Utescheny AGLiquidiert
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Utescheny AGZaisenhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
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ANHANG zum 31. Dezember 2017I. Allgemeine Angaben II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Sonstige Angaben I. Allgemeine Angaben Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 01.10.2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Utescheny AG in Insolvenz ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich auf der Basis von Verkehrs- bzw. Liquidationswerten. Unter Heranziehung aller für den Fortbestand des Unternehmens relevanten Gegebenheiten einschließlich des am 01.10.2004 eröffneten Insolvenzverfahrens, konnten von einer Bewertung zu going-concern-Prämissen nicht mehr ausgegangen werden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Beteiligungen wurden zu Liquidationswerten angesetzt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nominalbeträgen angesetzt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden wertberichtigt. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und entspricht der Eintragung im Handelsregister. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Der Ansatz erfolgte jeweils in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen. Die gesamten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen € 10.395.574,99. III. Sonstige Angaben Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das vorhandene Vermögen ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter RA Tobias Hoefer übergegangen.
Mannheim, den RA Tobias Hoefer als Insolvenzverwalter Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07. September 2018 |
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