Höbel
Eisenwaren GmbH
Mindelheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.539,00 |
5.722,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.539,00 |
5.722,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
607.364,53 |
561.119,29 |
| I.
Vorräte |
300.108,19 |
268.112,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.243,96 |
68.793,35 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.150,45 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
200.012,38 |
224.213,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.500,00 |
1.500,00 |
| Aktiva |
617.403,53 |
568.341,29 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
325.544,09 |
223.721,83 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
300.544,09 |
198.721,83 |
| B.
Rückstellungen |
53.182,79 |
80.825,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
238.676,65 |
263.794,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
233.092,60 |
245.738,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.584,05 |
18.055,22 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
159.021,74 |
156.956,86 |
| Passiva |
617.403,53 |
568.341,29 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der GuV sind zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
5) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "Sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "Sonstige Verbindlichkeiten".
6) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 2 S.
2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HG bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche
Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein. Der Jahresabschluss
wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung
aufgestellt.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
7) Es wurde ausschließlich von der
linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Der
steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde
in die Handelsbilanz übernommen da er für das
Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden
im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in
voller Höhe abgeschrieben.
8) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
9) Der Bestand an zum Verkauf bestimmter
Kraftfahrzeuge wurde zu den Anschaffungskosten bilanziert.
10) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
11) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
12) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
13) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
1) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Christian Müller
geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Christian Müller,
Geschäftsführer.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2023
festgestellt.
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