Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 20037
Vorher
bAV NEUMANN GmbH Pensionsberatung und Pensionsmanagement
Eingetragen
9.8.2005
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Unternehmensberatung von in- und ausländischen Unternehmen, insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und des Pensionsmanagements

Historie

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Management

NameRolle
Andrew James Hartsoe
seit 21.11.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andrew James Hartsoe
51061 Köln, Honschaftsstraße 348 A
12.500 €
50.00%
WIC Westerwald Immobilien & Consulting GmbH
Germany
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

bAV NEUMANN GmbH Pensionsberatung und Pensionsmanagement

Bad Marienberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

1 Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 25.726,00 1.572,00
III. Finanzanlagen 250,00 25.978,00 2.062,27
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81.667,86 74.923,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 834,96 82.502,82 4.745,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.066,00 295,00
D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag 0,00 14.085,32
111.546,82 97.685,15

PASSIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag - 39.085,32 - 74.143,10
III. Jahresüberschuss 25.789,59 35.057,78
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 14.085,32
B. Rückstellungen 29.060,36 26.057,00
C. Verbindlichkeiten 70.782,19 71.628,15
111.546,82 97.685,15

2 Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Finanzanlagen

Es bestehen Genossenschaftsanteile mit Buchwert € 250,00.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen EUR 80.607,51.

Unter sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von EUR 80.607,51 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Die Gesellschaft macht nicht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen.

Pensionsverpflichtung per 31.12.2010 Aktivwert = Zeitwert EUR 26.673,00
Rückdeckungsversicherung = Planvermögen 31.12.2010 - EUR 460,64
Aufwand aus Pensionsverpflichtung Zinsaufwand Pension EUR 1.226,00
Erträge aus Vermögensgegenstände zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB - EUR 166,37
Zinsaufwand aus GuV EUR 1.059,63

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschlußkosten.

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 2.800,00
davon entfallen auf Jahresabschluss- und Prüfungskosten EUR 2.800,00

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR 36.786,40.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 36.786,40 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Sven-Holger Neumann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bad Marienberg, 23. Dezember 2011

Sven-Holger Neumann

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