SC1 GmbH
Selbe AdresseVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ömer Ok seit 1.8.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SCR GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31.12.2023SCR GmbHAKTIVA
PASSIVA
ANHANG 2023(1) Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ist nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der Paragraphen 238 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Anwendung des Bilanzrechts-Modernisierungsgesetzes aufgestellt worden. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist zu Anschaffungskosten gemäß § 255 HGB erfolgt. Dem Niederstwertprinzip gemäß § 253 (3) HGB wurde uneingeschränkt Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. (3) Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anlagepositionen zum 31. Dezember 2023 ist dem Anlagespiegel, der gemäß § 268 Abs. 2 HGB aufgestellt ist, zu entnehmen. (4) Sonstige Angaben Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter - § 42 Abs. 3 GmbHG Unter dem Bilanzposten " Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Forderungen gegen den Gesellschafter ausgewiesen. Unter dem Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind folgende Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter ausgewiesen.
Bilanzgewinn - § 268 Abs. 1 HGB Der Bilanzgewinn entwickelt sich gemäß § 268 Abs. 1 HGB und § 29 Abs. 1 GmbHG wie folgt:
Nach Vorschlag der Geschäftsleitung soll der Jahresüberschuss in verbleibender Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Sofern die anberaumte Gesellschafterversammlung den Empfehlungen der Geschäftsleitung folgt, ergeben sich nach Verwendung die vorstehenden Zahlen. (5) Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren. Soweit in der Bilanz nicht anders angegeben, haben die sonstigen Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. (6) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Gemäß §§ 325 Abs. 1 und 326 HGB wird von Angaben betreffend die Gewinn- und Verlustrechnung abgesehen. (7) Steuerbelastung - § 285 Nr. 6 HGB Gemäß §§ 325 Abs. 1 und 326 HGB wird von Angaben betreffend die Gewinn- und Verlustrechnung abgesehen. (8) Belegschaft - § 285 Nr. 7 HGB Gemäß §§ 325 Abs. 1 und 326 HGB wird von Angaben betreffend die Gewinn- und Verlustrechnung abgesehen. (9) Bezüge - § 285 Nr. 9 HGB Gemäß §§ 325 Abs. 1 und 326 HGB wird von Angaben betreffend die Gewinn- und Verlustrechnung abgesehen. Im Berichtswesen wird auf § 286 Abs. 4 HGB verwiesen. (10) Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB Bestellter Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Ömer Ok (Kaufmann). (11) Sonstige Rückstellungen - § 285 Nr. 12 HGB Die sonstigen Rückstellungen waren mangels entsprechender Laufzeit nicht abzuzinsen.
Hannover, den 30. Juni 2024 Ömer Ok |
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