Fleckenstein GmbH
Mühlheim am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.348,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.346,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
356.934,70 |
| I.
Vorräte |
33.336,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.794,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
283.804,33 |
| Summe
Aktiva |
390.283,45 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
193.729,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
142.600,03 |
| B.
Rückstellungen |
75.322,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
121.232,02 |
| Summe
Passiva |
390.283,45 |
1 Anhang
für das Geschäftsjahr 2020
Der Jahresabschluss der Fleckenstein GmbH
(Amtsgericht Offenbach, HRB 5774) mit Sitz in Mühlheim
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(§ 255 II, III HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen acht und 14 Jahren) angesetzt. Die
Herstellungskosten der Sachanlagen werden i. H. der
handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten,
angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie
Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die
Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den
Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibungen,
bilanziert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden
zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material-
und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 IV HGB
um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte
anzusetzen sind. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten einbezogen.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der
allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten 5 T€
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
die durch Grundpfandrechte besichert bestehen nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3a HGB bestanden nicht.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Mühlheim, 18. November 2021 |
Peter Fleckenstein |
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 18.11.2021.
|