BESS Köditz GmbH
Selbe AdresseElektrizitätshandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Heckelsmüller seit 2.7.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Novus-Trans GmbHMichelbach an der BilzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAKTIVA
AnhangA. Vorbemerkung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff) aufgestellt. Die Gesellschaft stellt nur eine verkürzte Bilanz auf, wie es in § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB für kleine Kapitalgesellschaften zugelassen ist. Auch die in §§ 274 a, 288 Satz 1 HGB eingeräumten größenabhängigen Erleichterungen werden von der Gesellschaft in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wird nach § 264 Abs. 1 Satz 3 nicht aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden nach der linearen Methode (pro rata temporis) abgeschrieben. Die geringwertigen Anlagegüter, werden den steuerlichen Vorschriften entsprechend, bis zu einem Betrag von € 410,00 im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Da die Position von untergeordneter Bedeutung ist, wird handelsrechtlich entsprechend dem Steuerrecht verfahren. Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. zum Pflichtinhalt der steuerlichen Herstellungskosten bewertet. Insoweit bei einzelnen Aufträgen die Herstellungskosten den Wert, der diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag beizulegen ist, überstieg, wurde gem. § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB auf diesen Wert abgeschrieben. Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle bzw. pauschale Wertabschläge berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. C. Angaben zur Bilanz Forderungen Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten und Zinsen. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind nicht gesichert. D. Sonstige Angaben
Michelbach/Bilz, den 18. September 2015 gez. Jürgen Heckelsmüller gez. Alexey Izmailov Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.09.2015 |
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