Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 16337
Eingetragen
12.4.2007
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Immobilien, sowie Unternehmensberatung, Import und Export.

Historie

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Management

NameRolle
Roman Emil Meyer
seit 12.4.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Johannstraße 1 66131 Saarbrücken
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Candour GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 841,00 0,00
II. Finanzanlagen 102.471,11 95.942,17
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 22.200,85 22.200,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.577,08 105.893,01
III. Wertpapiere 620,00 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.538,47 11.916,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 682,14
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Betrag 58.292,98 12.959,01
SUMME AKTIVA 307.541,49 249.593,18

Passivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag - 37.959,01 1.103,60
III. Jahresfehlbetrag - 45.333,97 - 39.062,61
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Betrag 58.292,98 12.959,01
B. Rückstellungen 3.072,16 4.852,38
C. Verbindlichkeiten 304.154,33 244.425,80
D. Rechnungsabgrenzungsposten 315,00 315,00
SUMME PASSIVA 307.541,49 249.593,18

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den § 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1. Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Bei der Candour GmbH haben sich keine Umbewertungen aufgrund des BilMoG ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der GmbH zum wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei dem Kreditinstitut sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anteilsbesitz

Es bestehen Beteiligungen an anderen Gesellschaften in Höhe von 16.250,00 € (Vorjahr 11.500,00 €).

Sonstige Ausleihungen

Es bestehen Ausleihungen gegenüber dem Gesellschafter/Geschäftsführer in Höhe von 86.221,11 € (Vorjahr 84.442,17 €).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr bestehen in Höhe von 116.117,08 € (Vorjahr 105.893,01 €).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 264.915,89 € (Vorjahr 221.848,76 €). Es wurden Rangrücktritte für Verbindlichkeiten in Höhe von 60.865,05 € erklärt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen 2.589,71 € (Vorjahr 0,00 €), davon gegenüber dem Geschäftsführer 2.589,71 € (Vorjahr 0,00 €).

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Herrn Roman Meyer.

Das Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB wird ausgeübt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2010 noch nicht festgestellt.

 

Saarbrücken 03. April 2012

Geschäftsführer

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