juli 2024 Till Jansen, Geschäftsführer Dr. Maximilian Rödel, Geschäftsführer Jens Brockmann, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Unternehmensgrundlagen Die Gesellschaft betreibt die Mosel-Eifel-Klinik in Bad Bertrich, die über eine bettenführende Fachabteilung (Hauptabteilung) mit insgesamt 99 Betten verfügt. Bei der Klinik handelt es sich um eine Fachklinik für Venenerkrankungen. Zur Verbesserung der regionalen Patientenversorgung ist der Klinik die Mosel-Eifel-Klinik Venenzentrum MVZ GmbH, angegliedert. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Die Mosel-Eifel-Klinik GmbH ist seit dem 01.01.2023 Teil der Vantis Gruppe, einem technologiegetriebenen Gesundheitsversorger mit Sitz in München. Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von den Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine, infolgedessen es bereits im Jahr 2022 zu Verknappungen des Angebots an Energie, Zwischen-/Produkten sowie Rohstoffen kam. Auf Grund dieser Marktgegebenheiten stiegen die Preise und die Inflation, die wiederum zu höheren Zinsen und höheren Lohnabschlüssen führte. Die Gegenmaßnahmen der Politik, u.a. Ausgleichszahlungen für gestiegene Energiepreise, konnten die Kostensteigerungen für das Berichtsjahr teilweise kompensieren. Dauerhaft verbleibt jedoch eine Lücke zwischen preisbedingter Steigerung der Erlöse und fortschreitender inflationsbedingter Erhöhung der Personal- und Sachkosten. Trotz einer Steigerung des Landesbasisfallwertes von 4,39% werden die Lohn- und Gehaltsentwicklungen sowie gestiegene Materialkosten nicht in voller Höhe gegenfinanziert. Weiterhin unverändert angespannt ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt für ärztliches und pflegerisches Personal. Krankenhäuser stehen vor der Herausforderung, bei einem zunehmenden Fachkräftemangel auf Grund gesetzlicher Regelungen die Qualität der Patientenversorgung auf einem hohen Niveau zu halten und Mindestbesetzungen sicherzustellen, was teilweise nur über teurere Leiharbeitskräfte darzustellen ist. Auf Bundesebene wurden verschiedene Gesetzesvorhaben angekündigt wie die Krankenhausreform, die signifikanten Einfluss auf die Krankenhauslandschaft in Deutschland haben wird. Die Verabschiedung der Gesetze hinkt dem originären Zeitplan hinterher und bis jetzt ist unklar, wann die entsprechenden Gesetze verabschiedet werden. In einem Marktumfeld, in dem die große Mehrzahl der Krankenhäuser signifikante Verluste generieren, erschweren die weiterhin unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen die Restrukturierung von Krankenhäusern enorm. Die Klinik erfuhr ein deutliches Wachstum in den Behandlungszahlen. Die Verschiebung aus dem stationären Betrieb hin zu ambulanten Operationen, welche die Klinik in den letzten Jahren erfahren hatte, hat sich so im Berichtsjahr nicht fortgesetzt. Im Berichtsjahr konnte die Fallzahl im stationären Bereich um 13% auf 928 gesteigert werden. Der CMI blieb auf dem Niveau des Vorjahres von 0,545 (VJ: 0,550). Auch die Anzahl der ambulant behandelten Patienten konnte gesteigert werden. 2. Ertragslage Die Ertragslage der Gesellschaft entwickelte sich im Vorjahresvergleich wie folgt:
Der Rückgang der Gesamtleistung im Berichtsjahr ist maßgeblich auf Sondereffekte im Jahr 2022 zurückzuführen. Die Erlöse aus stationären Leistungen enthalten im Jahr 2022 coronabedingte Ausgleichszahlungen. Vergleicht man jedoch die Erlöse aus DRG-Fallpauschalen, welche der maßgebliche finanzielle Indikator für stationäre Behandlungen ist, so konnten diese im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 17 % gesteigert werden. Dies ist unter anderem auf die deutliche Fallzahlsteigerung von 13 % zurückzuführen, welche auch für die Steigerung der Wahlleistungserlöse verantwortlich ist. Die Fallzahlsteigerung im ambulanten Bereich bewirkte eine Steigerung der ambulanten Erlöse um 115 TEUR im Vergleich zum Vorjahr. Zusätzlich wurden betriebliche Erträge durch die Energiekostenhilfen realisiert, welche als sonstige Erträge die sonstigen Aufwendungen reduzieren. Bei den sonstigen Aufwendungen konnten ebenfalls signifikante Einsparungen bei den konzerninternen Dienstleistungen sowie den IT-Kosten erzielt werden, sodass der Gesamtaufwand reduziert wurde. Der deutliche Rückgang bei den sonstigen Aufwendungen ./. sonstige Erträge ist auch darin begründet, dass hierunter im Vorjahr Aufwendungen aus dem Beteiligungsmanagement in Höhe von 3.522 TEUR enthalten waren. Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung beträgt 1.374 TEUR und konnte somit um 1.474 TEUR gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. 3. Finanzlage Der Cashflow im engeren Sinne, ermittelt als Summe aus Jahresergebnis vor Ergebnisabführung zuzüglich Abschreibungen und Veränderungen der Rückstellungen, ist mit 1.820 TEUR positiv und maßgebend für den Anstieg des Finanzmittelbestands auf 1.304 TEUR. Die Gesellschaft hat innerhalb der Vantis-Unternehmensgruppe ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 900 TEUR gewährt. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag auf 577 TEUR ist vor allem auf umfassende Investitionen im IT-Bereich zurückzuführen, die überwiegend erst gegen Jahresende zur Abrechnung gekommen sind. Für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind insgesamt 584 TEUR abgeflossen. Im Schwerpunkt betreffen diese Investitionen den IT-Bereich. Zum Jahresende wurde mit der MVZ Vantis GmbH eine neue Tochtergesellschaft gegründet und mit einem Eigenkapital in Höhe von 375 TEUR ausgestattet. Die Gesellschaft wird ab 1. Januar 2024 ein hausärztliches MVZ in Nordrhein-Westfalen betreiben. 4. Vermögenslage Die Kapitalstruktur der Gesellschaft ist geprägt von einer hohen Eigenkapitalquote. Diese liegt zum Bilanzstichtag bei 77,6% der Bilanzsumme. Das langfristige Vermögen der Mosel-Eifel-Klinik GmbH ist ausschließlich mit Eigenkapital finanziert. Von den Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht, die inhaltlich vor allem Erlösausgleichsforderungen für Vorjahre betreffen, konnten im Berichtsjahr zwar rund 2,3 Mio. EUR vereinnahmt werden, aufgrund der Geltendmachung weiterer Ausgleichsbeträge für Vorjahre ist der Bilanzansatz hier jedoch lediglich um 1,25 Mio. EUR zurückgegangen. Diese Forderungen werden sich in den kommenden Jahren sukzessive abwickeln. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist vor allem auf die Verpflichtung zur Abführung des Jahresergebnisses an den Gesellschafter zurückzuführen. Zusammenfassende Beurteilung Insgesamt sind wir mit dem Geschäftsverlauf und der Lage des Unternehmens zufrieden und betrachten die Zukunftsaussichten als günstig. Als eine der führenden Kliniken für Venenbehandlungen in Deutschland (Top 5 nach Anzahl der Operationen; Quelle: Oberender AG 2022) sind wir mit der Marktpositionierung zufrieden und sehen positive Entwicklungsmöglichkeiten in den kommenden Jahren. C. Risikomanagement Das Risikomanagement der Gesellschaft ist wesentlich geprägt durch das Erlös-, Kosten- und Liquiditätscontrolling. In monatlichen Business Reviews findet auf Basis der Finanzdaten ein Austausch zwischen Klinikleitung und Geschäftsführung statt. Gesellschaftsintern wird der Chefarzt zeitnah über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft informiert, wobei hier insbesondere die Belegungsdaten und daraus abgeleitete Produktivitätskennzahlen zur Information herangezogen werden. Monatlich erfolgt ein standardisiertes Berichtswesen an den Gesellschafter, welches sowohl die Ertrags- und Liquiditätslage als auch die Vermögenslage der Gesellschaft miteinbezieht. Das unterjährige wirtschaftliche Handeln der Gesellschaft erfolgt im Rahmen des im Voraus durch die Gesellschafter verabschiedeten Wirtschaftsplans. D. Chancen- und Risikobericht Der für das Jahr 2024 im Land Rheinland-Pfalz vereinbarte Basisfallwert beträgt 4.315,62 EUR und liegt damit um 4,39 % über dem Vorjahreswert. Während die Erhöhung des Landesbasisfallwerts in den letzten Jahren die Kostensteigerungen nicht kompensieren konnten, liegt die Steigerung des Landesbasisfallwerts über der diesjährigen Inflationsprognose, sodass Kostennachteile der letzten Jahre teilweise kompensiert werden könnten. Allerdings steht dem der weiter anhaltende Krieg in der Ukraine gegenüber, wodurch Preise und Inflation und somit auch Zinsen und Lohnabschlüsse auf Tarifebene weiter steigen könnten. Wir gehen davon aus, dass es der Klinik im Jahr 2024 gelingen wird, die Fallzahlen weiter auszubauen. Neben einer Verstärkung der Online-Marketing-Aktivitäten werden ebenfalls weitere Wachstumsoptionen geprüft. Die verfügbaren 99 Betten teilen sich auf zwei verschiedene Immobilien auf. Im Berichtsjahr wurden 40 Betten im kleineren Bettenhaus betrieben. Die verbleibenden Betten befinden sich in einer Immobilie, in der eine geförderte Energie-Sanierung stattfinden wird. Mit diesem energieeffizienten Bettenhaus wird ein großes Wachstumspotential sodann genutzt, sodass die Rückkehr auf 99 Betten geplant ist und die Fallzahl deutlich gesteigert werden kann. Außerdem werden im Jahr 2024 weitere Effizienzreserven in den internen Prozessabläufen erschlossen. Vor allem durch die Digitalisierungsprojekte in den Bereichen Personal, Finanzen und Krankenhausinformationssystem wird die Effizienz maßgeblich erhöht. Diese Trendaussage könnte allerdings durch die weiterhin angespannte Lage am Arbeitsmarkt negativ beeinflusst werden. Die Mosel-Eifel-Klinik GmbH positioniert sich jedoch als besonders attraktiver Arbeitgeber in der Region, um den aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt proaktiv zu entgegnen. Im Jahr 2023 erfolgten erhebliche Investitionen in die Digitalisierung. So wurde beispielsweise das State-of-the-Art Krankenhaus-Informationssystem Principa eingeführt, die gesamte IT-Infrastruktur und Hardware erneuert, sowie das moderne Personal Management-System Personio eingeführt. Wir gehen davon aus, dass sich die Investitionen aus 2023 zügig refinanzieren werden. Weiterhin sind Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in die medizinische, einrichtungs- sowie anlagentechnische Ausstattung notwendig, um einerseits dem medizinischen Fortschritt gerecht zu werden und andererseits dem steigenden Anspruchsdenken der Patienten adäquat begegnen zu können. Die Qualität der Patientenversorgung, sowie die digitale Transformation stehen weiterhin im Fokus der Mosel-Eifel-Klinik. Dementsprechend wird die Implementierung moderner IT-Systeme, die nicht nur administrative Abläufe optimieren, sondern auch die medizinische Behandlung und Entscheidungsfindung elementar unterstützten, weiter vorangetrieben. Das Gesundheitswesen erlebt derzeit eine Transformation zur operativen und organisatorischen Digitalisierung, der durch die SARS-CoV-2 Krise nochmals deutlich beschleunigt wurde. Die Mosel-Eifel-Klinik bewertet den Unternehmensbereich IT als geschäftskritisch, was nicht nur das operative Geschäft umfasst, sondern im Hinblick auf das Commitment zu moderner Medizin den Standpunkt der Patienten in besonderem Maße berücksichtigt. Jeder Patient soll die bestmögliche Behandlung erfahren. Um diesem Aspekt Rechnung zu tragen, setzt die Mosel-Eifel-Klinik GmbH auf maßgeschneiderte IT-Systeme, die die medizinische Behandlung und Entscheidungsfindung elementar unterstützen und die tägliche Arbeit der Mitarbeiter in der Patientenversorgung erleichtern. Dass Patienten ein hohes (digitales) Informationsbedürfnis über ihre Erkrankung haben und aktiv an ihrer Behandlung mitwirken wollen, hat die Mosel-Eifel-Klinik erkannt und setzt daher auf digitale Kommunikation und Interaktion mit seinen Patienten. In der Mosel-Eifel-Klinik sind umfassende Investitionen in IT-Systeme geplant. Neben dem bereits implementierten neuen Krankenhaus-Informationssystems Principa, werden weitere moderne Verwaltungslösungen nicht nur die Transparenz und Steuerung verbessern, sondern auch deutliche Effizienzgewinne mit sich ziehen. Begleitet wird dies durch Modernisierungen der IT-Infrastruktur und neue Endgeräte. Zusätzlich wird die digitale Kommunikation mit den Patienten weiter vorangetrieben. Patienten können bereits seit 2023 Termine online buchen, umbuchen oder stornieren. Zudem sollen sie mehr über die medizinischen Prozesse vor, während und nach ihrem Aufenthalt informiert und eingebunden werden. Die anstehende Krankenhausreform könnte mittelfristig ein Risiko für den Fortbestand der Klinik mit sich bringen. Aktuell ist nicht absehbar, welchen Status Fachkliniken in einer veränderten Krankenhausstruktur einnehmen werden. Die Geschäftsführung verfolgt das Gesetzesvorhaben aufmerksam und bringt die Interessen der Klinik in Fachverbänden etc. ein. E. Prognosebericht Für das kommende Geschäftsjahr wird mit einer weiteren Steigerung der Fallzahlen im stationären sowie ambulanten Bereich gerechnet, welche sich positiv auf den Umsatz auswirken wird. Kostenseitig wird eine Steigerung im Personalbereich durch Gehaltsanpassungen sowie leichte Kapazitätserweiterungen erwartet. Insgesamt wird somit ein Betriebsergebnis zwischen 800 und 1.000 TEUR, sowie ein positiver operativer Cashflow in Höhe von 2.500 TEUR bis 2.700 TEUR vor Ergebnisabführung, der u.a. den Abbau weiterer Forderungen enthält, prognostiziert. Bis zum 30. Juni 2024 lagen die Fallzahlen 9 % unter dem Vorjahresniveau, das Betriebsergebnis jedoch im geplanten Bereich. Der temporäre Rückgang der Fallzahlen ist auf einen Engpass in der Arztkapazität zurückzuführen, welche im Juni behoben wurde. Bis Ende des Jahres wird angenommen, dass die Fallzahl des Vorjahres trotzdem überstiegen wird. Der Abbau der Forderungen aus Erlösausgleichen im Jahr 2024 verlagert sich somit stärker als geplant in das zweite Halbjahr. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist aus heutiger Sicht dennoch gesichert.
Bad Bertrich, 26. Juli 2024 gez. Till Jansen, Geschäftsführer gez. Dr. Maximilian Rödel, Geschäftsführer gez. Jens Brockmann, Geschäftsführer Wiedergabe des BestätigungsvermerksAn die Mosel-Eifel-Klinik GmbH, Bad Bertrich Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Mosel-Eifel-Klinik GmbH, Bad Bertrich, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mosel-Eifel-Klinik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse § entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie jeweils deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und § vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB, erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter Mosel-Eifel-Klinik GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus § identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, § gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, § beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, § ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können, § beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, § beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft, § führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 26. Juli 2024 ETL
AG
Gerd Möller, Wirtschaftsprüfer Alfred Lein, Wirtschaftsprüfer" Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde am 21. Dezember 2023 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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