Nufer GmbH
Pfullendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
444.170,00 |
442.470,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
83,00 |
1.083,00 |
| II. Sachanlagen |
444.087,00 |
441.387,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.127.658,56 |
948.873,29 |
| I. Vorräte |
1.500,00 |
1.500,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
324.626,96 |
299.614,69 |
| davon gegen Gesellschafter |
158.084,51 |
145.242,51 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
801.531,60 |
647.758,60 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
3.300,00 |
|
| Aktiva |
1.575.128,56
|
1.391.343,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.329.698,50 |
1.211.182,35 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
1.185.182,35 |
1.007.232,27 |
| III. Jahresüberschuss |
118.516,15 |
177.950,08 |
| B. Rückstellungen |
156.750,08 |
115.667,33 |
| C. Verbindlichkeiten |
88.679,98 |
64.493,61 |
| Summe Passiva |
1.575.128,56 |
1.391.343,29 |
Anhang
1. Allgemeine Grundsätze zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Nufer GmbH, Pfullendorf, Amtsgericht Ulm HRB Nr. 710413 wurde
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des GmbH-Gesetzes
in EUR erstellt. Die Gesellschaft ist entsprechend den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
2. Angaben zur Bilanz
a) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften dese § 246 HGB nicht
ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden,
ist kein Aktivposten angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen von § 250 HGB gebildet.
b) Bewertungsvorschriften
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht entgegen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Als Nutzungsdauer wurde bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des Vorjahrs mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bis EUR 800,00 werden entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.
Das Vorratsvermögen, insbesondere die unfertigen Leistungen wurden auf Basis der angefallenen Anschaffungs-
und Herstellungskosten bewertet.
Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen von 1 % (im VJ. 1 %) Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind zu Tageswerten bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung in notwendigem
Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte
mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostenänderungen.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
c) Weitere Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter betrugen zum Bilanzstichtag EUR 158.084,51 (Vorjahr:
EUR 145.242,51).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrugen zum Bilanzstichtag
EUR 88.679,98 (Vorjahr: EUR 64.493,61).
3. Sonstige Angaben
Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr war Herr Karl-Ludwig Nufer, Pfullendorf.
sonstige Berichtsbestandteile
Pfullendorf, den 31. März 2025
gez. Karl-Ludwig Nufer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 festgestellt.
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