NOVOBRUSH
GmbH
Weidenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
536.722,00 |
634.116,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.685,00 |
2.383,00 |
| II.
Sachanlagen |
535.037,00 |
631.733,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
654.619,64 |
783.215,75 |
| I.
Vorräte |
101.013,55 |
100.554,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
111.734,02 |
148.103,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
610,00 |
610,00 |
| III.
Wertpapiere |
108.901,32 |
105.878,27 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
332.970,75 |
428.679,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.131,50 |
7.289,26 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
190.359,08 |
62.049,40 |
| Aktiva |
1.390.832,22 |
1.486.670,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.150.607,50 |
1.314.021,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.099.478,31 |
1.262.892,27 |
| davon
Gewinnvortrag |
562.892,27 |
1.130.373,09 |
| B.
Rückstellungen |
178.744,24 |
105.868,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.448,48 |
38.249,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
27.448,48 |
38.249,95 |
| D.
Passive latente Steuern |
34.032,00 |
28.531,00 |
| Passiva |
1.390.832,22 |
1.486.670,41 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die NOVOBRUSH GmbH hat ihren Sitz in Weidenbach. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter
Registernummer HRB 1875 eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff.
und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2023
entspricht der Vorschrift des § 266 HGB. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2
HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
S. 1 HGB).Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4
HGB).
Waren werden mit den Anschaffungskosten (§ 255
Abs. 1 HGB) bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten gem. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB
bzw. dem Nominalwert bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war.
Wertpapiere
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zum
Abschlussstichtag mit ihren Anschaffungskosten bewertet,
soweit nicht ein niedrigerer Marktpreis beizulegen war
(§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
Liquide Mittel
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
ebenfalls mit dem Nominalwert ausgewiesen (§ 253 Abs.
1 HGB).
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen werden
nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelt. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2018 G"
von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung
wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15
Jahren unterstellt und dafür erstmals der von der
Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte
durchschnittliche Marktzins der vergangenen 10 Jahre von
1,82 % angesetzt (§ 253 Abs. 2 S. 2
HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 S. 2 HGB).
Passive latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt (§ 274
Abs. 1 S. 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 27,375 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 330 %.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Aus der Abzinsung der Rückstellung für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 3.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gem. § 253 Abs. 6 HGB gesperrt.
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag i.H.v. T€ 12
(Vorjahr: T€ 9). Diese sind in den Forderungen gegen
verbundene Unternehmen sowie in den sonstigen
Vermögensgegenständen enthalten.
Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
(Stammkapital) beträgt DM 100.000,00.
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden
verpfändete Vermögensgegenstände mit einem
Zeitwert in Höhe von T€ 592 mit den
Pensionsrückstellungen mit einem Erfüllungsbetrag
in Höhe von T€ 402 verrechnet.
Die Aufwendungen aus dem Zinsanteil der
Zuführung zur Pensionsrückstellung i.H.v. T€
-8 sowie die Erträge aus den verpfändeten
Vermögensgegenständen i.H.v. T€ 114 wurden
unter dem Posten sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge verrechnet ausgewiesen (§ 246 Abs. 2 S. 2
HGB).
5. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Aufwendungen aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
Der Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" in
der Gewinn- und Verlustrechnung enthält Aufwendungen
aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von
T€ 1 (Vorjahr: T€ 0).
6. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt
2023
)
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 37
(Vorjahr: 34) Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Weidenbach, den
31.07.2024
gez.
Walter Schmidt
gez.
Jens Schmidt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2024
festgestellt.
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